Einleitung.

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Entwurf eine unerwartet unfreundliche Aufnahme.“) Die
Gründe, mit denen er bekampft wurde, waren zwar bei
den verschiedenen Gegnern sehr verschieden, doch ließ sich
das eine erkennen, daß seine Aussichten sehr gering
waren. Er wurde einer Kommission von 21 Mitgliedern
überwiesen, bei deren Beratung der 8 1 des Entwurfs
und damit sein Grundgedanke, die Errichtung obligatorischer
Handelskammern, mit großer Mehrheit abgelehnt wurde
(14 gegen 5 Stimmen). Nach dieser Abstimmung ver⸗
zichtete die Regierung auf die Durchberatung der weiteren
Bestimmungen des Entwurfs und zog ihn zurück.“e)
Noch in demselben Jahre, am 14. Dezember 1886,
legte der inzwischen an die Stelle des Freiherrn
von Berlepsch getretene Handelsminister Brefeld dem
Abgeordnetenhause den Entwurf eines Gesetzes, betreffend
die Abänderung des Gesetzes über die Handelskammern
vom 24. Februar 1870, vor.*xx) In der Begründung
dazu ist bemerkt, daß die Regierung nach der; Aufnahme,
die der Berlepschsche Entwurf im Abgeordnetenhaufe
gefunden hatte, „den Gedanken einer planmäßigen

) 59. Sitzung vom 24. April 1896 (StenBer.
S. 1867 ff.).
) Schreiben des Handelsministers vom 18. Mai 1896
(Drucks. des Hauses der Abgeordneten, 18. Legislatur—
periode, III. Session 1896, Nr. 218). Über die Beratungen
der Kommission ist noch nachträglich am 11. Juni 1896
Bericht erstattet worden Drucks. des Hauses der Ab—
geordneten, 1896, Nr. 249).
) Drucksf. des Hauses der Abgeordneten, 18. Legis⸗
laturperiode, IV. Seffion 1896/97, Nr. 24.