Eine andere, von den soeben beschriebenen Herrschaftsstatio—
nen verschiedene Klasse colonialer Besitzungen ist dadurch gekenn—
zeichnet, daß in ihnen eine fremdländische Cultur zur Zeit ihrer
Aneignung bereits vorhanden war und auch nach dem Hinzutre—
ten englischer Ansiedler bestehen blieb. In ihnen ist das englische
Element zwar das regierende und herrschende, aber an Anzahl
zurückstehende. In erster Reihe ist hier Ostindien zu nennen,
dessen Unterwerfung unter die englische Herrschaft nahezu ein
Wunder genannt werden kann. Vor der Betrachtungsweise der
Orientalen kann die Thatsache, daß ein ungeheures Reich von
wenigen thatkräftigen Männern mit einer keineswegs bedeuten⸗
den Heeresmacht gelenkt wird, kaum anders erklärbar sein, als
durch die Vorstellung einer mit übernatürlichen Mitteln wirken—
den Zaubergewalt. Auch Ceylon, früher von den Holländern
ausgebeutet, besaß eine hoch entwickelte einheimische Cultur, als
es 1796 unter englische Botmäßigkeit kam. Mehrere Millionen
Einwohner werden auch hier von etwa drei Tausend Engländern
befehligt, unter denen ungefähr zwei Drittel dem Beamten- und
Soldatenstande angehören. Nur wenige von denen, welche, aus
Europa kommend, ihren Fuß ans Land setzen, sind gewillt oder
vorbereitet, zeitlebens in diesen Weltgegenden zuzubringen. Es
ist kaum zulässig, die in Indien oder Ceylon lebenden Engländer
als Colonisten zu bezeichnen. Ihr Zweck ist eine nur zeitweise
Residenz in der heißen Zone. Die wohlhabende Klasse sendet
ihre Kinder sogar vielfach zur Erziehung nach Europa, um sie
dem erschlaffenden Einflusse eines tropischen Klimas zu ent—
ziehen.

Ueber den unermeßlichen Werth Oftindiens für den englischen
Handel ist es unnöthig, ein Wort zu verlieren. Ob es zuläffig
ist, diesen kostbaren Besitz bereits jetzt als in einer weiteren Zu—
kunft gefährdet zu betrachten, läßt sich schwer entscheiden. Nicht
310