Geschäftskreis. 8 42. 193

Schäden, welche einem Schiffe oder der Ladung desselben
oder beiden zum Zwecke der Errettung beider aus einer
gemeinsamen Gefahr von dem Schiffer oder auf dessen
Geheiß vorsätzlich zugefügt werden, sowie auch die durch
eine solche Maßregel ferner verursachten Schäden, ingleichen
die Kosten, die zu demselben Zwecke aufgewendel werden.
Die große Havarie wird in der Seeschiffahrt von Schiff,
Fracht und Ladung, in der Binnenschiffahrt von Schiff und
Ladung gemeinschaftlich getragen. Zu dem Zwecke sindet
eine Auseingndersetzung unter den Beteiligten statt, deren
Unterlage die Aufflellung einer Rechnung über die große
Havarie, die Dispache, bildet. Der Schiffer ist verpflichtet,
die Aufmachung der Hispache ohne Verzug zu veranlassen.
Nach Seerecht wird die Dispache durch die ein für alle⸗
mal bestellten oder in deren Ermangelung durch die vom
Gerichte besonders ernannten Dispacheure aufgemacht. In
der Binnenschiffahrt kann der Schiffer selbst die Dispache
aufstellen, doch ist er berechtigt und auf Verlangen eines
Beteiligten verpflichtet, die Aufstellung einem Dispacheur
zu übertragen. Vgl. hierzu für die Seeschiffahrt HGB.
87209, für die Binnenschiffahrt 5. Abschnitt des Gefetzes
betr. die privatrechtlichen Verhältnisse der Binnenschiffahrt
vom 15. Juni 1895 (neue Fassung RGefBl. 1898 S. 866).
Die Bestellung von Dispacheuren stand früher nur den
Vorständen einzelner kaufmännischer Korporationen auf
Grund entsprechender Ermächtigung in ihren Statuten zu.
Durch obige Vorschrift der Rovelle ist die gleiche Befugnis
den Handelskammern übertragen. Von den Verwaltungs⸗
behörden können Dispacheure nicht öffentlich angestellt und
beeidigt werden, Erlaß des Handelsministers vom v. Juni
1804 (MBl. d. H. u. GV. S. 275).
2. 8 36 Abs. JI der Gewerbeordnung bestimmt:
Das Gewerbe der Feldmefsser, Auktionatoren, Bücher⸗
revisoren, derjenigen, welche den Feingehalt edler
Metalle oder die Beschaffenheit, Menge oder richtige
Verpackung von Waren irgendeiner Art feststellen,
Lusensky, Hanudelskammergeseß. 2. Aufl.