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an der öffentlichen Meinung verlieren. Die Güter der Freiheit
und der Bildung sind niemals gewährleistet in dem guten Wil—
len der Einzelnen, sondern erst in der ˖ dauernden Kraft des
Volksgeistes, der seine geschichtlich gewordenen Errungenschaften
gegen die fort und fort drohenden Gefahren der Zersetzung ver—
theidigt.
Der demokratische Typus überwiegt in denjenigen Colo—
nien, in denen der bäuerisch selbständige Landwirthschaftsbetrieb
die Grundform der Production darstellt, und der Besitz an—
nähernd gleich vertheilt ist. Die Geschichte der englischen Colo—
nisationen ist gerade deswegen lehrreich, weil sie zeigt, daß die
Gesetzgebung nicht nach ihrem Gutdünken die Grundlagen des
Verfassungsorganismus zu schaffen vermag, sondern überall den
vorhandenen Zuständen angepaßt werden muß. Alle Versuche,
welche unternommen worden sind, um die englischen Gesellschafts—
gruppen in den Kolonien einfach nachzubilden, waren daher noth—
wendig zum Scheitern verurtheilt. Westaustralien war Anfangs
ausersehen, eine auf Großgrundbesitz und freier Arbeit begrün—
dete Aristokratie auf seinem Gebiete zu pflegen. Sehr bald zeigte
sich, daß es unmöglich ist, freie Arbeiter, denen die Gelegenheit
zum Erwerb eigenen Grundbesitzes in den Colonien geboten ist,
gegen Bezahlung im Dienste eines colonialen Grundbesitzers
dauernd festzuhalten. Abgesehen von dem in tropischen Gegen⸗
den heimischen Pflanzerwesen, vermag sich daher eine coloniale
Aristokratie nur dort zu bilden, wo große Kapitalien in Grund
und Boden angelegt, sich vergleichsweise unabhängig von den
Arbeitsleistungen zahlreicher Dienstkräfte zu erhalten vermögen.
Im Wesentlichen ist dies der Fall auf dem Gebiete der Viehzucht,
wo deren vortheilhafter Betrieb große Anlagecapitalien erfordert,
ohne mit den Interessen des kleineren Grundbesitzes in Kampf
gerathen zu müssen. Weite Strecken Australiens sind nur für
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