Rechts auf Arbeit auf und begründet seine Gegnerschaft mit lem folgenden Gedankengange !): Würde es sich beim Rechte auf Arbeit blos um die Or- zanisation öffentlicher Arbeiten handeln, damit die unbeschäf- igten Hände auf Kosten des Staates, der Gemeinden, der De- Jartements beschäftigt würden, würde das Versprechen, die Entwickelung der Arbeit zu begünstigen, nur den Maurern und Tagelöhnern Erwerbsgelegenheit bieten, so würde eine solche Begünstigung das Eigentum gewiss nicht bedrohen, son- dern: höchstens unsere Finanzen compromittiren. Mit solchen Massnamen aber würde man das Proletariat nicht beseitigen, sondern es vergrössern. Man wird die Hilfsquellen des Landes °rschöpfen, anstatt ihm neue zu erschliessen. Nicht in der iussern Zersplitterung der Kräfte und Kapitalien, sondern in der inneren Entwickelung der organisirten Arbeit ist die Lösung des Problems zu suchen und darum behaupte ich: das Recht auf Arbeit ist der jedem Bürger, was immer sein Be- ruf oder seine Beschäftigung sei, zustehende Anspruch auf Beschäftigung in seinem Berufe gegen einen nicht willkürlich und zufällig, sondern nach der jeweiligen, ge- wönlichen Marktlage festgesetzten Lohn. Das ist n Wahrheit das Recht auf Arbeit; etwas anderes kann es nicht sein. Ich behaupte nun einerseits, dass das Recht auf Arbeit lie Verneinung des Eigentums ist, und dass also jede Gesell- schaft, die dieses Recht anerkennt, auf die Abschaffung des Eigentums losschreitet; andererseits behaupte ich, dass dieses Recht eine fatale, notwendige Folge des Eigentums ist. Proudhon erklärt nun, es bestünde ein unüberbrückbarer Ge- zensatz (antagonisme fondamental) zwischen Arbeit und Eigen- um. Das Eigentum trage, wie die Religion und Monarchie, las Prinzip seiner Verbesserung und Vervollkommnune‘, d. h. 1) Proudhon hatte zum Artikel XIIL des Verfassungsentwurfes, der autete: „La constitution garantit aux ecitoyens la liberte du travail et de industrie. La societe favorise et encourage le developpement du travail par V’enseignement Primairegratuit, Veducation professionnelle, legalite Jes yapports entre le patron et Pouvrier, les institutions de prevoyance et de credit, les associations volontaires; et l’Etablissement par l’Etat, les departe- inents et les communes, de travaux publies propres ä employer les bras in- cecupes. Klle fournit lassistanec aux enfants abandonnes, aux infirmes et aux vieillards sans ressourees et que leurs familles ne peuvent secourir“ folgen- len Zusatz beantragt: ‚„. Elle assure et maintient la division des propriete&s par l’organisation de ’öchange, In ausführlicher Weise begründete Proudhon diesen Zusatzantrag, vährend er die Bestimmungen des Art. XIII heftig bekämpfte.