xQ ministerium zu dem Ende überreicht, „den Schutz der Arbeit in Berücksichtigung zu ziehen“. Damit war vorläufig das Recht aıff Arbeit in Deutschland vom Schauplatze verschwunden. Erst in den fünfziger Jahren taucht es wieder als Nachhall der grossen französischen Be- wegung auf, Nach der Zeitfolge ist hier vor allem Karl Marlo (Pseudonym für Karl Georg Winkelblech) hervorzuheben, der um die Mitte dieses Jahrhunderts das Recht auf Arbeit ver- treten hat!)ı Er nennt dieses Recht, „das sich nicht weg- leugnen lasse“, das wichtigste aller angeborenen, das unbestreit- harste aller Rechte. Unsere Nachkommen, fügt er hinzu, werden darüber staunen, dass es Menschen gegeben habe, die es in Frage stellten ?). Bei der Begriffsbestimmung des Rechts auf Arbeit steht Marlo unter dem Einflusse der Idee Considerants, (vgl. $ 3) wonach jeder Mensch ein Recht auf Benützung des gemein- samen Naturfonds habe. Ausdrücklich sagt Marlo, das Recht auf Arbeit „entspringe aus dem Rechte auf gemeinnützige Benutzung der natürlichen Güter“®). Der Mensch habe aber nicht nur ein Recht auf Arbeit, sondern was weit mehr sei, auf die fruchtbarste Arbeit‘), oder bestimmter ausge- drückt auf Benutzung eines seiner Arbeitskraft entsprechenden Teils der Naturkraft*). Dadurch sollte er in den Stand ge- setzt werden, sich nicht blos seine physische Notdurft, sondern einen, soweit als naturgesetzlich möglich, über diese hinaus- gehenden Wolstand zu verschaffen °). An dieser Erweiterung des Begriffes des Rechts auf Arbeit hat übrigens Marlo nicht festgehalten, ja im Gegensatze dazu bestimmt er dessen Inhalt als eine blosse Verpflichtung der Gesellschaft, sämtliche bei der Privatindustrie keine Beschäftigung findenden Personen mit der bei den öffentlichen Unternehmungen (Wasser-, Strassen-, Eisenbahnbau u. s. w.) vorkommenden unqualificirten 1) Marlo hat seine Ideen in einem umfassenden Werke: Untersuchungen über die Organisation der Arbeit oder System der Weltökonomie, 4 Bde. 2. Aufl., Tübingen 1885—86, niedergelegt. Die erste Auflage erschien in. Kassel 1850-—57. Ich citire hier nach der zweiten, vervollständigten Auflage. 2) Marlo a. a. O. Bd. 3 p. 763—64. 3) Marlo a. a. O. Bd. 3 p. 763. 4) Darunter versteht Marlo eine solche, „deren Lohn mit den Fort- schritten der Industrie wächst und stets so hoch ist, als er nach der je- a Ausbildungsstufe der Industrie naturgesetzlich sein kann.“ Marloa. a. [02 . 3 p. 766. 5) Marlo a. a. O. Bd. 2 p. 197 u. 314, Bd. 3.p. 728. 6) Marlo a. a. O. Bd. 2 p. 197.