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Entwicklung direkter Steuern . sich empfindlich fühlbar zu machen
beginnen; eine weitere Steigerung dieses Steuerdruckes müsste
wirtschafts-,- wie finanzpolitisch unerwünschte‘ Reizzustände ‘her
vorrufen. . Die Finanzkunst aller Zeiten hat‘ ihre Aufgabe ‘darin
gesehen, und deswegen ist. sie eine Kunst, den Steuerdruck mög:
lichst gleichmässig zu verteilen, was bei einseitiger Fortbildung
der direkten. Steuern nicht zu erreichen wäre; deshalb soll der
bisher auf indirekte Steuern angewiesene: Finanzhaushalt : des
Bundes in der gleichen ‚Richtung weiter ausgebaut werden; . .
Steuertechnische Bedenken. Aus den Bedingungen
der. Steuertechnik erweisen sich einzelne Besteuerungsformen : be:
sonders geeignet für .den kleinern Bezirk des Kantons und der
Gemeinde, andere. wieder für den grössern Bezirk des Bundes;
und diese ihnen steuertechnisch zufallenden Steuerquellen sollen
sich Bund und Kantone nicht gegenseitig verschütten. - Die direkte
Steuer ist ihrer technischen Natur 'nach für den engern Bezirk
des Kantons und.der Gemeinde prädestiniert; sie auch zugunsten
des Bundes erheben zu wollen, erscheint‘ um so weniger zweck:
mäßssig, als: auf das Gerüst. der: direkten Besteuerung ohnehin bereits
 eine schwere Belastung gelegt wurde, die-in ihren Konsequenzen
 zum verhängnisvollen Zirkel übertriebener Steueransätze
und weitverbreiteter :Steuerhinterziehung führt: Die Steuersätze
sind gelegentlich so beschaffen, dass sie zur Korrektur ihrer Un:
vernunft die Steuerhinterziehung voraussetzen, und da der Bund
keine eigenen Veranlagungs- und Erhebungsorgane- besitzt, solche
nach der politischen Lage der Dinge auch nicht schaffen kann,
30 erscheint ‚es steuertechnisch geboten, dass er seinem Finänzsystem
 nur solche Steuern einfügt, deren‘ Erhebung, ohne eine
Deklaration des Steuerpflichtigen, an objektive Kriterien anknüpfen
kann.

Wir sehen an. dieser Stelle davon ab, unsererseits in dieser
Botschaft zur Frage Stellung zu nehmen; wie weit diese Bedenken
als ‚zwingend anzuerkennen sind und wie-weit ihnen folglich bei
der Reform der Bundesfinanzen Rechnung getragen werden muss.
Wir begnügen uns mit der Konstatierung eines schweren Konflikte
zwischen sozialpolitischen Tendenzen auf der einen, politischen und
linanzpolitischen Zweeckmässigkeitserwägungen auf-der andern Seite.
Der Konflikt besteht darin, dass von der wesentlich sozialpolitisch
orientierten Seite nicht bloss eine Besitzbesteuerung, sondern eine
Besitzbestenerung :in der Form. direkter Steuern gefordert wird,
in-einer Form :also, welche aus finanzpolitischen wie steuertechnischen
 Gründen für den Bund: wenig geeignet erscheint. während