<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0">
  <teiHeader>
    <fileDesc>
      <titleStmt>
        <title>Die britischen Colonien</title>
        <author>
          <persName>
            <forname>Franz von</forname>
            <surname>Holtzendorff</surname>
          </persName>
        </author>
      </titleStmt>
      <publicationStmt />
      <sourceDesc>
        <bibl>
          <msIdentifier>
            <idno>1939492610</idno>
          </msIdentifier>
        </bibl>
      </sourceDesc>
    </fileDesc>
  </teiHeader>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb n="1" />
        4.

Die britischen Colonien.

R
VBon

Dr. F

Zoltzendorff.

1

Berlin, 1871.

C. G. Lüderitz'sche Verlagsbuchhandlung.
A. Charisius.
        <pb n="2" />
        Das Recht der Uebersetzung in fremde Sprachen wird vorbehalten.
F
— —

ar

*
—

*

——
3
*7
*
8
7

z
        <pb n="3" />
        —2*
*
7
2
58
2
2
2
*
—9
2
0
*
2
52
*8*
2
—383 *

—
0

*

*
D

*
0

3—
2

2

—
3

Alle Versuche, mit dem Schwerdt in der Hand, ein Weltreich
durch Eroberung zu begründen, sind der Reihe nach gescheitert.
Wie die Herrschaft des einen Volkes über das andere und die
Unterjochung der schwächeren Staaten gewonnen wurde, so ist
fie auch stets hinwiederum verronnen, wenn nicht hinterher die
langsam arbeitende Kraft geistiger Ueberlegenheit aus den Trüm—
mern der Zerstörung ihren Neubau zu errichten begann. Dauernde
Eroberungen verzeichnet die Weltgeschichte nur da, wo im Ge—
folge des Siegers die versöhnende Macht der höheren Gesittung,
tieferer wirthschaftlicher Einficht, umfassenderer Wissenschaft ein⸗
herschritt.
Die stetig erobernde Macht menschlicher Arbeit erweist fich
in einer dem Auge des Beschauers besonders deutlichen Art in
der Begründung des britischen Weltreichs durch Colonisa⸗—
tion. In Zweihundert und fünfzig Jahren, seit dem Anfang des
17. Jahrhunderts erstand, von einem damals in Europa selbst
minder mächtigen Gemeinwefsen ausgehend, jene alle Welttheile der
bewohnbaren Erde umfassende, Staunen erregende Reihe von
Anfiedlungen, deren Grundgebiet die von den glücklichsten
Eroberern früherer Zeiten geschaffenen Reiche an Ausdehnung
weit übertrifft und einen Vorgang darstellt, von welchem sich
mit Recht sagen läßt, daß er im Verlauf der Jahrtausende we⸗
der ein Vorbild gehabt hat, noch auch wegen seiner Eigenartig—
—I— 1* (895)

D

2

*

13

—8—
Z
18

4

—

*

9

—X
D D

⸗

2
ARN

2
—

2
rni)

J

—4

R
M

X
c)

