lonialamt zählt gegen siebenzig Beamte; eine Ziffer, die allein
hinreicht, um daran die Selbständigkeit der Pflanzstaaten zu ver—
anschaulichen. Von Zeit zu Zeit erheben sich Streitfragen zwi—
schen der Krone und der Colonie. Aber dieselben haben jene
Bitterkeit verloren, welche ihnen ehemals eigenthümlich war.
Lange Zeit hindurch stritt man über die Landfrage und das
Recht der Krone, unangebauten Acker an Anfiedler gegen eine
feste Taxe zu anderen, als colonialen Zwecken zu veräußern. Es
fragte sich, ob der Ertrag aus den Verkäufen der Kronländer zu
den Finanzquellen der Colonie oder des Mutterlandes zu rechnen
wäre. Die Geschichte Australiens insbesondere ist reich an Er—
örterungen dieser nunmehr fast gänzlich zur Befriedigung der
Colonien beigelegten Streitfrage. Eine weise und wohlüberlegte
Nachgiebigkeit gegen ernsthaft festgehaltene Rechtsansprüche der
Colonien erscheint heute als der Grundzug der englischen Politik
gegenüber den trausoceanischen Ansiedelungen. In solchem Maße
ist dies der Fall, daß von mißvergnügten Schriftstellern des
Mutterlandes öfters gefragt worden ist, ob England nicht besser
thun würde, bei einem gerechtfertigten Anlaß sich der Fürsorge
für seine Colonien gänzlich zu entschlagen.
Der Uebergang Englands zum Freihandelsystem hat viel dazu
beigetragen, die Eifersucht der Colonisten zu mäßigen. Jener
alte Eigennutz, welcher die Colonien vom Verkehr mit dritten
Staaten absperrte, sie zur Verschiffung ihrer Rohproducte in die
Häfen des Mutterlandes hinein zwang und hinwiederum zur Ab—
nahme der heimischen Fabrikate nöthigte, also den doppelten Vor—
theil des billigeren Einkaufes und des theureren Verkaufes zu
monopolisiren suchte, ist längst aufgegeben. Aber es verdient in
der Geschichte menschlicher Irrthümer und Schwächen verzeichnet
zu werden, daß dieselben Colonien, welche ehe mals sich wegen
des theuren Einkaufes englischer Fabrikate beschwerten, gegen—
(218)