wurde nach überaus lebhafter Debatte eine Resolution, die die Stimmung
der Anwesenden trefflich zum Ausdruck brachte.
Sie werden nun jedenfalls wissen wollen, ob in Groß-Berlin (denn
nur über die Handhabung der Bäckereiverordnung in Groß-Berlin bin
ich in der Lage, zu berichten) überhaupt Dispense erteilt worden sind,
und auf welche Zeit. In dieser Beziehung kann ich erklären, daß aller
dings Dispense gegeben worden sind, und zwar in letzter Zeit auch auf
längere Jahre, d. h. auf 5 und 10 Jahre, in einzelnen Fällen sogar auf die
Standdauer des Grundstücks. Zahlreich sind indessen auch die Fälle,
in denen nur auf 2-3 Jahre Dispens erteilt worden ist. — In mehreren
Konferenzen, die ich mit dem zuständigen Dezernenten des Polizei—
präsidiums hatte, wurde mir u. a. erklärt, daß viele der von der Ver
ordnung betroffenen Bäcker (es handelt sich hier um Mieter) zur Vor
legung ihrer Mietverträge veranlaßt wurden und dann der Dispens
bis auf die Dauer des Vertrages erteilt wurde. Derselbe Dezernent
erklärte ferner, daß nicht nur in einzelnen, sondern in einer ganzen, Menge
von Fällen Dispens für die Standdauer des Grundstücks erteilt worden
ist; das sind eben Fälle, die ganz besonders günstig lagen, wo also die
Höhen- und Niveau-Verhältnisse nicht zu weit von den geforderten
Maßen abwichen, wo genügend Luft und Licht usw. vorhanden war.
Was wir nun unseres Erachtens fordern müssen, ist — nachdem
uns bekannt ist, daß nach Erklärung des Ministers die rückwirkende Kraft
der Bundesratsverfügung nicht aufgehoben werden kann — die Er—
teilung des Dispenses für die Standdauer des Grundstücks, und zwar
schon aus der Erwägung heraus, daß das, was einmal als Bäckerei—
anlage behördlich genehmigt ist, auch für alle Zeit zu bestehen habe
(Lebhafter Beifall!)

Vorsitzender:
Ich danke Herrn Barkowski. Ich bitte sodann den zweiten Bericht
erstatter, Herrn Obermeister Koenig, das Korreferat zu erstatten.

2. Zweiter Berichterstatter Obermeister Koenig-Schöneberg
Zuvörderst spreche ich Ihnen meine Herren meinen verbindlichsten
Dank aus im Namen der Bäckermeister, daß Sie uns Gelegenheit
gegeben haben, hier einmal vor einem anderen Kreise als vor Bäcker—
meistern zu sprechen, denn wie schon vorhin hier bei einem anderen
Punkte erwähnt wurde, kann es uns nur daran gelegen sein, daß die
Wünsche der Bäckermeister, der Handwerkerkreise recht weit in die
Offentlichkeit dringen.
Der Herr Vorredner hat in seinem Referat berichtet, was vor dem
Inkrafttreten der Verordnung hier in Berlin bis zu der Audienz bei
dem Herrn Polizeipräsidenten — an der teilzunehmen ich auch die
Ehre hatte — geschehen ist. Da mir der Herr Polizeipräsident noch
wenig unterrichtet schien, und ich auch glaubte, doppelt hält besser, so
kam ich bald darauf, auch in Schöneberg bei dem dortigen Polizeipräsi—
denten um eine Unterredung ein, desgleichen mein Kollege aus Wilmers—