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Von der statistischen Verwertung etwaiger Befunde über Augenkrankheiten,
 Resten von Krankheiten, sonstiger Fehler war abzusehen,
da diese Angaben häufig fortgelassen sind, die vorhandenen kein einwandfreies
 Urteil zulassen. Sehr häufig haben diese Fehler das Sehen
nicht beeinträchtigt, sind also irrelevant, oder haben Sehstörung veranlaßt,
z. B. Hornhautflecke, dann sind ihre Folgen bei der Sehleistung in Beiracht
 gezogen. Der statistische Wert leidet anf diese Weise wenig Einbuße.
Augenleiden, welche z, B. unter Anlage 1 D und E 20 (Lider und
Bindehäute), 1 E21 (Bindehäute), 1 D und E 22 (Tränenorgane), 1 D 23
(Augenzittern), 1 E23 (Lähmungen), 1 E29 (tiefere Gebilde der Augen)
fallen und zur Untauglichkeit führten, unterstehen weniger dem
schädlichen Einfluß der Schule und sind gesondert nicht ausgezählt
worden; auch sind ihre Zahlen zu klein, um daran statistische Bemerkungen
 zu knüpfen. Wenn dieselben die Funktion der Augen
störten, so sind dieselben eingerechnet ohne Rücksicht auf diese
Aetiologie. Es bleibt noch zu erörtern, daß junge Leute, berechtigt
zum einjährig-freiwilligen Dienst, mit Augenleiden eingestellt sind,
welche bei der Untersuchung entgangen sind oder gegen Erwarten
nach der Einstellung doch zur Entlassung als dienstunbrauchbar
kamen, z. B. Fälle von Sehschwäche an der Grenze des zulässigen
Maßes. Diese Anzahl kann nur gering sein; so wurden z. B. nach
dem Sanitäts-Bericht 05/06 wegen Herabsetzung der Sehschärfe, Kurzsichtigkeit,
 Blindheit im ganzen 609 Mann dienstunbrauchbar entlassen,
bei denen das Leiden schon vor der Einstellung bestand; legt man
die Zahlen für die Iststärke eines Jahrganges und der KEinjährig-Freiwilligen
 zu Grunde, erhält man 28 Einjährig-Freiwillige. Diese
Zahl ist vielleicht im allgemeinan noch zu hoch, da bei den Einjährig-Freiwilligen
 die Untersuchungen der Augen für die Tauglichkeit stets
vesonders sorgfältig vorgenommen werden.

2. Plan der Einteilung.
Es galt, die Störungen des Sehvermögens bezw. die Fehler des
Brechungsvermögens so zu gruppieren, daß man eine Uebersicht erhält,
 in welchem Umfange von einem schädlichen Einfluß der Schule
auf die Sehkraft zu sprechen ist, Ich schuf daher folgende 4 Gruppen:
Von den zum einjährig-freiwilligen Dienste im Heere Berechtigten
L. hatten Fehler des Sehvermögens;
2. hatten nach Ausgleich etwaiger Brechungsfehler auf einem oder
beiden Augen volle Sehschärfe;
3. litten an Sehschwäche auf beiden Augen;
4, litten an Kurzsichtiykeit auf einem oder beiden Augen.