rellen Voraussetzungen für ihren Nationalismus geschenkt. Heute ist es an der Zeit in einem einheitlichen gesetzgebenden Akt alle schon gültigen Minderheitenmassnahmen, ob sie nun in der Verfassungsurkunde oder dem Sprachengesetz und in einer ganzen Reihe von legislativen und administrativen Teilmassnahmen enthalten sind, zu einem systematischen Ganzen zusammenzufassen. Wir behaupten mit Recht, dass wir in der ’T'schechoslovakei den relativ vollkommensten Komplex der Minderheitenrechte geschaffen haben. Weil wir jedoch aus ihnen noch kein kodifiziertes System gemacht haben, kann böser Wille in der uninformierten Welt den Eindruck hervorrufen, dass die Minderheiten bei uns nicht frei atmen können und wenn sie es können — so erst seit dem 18. Februar 1937, Es ist also ein Gebot der Zweckmässigkeit und der Ordnung, das wertvolle Werk unserer Minderheitenpolitik auch in formaler Hinsicht zu vollenden. Darum berät die tschechoslovakische Regierung über ein Minoritätenstatut der Republik, Wir werden damit der Propaganda ein Ende bereiten, die von so vielen Seiten gegen unseren guten Willen und gegen unsere ehrliche Arbeit geführt wird. Nach der historischen Erklärung des britischen Ministerpräsidenten, der zu der europäischen Klärung und damit auch der tschechoslovakischen Po-