In der ersten Zeit wurden, wie in der genannten Verfügung aus-Jrücklich
 angeordnet war, auch beim Aushebungsgeschäft über die
hier zur Vorstellung kommenden, zum einjährigen Dienst Berechtigten
Jie gleichen Zählkarten ausgefüllt. Da es sich aber herausstellte, daß
in einigen Bezirken — namentlich den Großstädten — durch diese
Ausfüllung den kommandierten Sanitätsoffizieren eine sehr große Mehrarbeit
 erwuchs, welche geeignet war, das eigentliche Aushebungsgeschäft
 zu verzögern, so wurde gem. Verfügung vom 28. 8. 05,
Nr. 2010/6. 05 MA nachgegeben, daß von der Ausfüllung der
Karten beim Aushebungsgeschäft abgesehen werden könne; über diejenigen
 jungen Leute, welche von der Ober-Ersatzkommision für tauglich
 erklärt werden, soll nur bei ihrer Einstellung bei einem Truppenteil
 die Karte ausgestellt und mit 2 diagonalen roten Strichen als
Unterscheidungszeichen versehen werden. Ueber diejenigen, welche bei
der Vorstellung vor der Ober-Ersatzkommission in Bestätigung früherer
Untersuchungen die Entscheidung als „dauernd untauglich“ erhalten,
wird somit eine besondere Karte nicht mehr ausgefüllt; findet sich
also über einen Mann neben der Karte über die Untersuchung bei
zinem Truppenteil mit der Entscheidung als „zeitig untauglich“ keine
weitere Karte mit den diagonalen roten Strichen, so ist ohne weiteres
der Schluß zu ziehen, daß er auch von der Ober-Ersatzkommission als
dauernd untauglich erklärt worden ist. ;
Diese Erleichterung durch Nichtausfüllung der Zählkarten seitens
der zum Aushebungsgeschäft kommandierten Sanitätsoffiziere ist aber,
wie nicht verschwiegen werden soll, mit einem wesentlichen Nachteil
verknüpft. Infolge der Vergünstigung der zum einjährigen Dienst
Berechtigten, sich aus den verschiedensten Gründen zurückstellen lassen
zu können, braucht die Einstellung der von der Ober-Ersatzkommission
als tauglich erklärten Leute zum aktiven Dienst nicht sogleich nach
der ergangenen Entscheidung zu erfolgen, sondern kann noch mehrere
Jahre hinausgeschoben werden. Die Einreichung der wie oben angezeben
 besonders gekennzeichneten Zählkarten wird ‚sich in diesen
Fällen also auch bedeutend verzögern, so daß ein sicheres Urteil über
lie endgültige Entscheidung der zahlreichen, vom Truppenteil als
zeitig untauglich zurückgewiesenen jungen Leute auf Grund der Zählkarten
 sich erst nach Verlauf einer längeren Reihe von Jahren gewinnen
 lassen wird. Jedenfalls ist der Zeitraum, über welchen sich
die nachfolgenden Untersuchungen erstrecken, hierfür zu kurz und die
Ergebnisse können daher bisher nur als vorläufige angesehen werden.
Die vorstehenden Ausführungen dürften die Schwierigkeiten gezeigt
 haben, welche der Gewinnung eines einigermaßen zuverlässigen