26
77

*
VD

*
*
        <pb n="4" />
        keit Nachahmung oder Wiederholung finden kann. Nach amtli—
cher Angabe zählte England im Jahre 1869, abgesehen von
dem ungeheuren indischen Reiche, dessen über zweihundert Mil—
lionen zählende Bewohnerschaft durch das erobernde Schwerdt
unterworfen ward, acht und vierzig Colonien. In anderen—
Schriften finden sich andere Ziffern aus dem Grunde, weil die
Begriffsbestimmung dessen, was eine Colonie heißen soll, öfters
geschwankt hat. Der Sprachgebrauch des englischen Rechtes ist
sich nicht gleich geblieben. Nach einer Parlamentsakte aus dem
Jahre 1865 follen alle diejenigen auswärtigen Besitzungen Co—
lonien genannt werden, in denen sich Organe eigner Gesetzge—
bung befinden „mit Ausnahme der an der Französischen Küsfte
belegnen Kanalinseln und der Insel Man.“ In einem anderen
Gesetze werden unter Kolonien alle auswärtigen Besitzungen der
Krone ohne Ausnahmi verstanden. Daraus ergiebt sich, daß
das indisch-afiatische Reich in gewissen Fällen als eine Kolonie
bezeichnet wird, in anderen nicht. Im engsten Sinne sollten
indessen nur diejenigen Besitzungen der englischen Krone als Co—
lonie gelten, welche von englischen Anfiedlern bebaut werden,
und durch Auswanderung aus dem Mutterlande gänzlich oder
größtentheils bevölkert wurden. Wenn man fich diese letztere
Vorstellung aneignete, so würde man Helgoland und Gibraltar
nicht als englische Colonien, sondern als englische Besitzungen zu
verzeichnen haben. Indem ich meinerseits das indische Reich bei
Seite lasse, will ich, der englischen Gesetzessprache folgend, auf
die sprachlich nothwendige Scheidung zwischen besiedelten und
unterworfenen Landestheilen darin Verzicht leisten, daß ich sämmt⸗—
liche auswärtigen Besitzungen unter derselben Bezeichnung zusam⸗
menfasse und als „Colonie“ gelten lasse.
In dem Verzeichnisse englischer Colonien finden sich drei zu
Europa zählende Besitzungen, nämlich Gibraltar, Malta und
—(896)
        <pb n="5" />
        Helgoland. Vier selbständige Kolonien gehören zu Asien, un—
ter ihnen obenanstehend Ceylon mit mehr als zwei Millionen
Bewohnern; sodann: die Seestraßenplätze (Malacca, Singa—
pore und Penang, Labuan und Hongkong). Acht selbständig
verwaltete Kolonien werden zu Afrika gerechnet, darunter das
Kapland als die bedeutendste; sechs und zwanzig zu Amerika,
sieben zu Australien. Von den polaren Regionen des hohen
Nordens auf dem amerikanischen Continente beginnend, hat jede
Zone dieses Erdtheils bis nahe an die Spitze des südamerikani—
schen Festlandes herab Stätten englischer Herrschaft aufzuweisen.
Der gesammte Australische Continent gehört ausschließlich den
Engländern, von den größeren Inseln Polynesiens: Neu-Seeland
und Tasmanien.
Diese ungeheuren Besitzungen beruhen auf verschiedenen
Erwerbstiteln. Eine direkte Besitznahme durch die Krone
ohne vorangegangene Eroberung fand nur an unbewohnten, oder
von wilden Stämmen bevölkerten Landstrichen Statt. Meisten⸗
theils geschah dies in der Weise, daß Seefahrer in früheren
Jahrhunderten ermächtigt wurden, auf Grund „des Entdeckungs⸗
rechtes“ Landstriche zu besetzen, die in den Angen der Besitzer—
greifer irgend welchen Werth zu haben schienen.
Einen zweiten Erwerbstitel lieferte kriegerische Eroberung.
Die glücklichen Seekriege gegen Spanien, Frankreich und Holland
endeten meistentheils mit einem colonialen Erwerbe für England.
Endlich war es der freiwillige, ohne staatliche Leitung dahinflu—
thende Strom der Auswanderung, der vielfach über die Gränzen
der von der Krone erworbenen Ländergebiete hinausdrängte. So
wirkte der wirthschaftliche Geist eines unternehmungslustigen
Volkes in wunderbarer Eintracht mit den in die Ferne strebenden
Abfichten englischer Staatsmänner zur Erreichung eines und des⸗
selben Zieles zusammen! Selbst seinen Verbrechern, die es in
56897)
        <pb n="6" />
        entlegene Fernen zum Zwecke der Unschädlichmachung fortschleppen
ließ, verdankte das Staatswesen einen unermeßlichen Landerwerb.
Zur Unterscheidung der von auswandernden Völkertheilen selb—
ständig in Besitz genommenen und allmählig besiedelten Länder
pflegt man die von der Staatsgewalt selbst durch unmittelbare
Besitzergreifung oder kriegerische Gewalt erworbenen Gebietsstrecken
als Kroncolonien zu bezeichnen.
Ein geschichtlicher Rückblick auf das Wachsthum der engli—
schen Colonialländereien führt uns zunächst nach dem nördlichen
Amerika. Neu-⸗Fundland ist die einzige unter den gegenwärtigen
englischen Besitzungen, deren Verbindung mit der englischen
Krone dem 16. Jahrhundert angehört. Schon vor den Englän—
dern hatten Holländer sich an jenem Punkte des nordamerikani⸗—
schen Festlandes niedergelassen, der nachmals zum ersten Handels—
platz der neuen Welt emporwuchs und späterhin auch die Empo—
rien der alten Welt überflügeln wird. Schon zu den Zeiten der
ersten englischen Revolution ließ sich voraussagen, daß die colo⸗
nifirende Kraft der Engländer in Nordamerika die Nebenbuhler—
schaft aller anderen seefahrenden Nationen überholen werde.
Spanien und Portugal waren damals bereits im Verfall, nach—
dem der ungeheure Gewinn ihrer ersten Entdeckungen ihren Un—
ternehmungen gleichsam den verhängnißvollen Grundzug eines
den Geist lähmenden Glücksspiels eingeprägt hatte. Selbst
Holland war nach glänzendem Aufschwunge nur kurze Zeit im
Stande, neben der überlegenen Volkskraft der Engländer Stand
zu halten und in Frankreich scheiterten großartig angelegte Pläne
der Staatsmänner schon damals an jener Leitungsbedürftigkeit
einer unselbständigen Menge, die zu eigner Unternehmung in
entlegnen Weltgegenden weder Neigung noch Verständniß zeigte.
Die zweitälteste unter den den Engländern verbliebenen
nordamerikanischen Colonien find die Bermudas-Inseln, welche
894)
        <pb n="7" />
        1609 von Engländern besetzt wurden, deren vom Admiral Sir
George Somers geleitete, nach Virginien bestimmte Unternehmung
Schiffbruch gelitten hatte. Der Virginischen Compagnie im Jahre
1612 verliehen, wurden sie nachmals für den gegenwärtigen
Preis eines mäßig großen norddeuntschen Bauerhofes an eine
eigene, aus hundert und zwanzig Personen bestehende Unterneh—
mergesellschaft veräußert, von welcher sie erst 1684 an die eng⸗
lische Krone zurückgelangten. Ihre ehemalige Bedeutung als
Zwischenstation des Sklavenhandels ist längst geschwunden.
Die noch jetzt umfangreichen Schiffswerfte dieser dem Küstenge—
biete der nordamerikanischen Union nahe gelegenen Inselgruppe
weisen vielmehr auf die Wechselfälle eines zwischen Nordamerika
und England etwa möglichen Seekrieges hin. Während eines
solchen bieten die Bermudas-Inseln eine nicht zu unterschätzende
Zufluchtsstätte für englische Dampferflotten, die von hier aus ab—
wechselnd die nördlichen oder südlichen Häfen des Unionsgebietes
zu bedrohen oder die Vereinigung feindlicher, getrennt operirender
Flottenabtheilungen zu erschweren vermögen. So lange das
Privateigenthum im Seekriege feindlicher Wegnahme unterliegt,
wird auch die Behauptung der Bermudas-Inseln für Eng—
land wichtig bleiben.
Ganz dasselbe ist von den Bahamas-Inseln zu sagen,
welche in den Händen der Engländer die gleiche Rolle spielen,
indem sie den Verkehr zwischen der Mündung des Mississippi und
der atlantischen Küste der Vereinigten Staaten zu Kriegszeiten
durchschneiden können.
Schon während der Entzweiung der Union, im letzten Buͤr⸗
gerkriege wurden die Bahamas-Inseln den Amerikanern unbe—
quem. Von ihren schwer zugänglichen Gewässern aus gelang es
den sfüdstaatlichen Blokadebrechern die Häfen der aufständischen
Staaten mit Kriegsmaterial zu versorgen. Auch die Bahamas—
1899)
        <pb n="8" />
        Inseln bilden eine leicht zu vertheidigende Seefestung. In han—⸗
delspolitischer Hinficht sind sie von geringem Werthe und weit
zurückstehend hinter den westindischen Besitzungen, von denen
die Mehrzahl ursprünglich den Spaniern und Franzosen gehörte
und erst später an England abgetreten wurde. Eine von ihnen
(Tabago) ward den Holländern entrissen.
Freilich ist auch auf den Westindischen Inseln die Gelegen—
heit zur schnellen Bereicherung entschwunden, seitdem das Pflan—
zerwesen durch die Abschaffung der Negersklaverei so erhebliche
Einbuße erlitt. Noch befinden sie fich in einem schwankenden
und unsicheren Uebergangszustande zwischen einem ursprünglich
auf Zwangsarbeit gegründeten Großgrundbesitz und einer freien
Erzeugung von colonialen Producten, zu deren Hervorbringung
die Kräfte europäischer Ansiedler untauglich sind. Vornehmlich
ist Jamaica, ehemals eine der werthvollsten Colonien, in einen
kaum aufzuhaltenden Verfall gerathen. Nur an der wenig um—
fangreichen Insel Barbadoes rühmen neuere Berichte einen
Aufschwung des Handels
Die Zukunft der westindischen Besitzungen scheint, was
wirthschaftliche Entwickelungen anbelangt, wesentlich bedingt von
der günstigeren Gestaltung der zwischen den Schwarzen und
den Europäern obwaltenden Verhältnisse. Auch läßt sich vor—
aussehen, daß einzelne der günstiger gelegenen Inseln aus einer
Durchstechung des centralamerikanischen Isthmus erhebliche Vor—
theile ziehen werden. In Voraussicht eines solchen Ereignisses
hatte sich die englische Krone auch den centralen Küstenstrich von
Honduras angeeigffet, welcher dem Handel werthvolle Hölzer
liefert. Auf dem südamerikanischen Festlande besitzt England
einen Theil von Guyana, dessen climatische Verhältnisse wenig
von denjenigen der französischen Deportations-Stationen von
Cayenne abweichen. Eine Hebung dieser tropischen Colonie er—
(900)
        <pb n="9" />
        wartet man von einer regelmäßigen Zufuhr afiatischer Arbeiter,
deren unter betrügerischen Formen betriebene Anwerbung einen
Ersatz für den Verlust bringenden Wegfall der Sklaverei gewäh—
ren soll.
Die bisher bezeichneten Colonien gehören sämmtlich der
nördlichen Halbkugel an, in die füdlich gemäßigte Zone fallen
nur die bisher wenig besiedelten Falklands-Inseln, deren rauhes
und nasses Klima ein im Ganzen fruchtbares und der Viehzucht
günstiges Weideland bei der Nähe des großen und zukunftreichen
La Plata-Gebietes bisher wenig begehrenswerth erscheinen ließ.
Unter den afrikanischen Colonien, welche zusammen etwa
1.200. 000 britische Unterthanen zählen, ist die Ansiedlung am
Gambiafluß die älteste. Ihre Erwerbung reicht in die Re—
gierungszeit Carls J. (1631) zurück. Gegenwärtig bildet fie einen
Bestandtheil der Gesammtgruppe weftafrikanischer Besitzungen,
zu denen das fiebergefährliche, selbst von den tapfersten Truppen
als Garnison gefürchtete Sierra Leone und Lagos gehören.
Ursprünglicher Zweck der hier begründeten Niederlassung war die
Ausbeutung des Sclavenhandels, dem einige englische Städte ihre
Reichthümer verdankten. Gleichsam zur Sühne dieses verbreche—
rischen Menschenraubes dienten die westafrikanischen Colonien
später als Stützpunkt jener Anstrengungen, welche der wirksamen
Unterdrückung des Negerhandels dienten. Nachdem der glückliche
Ausgang des nordamerikanischen Bürgerkrieges der Sklaverei in
den Unionsstaaten ein Ende gemacht hat und deren Aufhören
auch für diejenigen amerikanischen Staaten und Staatstheile
vorausgesehen werden kann, in denen sie gegenwärtig noch be—
steht (wie in Brasilien und auf Cuba), kann es fraglich werden,
ob England in der Zukunft diese ungesunden und Menschen ver—
zehrenden Standquartiere aufrecht erhalten wird. An St. He⸗
(901)
        <pb n="10" />
        lena sei hier nur im Vorübergehen erinnert. Außerhalb der
Kreise der Geographen und Seefahrer würde das Eiland wenig
bekannt geworden sein, wenn nicht der erste Napoleon seine letz—
ten Lebensjahre daselbst in Gefangenschaft zugebracht hätte, um—
geben von jenem mächtig wirkenden Reiz des Tragischen, welcher
der Gefangenschaft seines gleichnamigen Neffen in Deutschland
gänzlich mangelt. Als die werthvollste unter den afrikanischen
Besitzungen der englischen Krone ist die Kapcolonie zu rüh—
men. Klima und Boden find europäischen Ansiedlern in hohem
Maße günstig. Der ursprünglich bewegende Grund der Besitz—
nahme war indessen nicht die Aussicht auf des Ackerbaues und
der Viehzucht lohnenden Ertrag. Den Portugiesen, welche sich
des Landes zuerst bemächtigten, und ihren Ueberwältigern den
Holländern erschien das Kap der guten Hoffnung als der Punkt,
von welchem aus der Seeweg nach Ostindien beherrscht wird.
Auch für England fiel dieser Gesichtspunkt schwer ins Gewicht.
So lange der Personen- und Güterverkehr zwischen England und
Ostindien auf den Seeweg allein angewiesen war, war die Kap—
colonie ein nahezu unentbehrliches Zwischenglied in der Indien um—
schlingenden Kette englischer Befitzungen. Wenn auch der Per—
sonen⸗ und Postverkehr seit längerer Zeit wiederum den kürzeren
Weg durch das rothe Meer und über Aegypten eingeschlagen hat,
so scheint es doch, als ob auch nach der Eröffnung des die Land—
enge von Suez durchziehenden Kanals und dessen möglicher Ver—
tiefung der große Frachtverkehr den Weg um die Kapeolonie
beibehalten wird. Auch die dem Kap zunächst liegende, dem
Ostrande des sfüdafrikanischen Festlandes angehörende Besitzung
von Natal ist wegen ihrer dem Anbau guünstigen Verhältnisse
im Aufschwunge begriffen.
Auf die politischen Beziehungen Englands zu seinen indischen
Besitzungen weisen auch die Niederlassungen auf jenen Insel—
903)
        <pb n="11" />
        gruppen und Eilanden, welche dem Seewege nach Ostindien zu—
nächst gelegen find: die Seychellen und Mauritius. Ins—
besondere wird der Werth der Seychellen, deren Bevölkerung
gegen 327.000 Seelen beträgt, von den Engländern nicht gering
veranschlagt.
Wie England überall bemüht war, seine Seewege mit geeig—
neten Herrschaftsstationen zu säumen oder mit Ruheplätzen aus—
zustatten, erweisen auch die späteren Anlagen von Aden und die
Besitzergreifung der kleinen den Eingang zum rothen Meere
schützenden Insel Perim. Beide gehören zu den jüngeren
Besitzergreifungen und hängen mit der Einrichtung der englisch—
indischen Ueberlandsroute zusammen.
Den Verkehrsweg nach Hinterindien, China und Japan
sichern die Anlagen an den Seewegen von Malacca und die seit
dem vierten Jahrzent unseres Jahrhunderts wichtig gewordene
Besitzung von Hongkong, dessen Lage in der Nähe des chine—
sischen Festlandes der englisch-chinefischen Machtstellung einen
werthvollen Stützpunkt bietet. In dem Zeitraum von 1859 bis
1869 stieg der Schiffsverkehr in diesem Hafen von 626. 536 auf
2.562.528 Tonnen. Labuan, eine in der Nähe von Borneo
gelegene Insel ward 1846 vom Sultan von Bruni erworben.
Sein Werth beruht auf dem Vorhandensein von Steinkohle
und seiner Lage als Zwischenstation der Handelsschiffe, die zwi—
schen Hinterindien und China verkehren. Uebrigens betrug die
weiße Bevölkerung im Jahre 1867 nur 45 Personen. Bedeutsa⸗
mer als alle übrigen Landerwerbungen Englands mit alleini—
ger Ausnahme von Ostindien, sind die Australischen Kolo—
nien, bestehend aus sieben von einander gefonderten Gemein—
wesen. Das älteste dieser Pflanzländer verdankt feine Ansiedlung
dem Bedürfnisse des Mutterlandes, sich seiner schwersten Ver—
brecher durch Transportation zu entledigen. Etwa ein Jahr vor
(9031
        <pb n="12" />
        dem Ausbruch der französischen Revolution landete an einer
vom Seefahrer Cook entdeckten Einbuchtung der Küste von
Neu-Süd-Wales, in Mitten einer Einöde, jene Schaar von
Sträflingen, von denen an den Ufern der Botany-Bay die
jetzt glänzende Hauptstadt Sydney begründet ward. An un—
wirthlicher Küste ausgesetzt und längere Zeit hindurch der Gefahr
des Hungertodes preisgegeben, eroberten englische Verbrecher im
harten Kampfe gegen eine schwer zu bewältigende Heerschaar
natürlicher Hindernisse, den Boden, auf welchem sich gegenwärtig
eine blühende Cultur entfaltet hat: eine Thatsache, nicht unwür—
dig der Erinnerung an die Sage, welche das weltherrschend ge⸗—
wordene Rom durch eine Bande latinischer Räuber an den
Ufern der Tiber begründen ließ. Aus Unfreiheit und Straf—
knechtschaft arbeitete fich an dem östlichen Gestade Australiens
allmählig ein freies und auf seine Unabhängigkeit ftolzes Ge—
schlecht von Ansiedlern empor. Auch die zweitälteste Colonie,
Tasmanien, war ursprünglich nur zur Aufnahme von Ver—
brechern bestimmt gewesen und schien vermoͤge seiner insularen
Lage besonders geeignet, als ein großer Kerker zur Bewahrung
der schwersten Missethäter zu dienen. Daß der Auswurf engli—
scher Gefängnisse für die europäische Cultur den Pionierdienst
in einer der entlegenften Gegenden verrichten würde, vermochte
felbst der Blick des kühnsten Staatsmannes zu Anfang dieses
Jahrhunderts nicht zu ahnen. Das Mutterland hatte, als es
seine vermeintlich verlorenen Söhne ausstieß, keine andere Sorge
als sich ihrer dauernd zu entledigen und jeder Gefahr ihrer
Rückkehr vorzubeugen.
Auch Westaustralien, Anfangs nicht zu einer Verbrecher—
colonie bestimmt, erbat später eine Zusendung von Arbeitskräften
aus den englischen Strafanstalten. Selbst in den an der austra⸗
lischen Südküste belegenen Pflanzstaaten von Südaustralien und
1904)
        <pb n="13" />
        von Victoria, welches letztere gegenwärtig der Entwickelung
der benachbarten Colonien vorausgeeilt ist, bildeten zuwandernd
entlassene Sträflinge der näher gelegenen Transportationsstation
einen nennenswerthen Bestandtheil der Bevölkerung. Die jüngste
Colonie „Königinland“ (Quéensland), deren subtropisches
Klima die Arbeit europäischer Ansiedler von der Bodenbebauung
keineswegs ausschließt, war theilweise von dem zunächst angrän—
zenden Neu-Süd-Wales aus bevölkert worden. Unabhängig von
den englischen Transportationen geschah seit 1839 die Ansiedlung
auf Neu-Seeland, dessen Bevölkerung noch gegenwärtig einen
hartnäckigen Kampf gegen den eingebornen Stamm der Maoris
zu beftehen hat. Obwohl dieser sich durch zähe Kraft vor den
Völkerschaften anderer Inseln Polynesiens auszeichnet, scheint
auch er dem Untergange geweiht, wenngleich sich sein Schicksal
weniger schnell erfüllen dürfte, als dasjenige der Ureinwohner
Tasmaniens, deren letzter Sprößling vor einigen Jahren verstarb,
ohne jene romantische Feder zu begeistern, welche dem Untergang
einiger nordamerikanischer Indianerstämme eine menschlich be—
rechtigte Klage weihte. Nachdem die australischen Kolonien zu
größerer Selbständigkeit erstarkt waren, erhob sich übrigens ein
allgemeiner Widerspruch gegen die Zufuhr englischer Verbrecher
und, zur rechten Zeit nachgiebig, entschloß sich das Mutterland
von einer Strafpraxis abzugehen, der jene Ansiedlungen ihre
Entstehung verdankten und für welche fie meistentheils bestimmt
gewesen waren. Einen Wendepunkt in der inneren Geschichte
Australiens bildete die Entdeckung der Goldfelder von Neu⸗Süd⸗
Wales und vornehmlich von Victoria, dessen Hauptstadt Mel⸗
bourne in unerhörter Schnelligkeit emporblühte. Um dieses fast
beispiellose Wachsthum zu bezeugen, genüge die Anführung einer
einzigen Thatsache: Von 800. 000 &amp;amp; im Jahre 1833 stieg die
5(905)
        <pb n="14" />
        *

