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bevölkert ist. In der Landesverteidigung, in der Förderung der
Wirtschaftsentfaltung und in der Pflege des wirtschaftlichen Verkehrs
 bestehen die ursprünglichen Aufgaben des Bundesstaates.
Der Bundesbedarf wird ursprünglich in erster Linie durch die
Landesverteidigung verursacht, und zur Deckung dieses Bedarfes
werden dem Bundesstaate wieder in erster Linie die Einnahmen
zugewiesen, die aus seiner eigenen Tätigkeit erwachsen: die
Überschüsse der vom Bundesstaate organisierten Verkehrsanstalten,
die Zölle, welche erst der Bundesstaat wirtschaftlich fruchtbar
und finanziell ertragreich zu gestalten vermag, die inländischen
Verbrauchsabgaben und die Verkehrssteuern, die beide erst innerhalb
 des grössern, durch den Bundesstaat geschaffenen einheitlichen
 Verkehrsgebietes in rationeller Weise erhoben werden
können.

Von diesem gemeinsamen Grundzuge des Finanzsystems aller
Bundesstaaten, des Deutschen Reiches, wie der Vereinigten Staaten
von Nordamerika, wie der südamerikanischen Unionen, weicht der
schweizerische Bundeshaushalt insofern ab, als er vornehmlich
auf Verbrauchssteuern, in erster Linie auf Zöllen, beruht, wogegen
die Ausbildung der Verkehrsabgaben völlig unterblieben ist. Hinsichtlich
 der vom Bunde organisierten Verkehrsanstalten bestimmt
die Bundesverfassung, dass ihre Tarife nach „möglichst billigen“
Grundsätzen bemessen werden sollen, und in der Tarifpraxis ist
die „Billigkeit“. gelegentlich sogar über das vernünftigerweise
„Mögliche“ hinausgegangen; Verkehrssteuern kennt die Bundesverfassung
 überhaupt nicht, und in den Staatsrechnungen des
Bundes würde man sie vergebens suchen.

Die Zurückhaltung, welche der Bund sich auf dem Gebiete
der Verkehrsbesteuerung auferlegt hat, wäre erklärlich, hätten
die Kantone ihre Verkehrssteuern ergiebig ausgestaltet. Faktisch
ist aber diese Ausgestaltung, wie die nachstehende Übersicht
evident zeigt, ausgeblieben. In dieser Übersicht der Verkehrssteuernerträge
 sind die Erbschaftssteuern, die in einzelnen Steuersystemen
 den Verkehrssteuern zugezählt werden, nicht mitberücksichtigt
 ; die Reihenfolge der Staaten in der Übersicht bestimmt
sich nach dem Ertrag der Verkehrssteuern pro Kopf der Bevölkerung.


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