verteilen. Diese Verteilung ist teils mit Hinblie: :.” die Ergänzungsbedürftigkeit
 jeder Steuer um ihrer I .C: uam geboten,
 teils um der Erleichterung des Steuerdr‘: +... ww. oh
die Mannigfaltigkeit der Besteuerungsformen,
Wir schlagen Ihnen im nachstehenden vor, in 4) 1 u400e
z3ystem des Bundes eine neue Steuernkategorie, die *
teuern, einzufügen, geren Reinertrag für den Bund, nach ©...
kr Ausrichtung ” eines Ertragsanteils an die Kantone, wir {5
nächste mit annähernd 11!/2 Mill. Fr. jährlich veranschlagen.

Verkehrssteuern (deren Erhebung meist in Stempelform erfolgt
 und die der tägliche Sprachgebrauch deshalb als Stempelsteuern
 bezeichnet) sind Abgaben, welche von einzelnen, den
Übergang von Kapitalien oder von Rechten vermittelnden Verkehrsakten
 erhoben werden. Eine Kapital- oder Rechtsübertragung
ist nicht denkbar, ohne dass mindestens bei einer der beteiligten
Parteien ein Mehrwert gewonnen, ein Gewinn erzielt würde ;
meist wird dieser Gewinn bei beiden Beteiligten eintreten, Dieser
Jurch Verkehrsakte vermittelte Mehrwerterwerb ist die Steuerquelle
 der Verkehrssteuer. Seitens der gesunden finanzpolitischen
Praxis haben sich die Verkehrssteuern stets einer starken Beliebtheit
 erfreut; die finanzwissenschaftliche Theorie hat sie einst
perhorresziert, nicht so sehr aus prinzipiellen Erwägungen als aus
einer natürlichen Reaktion gegen die hypertrophische Entfaltung
der Verkehrsbesteuerung im Polizeistaate. Aber auch die Theorie
hat in den letzten Jahrzehnten ihr Urteil revidiert, mit wachsen-Jer
 Verkehrsintensität trat auch sie immer entschiedener zugunsten
der Verkehrssteuern ein, welchen sie innerhalb des Steuersystems
die Aufgabe zuweist, den Verkehr als "Uriebkraft bei der Einkommensbildung
 seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechend
 zu Leistungen an den Staat heranzuziehen.
Wo immer in einem Bundesstaate der Bund (das Reich, die
Union) sein Finanzsystem neben demjenigen der HEinzelstaaten
auszubilden hatte, überall stehen im Zentrum seines Finanzsystems
Verbrauchs- und Verkehrssteuern. Es sind die zur Bundesstaatsbildung
 treibenden Kräfte selbst, die finanziell in der zentralen
Stellung dieser Einnahmen zum Ausdruck kommen, Die bundesstaatliche
 Vereinigung erfolgt, weil der einzelne Staat zu seiner
politischen Selbstbehauptung und zu seiner Behauptung als selbständiges
 Wirtschafts- und Verkehrsgebiet zu klein oder zu schwach