Einfuhr der australischen Colonien auf 10 Millionen im Jahre
1867.

Uebrigens find die Verhältnisse der einzelnen australischen
Colonien sehr verschieden geartet. Am weitesten zurück blieb
Westauftralien, dessen am Schwanenfluß belegene Hauptansied⸗
lung durch weite auf dem Landweg unzugängliche Strecken vom
Verkehr mit den übrigen australischen Niederlassungen getrennt
ist. Zwischen Westaustralien und Victoria in der Mitte der
füdaustralischen Küste liegt die Colonie Südaustralzen, dessen
Hauptstadt, Adelaide, einen nicht unerheblichen Bestandtheil
dentscher Anfiedler unter seinen Bürgern zählt.
Ein Ueberblick über die englischen Colonien in der alten
und neuen Welt belehrt uns, daß deren Wesen und Zweckbestim⸗
mung aus mannigfach verschiedenen Richtungen entsprungen ist.
Zunächst bietet sich unserer Betrachtung eine erste Gruppe
dar, bestehend aus solchen, welche als Handelsstationen und See—
festungen bezeichnet werden köͤnnen. Dahin rechnen wir: Gibral⸗
tar, Malta, die Bermuden, die Bahamas, Singapore und die
ihnen ähnlichen, an vorspringenden Küstenpunkten oder Meer⸗
engen gelegenen Besitzungen, sowie jene Juseln, welche einen
Handelsweg zu sperren vermögen. Solange England seinen Be—
ruf in die Behauptung eines Seehandelsmonopols setzte, mußten
—DD
erscheinen. Ihre Festhaltung erlaubte den Seehandel der Neu—
tralen zu überwachen, der Kaperei Stützpunkte zu bieten und der
englischen Flagge das Symbol der Weltherrschaft zu verleihen.
Auch gegenwärtig ist diesen Besitzungen nicht jeder Werth abzu—
sprechen. Dennoch läßt sich nicht leugnen, daß sie gegenwärtig
unter den englischen Colonien den untersten Rang einnehmen.
Es fragt sich, ob England aus der Festhaltung solcher Besitzun—
gen erheblichen Vortheil zieht. Was die europäischen Seefestun⸗—
906
        <pb n="15" />
        1

gen anbelangt, so ist stets daran zu erinnern, daß ihre Lage das
immer stärker anwachsende Nationalitätsgefühl solcher Staaten
herausfordert, deren Zubehör gleichsam willkürlich durch England
beeinträchtigt erscheint. Geographisch betrachtet gehören die nor—
mannischen Inseln im Kanal zu Frankreich. Ihre Bevölkerung
redet eine von der englischen verschiedene Sprache. Ihre Gesetze
und Sitten sind denjenigen der Normandie nahe verwandt; ob—
gleich nicht geleugnet werden kann, daß die Bewohner der nor⸗
mannische. Inseln sich einer Selbständigkeit erfreuen, die nichts
zu wünschen übrig läßt, erscheint ihre Unterwerfung unter das
englische Scepter dennoch als eine hiftorische Zufälligkeit, die
nur deswegen erträglich wird, weil das centralistisch regierte
Frankreich den Neigungen der Insulaner weniger begehrenswerth
erscheint, als die Verbindung mit einem Staate, der an sich be—
trachtet, den Normannen zwar fremdartig gegenübersteht, aber
dennoch den Bestand alter und theuer gewordener Ueberlieferun—
gen besser gewährleistet.
Daß Helgoland geographisch eben so sehr zu Deutschland
gehört, wie die friesischen Inseln, leuchtet sofort ein. Als Eng—
land die Insel unter seine Botmäßigkeit nahm, waltete kaum ein
anderes Interesse ob, als dasjenige, in den Mündungen der
deutschen Ströme eine Schmuggelstation zu besitzen. Während
der Gontinentalsperre war Helgoland aus diesem Grunde nicht
ohne Bedeutung. In den Händen der Deutschen würde es eine
Blockade der Elbe und Weser erheblich erschweren; in den Hän⸗
den der Engländer verewigt es die Erinnerung an die Zeiten
unserer Schwäche und Erniedrigung. So lange England geneigt
wäre, sich in die Wirren der continentalen Politik thätig einzu⸗
mischen, wäre Helgoland denkbarer Weise ein Stapelplatz für die
Anhäufung von Kriegsmaterial oder eine Werbestelle, an welche
Abenteurer zur Besatzung der englischen Flotte gegen Zahlung
(907)
        <pb n="16" />
        X

