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jungen Leute die zulässig niedrigsten Anforderungen gestellt werden
dürfen, und weil auch angenommen werden kann, daß unter den
bisher nicht Berücksichtigten zeitig Untauglichen wohl viele sind, die
zu dieser Kategorie gehören.
Auch der Anteil der Erkrankungen des Herzens und der großen
Gefässe sowie der Augenbrechungsfehler an der Gesamtzahl der Untauglichen
 muß als sehr hoch bezeichnet werden. Demgegenüber treten
lie anderen, namentlich äußeren Fehler sehr in den Hintergrund.

A

Von besonderem Interesse ist es, diese Verhältnisse mit
lenjenigen der sonstigen Militärpflichtigen zu vergleichen.
Zwar wird ein Vergleich durch die Ungleichartigkeit des Materials
arschwert; und zwar, abgesehen von der verschiedenen Größe der
absoluten Zahlen, besonders dadurch, daß bei unseren Leuten zahlreiche
 Untauglichkeitsgründe unter der Anlage 1 C') (zeitige Untauglichkeit)
 verrechnet sind, während bei den übrigen Militärpflichtigen
 diese Anlage für die dauernd Untauglichen nicht in Frage
kommt. Auch lassen sich aus den zur Verfügung stehenden Listen
über die Ergebnisse des Aushebungsgeschäfts nach Muster 2 der H.0.
lie Vergleichszahlen nicht für alle Fehler genau in der gleichen
Weise berechnen, wie es in der Uebersicht S. 44 geschehen ist,
da das Muster 2 der H.0. manche Krankheiten ‚und Gebrechen in
anderer Weise zu Gruppen zusammenfaßt. Trotz dieser Schwierigkeiten
 seien im folgenden wenigstens für einige der Untauglichkeitsgründe
 die Zahlen vergleichsweise gegenübergestellt, und zwar sind
aur die Prozentzahlen, bezogen auf die Gesamtsumme der Untauglichen
 gebracht. Bei der so verschiedenen Art der Erhebungen könnte
ein Vergleich von den auf die endgültig Abgefertigten bezogenen
Prozentzahlen leicht zu unrichtigen Schlüssen Veranlassung geben —
während die nachstehenden Daten immerhin einen ungefähren Ueberblick
 über -den verschiedenen Anteil der einzelnen Fehler und Gebrechen
 von der Gesamtuntauglichkeit‘ der beiden Kategorien von
Militärpflichtigen gestatten.

1) Die Angaben von Nummern der Anlage C der H. 0. trotz endgültiger
Untauglichkeitserklärung des Mannes ist wohl so zu erklären, daß das Leiden
/om Arzt als noch besserungsfähig oder überhaupt in absehbarer Zeit vorüberzehend
 gehalten, daher unter Anlage 1 C verrechnet und diese Angabe bei der
andgültigen Entscheidung nicht in die entsprechende Nummer der Anlage 1 B,
D oder E abgeändert worden ist.