186 Handelslammergesetz.

beftimmt war. Um dieses Verfahren mit dem Gesetze in Ein—
klang zu bringen, hat die Kommiffion des Abgeordnetenhauses
den 827 Abf. J, insoweit er den Handelskammern eine beson⸗
dere Berichterstattung an ihre Wähler über ihre Wirksamkeit
und die Lage und den Gang des Handels und der Gewerbe
auferlegt, gestrichen, dagegen die Handelskammern verpflichtet,
den für den Minister bestimmten Jahresbericht im Druck
zu vervielfältigen, damit er auf diese Weise zur Kenntnis
der Kaufmannschaft gelange (III. Kommissionsbericht S. 37).
Der Umstand, daß der Jahresbericht an den Minister
zugleich die Eigenschaft eines Rechenschaftsberichts für die
Kaufmannschaft hat, tritt in seinem Inhalt deutlich zu⸗
tage, indem darin regelmäßig vieles mitgeteilt wird, was
dem Minister bereits bekannt ist, wie Eingaben an den
Reichstag oder den Landtag oder an andere Zentralbehör—
den, die dem Handelsminifier gleichzeitig abschriftlich mit—
geteilt worden find: ja die Darstellung des Verkehrs mit
dem Handelsminister selbst im abgelaufenen Jahre pflegt
einen nicht geringen Teil der Jahresberichte auszumachen.
Seinem Zwecke nach soll der Jahresbericht der Handelslammern
 historischen Inhalts sein: er ist nicht die geeignete
Stelle, um Anträge bei den Behörden zu stellen. Hierfür
empfehlen sich vielmehr besondere, auf den einzelnen Ge—
genstand beschränkte Berichte. Es ist deshalb auch nicht
üblich, daß die Handelskammern auf Anträge und Wünsche,
die sie nur in ihrem Jahresberichte vorbringen, seitens
des Handelsministers Bescheid erhalten, wobei allerdings
wohl auch in Betracht kommt, daß nach Lage der für diese
Angelegenheiten im Ministerium verfügbaren Arbeitskrãfte
die Bescheidung oder weitere Verfolgung aller in den
Jahresberichten zur Sprache gelangten Wuünfsche kaum durch—
führbar sein würde. Der Jahresbericht soll die Gesamt—⸗
auffassung der Handelskammer von der wirtschaftlichen
Lage des Handels und der Industrie im Handelskammier⸗
bezirk zum Ausdruck bringen. Hiervon find einzelne
Handelskammern abgewichen, indem sie neben dem all—