eines guten Handgeldes gelockt werden könnten. Noch während
des orientalischen Krieges wurden auf dem rothen Felsen für
eine geworbene Truppe Baracken errichtet. Seitdem ein mächti⸗
ges Staatswesen an den Küsten der Nordsee die deutsche Fahne
entfaltet und Deutschland mehr und mehr seiner Bedeutung als
seefahrende Nation sich bewußt wird, wächst auch die Mißgunst,
mit welcher eine gleichsam zudringliche Nachbarschaft der Fremden
angesehen wird.
Das Gleiche gilt von Gibraltar. Englische Besatzung
und englische Flagge auf einem zur Südküste Spaniens gehöri⸗
gen Vorgebirge sind seit dem Anfange des vorigen Jahrhunderts
als eine schwere Herausforderung vom castilianischen Stolze em⸗
pfunden worden. Für die Empfindung der Spanier ist die
Duldung der Fremdherrschaft an den Säulen des Hereules kaum
weniger drückend, als die Aufpflanzung der franzofischen Flagge
auf der Insel Wight für die Engländer sein würde. Dennoch
sprach für die Behauptung der englischen Herrschaft über Gi—
braltar ein gewichtigerer Grund, als für die Besitznahme von
Helgoland. Nachdem Spanien von seiner Macht herabgefunken
und seine Krone an die Bourbons gekommen war, hatte Eng—
land hinreichende Veranlafsung, auf seiner Hut zu sein und einer
übermäßigen Abhängigkeit der pyrenäischen Halbinsel vom frau⸗
zöfischen Einflusse zu wehren. Zur Zeit der Napoleonischen
Kriege hat sogar die englische Herrschaft auf dem Felsen von
Gibraltar den Spaniern selbst wesentliche Vortheile gebracht, und
auch gegenwärtig ift zu sagen: daß Gibraltar nicht gegen Spa—
nien, sondern gegen Frankreich festgehalten wird und nach seiner
natuͤrlichen Lage während eines Seekrieges die Bedeutung hat,
eine Vereinigung der franzöfischen Streitkräfte der Mittelmeer⸗
küste mit denjenigen der atlantischen Häfen zu verhindern oder
zu erschweren.
(908)
        <pb n="17" />
        Am wenigsten ist vom Standpunkt der europäischen Natio—
nalitätspolitik gegen den Besitz von Malta einzuwenden. Auf
dieser durch ihre Hafenbildung ausgezeichneten Insel mischte fich
das italienische Element mit dem maurischen, ohne daß die Be—
völkerung die Kraft zur Begründung eines eigenen Staatswesens
besäße. Da die Häfen der sieilianisch⸗italienischen Südküste und
der afrikanischen Nordküste nicht leicht zugänglich sind, unterbricht
die englische Herrschaft in La Valette die Communicationen
zwischen Toulon und dem Ostgestade des mittelländischen Meeres.
Wenn Frankreich überhaupt in der orientalischen Frage eine Rolle
zu spielen unternahm, so konnte es nur in Gemeinschaft mit
England, niemals gegen dessen ausgesprochenen —A
Angelegenheiten der Türkei sich einmischen. Durch Malta hin⸗
reichend stark im Mittelmeere, vermochte England den Griechen
bei der Berufung einer neuen Dynastie die Morgengabe der
Jonischen Inseln unter Verzichtleistung auf sein Protectorat dar⸗
zureichen.
Was in Spanien mit Beziehung auf Gibraltar wird
auch in Nordamerika mit Beziehung auf die Bermudas- und
Bahamas-Inseln wahrnehmbar. In der Denkweise der moder—⸗—
nen Culturvölker prägt sich das Bild eines ihnen durch die Na⸗
tur zugewiesenen Staatsgebietes immer schärfer ein, und die Ge—
genwart ist wenig geneigt, den Rechtsgrund der Verjährung oder
des längeren Besitzstandes zu achten. Das auf den ionischen
Inseln gegebene Beispiel läßt hoffen, daß England auch in ähn⸗
lichen Fällen dem Selbstgefühl der ihm befreundeten Nationen
Zugeständnisse machen kann, ohne einseitig auf einen nur histo—
rischen Befitztitel zu pochen. Nur darf man von seinem Selbst—
zefühl nicht erwarten, daß es aus einer Stellung zurückweiche,
deren Räumung seine Gegner stärken könnte oder als Anzeichen
der Schwäche zu deuten wäre.
V. 119.
        <pb n="18" />
        Eine andere, von den soeben beschriebenen Herrschaftsstatio—
nen verschiedene Klasse colonialer Besitzungen ist dadurch gekenn—
zeichnet, daß in ihnen eine fremdländische Cultur zur Zeit ihrer
Aneignung bereits vorhanden war und auch nach dem Hinzutre—
ten englischer Ansiedler bestehen blieb. In ihnen ist das englische
Element zwar das regierende und herrschende, aber an Anzahl
zurückstehende. In erster Reihe ist hier Ostindien zu nennen,
dessen Unterwerfung unter die englische Herrschaft nahezu ein
Wunder genannt werden kann. Vor der Betrachtungsweise der
Orientalen kann die Thatsache, daß ein ungeheures Reich von
wenigen thatkräftigen Männern mit einer keineswegs bedeuten⸗
den Heeresmacht gelenkt wird, kaum anders erklärbar sein, als
durch die Vorstellung einer mit übernatürlichen Mitteln wirken—
den Zaubergewalt. Auch Ceylon, früher von den Holländern
ausgebeutet, besaß eine hoch entwickelte einheimische Cultur, als
es 1796 unter englische Botmäßigkeit kam. Mehrere Millionen
Einwohner werden auch hier von etwa drei Tausend Engländern
befehligt, unter denen ungefähr zwei Drittel dem Beamten- und
Soldatenstande angehören. Nur wenige von denen, welche, aus
Europa kommend, ihren Fuß ans Land setzen, sind gewillt oder
vorbereitet, zeitlebens in diesen Weltgegenden zuzubringen. Es
ist kaum zulässig, die in Indien oder Ceylon lebenden Engländer
als Colonisten zu bezeichnen. Ihr Zweck ist eine nur zeitweise
Residenz in der heißen Zone. Die wohlhabende Klasse sendet
ihre Kinder sogar vielfach zur Erziehung nach Europa, um sie
dem erschlaffenden Einflusse eines tropischen Klimas zu ent—
ziehen.

Ueber den unermeßlichen Werth Oftindiens für den englischen
Handel ist es unnöthig, ein Wort zu verlieren. Ob es zuläffig
ist, diesen kostbaren Besitz bereits jetzt als in einer weiteren Zu—
kunft gefährdet zu betrachten, läßt sich schwer entscheiden. Nicht
310
        <pb n="19" />
        ohne Beunruhigung betrachten manche Engländer das Vordrin—
gen der russischen Herrschaft nach den centralasiatischen Gegenden.
Selbst diese Befürchtung kann indessen zur Befestigung der eng⸗
lischen Regierung gereichen, wenn sich diese bemüht, weniger mit
den Mitteln der Gewalt als durch weise bewirkte Wiederbelebung
einer ins Stocken gerathenen Cultur in Indien ihre Ueberlegen—
heit darzuthun.
In einigen anderen Besitzungen haben sich europäische Be—
völkerungselemente unter englischer Herrschaft in ihrer Eigenthüm—
lichkeit aufrecht zu erhalten vermocht. Auf einigen westindischen
Inseln behaupteten sich spanische Pflanzer im Besitz ihres Grund⸗
eigenthums; in Kanada erhielten die älteren franzöfischen Ansied⸗
ler ihre Sitten und Gebräuche und auch in der Kapeolonie blieb
manches Herkommen der holländischen „Bauern“ bestehen.
Eine dritte und letzte Kategorie englischer Besitzungen trägt
das vollkommen nationale Gepräge rein englischer Pflanzländer.
In ihnen war weder eine alte einheimische Cultur zu schonen,
noch auch der Widerstand historischer Ueberlieferungen zu be—
kämpfen. In diesen Pflanzstaaten, in denen englisches Leben
pulsirt, englische Gewohnheit herrscht und der Baustil englischer
Kirchthürme in Stadt und Land sich wiederholt, galt es nur,
die naturwüchsige Rohheit einer noch vorstaatlichen Bevölkerung
unter die Gesetze und Ansprüche höherer Bildung zu bringen
oder — auszurotten: ein Kampf, der entweder wie in Kanada
und Austvralien als bereits völlig entschieden angesehen werden
kann oder mindestens, wie in Neuseeland oder den afrikanischen
Kafferdistrikten einer zweifellosen Entscheidung entgegengeht. Auf
den unbetheiligten Zuschauer macht es einen fast ironischen Ein—
druck, wenn man wahrnimmt, wie einzelne englische Wohlthätig—
keitsvereine von untergehenden Urbevölkerungen das in ehernem
Schritte herrannahende Schicksal des Unterganges durch die Aus—
5* 911)
        <pb n="20" />
        52

