deutend häufiger — doch ist hierbei das S. 54/55 über diese Krankheiten
Gesagte zu beachten. Umgekehrt ist der Anteil der anderen Krankheiten
 des Nervensystems bei den zum einjährigen Dienst Berechtigten
 wesentlich höher.
Daß endlich bei den letzteren die Fettleibigkeit fast 8 mal
häufiger als Untauglichkeitsgrund vertreten ist, als bei den sonstigen
Militärpflichtigen, ist bei der Verschiedenheit der sozialen Verhältnisse
ınd der Lebensweise beider Kategorien leicht verständlich.
Es sind also in erster Linie die eigentlichen Organörkrankungen,
 Krankeiten der Atmungs- und Zirkulationsörgane,
 des Nervensystems, sodann namentlich die
Brechungsiechler der Augen, welche bei den den höheren
Schichten angehörigen Militärpflichtigen überwiegen, während
bei der großen Masse der Wehrpflichtigen die zwar z. T. auf angeborener
 Anlage beruhenden, aber durch äußere mechanische Ein-‚Jüsse
 zur Entwickelung kommenden Körperschäden sowie die Folgen
sonstiger äußerer Verletzungen häufiger zu finden sind,
Kine Erklärung für diese beachtenswerten Unterschiede ist nicht
schwer; es ist von vornherein einleuchtend, daß die breiten Schichten
der militärpflichtigen Jugend durch ihre bedeutend früher einsetzende
3erufstätigkeit, welche zum großen Teil mit erheblicher körperlicher
Anstrengung verbunden ist, viel mehr äußeren Schädlichkeiten, sei
es cinmaligen Verletzungen, sei es dauernden mechanischen Insulten,
Ueberanstrengungen usw., ausgesetzt sind, als die Schüler der höheren
Schulen. Diese hinwiederum sind in erhöhtem Maße den Schädlichkeiten
 ausgesetzt, welche mit anstrengender sitzender Lebensweise,
dem Mangel an Luft und Bewegung verknüpft sind; in Verbindung
hiermit steht ferner eine — infolge geringerer Abhärtung des Körpers
— wohl denkbare grössere Neigung zu Erkältungen mit ihren Folgen
für Lunge und Herz. Und wenn der Anteil der wegen allgemeiner
Schwächlichkeit usw. vom Heeresdienst Befreiten an der Gesamtzahl
 der Untauglichen bei beiden Kategorien zahlenmäßig keinen erneblichen
 Unterschied darstellt, so muß dies durchaus als eine zuungunsten
 der zum einjährigen Dienst Berechtigten sprechende Erscheinung
 gedeutet werden, denn a priori hätte angenommen werden
können, daß bei diesen infolge der besseren sozialen Verhältnisse,
aus denen sie stammen, sowie unter Berücksichtigung des vielfach bedeutend
 höheren Lebensalters, in dem die Untersuchungen stattgefunden
haben, der Anteil der Schwächlichen und in der Entwickelung Zurückgebliebenen
 geringer sein müßte, als bei den sonstigen Militärollichtigen.
