13 Jetzt konnte die Regierung nicht mehr zurück. Auch der Jamalige Zustand von Paris, die ungeheuere Zal der beschäf- igungslosen Arbeiter, die gänzliche Lähmung von Handel und Verkehr und die Sorge um ihre Volkstümlichkeit geboten ihr Jas im Dekret gegebene Versprechen rasch in die That umzu- setzen. So erschien denn schon zwei Tage nach der Anerken- aung des Rechts auf Arbeit das Dekret, das die National- werkstätten (Ateliers nationaux) ins Leben rief!) und ınmittelbar darauf ordneten drei Dekrete?) die schleunige Wiederaufnahme der öffentlichen Arbeiten an. Die Arbeiter, lie daran teilnehmen wollten, forderte der Minister der öffent- durchaus nichts daran aussetzen; von jedem Gesichtspunkte, der dasselbe ausser Acht lässt, ist das droit au travail die klarste aller mo- ralischen Wahrheiten, die bindendste aller polikischen Verpflich- tungen. Die provis. Regierung war der Ansicht, die jeder ehrliche und anbefangene Mensch teilen muss, dass die Erde zunächst allen denen gehört, welche sie bewohnen, dass jede lebende Person ihren Unterhalt haben sollte, ehe irgend Jemand mehr hat, dass jeder, der sich mit einer nützlichen Arbeit beschäftigt, angemessene Nahrung und Kleidung finden sollte, ehe es irgend Jemand, der zu arbeiten vermöge, gestattet werden könne, das Brod des Müssiggängers zu empfangen. Ks nt das moralische Axiome. ... Die provis. Regierung erwog nicht, was übrigens kaum einer ihrer Kritiker erwogen hat, dass zwar jeder einzelne der lebenden Bruderschaft des Menschengeschlechtes moralisch berechtigt sei, einen Platz an der Tafel zu finden, die durch die zemeinsamen Anstrengungen des gauzen Geschlechtes hergerichtet werde, dass es aber keinem zustehe, ohne Zustimmung der übrigen weitere Gäste dazu zu laden. ... Es ist genug und übergenug für Alle vorhanden, die bereits geboren sind, aber es ist nicht und kann nicht genug vorhanden sein für Alle, die zeboren werden könnten und wenn jeder, der noch zur Welt kommt, ein unveräusserliches Recht auf Unterhalt aus dem gemeinsamen Fond haben soll, so wird sehr bald für Niemand mehr als der notdürftige Unterhalt, und wenig später nicht einmal dieser vorhanden sein, Wenn also das droit au travail im Sinne jenes Versprechens verwirklicht werden sollte, so würde es aine verhängnisvolle Gabe selbst für diejenigen werden, die es besonders zu begünstigen bestimmt war, es sei denn, dass man die Vermehrungsfähigkeit irgend einer neuen Beschränkung unterwürfe, die den Wegfall der alten auf- zuwiegen vermöchte.“ D „Le Moniteur Universel“, Journal officiel de 1a Republique francaise vom 27, Feber 1848 No. 58: „Le Gouvernement provisoire decrete Vetablis- sement immediat d’ateliers nationaux. Le ministre des travaux publics sat charge de Vexecution du present deöcret. . 2) Moniteur v. 28, Feber 1848 No. 59. Il sera organise d’urgence des ıteliers de terrassement..... Tous les travaux de bätiments et edifices publies entrepris aux frais de l’Etat, ä Vexception des travaux des forts, „seront repris immediatement. Durch ein Dekret v. 27. April 1848 (Moniteur No. 124. v. 3. Mai) wurde auch. für die Kolonien die Errichtung von N ationalwerk- stätten beschlossen. „Considerant, que la soci&t6 doit assurer ‚ä tous, le droit au travail, Le Gouvernement provisoire decrete: Sons la denomination d’ateliers nationaux il sera 6tabli dans les colonies des ateliers de travail dont organisation sera r6gl6e par arröte du ministre de la marine ct des colonics. In einem zweiten Dekrete, das dasselbe Datum trägt, heisst es über die Art der Arbeiten in den Kolonien: Les travaux des ateliers nationaux seront ScuX, qui s’ex6eutent dans les diffä&rents 6tablissements agricoles. Ils g’eten- dront A toute esndce de culture compatible aved le climat et le terraln.