legung von Subscriptionsbogen abzuwenden suchen. Bei einigen
nordamerikanischen Stämmen bleibt kaum etwas anderes übrig,
als dafür zu sorgen, daß den anthropologischen oder ethnographi—
schen Sammlungen in den Geräthen oder Schädeln eines unter⸗
gehenden Urvolkes die letzten Erinnerungszeichen erhalten werden.
In ihrer wirthschaftlichen Entwickelung sind diese Pflanz—
staaten sehr ungleich. In einzelnen Distrikten Australiens eine
nomadisirende, insbesondere der Schaafzucht obliegende Hirten—
bevölkerung, in anderen Gegenden die industrielle Ausbeute des
Bergbaus. Hier die Gewinnung tropischer und subtropischer
Producte mit gedungener Arbeit. Dort die englische Farm,
welche ihr Getreide selbst baut und ihre Rinder hinter Hecken
und Zaäunen pflegt. An den Gestaden der Küste die Handels⸗
städte, deren Reichthum sich in den Fluthen der See oder großer
Stromläufe abspiegelt. In den Gebieten der Hudson's Bay der
Jäger, der dem Biber nachstellt und von dem Indianer Pelz—
werk eintauscht.
Alle menschlichen Lebensformen spielen in diesen Pflanz⸗
staaten ineinander. Diese Abstufungen colonialer Gesittung find
für den Beobachter von hohem Interesse; sie bieten der Cultur—
geschichte ein noch zu wenig benutztes Beobachtungsfeld, aus
dessen planmäßiger Untersuchung manche wichtige Rückschlüsse auf
die älteste Geschichte der Menschheit übertragen werden können.
Angesichts so mannigfach abgestufter Elemente der Gesittung,
wie sie in Kanada, Süd-Afrika und Australien unserem Auge
fich darbieten, von dem die Combinationen des Weltmarktes be—
rechnenden Großhändler durch die vielfältigsten Gliederungen des
öconomischen Lebens hindurch bis zum Menschen verzehrenden oder
doch wild gebliebenen, jedem Bildungsversuche unzugänglichen
Ureinwohner: ein Bild von Uebergängen und Abstufungen, ähn—
lich den Vegetationsformen, welche von dem üppig ausgestatteten
1912
        <pb n="21" />
        Kuüstensaume einer tropischen Landschaft bis zur Gränze des ewi—
gen Schnees in langsamen Wandlungen vom Reichthum bis zur
Verkümmerung der Natur umschlagen.
Von der Gestaltung der wirthschaftlichen Entwickelung wird
auch die politische Zukunft der englischen Pflanzstaaten abhängen.
Ueberall, wo Engländer selbst den Boden bauen, ist eins er—
reicht: ihre Selbftregierung. Die ehemals wichtige und oft ver⸗
handelte Frage: ob England im Stande sein werde, seine über
den Weltball zerstreuten Ansiedlungen mit Gewalt der Waffen
zu vertheidigen, hat den englischen Coloniften gegenüber keine
Bedeutung mehr. Wo wäͤre die Macht, die von Europa aus
im Stande wäre, den Engländern auch nur einen der Pflanz⸗
ftaaten zu entreißen, wenn deren Bevölkernng zur Selbstverthei—
digung entschlossen ist? Selbst eine starke feindliche Flotte würde
in entlegenen Welttheilen, wenn sie deren Gestade zu erreichen
vermöchte, wenig, außer einer Beschießung von Hafenplätzen, be—
werkstelligen.

Soweit an auswärtige Verwickelungen zu denken ist, könnte
den englischen Colonien nur eine ernsthafte Gefahr drohen. Das
stets zunehmende und schnell wachsende Uebergewicht der nord⸗
amerikanischen Union läßt es zweifelhaft erscheinen, ob England
in einem Kriegsfalle seine angränzenden oder zunächft gelegenen
Besitzungen erfolgreich zu schützen vermöchte. Ist England im
Stande, seine düun bevölkerten Landstriche an der Nordgränze
der Union gegen einen ernsthaften Angriff zu behaupten? Ein
Zusammenstoß zwischen England und Nordamerika wäre nur
unter der Voraussetzung denkbar, daß völlig verblendeter Haß
und wilde Leidenschaft die Oberhand gewönnen über die Stimme
der Vernunft und die Rathschläge wohl erwogener Interessen.
Es ist wahrscheinlich, daß Englands Kräfte nicht ausreichend
sein würden, die Landgebiete der kanadischen Conföderation und
90138*
        <pb n="22" />
        von Neufundlaund zu behaupten. Aber nichts spricht für die An—
nahme, daß England einer bloßen Drohung weichend, ohne einen
Versuch der Abwehr eine Bevölkerung einfach preisgeben würde,
die gegenwärtig in anhänglicher Treue dem Mutterlande er—
geben ist.
Mag auch der Verlust von Kanada im Falle eines ameri—
kanischen Krieges als unabwendbar gelten, so bleibt es doch frag—
lich, ob die Republik durch den Zuwachs einer aufrichtig monar—
chisch gefinnten Bevölkerung auf die Dauer gewönne. Länugere
Zeit hindurch unzufrieden, sind die britischen Besitzungen in
Nordamerika, nachdem sie eine allen ihren Wünschen entsprechende
Verfassung und die Gewährleistung freiester Selbstverwaltung
empfangen haben, ihrem Stammlande mehr zugethan, als irgend
ein anderes Pflanzland.
Für den Staatsmann ist das Nebeneinanderbestehen dieser
beiden Staatskörper von wesentlich verschiedener Regierungsform
in Nordamerika von hohem Interesse. Seite an Seite berühren
sich auf einer vom atlantischen bis zum stillen Ocean reichenden
Gränzlinie eine in unermeßlichem Aufschwung begriffene, vom
Machtgefühl tief durchdrungene, Republik und eine aus ähnlichen
Bevölkerungstheilen zusammengesetzte Colonie, deren koönigliches
Haupt hunderte von Meilen entfernt ist.
Die politische Denkweise der Kanadier bewegt sich augen—
blicklich in einer den amerikanischen Anschauungen entgegengesetzten
 Richtung. Ihre Verfassung beruht zwar auf denselben Grund⸗
agen der Selbstverwaltung und der Verbündung mehrerer An—
fangs von einander unabhängigen Colonien. Die im britischen
Nordamerika gebildete Conföderation stellt eine Vereinignug dar,
deren Zweck in gemeinschaftlicher Vertheidigung und in gemein—
samer Herstellung großer Verkehrswege besteht. Aber, wie ähu—
lich immer die Verhältnifse in vieler Hinsicht denjenigen der
6(914)
        <pb n="23" />
        Union sein mögen, das monarchische Gefühl von Kanada ist fast
in demselben Maße gewachsen, in welchem der Republikanismus
in der Union die Zuversicht einer in Amerika gebietenden Stel⸗
lung gewann. Die Nachbarschaft des gewaltigen Staatsweseus,
das gerade seit dem Bürgerkrieg so vielfache Beschwerden gegen
England erhob, hat der Anhänglichkeit der kanadischen Bevölke—
rung an ihr Mutterland keinerlei Abbruch zu thun vermocht.
So sehen wir dicht nebeneinander auf dem amerikanischen Con⸗
tinent zwei Staatsbildungen, die beide auf einer wesentlich demo—
kratischen Gesellschaft ruhen, aber dennoch unter verschiedenen
Staatsformen ihren Entwickelungszielen nachstreben.
Sollte Kanada jemals den ernstlichen Wunsch zu erkennen
geben, sich mit der nordamerikanischen Union zu vereinigen, so
wird England wahrscheinlich nicht versuchen, seine transatlanti—
schen Besitzungen mit dem Schwerdte in der Hand gewaltsam
festzuhalten. Die zuweilen, wenn schon vereinzelt, aus australi—
schen Colonien gehörte Drohung einer Losreißung vom Mutter⸗
lande vermag nicht mehr, das Ohr der Engländer zu erschrecken.
Es ist zu augenscheinlich, daß die Vortheile der gegenseitigen Be—
ziehungen wesentlich auf Seite der Colonien liegen. Denn das
Mutterland ist es, welches die Kosten ihrer äußeren Vertheidi—
gung in der Bestreitung des Aufwandes für Heerwesen und
Flotte fast ausschließlich trägt, ohne seinerseits von den Colonien
mehr zu empfangen, als eine leitende Ehrenstellung. Selbst der
Vortheil eines in den Colonien eröffneten Handelsgebietes würde
durch eine Abtrennung der Colonien kaum wesentlich verringert
werden

