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landes vor dem Kriege waren. - Eine Beeinträchtigung der. Leistungsfähigkeit
 unserer Volkswirtschaft im Wettbewerbe gegen
das Ausland kann somit als Wirkung der geplanten Verkehrsbesteuerung
 nicht eintreten.

Wir schliessen, indem wir Ihnen noch eine Übersicht der
präsumtiven Erträge der einzelnen Abgaben unterbreiten:
1. Abgabe von inländischen Aktien . . . . Fr. 3,586,000
2. Abgabe von inländischen Obligationen . . „ 3,890,000
3. Abgabe von Stammkapital-Anteilscheinen inländischer
 Genossenschaften, p. m.
4. Abgabe von ausländischen Wertpapieren!) .
5. Abgabe von Prämienquittungen, .
6. Abgabe von Wechseln . . . .
7. Abgabe von Frachtdokumenten .

750,000
2,066,000
2.000,000
2.270.000
Total Fr. 14,562.000

Hiervon wären abzusetzen:
1% des Abgabeertrages als Entschädigung
 der Stempelstellen
und der Markenverkäufer . .
Kosten der Zentralverwaltung .
Unvorhergesehenes und zur Abrundung.
 . .

Fr. 145,620
„ 100.000

»

66.380

Fr. 312.000

Reinertrag der Abgaben. . . . ; 4 &amp;
Hiervon 20 % Zuweisung an die Kantone . .

Fr. 14,250,000
2.850.000

Ey

Reinertrag zueunsten- des Bundes Fr. 11.400.000

Es ist selbstverständlich, dass der Ertrag der Abgaben nicht
sofort mit dem Beginne ihrer Erhebung den vorgesehenen Umfang
 erreichen wird. Möglicherweise wird mit dem Abgaben-*)

 Nach zuverlässigen Schätzungen wurde der Betrag der schweizerischen
 Kapitalanlagen in ausländischen Werten während der dem Kriegsausbruch
 unmittelbar vorausgegangenen Jahre mit mindestens 100 Mill. Fr.
jährlich geschätzt, wovon etwa die Hälfte in Aktien und die Hälfte in
Obligationen zur Anlage gelangen mochte, Bei einem Ansatz von 1% für Obbigationen
 und 1’/s %, für Aktien wäre, unter Zugrundelegung jener Schätzung,
von ausländischen Werten ein Abgabeertrag von 1'/4 Mill. Fr. in die Ertragsberechnung
 einzusetzen. Mit Hinblick auf die im Gefolge der Kriegskrisis
zweifellos zu erwartende Einschränkung der Kapitalanlagen in ausländischen
Werten wurde der Ertrag mit nur Fr. 750.000 angesetzt.