bE- ihre Forderungen nicht zu erfüllen vermöchten. Naturgemäss wandten sie daher ihre Blicke dem Staate zu, und nach der Flucht Louis Philippe’s entstand mit der demokratischen Re- publik die „soziale Forderung, die Staatsgewalt möge die Ver- besserung des Looses der nicht besitzenden Volksschichten zu ihrer eigentlichen Aufgabe machen“ !). Dieser Saint-Simonisti- sche Gedanke schlug in den Herzen der Proletarier tiefe Wur- zeln. Das französische Proletariat, durch die Thatsache der starken Centralisation des gesammten öffentlichen Lebens in Frankreich gewohnt, Alles von der Staatsgewalt zu verlangen, erhob die Forderung nach einer sozialen Verwaltung. Von ihr erhoffte es die allmälige Einsetzung der blossen Ar- beitskraft in die Rechte des Besitzes; von ihr erträumte es mühelosen Genuss anstatt der jetzigen genusslosen Mühe! Das waren die Gedanken, die in den französischen arbeiten- den Klassen der 40er Jahre schlummerten. Als nun der König geflohen war und das Proletariat einen bestimmenden Einfluss auf die Staatsleitung erlangt hatte, forderte es sofort von der provisorischen Regierung eine Äusserung in der Richtung‘ der sozialen Verwaltung. Das ist der tiefere Grund, warum das Arbeiterparlament im Luxembourg eingesetzt wurde, warum das Dekret über das Recht auf Arbeit erfloss, warum man die Na- tionalwerkstätten errichtete, Manche Schriftsteller haben aus dem Umstande, dass das Recht auf Arbeit plötzlich, im Augen- blicke der Not, geboren wurde, schliessen wollen, seine Aner- kennung durch die provisorische Regierung ?) sei das unver- mittelte Ergebnis einer revolutionären Volksbewegung gewesen, Allein wenn man den Zustand der Pariser Volksmassen der 40er Jahre erwägt, wenn man sich in die Hoffnungen und Be- strebungen hineindenkt, die damals die Volksseele erfüllten, so wird man in der Anerkennung des Rechts auf Arbeit nicht das Walten des blossen Zufalles, sondern vielmehr die logische und folgerichtige Entwickelung des Gedankens der sozialen Verwaltung erblicken. Die provisorische Regierung fühlte, dass sie gewissermassen zu ihrer Investitur eine soziale That setzen müsse, Das war es, warum sie das droit au travail zu einem Grundsatze des öffentlichen Rechtes erhob. Bevor ich jedoch 1) Siehe Stein, Die sozialistischen und communistischen Bewegungen seit der dritten französischen Revolution, Leipzig u. Wien 1848, p- 15. 2) Vgl. die Charakteristik der provisorischen Regierung bei Garnier- Pagyös, FTistoire de la Revolution ER 1848, Paris 1862. Bd. 8 9. 420 4.