8 11. Das Recht auf Arbeit in Deutschland. IT. Die jüngste Phase. Seit dem Eintreten Marlo’s für das Recht auf Arbeit blieb as in Deutschland so gut wie verschollen, Marx, Engels ınd Lassalle beschäftigten sich damit gar nicht; nur Rod- bertus erwähnt es einmal. „Noch vor 25 Jahren“, meint er, „wurde das Recht zur Arbeit von dem damals den indivi- Jualistischen Standpunkt in der Nationalökonomie hartnäckig zertretenden Besitz auf das Lebhafteste bestritten, von der Arbeit eben so lebhaft vom Gesichtspunkt der Staatsgemein- schaft aus behauptet. Wie gerne erkennte der Besitz heute lies Recht an, denn diesem Recht müsste doch offenbar auch aine Pflicht zur Arbeit entsprechen, Aber die Verhältnisse haben sich einstweilen vollständig umgekehrt. Heute hört man in der Praxis nicht mehr, dass namentlich die ländliche Arbeit, vom Standpunkt der Staatsgemeinschaft aus, das Recht zur Arbeit in Anspruch nähme. Im Gegenteile, sie, die Arbeit, ist as heute, die vom individualistischen Standpunkte aus, ihre Pflicht zur Arbeit bestreitet, welche Pflicht heute wieder, vom Standpunkt der Staatsgemeinschaft aus, der Besitz zu bean- spruchen anfängt. Ich vernehme in dem Allen abermals nur A4as schlechte Echo eines einst ebenso schlechten Rufes. In sinem gesunden Zustand. den die Zukunft herbeiführen wird, werden sicherlich Recht wie Pflicht zur Arbeit zumal anerkannt and — vom Staate regulirt sein“”) Zu neuem Leben wurde das Recht auf Arbeit erst durch die berühmte Rede des Fürsten Bismarck vom 9. Mai 1884 erweckt. in der sich der gewesene Kanzler des Deutschen 1) Rodbertus, Zur Beleuchtung der sozialen Frage (aus dem literar. Nachlasse), Theil IL, 1. Heft. Die sich selbst überlassene Entwickelung der zegenwärtigen Volkswirtschaft, Berlin 1885 p. 39—40.