Am wenigsten ist vom Standpunkt der europäischen Natio—
nalitätspolitik gegen den Besitz von Malta einzuwenden. Auf
dieser durch ihre Hafenbildung ausgezeichneten Insel mischte fich
das italienische Element mit dem maurischen, ohne daß die Be—
völkerung die Kraft zur Begründung eines eigenen Staatswesens
besäße. Da die Häfen der sieilianisch⸗italienischen Südküste und
der afrikanischen Nordküste nicht leicht zugänglich sind, unterbricht
die englische Herrschaft in La Valette die Communicationen
zwischen Toulon und dem Ostgestade des mittelländischen Meeres.
Wenn Frankreich überhaupt in der orientalischen Frage eine Rolle
zu spielen unternahm, so konnte es nur in Gemeinschaft mit
England, niemals gegen dessen ausgesprochenen —A
Angelegenheiten der Türkei sich einmischen. Durch Malta hin⸗
reichend stark im Mittelmeere, vermochte England den Griechen
bei der Berufung einer neuen Dynastie die Morgengabe der
Jonischen Inseln unter Verzichtleistung auf sein Protectorat dar⸗
zureichen.
Was in Spanien mit Beziehung auf Gibraltar wird
auch in Nordamerika mit Beziehung auf die Bermudas- und
Bahamas-Inseln wahrnehmbar. In der Denkweise der moder—⸗—
nen Culturvölker prägt sich das Bild eines ihnen durch die Na⸗
tur zugewiesenen Staatsgebietes immer schärfer ein, und die Ge—
genwart ist wenig geneigt, den Rechtsgrund der Verjährung oder
des längeren Besitzstandes zu achten. Das auf den ionischen
Inseln gegebene Beispiel läßt hoffen, daß England auch in ähn⸗
lichen Fällen dem Selbstgefühl der ihm befreundeten Nationen
Zugeständnisse machen kann, ohne einseitig auf einen nur histo—
rischen Befitztitel zu pochen. Nur darf man von seinem Selbst—
zefühl nicht erwarten, daß es aus einer Stellung zurückweiche,
deren Räumung seine Gegner stärken könnte oder als Anzeichen
der Schwäche zu deuten wäre.
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