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m welcher in gleicher Anordnung, die nach Anl. 1A—PBE als untauglich
Befundenen, nur getrennt nach der Zwischenzeit zwischen Beendigung
des Schulbesuchs und der militärärztlichen Untersuchung, aufgeführt
sind, so ergibt sich, daß hier bei sämtlichen Untauglichkeitsgraden
 die Untauglichkeitsquote stetig ansteigt, je länger
die Zwischenzeit währt, und zwar gleichmäßig bei allen in der
Fabelle aufgeführten Schulen und dementsprechend auch in den Gesamtsummen.
 Die Zunahme der Untauglichen ist durchweg eine recht
beträchtliche, der Unterschied zwischen der kürzesten und längsten
Zwischenzeitgruppe beträgt das Zwei- bis mehr als Vierfache.
Es macht sich hier also das gleiche Verhalten geltend, wie wir
es bezüglich der Gesamtsummen kennen gelernt haben (S. 23 ff).
Ist nun den oben besprochenen Verschiedenheiten in der Häufigkeit
 der Untauglichen nach den Anl. 1 A—C einerseits und 1 D und
andererseits, wie sie sich in den Schulbesuchsgruppen zeigen eine besondere
 Bedeutung beizumessen?
Wir hatten gesehen, daß der Länge des Schulbesuches unzweifelhaft
 ein ungünstiger Einfluß auf die körperliche Entwicklung eingeräumt
 werden muß, daß dieser aber durch das Hinausschieben der
Meldungen zum Dienst und das Ansammeln der weniger kräftigen und
weniger gesunden Leute in den Gruppen der längeren Zwischenzeiten
sowie durch die sonstigen Einflüsse der Jahre nach der Schulentlassung
%. T. verdeckt und der sicheren Beurteilung entzogen wird. Nun werden
natürlich diejenigen jungen Leute, welche die Schule nur bis zum
16. Lebensjahre besucht haben, die Meldung zum Dienst besonders
häufig länger hinausschieben — wie ja auch die Tabelle S. 20 beweist
 —, namentlich aber dann, wenn sie mit geringeren oder vorübergehenden
 Krankheiten oder Körperfehlern behaftet sind, welche
über ihre Tauglichkeit zum Dienst Zweifel zulassen — teils in der
Erwartung, daß sie nach Beseitigung oder Besserung des Zustandes
sicher tauglich sein werden, teils vielleicht in der Hoffnung, daß bei
einer Meldung in späteren Lebensjahren auch schon der geringere
körperliche Fehler als Untauglichkeitsgrund anerkannt werden könnte.
So ließe sich dadurch ohne allzugroßen Zwang erklären, daß solche
unbedeutendere und mehr vorübergehende Krankheitszustände bei den
Leuten mit der kürzesten Schuldauer am häufigsten verzeichnet sind,
Dazu kommt, wie nicht verschwiegen werden soll, daß wenigstens die
Zahlen für die nach Anl. 1 A u, B Beurteilten an sich etwas kleiner sind,
so daß bei ihnen auch manche Zufälligkeiten nicht auszuschließen sind.
Natürlich ist dieser Faktor des längeren Hinausschiebens der Meldung
zum Dienst auch bei den nach Anl. 1 D und E Beurteilten ebenso