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oder geringen Rückgang, je nachdem Examina noch ausstehen oder
bereits überwunden sind, ja bisweilen hat der Eintritt in den Beruf
schon ein ruhiges gleichmäßiges Arbeiten zu Folge gehabt. Diese
Erwägungen sind - maßgebend, da die große Mehrzahl der jungen
Leute sich dem Studium widmet. Die Seminaristen müssen im allgemeinen
 gleich nach der Seminarzeit dienen (vgl. S. 19). Die Kurzsichtigkeit
 zeigt aber nicht in Spalte 1 den hohen Anstieg, weil auf
diesen Schulen die Anforderungen bei dem anders gearteten Lehrplan
nicht denjenigen der Vollanstalten gleichkommen, es folgt dann Steigerung
 der Prozentzahlen durch Spalte 2 und 3; in der letzten Spalte
muß die statistische Bewertung wegen Kleinheit der absoluten Zahl
fortfallen.

In den Zahlen für die Gesamtsumme kommt wieder die alte
Erfahrung zur Erscheinung, daß mit der Länge der Zwischenzeit
ein langsames Ansteigen der Fehler einhergeht, die Tauglichkeitsverhältnisse
 für den Waffendienst abnehmen; jedoch bleibt in Spalte 1
der Einfluß der Schulzeit in den höheren Klassen auch hier deutlich,
für die Schädlichkeit der Schulbildung für die Augen und ihre Sehkraft
 ein untrügliches Zeichen. Unter den Augenfehlern nimmt in
Spalte 1 die Kurzsichtigkeit mit 79,9 %, die höchste Stelle ein, es
folgt dann durch Spalte 2 und 3 eine Abnahme geringer Bedeutung,
 zuletzt wieder eine mäßige Steigerung, doch nicht zu
früherer Höhe.

8. Die Untauglichkeitsverhältnisse bei Augenfehlern.
Es bleibt noch die wichtige Frage zu erörtern, wie viele der
jungen Leute, welche zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigt sind,
wegen Augenfehler dauernd untauglich wurden; es handelt sich also
um die Fälle, bei denen die Grenzen des Sehvermögens bzw. des
Brechungsvermögens überschritten waren.
Die Heerordnung enthält in der Anlage 1 D bzw. E unter
No. 25, 26, 27 die hierfür geltenden Bestimmungen:

1D 25. Herabsetzung der Sehschärfe
 auf beiden Augen, wenn sie
auf dem besseren Auge nur die
Hälfte oder weniger, aber mehr
als 1/, der normalen beträgt (nach
Ausgleich etwaiger Brechungsfehler).


1 E25. Herabsetzung der Sehschärfe
 auf dem besseren Auge
auf !/, der normalen oder darunter
 (nach Ausgleich etwaiger
Brechungsfehler).