$ 2. Das Recht auf Arbeit in der ersten französischen Revolution. Die Physiocraten haben also das Recht auf Arbeit noch nicht gekannt, wie auch natürlich; welchen Sinn hätte es auch in einem Zeitalter des Kleinbetriebes und des localen Marktes haben sollen? Freilich änderte sich die Scene mit einem Schlage in dem Augenblicke, wo in Frankreich die Gewerbefreiheit eingeführt wurde (1791) und die Arbeiter von den Departements nach Paris strömten um dort Unterhalt zu finden. Zu Beginn der französischen Revolution war aber die Lage des Arbeitsmarktes in Paris geradezu trostlos. Die Folgen einer Jahrzehnte langen schlechten Verwaltung traten grell zu Tage; dazu kam noch, dass der Hagel die Ernte des Jahres 1789 zerstört hatte und der därauf folgende Winter sehr streng war; es war eine furchtbare Krise, unter der das ganze Land litt; wohin man blickte, überall Elend und Ver- zweiflung! Was Wunder, wenn unter solchen Umständen die leidenden Volksmassen ihre Blicke auf den Staat als den Hüter des gemeinen Woles richteten, von ihm verlangend was sie selbst zu erreichen unvermögend waren: „Unterhalt durch Ar- beit. Vom Mai 1789 an errichtete denn auch die Stadt Paris im Interesse der Arbeitslosen sogen. Ateliers publics?), Staatswerkstätten (travaux. de charite), zu welchem Zwecke ihr die Nationalversammlung einen Credit von ı5 Millionen Fr. gewährte. Diese Werkstätten wurden jedoch bald der An- ziehungspunkt für alles arbeitsscheue Gesindel und vermochten die eigentliche Krise nicht zu bannen. Im August 1789 liess die Pariser Stadtvertretung auf ihre Kosten eine Broschüre drucken unter dem Titel: De la necessite et des moyens d’occuper avantageusement tous les gros ouvriers 2), die fol- 1) Vgl. darüber die Veröffentlichung des französischen Office du travail: 2 des employ&s, ouvriers et domestiques en France, Paris 1893, pP: 54 ff, . 2) Vel. Le Placement des employ&s etc. a. a. O. p. 54.