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Schulen innerhalb der 4 Gruppen; da zeigt es sich nämlich, daß
mit der Länge der Zwischenzeit zwischen Beendigung des
Schulbesuches und der militärärztlichen Untersuchung die
Tauglichkeit mit wenigen Ausnahmen kontinuierlich abnimmt:
 diejenigen wehrpllichtigen jungen Ieute, welche sich im
ersten Jahre nach ihrem Abgang von der Schule zum Diensteintritt
gemeldet haben, weisen die günstigsten, diejenigen, welche mehr als
5 Jahre gewartet haben, fast durchweg die ungünstigsten Verhältnisse
auf. Der Unterschied in den Tauglichkeitsprozenten zwischen den
Gruppen A und D ist ganz bedeutend, bei den meisten Schulen beträgt
 er zwischen 30—40 %,. Allein die Realschulen und Landwirtschaftsschulen
 zeigen in der Gruppe B (Zwischenzeit von 2—3 Jahren)
eine etwas höhere Tauglichkeitsziffer als in der Gruppe A, doch ist
die Differenz so gering, daß sie keine besondere Bedeutung beanspruchen
 kann. Auch daß die 3. Kategorie (nach $ 89,6 W.0.) in der
Gruppe B etwas mehr Taugliche aufweist, dürfte bei der Kleinheit der
Zahlen nicht ins Gewicht fallen.
Nun sei angesichts dieses Ergebnisses zwar wieder an die schon
mehrfach betonten Fehlerquellen des der Bearbeitung zugrunde liegenden
 Materials erinnert; es ist zuzugeben, daß bei Berücksichtigung
der bisher als nur zeitig untauglich außer Betracht gelassenen Zählkarten
 sich die Zahlenreihen insofern verschieben werden, als sich die
Zahl der Untauglichen in den Gruppen der kleineren Zwischenzeiten
vergrößern, die Zahl der Tauglichen vermindern wird, denn es ist
wahrscheinlich, daß unter denjenigen, welche sich bald nach ihrer
Schulentlassung zum Dienst melden, mehr zeitig Untaugliche sein
werden als unter denjenigen, welche sich erst später zur Untersuchung
 stellen — immerhin sind die Unterschiede der einzelnen
Gruppen A—-D doch so groß, daß selbst erhebliche Korrekturen an
dem Gesamtergebnis kaum etwas ändern dürften; vielleicht werden
sich die Differenzen etwas ausgleichen und verkleinern, die Gesetzmäßigkeit
 selbst, wie sie sich in der Tabelle kundgibt, wird
wohl kaum durchbrochen werden. Daß man die besprochenen
Ergebnisse tatsächlich als etwas Gesetzmäßiges anzusehen berechtigt
 ist, dafür spricht auch schon der Umstand, daß sich die
gleiche Tendenz fast durchweg — auch bei den nur gering besetzten
 Schulen —- nachweisen läßt; ein derartiges regelmäßiges
Verhalten trotz kleiner Zahlen kann kaum durch Zufälligkeiten erklärt
 werden. .
Zu einer richtigen Bewertung dieser Verhältnisse kommt man
aber erst, wenn man bei der Betrachtung auch die Schulbesuchsdauer