Werden gleichzeitig mit dem Aktienkapital in der vorstehend bezeichneten
 Höhe Obligationen ausgegeben im Betrage von 15 Millionen
 Franken (bzw. 12 Millionen Mark oder 600,000 Pf. St.),
30 steigt bzw. sinkt die Verkehrssteuerleistung (auf das gesamte
Kapital von 40 Millionen Franken berechnet)
in Basel-Stadt auf . 2. 2. 0.0...
„ England auf . . 0.0.0.0...
„ Frankreich auf . . 2.0.0...
m Deutschen Reiche auf
Die Wirkungen dieses Sachverhaltes kommen zunächst zum Ausiruck
 in einer ungleichmässig starken Steuerbelastung des Immobiliarund
 des Mobiliarverkehres, die durch Unterschiede in der Steuerleis-‚ungsfähigkeit
 der beiden gewiss nicht genügend begründet werden
kann. Beispielsweise sind beim Verkaufe eines Hauses im Werte
von Fr, 100,000 im Kanton Basel-Stadt Fr. 2000 und im Kanton
Genf Fr. 4000 an Verkehrssteuern zu entrichten, dagegen beim
Verkaufe von Aktien oder Obligationen im gleichen Betrage im
Kanton Basel-Stadt Fr, 5 und im Kanton Genf Fr. 7. 75. Soll im
Kanton Basel-Stadt ein Kredit von Fr. 100,000 durch Grundpfand
zesichert werden, so erhebt der Fiskus von der Schuldverschreibung
 eine Stempelabgabe von Fr. 60 und bei der Eintragung des
Grundpfandes im Grundbuch abermals eine Gebühr von Fr. 50,
zusammen demnach Fr. 110; wird dagegen ein Kredit im gleichen
Zetrage von Fr. 100,000 durch Verpfändung von Wertschriften
zesichert, so sind weder Stempelabgaben noch Gebühren zu ent-„echten.


Überdies kommen die Wirkungen natürlich in der {iskalischen
Unergiebigkeit der kantonalen Verkehrssteuern zum Ausdruck,
Der auf S. 2 mit 9,s7 Millionen Franken ausgewiesene Gesamtertrag
 dieser Stenern setzt sich (1910) folgendermassen zusammen :
Handänderungssteuer . Fr. 6,425,286
Stempelabgaben „ 3,084,104
Plakatsteuer ” 7,265
Börsensteuer N 361.406

'Potal Fr. 9.878.064

Es entfallen somit nicht weniger als 65 %o des Gesamterirages
 auf die Handänderungssteuer, während der Ertrag der
Stempelabgaben von rund 3 Millionen Franken (im Durchschnitt
der Jahre 1910 bis 1913 waren es rund 3,2 Millionen Franken,
was einer Quote von knapp 85 Rappen pro Kopf der Bevölke-