Einleitung.

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der Staat auf wirtschaftlichem Gebiete wichtige, in der
Gegenwart vielleicht seine wichtigsten Aufgaben zu er⸗
füllen habe, und wer demzufolge für eine Organisierung
der verschiedenen Interessengruppen überhaupt eintritt,
für den ist der Standpunkt gegeben, daß die zu schaffende
Organisation diejenigen Wirtschaftsgruppen, für welche
sie bestimmt ist, vollständig erfasse und daß sie eine
Gestalt erhalte, in der sie befähigt ist, die ihr im Staatsorganismus
 zugewiesene Stellung auszufüllen. Diesen
Anforderungen entspricht die preußische Handelskammer⸗
organisation nicht.
Wie die am Schlusse dieses Büchleins gegebene
Ubersicht des gegenwärtigen Bestandes der kaufmännischen
Vertretungen zeigt, sind trotz der fortschreitenden Ent⸗
wicklung der Handelskammer immer noch einzelne Teile
des Staatsgebiets in die Handelskammerorganisation
nicht einbezogen. Ebensowenig kann in Abrede gestellt
werden, daß unter den bestehenden Handelskammern
nicht wenige sind, welche nach ihrer wirtschaftlichen Be—
deutung und VLeistungsfähigkeit auf eine selbstündige
Existenz keinen Anspruch haben.
Im Verwaltungswege wird man zu einer be—
friedigenden Lösung der Handelskammerfrage schwerlich
gelangen. Gewiß kann erreicht werden, und ist in
steigendem Maße erreicht worden, daß bisher un—
vertretene Gebiete in die Handelskammerorganisation
einbezogen werden. Zu einer zweckentsprechenden
Abgrenzung der Kammerbezirke wird man dagegen
so lange nicht kommen, als für die Einrichtung und
Lusensky, Handelskammergesetz. 2. Aufl.