$ 7. Louis Blanc. Im vorigen Abschnitte wurden die ersten Massregeln der provis. Regierung .zu gunsten der arbeitenden Klassen ge- schildert. Dass man damit von einer Anerkennung des Rechts auf Arbeit noch sehr weit entfernt war, bedarf wohl keiner Erwähnung. Allein Louis Blanc legte am 20. März der Ver- sammlung des Luxembourg *), die übrigens vollständig unter seinem Einflusse stand, ein Programm *) (Projet d’organisation du travail) vor, welches das Recht auf Berufsarbeit (droit au travail professionel) verwirklichen sollte, Louis Blanc dachte sich sein Staatsideal folgendermassen : Der Staat solle vorerst die Unternehmungen der sich in unglücklichen Verhältnisssen befindlichen Geschäftsinhaber, die also sicher zu einem gütlichen Uebereinkommen bereit wären einlösen, und sie durch verzinsliche Obligationen, hypothecirt auf den Wert der überlassenen Unternehmungen und rückzalbar durch jährliche Abtragungen oder durch Amortisation, ent- schädigen. Mit beneidenswertem Optimismus nimmt Louis Blanc an. dass diese Betriebe einen Reingewinn abwerfen würden, 1) Der Generalsekretär der Commission de Gouvernement pour les tra- vailleurs, Francois Vidal, sowie Pecqueur wurden beauftragt, die hauptsächlichsten Ergebnisse der Beratungen des Luxembourg in einem Be- ‚richte zusammenzufassen, (Abgedruckt bei Girardin a. a. O. p. 127 ff.) Die Vorschläge des Luxembourg sollten übrigens auch in das der Nationalver- sammlung vorzulegende Expose aufgenommen werden, doch unterblieb dies, weil die Commission früher aufgelöst wurde. Vidal hat diese Vorschläge in seinem Buche Vivre en travaillant, Paris 1848 eingehend dargelegt. . 2) Siehe dieses bei Girardin a. a O. p. 67 ff, Kine deutsche Über- setzung bei Stein, Die sozialistischen Bewegungen etc. a. a. O. p. 44. Vgl. auch Donis Blane, Le Socialisme, droit au travail, Reponse ä M. Thiers, Paris 1848. pn. 56 ft.