aus solchen Handwerkern, die für die landwirtschaftlichen Ar- beiten notwendig sind; zum letzten Dritteile aus städtischen Industriearbeitern, wodurch eine gleichmässigere Verteilung der Bevölkerung erzielt werden sollte. Bei der Zulassung zu den Kolonien, an deren Spitze staatliche Organe stünden, würden die kinderreichsten und ärmsten Familien bevorzugt. Die Ver- waltung würde ein ı5-gliedriges, von den Kolonen ernanntes Aktionscomite besorgen. Zur Errichtung dieser Kolonien wären unbebaute, den Gemeinden oder Privaten gehörige Ländereien anzukaufen, und im Bedarfsfalle das Expropriationsgesetz an- zuwenden *). Die Kolonen sollten landwirtschaftliche Arbeiten mit in- dustriellen vereinen und auf diese Weise die fruchtbringende Vermählung der Landwirtschaft mit der Industrie (le mariage ‘e&cond de Vagriculture et de l’industrie) herbeiführen. Von dem Bruttoertrage würde der Arbeitslohn für. die Kolonen vorweg- zenommen und das vom Staate zur Gründung vorgeschossene Kapital mit drei Perzent verzinst werden. Vom Reinertrage käme ein Viertel dem Staate zur Gründung neuer Kolonien zu, ein Viertel würde zur Bildung eines Hilfsfonds für die Greise und Kranken der Kolonien, ein drittes Viertel zur Bildung eines Reservefonds (zur gegenseitigen Unterstützung der verschiedenen Kolonien sowie aller Ateliers sociaux) ver- wendet und das letzte Viertel käme der Kolonie als Gewinn- prämie zu. Als Verteilungsmassstab hätten die von jedem Ko- lonen wirklich prästirten Arbeitstage zu dienen. Frauen und Kinder, die in den Kolonien arbeiteten, hätten einen ent- sprechenden Anteil zu bekommen. Jeder Kolonie würden schliesslich Wolthätigkeitsanstalten für Greise, Waisen, Kranke a. Ss. w. beigegeben. Diese Vorschläge wurden vollinhaltlich in den sozial- politischen Bericht?) des Luxembourg aufgenommen. An dieser Stelle verdienen auch dessen Vorschläge in Beziehung 1) Diese Bestimmung steht jedenfalls im Widerspruche mit der Er- klärung Louis Blane’s, dass sich die nene Gütererzeugungsweise ohne jeden Zwang, ja gewissermassen von sclbst durch die bedeutende Anziehungskraft der zu errichtenden staatlichen Betriebe einleben werde. 2) Der Bericht ist abgedruckt im Moniteur vom 3. u. 4. Mai 1848 No. 123 u. 124. S. die Note 1 auf p. 35. Erwähnenswert sind auch die Massregeln, die der Bericht zum Schutze der Produzenten und zur Beseitigung Jes Zwischenhandels vorschlug; dieses Ziel sollte durch die Errichtung von Lagerhäusern und Warenhallen erreicht werden; in Beziehung auf die Lager- häuser finden sich bereits hıer mit voller Klarheit die Grundzüge der Kin-