Die Regierungsform der von Engländern besiedelten Pflanz—
staaten erscheint als eine im Großen und Ganzen einfache Nach—
bildung des englischen Verfassungsbaues.
An der Spitze der Staatsgeschäfte waltet ein Gouverneur,
nus
        <pb n="24" />
        als die Darstellung des monarchischen Princips. Dem englischen
Oberhause entspricht ein ihm zur Seite stehender Ges etzgebungs⸗
rath, dem Unterhause die Volksvertretung unter dem Titel einer
zgesetzgebenden Versammlung. Das Eingreifen der Krone
in den Gang der colonialen Angelegenheiten ist auf mindestes Maß
zurückgeführt. Es bethätigt sich kaum anders, als in negativer
Weise durch Einlegung eines Veto gegen solche Akte der Colo⸗—
aialgesetzgebung, welche der Wohlfahrt des Heimathlandes hin⸗
derlich sein könnten.
Thatsächlich erfreuen sich die Colonien einer ebenso großen
Unabhängigkeit und Selbständigkeit, wie irgend eine Gemeinde
des Mutterlandes. Die geschichtliche Grundlage dieser Freiheit
war eine doppelte: ein ursprünglich gegensätzliches Verhältniß
Jegen ein auf mercantilistische Ausbeutung gerichtetes Verwal⸗
tungssystem des Mutterlandes, woraus sich insbesondere eine eifer⸗
füchtige Abwehr willkürlicher Besteuerung ergab. Außerdem die
Jeographischen Schwierigkeiten einer durch weite Entfernungen
wirkenden Centralisation. Zähe und selbstbewußt hielt seit den
Zeiten der Stuarts jeder auswandernde Engländer an dem
Grundsatz fest, daß die Erhebung nicht bewilligter Steuern auch
in den Pflanzläudern ungerecht sei und von freien Männern
nicht ertragen zu werden brauche. Lange Zeit hindurch bewegt
sich der Gegensatz zwischen Krone und Colonien auf dem Boden
der Formel: Entweder Vertretung der Colonisten im englischen
Parlament oder Verzicht auf ein eigenmächtiges Besteuerungs—
recht auf Seiten des Mutterlandes. Diesen Ueberzeugungen ent—
prang der schließlich siegreiche Trotz der abgefallenen Staaten
von Nordamerika, welche übermüthig gereizt zu haben, die neuere
englische Geschichtsschreibung nahezu einstimmig den Ministern
Beorg's III. zum Vorwurf macht.
Seit nunmehr dreißig Jahren hat aber eine tiefgreifende
        <pb n="25" />
        Umwandelung in den Beziehungen zwischen England und seinen
Colonien sich vollzogen. In demselben Maße, als mit der Aus—
breitung der Dampferlinien und der Möglichkeit schneller Ver⸗
bindung die Raumverhältnifse weiter Entfernung verkürzt wurden
und die äußere Gelegenheit centralistischer Einwirkung zunahm,
begriff England immer klarer den Werth colonialer Freiheit und
Selbstregierung.
Wie leicht wäre es zu bewerkstelligen, daß mittelst des elec—
trischen Telegraphen alltäglich der Wille der englischen Central—
regierung den amerikanischen Colonisten zur Nachachtung mitge—
theilt würde. Niemand denkt daran, diese mechanischen Kräfte
der Einmischungssucht dienstbar zu machen. Nur für Ostindien
ist der electrische Funke als ein wichtiges Mittel in dem Trieb—
werke der Regierung zu erachten. Denn die Telegraphie ist für
die afiatischen Besitzungen mindestens soviel werth wie die Ver—
doppelung einer Armee. Sie gestattet in Indien selbst beim
Herannahen feindlicher Kräfte die Gegenwehr sofort zu sammeln
oder die auf verschiedenen Stationen zerstreuten Bruchtheile der
Flotte in kürzesten Fristen zusammenzugiehen.
In England selbst ist die centrale Verwaltung der Colo—
nien auf einen außerordentlich geringen Apparat von Regierungs—
mitteln angewiesen. Erst vor hundert Jahren (1768) ward ein
Staatssecretariat für die Colonien eingerichtet. Mit der Durch—
etzung der Unabhängigkeit der nordamerikanischen Colonie ging
diese Stelle 1782 wiederum ein. Während der napoleonischen
Kriege kam die Oberleitung der Colonien aus leicht begreiflichen
Bründen an das 1801 geschaffene Kriegsdepartement. Erst zu
Zeiten des orientalischen Krieges ward das coloniale Departement
wiederum selbstäudig hergestellt. Neben ihm entstand eine beson—
dere Centralstelle für Ostindien, dessen Stellung zur englischen
Krone eine tiefgreifende Umänderung erlitt. Das gesammte Co—
59171
        <pb n="26" />
        lonialamt zählt gegen siebenzig Beamte; eine Ziffer, die allein
hinreicht, um daran die Selbständigkeit der Pflanzstaaten zu ver—
anschaulichen. Von Zeit zu Zeit erheben sich Streitfragen zwi—
schen der Krone und der Colonie. Aber dieselben haben jene
Bitterkeit verloren, welche ihnen ehemals eigenthümlich war.
Lange Zeit hindurch stritt man über die Landfrage und das
Recht der Krone, unangebauten Acker an Anfiedler gegen eine
feste Taxe zu anderen, als colonialen Zwecken zu veräußern. Es
fragte sich, ob der Ertrag aus den Verkäufen der Kronländer zu
den Finanzquellen der Colonie oder des Mutterlandes zu rechnen
wäre. Die Geschichte Australiens insbesondere ist reich an Er—
örterungen dieser nunmehr fast gänzlich zur Befriedigung der
Colonien beigelegten Streitfrage. Eine weise und wohlüberlegte
Nachgiebigkeit gegen ernsthaft festgehaltene Rechtsansprüche der
Colonien erscheint heute als der Grundzug der englischen Politik
gegenüber den trausoceanischen Ansiedelungen. In solchem Maße
ist dies der Fall, daß von mißvergnügten Schriftstellern des
Mutterlandes öfters gefragt worden ist, ob England nicht besser
thun würde, bei einem gerechtfertigten Anlaß sich der Fürsorge
für seine Colonien gänzlich zu entschlagen.
Der Uebergang Englands zum Freihandelsystem hat viel dazu
beigetragen, die Eifersucht der Colonisten zu mäßigen. Jener
alte Eigennutz, welcher die Colonien vom Verkehr mit dritten
Staaten absperrte, sie zur Verschiffung ihrer Rohproducte in die
Häfen des Mutterlandes hinein zwang und hinwiederum zur Ab—
nahme der heimischen Fabrikate nöthigte, also den doppelten Vor—
theil des billigeren Einkaufes und des theureren Verkaufes zu
monopolisiren suchte, ist längst aufgegeben. Aber es verdient in
der Geschichte menschlicher Irrthümer und Schwächen verzeichnet
zu werden, daß dieselben Colonien, welche ehe mals sich wegen
des theuren Einkaufes englischer Fabrikate beschwerten, gegen—
(218)
        <pb n="27" />
        wärtig in umgekehrter Richtung darüber klagen, daß ihr Markt
mit billigen Erzeugnissen der englischen Industrie überschwemmt
werde. In den australischen Colonien fehlt es nicht an Aeuße—
rungen einer schutzzöllnerischen Handelspolitik. Man verlangt,
daß die Zufuhren des englischen Marktes einem Schutzzoll unter—
worfen werden, damit eine „nationale Industrie“ in den Colo—
nien erblühen könne. Eine Forderung, die, wenn aus dem feind—
lichen Gegensatze oder dem öconomischen Interessenkampfe ver—
schiedener Staaten entspringend, allenfalls verständlich, hier aber,
innerhalb der nationalen Gemeinschaft selbst von Ansiedlern gegen—
über ihrem Mutterlande erhoben, gleichsam die Errichtung von
Binnenzöllen bewirken würde.
Das Verlaugen nach Schutzzoll in den englischen Colonien
hängt im Grunde mit deren Stellung zur Einwanderungsfrage
zusammen. Während ein Theil der englischen Ansiedler mit
allen moͤglichen Mitteln billigere Arbeitskräfte aus Europa herbei—
zuziehen sucht, geht das Bestreben der arbeitenden Klassen dahin,
die Löhne auf ihrer Höhe durch Fernhaltung fremder Ankömm-—
linge festzuhalten. Eins dieser Mittel der Abwehr gewährt nach
der kurzfichtigen Meinung der Colonisten der Schutzzoll, welcher
die billigeren Artikel des englischen Marktes auszuschließen sucht,
das Leben in den Colonien erheblich vertheuert und die Consu—
menten mit schweren Lasten belegt.
Auch in neuester Zeit führte die Einwanderungsfrage öfters
zu Zwistigkeiten mit dem Mutterlande, dessen Vortheil nicht
immer so verstanden wurde, wie es die Colonisten ihrerseits
wünschten. Die Wegsendung der Verbrecher nach den Colonien
betrachtete man lange Zeit hindurch als ein Recht des dichter bevöl—
kerten Heimathlandes, indem man meinte, die Zerstreuung großer
Verbrecherschaaren auf weite und dünn bevölkerte Landstriche
werde wohlthätig wirken. Zuweilen schien es, als ob man in
(919)
        <pb n="28" />
        38

England, gegen die Vorstellungen der Colonisten taub, schon von
einer Seereise die Besserung des Verbrechers erwartete. Bedenk—
lich ward man erst, als in Auftralien öffentlich Sammlungen
veranstaltet wurden, um aus deren Erträgniß einige Notabilitä—
ten der australischen Verbrecherklasse, in Erwiederung der engli—
schen Zufuhren, an die englische Küste zu befördern.
Nach dem Ausgange, den die Transportationen genommen
haben, läßt sich auch nicht viel Gutes von dem Versuche erwar⸗—
ten, die englischen Armenhäuser durch eine vom Wohlthätigkeitsvereine
 geleitete Auswanderung nach den Colonien zu entvölkern.
Wenngleich John Stnart Mill mit großem Nachdruck auf die
Vortheile für die Beziehungen eines dichter bevölkerten, mit über—
flüssigen oder unverwendbar gewordenen Arbeitskräften ausgestat⸗
teten Landes zu seinen dünn bevölkerten Colonien hinweist, so ist
doch zu bezweifeln, ob der Bewohner englischer Arbeits- und
Armenhäuser so beschaffen ist, daß er gerade diejenigen Lei—
stungen zu erfüllen vermag, die auf dem colonialen Arbeitsmarkte
verlangt werden. Und auf die Dauer läßt sich nicht hoffen, daß
die Colonien die Einfuhr ärmster Landesgenossen aus Humani—
tätsgründen sich gefallen lassen werden. Selbst eine sorgfältige
Auswahl aus den englischen Armenhäufern fichert nicht gegen
Mißgriffe, die das Mutterland zu verantworten haben würde.
Im Allgemeinen gewährt die Armuth, die der öffentlichen Unter—
ftützung bedarf, kein Befähigungszeugniß für die Auswanderung.
Mit Rücksicht auf die Verschiedenartigkeit der wirthschaftli⸗—
chen Zuftände ist die Zusammensetzung der gesellschaftlichen Grup—
pen in den einzelnen Colonien bald einfacher, bald mannigfalti—
ger gestaltet. In den Stapelplätzen des europäisch⸗ afiatischen
Handels, wie in Hongkong oder Singapore, sondert sich ein reicher
Großhandelsstand von der Berührung mit den einheimischen Be⸗
völkerungselementen sorgfältig ab. Er nimmt keinen Antheil an
(920)
        <pb n="29" />
        29

dem Gang der öffentlichen Angelegenheiten und sorgt nur für
sein eigenes materielles Wohlbefinden. Einen aristokratischen
Grun dtypus tragen durchweg alle den tropischen oder subtropi⸗—
schen Gegenden angehörenden Niederlassungen der Engländer.
Großgrundbefitzer und Pflanzer sind hier darauf bedacht, mit ge—
dungenen Arbeitern, an deren geistiger Entwickelung fie kein Ju—
teresse haben, den Boden so gut als möglich auszunützen. Ueberall,
wo farbige Arbeiter der afrikanischen Rasse benutzt oder chinefische
Tagelöhner herbeigezogen werden, erzeugte fich schnell der Hoch—
muth der Geburt und der Hautfarbe als Grundlage einer den
Arbeitgeber vom Arbeiter trennenden Spaltung. In diesem
Gegensatze verliert die Arbeit die ihr gebührende Ehre, indem sie
von den dabei Betheiligten als ein vom Schicksal auferlegtes Loos
der Verdammniß getragen oder entschuldigt wird. Solches Pflan—
zerwesen erhielt sich nicht nur nach Abschaffung der Sclaverei in
Westindien, sondern bildet sich auch aufs Neue aus, wo die glei⸗—
chen Bedingungen des Bodens und des Klimas bestehen. In
der „Königin Land“, das in seinen heißeren Gegenden Zucker
und Baumwolle erzeugt, wiederholt sich auch die Bildung eines
Pflanzerthums, von der Art desjenigen, das in den ehemaligen
Selavenstaaten der nordamerikanischen Union bestand. Dieselben
Männer, welche, mißvergnügt mit dem englischen Großgrundbesitz
und seiner weit reichenden politischen Macht ihrer Heimath den
Rücken kehrten, um die Freiheit in weit entlegenen Zonen auf⸗
zusuchen, begründen jenseits des Oceans über eine vermeintlich
tiefer, stehende Klasse von Menschen eine auf eigennützige Aus⸗
beutung beruhende Herrschaft. Solche Vorgänge warnen uns vor
dem Wahn, als ob wir im sicheren Besitze einer unzerstörbaren
Gesittung uns wähnen und erhaben dünken dürften über jene
Versuchungen, welchen viele, losgetrennt von dem Verbande mit
der Volksgenossenschaft, alsdann erliegen, wenn sie den Rückhalt
(921)
        <pb n="30" />
        30

