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als 3 Jahre mit ihrer Meldung zum Dienst, während von den aus
einer Industrie- und Landwirtschaftsschule Hervorgegangenen etwa An
schon innerhalb der ersten 3 Jahre nach der Beendigung des Schulbesuches
 sich stellen. Die aus den Seminaren hervorgegangenen
Lehrer müssen im allgemeinen sofort nach Beendigung ihres Examens
eintreten, da sie nicht vor Ableistung ihrer Dienstpflicht angestellt
werden. Daß bei einem immerhin nicht ganz geringen 'Peile eine
längere Zwischenzeit auf den Zählkarten angegeben ist, erklärt sich
wohl daraus, daß manche der jungen Lehrer zuerst an Privatschulen
Stellung nehmen oder behufs Ausbildung in anderen Unterrichtszweigen
\%. B. Turnen, Musik) einige Zeit bis zu ihrer Meldung zum Diensteintritt
 verstreichen lassen.
Die auf Grund des 8 91 W.O. Berechtigten stehen denjenigen
aus Privatschulen Hervorgegangenen und im allgemeinen den Gymnasiasten
 usw. nahe.
Daß von den auf Grund besonderer Teistungen gemäß S$ 89,6
zum einjährigen Dienst Zugelassenen über die Hälfte mehr als 5 Jahre
bis zur Gestellung warten, ist bei dem meist frühen Abbruch ihrer
Schulzeit nicht auffällig.

A

Um den Einfluß, welchen offensichtlich die Dauer des Schulhesuches
 auf die Zeit der Gestellung zum Dienst‘ ausübt, noch deutlicher
 zu beleuchten, war es erforderlich, das Material unter gleichzeitiger
 Berücksichtigung der beiden Gesichtspunkte auf-Zubereiten
 und zu sehen, wie viele von jeder der 3 Schulbesuchsgruppen
 sich schon im 1. Jahre nach der Schulentlassung,
 dann im 2. und 3., im 4. und 5, Jahre und in
noch späteren Jahren zum Dienst gemeldet haben und untersucht
 sind. -
Die Kombination dieser beiden Gesichtspunkte ergibt allerdings
die Schwierigkeit, daß bei manchen Schulen die absoluten Zahlen für
die einzelnen Untergruppen recht klein werden, so daß sie zu prozentualen
 Vergleichen nicht herangezogen werden können. Der Vollständigkeit
 halber sind aber in der folgenden Tabelle (S, 20) alle
Schulen aufgeführt.
Es war oben (S. 16/17) gesagt, daß bei den zur Gruppe I gehörigen
Touten, deren Schulzeit schon mit dem 16. Lebensjahre beendet war,
auf Grund der Bestimmung des 8 89,1 W.O. eine sofortige Meldung
zum Diensteintritt ausgeschlossen ist. Wenn trotzdem in der nachstehenden
 Tabelle unter der Gruppe I einige Leute aufgeführt sind.