2

zwar der Ofen stehen bleiben könne. Die Backstube soll aber dann gegen—
uüber auf den Hof in den Pferdestall oder 1814 Meter entfernt in eine
Parterre⸗-Wohnung verlegt werden. Da weder der Bäckermeister noch
der Hausbesitzer Geld zum Bauen haben, wird die Bäckerei geschlossen
werden müssen, und beide sind ruiniert.
13. Kohl, Elisabethstraße 33. Der Wirt ist im Jahre 1842 in Berlin
eingewandert. Er hat 1854 die Bäckerei im Hause dort angefangen,
späler das Haus gekauft und bis vor 16 Jahren selbst gebacken. Dem
87jährigen Mann war geraten vom Inspektor, ein erneutes Gesuch
direkt bei dem Herrn Polizeipräsidenten abzugeben. Der alte Mann
war dort, schickte sein Gesuch hinein und ließ um eine Unterredung
bitten. Er wurde aber nicht angenommen. (Hört! hört!) Da der nun
88 jährige Mann nur von dem Überschuß der Miete (3500 Mark) lebt,
in dem Hause aber kein anderes Geschäft existieren kann, so kann der
alte 88jährige am 1. Oktober betteln gehen. (Große Unruhe.)
14. Fischer, Flottwellstr. Die Bäckerei besteht 24 Jahre. Der
jetzige Hausbesitzer war 20 Jahre selbst drin, verkaufte die Bäckerei für
9000 Mark. Davon ist der Bäcker dem Wirt noch 1500 Mark schuldig,
die er nun nicht bezahlt. Der Wirt hat die Anzahlung zum Hause geborgt
und nun wieder zurückgezahlt, so daß er heute nur das Haus und keinen
Pfennig Vermögen hat. Auch dort kann nur eine Bäckerei, kein anderes
Geschäft existieren. Bekommt er die 3500 Mark Miete nicht mehr, so
kann er die Zinsen nicht mehr zahlen. Das alles hat er dem Gewerberat
vorgehalten. Und darauf, daß er nun auch, durch schwere Schichsals—
schlaäge gebrochen, nicht mehr arbeiten kann, hatte der Herr die klassische
Antwort: „Sie haben ja einen reichen Schwiegersohn“.
Und der Bäcker wurde getröstet: „Was wollen Sie denn, bis Januar
müssen noch 350—380 Bäcker raus, Sie sind doch nicht der einzige“.
Bewequng.)
Mit diesem kleinen Auszug aus meiner Sammlung will ich schließen.
Er mag Ihnen genügen, um zu sehen, wie „milde“ die Verordnung
gehandhabt wird und wie das Wort des Ministers: „Bestehende Werte
sollen nicht gekürzt werden“, von den Gewerberäten zur Ausführung
gebracht wird. Meine Herren, unser Kaiser hat einmal gesagt, an einem
Kaiserwort soll man nicht drehn und deuteln, und wenn das vom Kaiser—
wort gilt, so muß es auch bei dem Wort seiner ersten Räte, seiner Minister,
Geltung haben.
Und wird denn nicht auch jedem Deutschen sein Vermögen durch
die Verfassung gewährleistet. Zahlen wir nicht unsere oft so drückenden
Steuern zur Erhaltung der Polizei und Gerichte, bauen wir nicht Ge—
fängnisse und Zuchthäuser, um diejenigen, die sich an dem Eigentum
ihrer Mitbürger vergreifen oder sie durch Arglist von demselben vertrei—
ben, durch harte Freiheitsstrafen zu strafen? Und unterhalten wir weiter
nicht ein großes Heer, wofür die Bürger nicht nur die Steuern zahlen,
sondern das aus ihren? Reihen und durch ihre Söhne rekrutiert wird,
um die Grenzen des Reiches „u schützen und den Feind davon abzuhalten,