34 renseignement); sie sollten eine Arbeitsvermittlung auf statisti- scher Grundlage schaffen. Für die innere Einrichtung dieser Bureaus schrieb das Dekret die Führung von zwei Registern vor; das eine sollte, nach Beschäftigungskategorien gesondert, die Nachfrage nach Arbeit, sowie Namen und Adresse des Arbeitsuchenden, das zweite dieselben Aufzeichnungen über das Arbeitsangebot unter genauer Angabe des Lohnes und der sonstigen Arbeitsbedingungen enthalten. Zu den Massregeln, die der augenblicklichen Not der ar- beitenden Klassen in Paris abhelfen sollten, gehört auch ein Vorschlag Louis Blanc’s '), der ‘deshalb von grossem Interesse ist, weil er beweist, wie tief die Ideen Fourier’s in die Bevöl- kerung gedrungen waren und welch mächtigen Resonanzboden sie bereits in den unzufriedenen Arbeitermassen von Paris be- sassen. Der Vorschlag L. Blanc’s bezweckte gewissermassen die Errichtung von „Phalansterien“ in Paris selbst, Es sollten in den vier volkreichsten Vierteln der Hauptstadt vier Nie- derlassungen gegründet werden, jede für ungefähr 400 Ar- beiterfamilien mit gesonderter Wohnung für jede Familie. Der grundlegende Gedanke war, allen diesen Wirtschaften die durch den Massenconsum erzielten Ersparnisse an Nahr- ungsmitteln, Beheizung, Beleuchtung etc. zukommen zu lassen. Die Niederlassungen sollten Bäder, Gärten, Lehr- säle, Schulen etc. enthalten. Nach Plänen, die der provis. Regierung vorlagen, glaubte sie die Kosten für die Errichtung je eines Etablissements mit ı Million Francs bestreiten zu zönnen. Das Kapital, das durch eine staatliche Anleihe zu beschaffen wäre, sollte auf den Etablissements selbst pfand- rechtlich sichergestellt, die Zinsen aus der Vermietung be- stritten und ein eventueller Fehlbetrag vom Staate getragen werden. — Endlich hob ein Dekret der provis, Regierung v. 24. März 1848 (Moniteur No. 85 v. 25. März) die Gefäng- nisarbeit auf um so den Arbeitern eine unangenehme Con- currenz vom Halse zu schaffen. 2. Siehe die Commissionssitzung v. 5. März 1848 in Girardin a. a. O. p. 17 4.