Einleitung.

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Auf diesen Grundlagen sind in der Zeit von 1830
bis 1840 folgende Handelskammern errichtet worden:
1880 eine gemeinsame Handelskammer fur die
Städte Elberfeld und Barmen,*)
1831 Handelskammern für Düfseldorf und für
Duisburg,
1833 für Coblenz,
1837 für München-Gladbach,
1838 für Wesel,
1840 für Lennep, Solingen, Mülheim a. Rh.
und Essen.

2. Die Zeit von 1840 bis 1866. Die Verordnung
vom 11. Februar 1848.

Die Errichtung von Handelskammern war bis 1840
auf rheinische Städte beschränkt worden; in den alt—
preußischen Landesteilsen war dem Bedürfnisse nach einer
Vertretung der Handel- und Gewerbetreibenden dadurch
Rechnung getragen worden, daß in den bedeutenderen
Handelsplätzen kaufmännische Korporationen ge—
bildet wurden, denen durch ein vom Könige bestätigtes
Statut eine besondere eine weitgehende Selbstverwaltung
gestattende Verfassung gegeben wurde.“*) Von den Handels⸗

) Diese Kammer ist 1870 in zwei besondere Kam—
mern, eine für Elberfeld, eine für Barmen umgewandelt
worden (s. S. 30). —X m α —
*c) Solche Korporationen sind seit 1820 in Berlin,
Stettin, Danzig, Memel, Tilfit, Königsberg i. Pr. Elbing,
Magdeburg errichtet worden.