an der öffentlichen Meinung verlieren. Die Güter der Freiheit
und der Bildung sind niemals gewährleistet in dem guten Wil—
len der Einzelnen, sondern erst in der ˖ dauernden Kraft des
Volksgeistes, der seine geschichtlich gewordenen Errungenschaften
gegen die fort und fort drohenden Gefahren der Zersetzung ver—
theidigt.
Der demokratische Typus überwiegt in denjenigen Colo—
nien, in denen der bäuerisch selbständige Landwirthschaftsbetrieb
die Grundform der Production darstellt, und der Besitz an—
nähernd gleich vertheilt ist. Die Geschichte der englischen Colo—
nisationen ist gerade deswegen lehrreich, weil sie zeigt, daß die
Gesetzgebung nicht nach ihrem Gutdünken die Grundlagen des
Verfassungsorganismus zu schaffen vermag, sondern überall den
vorhandenen Zuständen angepaßt werden muß. Alle Versuche,
welche unternommen worden sind, um die englischen Gesellschafts—
gruppen in den Kolonien einfach nachzubilden, waren daher noth—
wendig zum Scheitern verurtheilt. Westaustralien war Anfangs
ausersehen, eine auf Großgrundbesitz und freier Arbeit begrün—
dete Aristokratie auf seinem Gebiete zu pflegen. Sehr bald zeigte
sich, daß es unmöglich ist, freie Arbeiter, denen die Gelegenheit
zum Erwerb eigenen Grundbesitzes in den Colonien geboten ist,
gegen Bezahlung im Dienste eines colonialen Grundbesitzers
dauernd festzuhalten. Abgesehen von dem in tropischen Gegen⸗
den heimischen Pflanzerwesen, vermag sich daher eine coloniale
Aristokratie nur dort zu bilden, wo große Kapitalien in Grund
und Boden angelegt, sich vergleichsweise unabhängig von den
Arbeitsleistungen zahlreicher Dienstkräfte zu erhalten vermögen.
Im Wesentlichen ist dies der Fall auf dem Gebiete der Viehzucht,
wo deren vortheilhafter Betrieb große Anlagecapitalien erfordert,
ohne mit den Interessen des kleineren Grundbesitzes in Kampf
gerathen zu müssen. Weite Strecken Australiens sind nur für
922)
        <pb n="31" />
        Heerdenbesitzer auszunutzen. Bei einem günstigen Klima sind
dort die großen Wollproducenten in der Lage, mit einem gerin⸗—
gen Vorrath an Arbeitskräften ihre Stellung zu behaupten und
einen hervorragenden Einfluß auf den Gang der öffentlichen An—
gelegenheiten auszuüben. Dies ist der Grund, weswegen auch
Neu-Seeland von aufmerksamen Reifenden als ein vorwiegend
aristokratisch geartetes Gemeinwesen geschildert wird. In Kanada
wird hingegen dine an Bedeuntung hervorragende Klasse von
Großgrundbesitzern durch Eigenthum an großen Waldftrecken
gebildet, deren Erzeugnisse als Bauholz uͤber den Ocean nach
England ausgeführt werden.
Es liegt in der Natur der Diuge, daß diejenige Schicht der
Bevölkerung, welche wir in Europa die „arbeitende Klasse“ zu
nennen pflegen, bis jetzt in den Colonien nur schwach vertreten
ist. Mit Bestimmtheit läßt sich indessen voraussehen, daß die Zu—
kunft den englischen Colonien jene Erfahrungen nicht ersparen Hird,
welche Europa in der Gegenwart zu verwerthen bemüht ist. Eins
hat sich schon gegenwärtig ergeben, was eine nutzbare Lehre in sich
trägt. Uebermäßig schnell erworbener Reichthum gereicht den
Arbeitern meistentheils zum Unsegen; wofür die Geschichte der
australischen Goldgräbereien reich an beherzigungswerthen Bei⸗
spielen ist. In der Hauptstadt von Victoria stießen die Gegen⸗
sätze einer ausschweifenden Genußsucht glücklicher Goldgräber und
hoffnungsloser Armuth zusammen. Wenige von denen, welche
der Reiz des Goldes nach den Gruben gelockt hatte, fanden das
von ihnen erträumte Glück. Viele würden in einem Kohlen⸗
bergwerk einen ausreichenderen Lebensunterhalt gefunden haben.
Die Meisten übersahen: daß Goldgraben den Erwerb auf das
Zusammentreffen zweier Factoren. anweist, die ihrer Natur nach
sich bekämpfen: auf einen Glückszufall, vermöge dessen es als
Hazardspiel erscheint, und auf angestrengte Arbeit, die sich oft um
1934)
        <pb n="32" />
        223

ihren Lohn verkürzt sieht. Die Beobachtungen, welche in Mel—
bourne gemacht wurden, zeigen, daß es für ein Land ein zweifel—
haftes Glück ist, wenn Gold- oder Diamantenfelder innerhalb
seiner Gränzen entdeckt werden. Obwohl Victoria gegenwärtig
die reichste der australischen Colonien ist, bleibt es doch zweifel—
haft, ob es in Zukunft nicht von Neu-Süd-Wal es überflügelt
werden wird. Hier sind nämlich Steinkohlenlager entdeckt wor⸗
den, deren Ausbeutung reicheren Gewinn und nachhaltigeren
Reichthum verheißt, als die beinahe abgeernteten Goldfelder der
wegen ihres Glückes hoch gepriesenen Nachbarcolonie.
Ueberblicken wir nochmals die Geschichte der englischen Co—
lonisationen seit dem Zeitalter der Königin Elisabeth innerhalb
eines Zeitraums von beinahe dreihundert Jahren, so scheint es
uns, als ob je nach dem Grundzuge des dabei innegehaltenen
Verfahrens drei culturgeschichtlich gesonderte Perioden unterschie—
den Kerden können.
Die erste Periode reicht bis zum Frieden von Utrecht
(1713). Das Uebergewicht zur See ist noch nicht völlig zu
Gunsten Englands entschieden. Die Nebenbuhlerschaft der Fran—
zosen, Spanier und Holländer bethätigt sich erfolgreich im See—
haudel und den Seckriegen. Die Colonisationen ruhen auf
einer vorwiegend corporativen Basis. Unternehmende Specu—
lanten, thatendürstige Abenteurer, religiöse Schwärmer lassen
sich königliche Freibriefe ausstellen, durch welche sie zur Befitz—
ergreifung fremder Länder ermächtigt werden. Der Staat be—
kümmert sich unmittelbar gar nicht um Gelingen oder Mißlingen
solcher Unternehmungen. Handelsgesellschaften und Compagnien
rüsten ihre Schiffe mit Waffen und Mannschaften aus und zie—
hen die Gewinnsucht in ihr Interesse. Es sind die Ueberliefe—
rungen der deutschen Hansa, welche sich in derartigen Vorzügen
großer Handelsgesellschaften zu wiederholen scheinen. Ihr Kehr—
—1924)
        <pb n="33" />
        33

