3ö die durch den Mund ihrer einflussreichen und mächtigen Mit- glieder die Anerkennung dieses Rechtes und des darauf ge- gründeten Anspruchs der arbeitenden Klassen auf Iverhältnis- mässigen Anteil an dem Ertrage der sozialen Industrie hart- näckig verweigert, erklärt dadurch der beeinträchtigten, ihres Urrechts beraubten Klasse den Krieg und kann sich und die auf ihr beruhenden Besitzes- und Genussesvorteile der be- günstigten und begüterten Klasse nur so lange behaupten, als das Recht des Stärkeren entweder wirklich oder vermutlich auf der Seite der Besitzenden ist ...,. Die Gesellschaft wird ihre Verpflichtung gegen ihre einzelnen Mitglieder erfüllt haben, wenn sie denselben unter allen Umständen für die Ge- legenheit zu einer ihren Kräften und F ähigkeiten angemessenen Arbeit und mittelst dieser Arbeit für ihren Bedarf an den nötigen Mitteln des Daseins eine volle Bürgschaft leistet 1).“ Aus diesen Stellen geht wol deutlich hervor, dass man es hier mit einem Nachklange des Fourierismus in Deutschland zu thun hat. Die menschenfreundlichen Gedanken Gall’s und Stromeyer’s wurden übrigens bald vergessen. Die sozialistischen Ideen fanden eben damals noch wenig Widerhall und erst das Re- volutionsjahr rief ein erhöhtes Interesse für die Lage der ar- beitenden Klassen hervor. Am 1ı8. Juni 1848 kamen in Berlin die Abgeordneten deutscher Handwerker- und Arbeitervereine zusammen und beschlossen eine Adresse an die Frankfurter Nationalversammlung, in der ausgesprochen war: es habe sich dem Bewusstsein des Kernes der Nation, des Arbeiter- und Handwerkerstandes , als unabweisliches Recht die Forderung aufgedrängt: dass der Staat Jedem, der arbeiten wolle, an- gemessene Arbeit und menschlichen Bedürfnissen ent- sprechenden Lohn verbürgen, dass er unentgeltlichen Unter- richt und, wo es nötig sei, die Erziehung der Jugend und ebenso die Versorgung der Invaliden der Arbeit übernehmen müsse *), Ebenso langte aus Reichenbach in der Pfalz eine 1) Franz Stromeyer, Organisation der Arbeit, Belle-Vue 1844, p. 2-—3 und 95. 2) Siehe Georg Adler, Die Geschichte der ersten sozialpolitischen Arbeiterbewegung in Deutschland, Breslau 1875, p. 166. Vgl. ebendaselbst (p- 175) "die Bemerkung der „Verbrüderung“, die das offizielle Organ des entralcomites des deutschen Arbeiterbundes war: Das Recht auf Arbeit be- deutet eigentlich nur die Forderung des Rechts zu leben, und diese letzte Forderung ist demnach in dem Rechte anf Arbeit nur in der bescheidensten