bild und ihre Ausartung zeigt sich in der Entstehung der See—
raubgenossenschaften der Flibustier und Buccaniers.
Neben solchen corporativen Gesellschaften mit dem Zwecke der
Speculationen sind es religiöse Secten, welche durch kirchliches
Mißvergnügen von England aus namentlich zur Zeit der Kämpfe
gegen die Stuarts über die See getrieben werden. Auch bei
diesen Secten ist es ein stark entwickeltes Gemeingefühl, welches
den Entschluß zur Auswanderung hervorruft. Die Unzufrieden⸗
heit mit der Herrschaft der englischen Staatskirche paart fich in
diesen Religionsgenossenschaften vielfach mit der Einbildung eines
religiösen Missionsberufes. Wie aber immer die Motive der
Fortwanderung beschaffen sein mögen: In dieser ersten Periode
zeigt sich der einzelne Mensch noch nicht stark genug, um in
fernen Ländern auf eigenen Füßen stehen zu können; unbeschützt
vom Staate, den er verläßt, sucht er einen Halt in gesellschaft—
licher Verbindung mit Gleichgesinnten. Unter den Religions⸗
genossenschaften, welche damals über das Meer zogen, find die
Quäker, deren Führer William Penn war, am häufigsten genannt
worden. Von den alten colonisirenden Handelscompagnien ver⸗
loren viele ihre Privilegien schon nach kurzer Zeit. Bis nahe
an die heutige Zeit heran erhielt sich das Vorrecht der Hud⸗
so n's-Bay⸗Compagnie, die in den nördlichen Distrikten des bri—
tischen Amerika einen einträglichen Pelzhandel betrieb und schließ—
lich mit den Interessen der kanadischen Ansiedler in Widerspruch
gerieth. Die größte aller englischen Handelscompagnien, welche
indessen späteren Ursprungs war, die Ostindische Compagnie ver⸗
mochte es gleichfalls nicht, ihre Privilegien zu behaupten.
Die zweite Periode der englischen Colonisationen, begin—
nend mit einem aus Anlaß der spanischen Erbfolge glücklich durch—
geführten Kriege, in dessen erste Jahre die Eroberung von Gi—
braltar fällt, endigt mit einem glücklich gegen Napoleon geführten
V. 118. 3 (925)
        <pb n="34" />
        Kriege. Mit dem Frieden von Utrecht ist die Seeherrschaft der
Engländer entschieden. Es kommt darauf an, für England den
Seehandel in Kriegs- und Friedenszeiten zu monopolisiren. Ge⸗
waltsame Eroberung der von anderen Nationen urspruͤnglich an⸗
gelegten Colonien verschafft der englischen Krone den Besitz der
begehrenswerthen Erde in allen Continenten. Spanien, Frank—
reich und Holland verlieren der Reihe nach ihre werthvollsten
Niederlassungen nahezu ausnahmslos. Das englische Banner
weht allgegenwärtig auf den Meeren. Die Ostindische Com—
pagnie beginnt jene Reihe von Eroberungen, die ungeheuren
Reichthum nach England fließen lassen. Unermeßliche Eroberun⸗
gen werden in Asien gemacht. Dieses beispiellose Glück steigert
her den Uebermuth Englands gegenüber den eigenen Colonien.
Der Bereicherung folgt der Verlust auf dem Fuße nach. Durch
einen Mißbrauch des Besteuerungsrechts herausgefordert, erheben
fich die Enkel jener englischen Cavaliere, die nach Virginien,
jener Puritaner, die nach Neu⸗England gezogen waren, und be—
ginnen den amerikanischen Unabhangigkeitskrieg, als dessen Aus—
Jgang England die Begründung eines selbständigen Reiches hin⸗
nehmen muß. Aus der Trennung von dem alt⸗aristokratischen
England entsteht jenes zumeist demokratische Staatswesen, welches
im Großen und Ganzen auch nach seiner Losreißung eine feind⸗
liche Stellung gegen das Mutterland bewahrt und dessen colo—
aialen Besitz in Nordamerika bedroht. Durch Neu-Fundland,
die Straße des St. Lorenzstromes, Vancouvers-Insel und die
Oregongränze werden Streitigkeiten hervorgerufen, die zwar bei⸗
gelegt sind, aber doch überall neuen Samen der Zwietracht hin⸗
— die alten Dynastien Europas,
muß England eine Niederlage von seinen eigenen rebellischen
Sohnen hinnehmen. Dieser gelungene Aufstand gereicht indessen
AAlen anderen Colonien zum Vortheil. Einfichtsvoll erkennen
9267)
        <pb n="35" />
        35

die späteren Generationen der englischen Staatsmänner die gegen
die amerikan ischen Colonien begangenen Fehler an, und vermei—
den es, den Ansiedlern in den englischen Pflanzstaaten gerechten
Grund zu ernsten Beschwerden darzubieten.
In sein en fiegreichen Kämpfen gegen Napoleon beginnt
England nochmals durch Eroberungen seine Gebiete auszudehnen.
Es reißt alles an sich, was in fernen Weltgegenden dem Handel
oder der Niederlassung Vortheil darbieten kann. Mit Ausnahme
der Holländer, welche ihre Besitzungen in Hinterindien auf den
Sunda⸗Inseln, und der Spanier, welche Cuba und die Philippi⸗
nen behalten, giebt es kein Volk, dessen colonialer Besitz einen
gennenswerthen Vortheil dem Mutterlande darböte.
Der Grundzug der seit Napoleon's Sturz beginnenden letz⸗
sen Periode ist dieser. Neben der fortschreitenden Eroberung in
Ostindien und Hinterasien entwickelt sich im gewaltigen Maßstab
die freie, aus rein wirthschaftlichen Motiven entspringende Aus—
wanderung des kleinen Handwerkers, Bauern und Handarbeiters.
Alle Schichten der englischen Bevölkerung, alle Glaubensbekennt⸗
nisse und Secten sind an dieser Massenwanderung betheiligt. Die
üngeren Söhne des englischen Adels suchen in den Colonien ent—
weder die Vortheile des höheren Staatsdienstes oder den Erwerb
eines größeren und billigeren Grund-⸗ oder Heerdenbesitzes; der
Kaufmann die vortheilhafte Anlage seiner Capitalien an neu er⸗
offneten Handelsplätzen und schnell emporwachfenden Hafenstädten;
der Arbeiter den höheren Lohn, der ihn' zur Erlangung klei⸗
nen Grundbesitzes befähigen soll.
Der wandernde Engländer der dritten Periode erscheint nicht
mehr im Gefolge siegreicher Feldherren oder triumphirender Ad⸗
mirale. Er bedarf nicht mehr königlicher Schutzbriefe, um sicher
geleitet zu sein. Das Recht der modernen Welt ist so stark ge—
worden, daß der Einzelne, der Bevormundung von Seiten der
4* (927)
        <pb n="36" />
        36

Regierung entwachsen, auf eigenen Füßen stehen darf und die
volle Verantwortlichkeit für seine Irrthümer und Mißgriffe trägt.
Vor zweihundert Jahren fand der Auswanderer eine Wildniß
vor sich, in der er sich mit der Kraft seines Gebetes und der
stets in Bereitschaft gehaltenen Kugel seines Büchsenlaufes ver—
theidigte. Nur dem Abenteurer, der die Peripherie äußerster
Ansiedelungen mit Vorliebe aufsucht, ist heute ein letzter Rest
von jener Romantik der Wildniß und ihrer Gefahren vorbehal⸗
ten. Fast überall sind die englischen Pflanzstaaten ein in groben
Umrissen gezeichnetes Abbild des Mutterlandes. Frei findet nach
eigener Wahl der Freie sich zu seinen Volksgenossen in den Co—
lonien. Der Fluch der Sclaverei, den England mit den Spa—
niern, Portugiesen und Franzosen in die neue Welt des Colum—
bus hinübertrug, ward in den überseeischen Besitzungen der Eng—
länder zuerst mit nachhaltigem Ernste getilgt. Ein billigerer
Grundbesitz, eine besser bezahlte Arbeit, eine höhere Geltung der
menschlichen Person sind das Ziel der modernen Auswanderung,
welche als ein weltgeschichtlicher Proceß der Selbsthülfe zu be—
zeichnen ist. Auch England wird in diesem neuesten Zeitalter
von der Macht der allgemein menschlichen Angelegenheiten erfaßt.
In seinen Ansiedelungen halten Angehörige fremder Nationen
ihren Einzug neben den Engländern. Und umgekehrt spaltet sich
der nationale Strom englischer Wanderung vor der Mündung
in sein Endziel. Ein bedeutender Arm dieses Stromes wendet
sich nach dem Gebiète eines fremden, aber stammverwandten
Landes, der nordamerikanischen Union.
Gegenüber jener rein mechanischen Auffaffungsweise, welche
in der Geschichte der Menschheit nur einen Kreislauf sich stetig
wiederholender Ereignisse sieht, darf behauptet werden, daß die
Thatsache der englischen Colonisationen in dem bisher Gewesenen
keinen Vergleichungspunkt findet und sich ebensowenig wiederholen
(928)
        <pb n="37" />
        7

wird, wie die antike Geistesblüthe von Athen. Dem Geschichts—
schreiber der Zukunft wird die Entwickelung der britischen Colo⸗
nien unerschöpfliche Beiträge zur Erkenntniß menschlicher Lebens⸗
zwecke darbieten. Gegenwärtig befinden sie fich noch in einem
Zustande der Gährung, der die Gesetze des inneren Werdens
verdunkelt und dem Blick in den Zusammenhang von Ursache und
Wirkung undurchsichtige Stoffe entgegenstellt.
Einige höchst fruchtbare Lehren können jedoch schon jetzt der
Betrachtung der britischen Colonien entlehnt werden. Ihr Wachs⸗
thum zeigt die unendliche Ueberlegenheit der germanischen Be—⸗
völkerungsgruppe über die romanische. Spanien und Portugal
entdeckten die Seewege nach der neuen Welt und nach Ostindien.
Holland und England zogen den endlichen Nutzen aus jenen
Entdeckungen, nachdem jene durch Anstrengungen goldgieriger
Eroberungshast ermüdet und erschöpft worden waren. Was blieb
von den indischen Reichen und den Schätzen Philipp's II.?
Außer wenigen werthvollen Besitzthümern, deren Erhaltung
zweifelhaft geworden ist, hinterließ das alte Spanien jene Reihe
klaͤglich zerrissener und staatlich zerrütteter Gemeinwesen in Cen⸗
tral⸗ und Südamerika, deren Trennung vom Mutterlande bewies,
daß in ewiger Wechselwirkung Tyrannei und Anarchie sich gegen⸗
seitig erzeugen und wiederum vernichten, während selbst die los—
geloͤste Frucht englischer Selbstverwaltung in Nordamerika unter
republikanischer Staatsform das Vermächtniß einer in monarchi⸗
scher Ordnung erwachsenen Staatskraft fortpflanzt.
Die Elemente dieser in der colonialen Geschichte besonders
klar nachzuweisenden Ueberlegenheit des germanischen Geistes
und Volkslebens über das Romanenthum, welches gegen Ende
des Mittelalters die herrschende Macht in Europa geworden war,
sind leicht zu erkennen. Sie liegen in der Steigerung der per—
sönlichen Freiheit und Verantwortlichkeit, welche ihren politischen
1929)
        <pb n="38" />
        0

Ausdruck findet in dem Gegensatz einer lebenskräftigen Selbst⸗
verwaltung in den englischen Colonien gegenüber jener unnatür⸗
lich in alle Lebensverhältnisse eingreifenden Centralisation, welche
darin gipfelt, daß von der spanischen oder französischen Haupt⸗
stadt aus fremde Erdtheile regiert werden sollten. Den Wende⸗
punkt dieser die germanischen und romanischen Voölker trennenden
Entwickelung bezeichnet die Reformation und das in ihr liegende
Princip der geistigen Bewegung, welches, in der neuen Welt
mächtiger als in der alten sich bethätigend, die Schöpfungen des
— erfüllte, welche in den Co—
lonien der katholisch gebliebenen Mächte vergebens gesucht wird.

930)

Druck von Geber. u uger Th. Grimm) in Berlin, Friedrichsftit. 24.
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
