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of the doubt) angedeihen zu lassen, vorausgesetzt, dass die Eltern
des Kindes auf: einer Civilisationsstufe stehen, welche der der
Europäer entspricht.

Auch hier ist wiederum der „Board“ wegen seiner genauen
Kenntnis der Landesverhältnisse am geeignetesten, eine Entscheidung
zu treffen. Er wird sich auf Gehässigkeiten der Einzelnen, welche
oft bei solchen Fällen zu Tage treten, nicht einlassen.
Wie aus der bisher geschilderten Tätigkeit der „Boards“ hervorgeht,
 nehmen dieselben zu dem Departement, also der Centralleitung,
 vorwiegend die Stelle von dessen Vertretern bei der Beaufsichtigung
 der Durchführung des Gesetzes ein. Dem Departement
haben sie auch die Kostenanschläge für die Bedürfnisse ihrer
Distrikte zu unterbreiten, und alle Zahlungen erfolgen von dieser
Centrale.

Den „Boards“ liegt daher mehr die Sorge für das äussere
Schulwesen ob; das innere bleibt unter der Controlle des Departements.
Ganz deutlich ist das Gesetz jedoch in dieser Hinsicht nicht.
So erteilt Artikel 58 (1) dem „Board“ die allgemeine Ueberwachung
der Schulen seines Distriktes. Artikel 58 (2) sagt jedoch ausdrücklich,
dass diese Ueberwachung sich nicht etwa auf die Arbeit der Lehrer
in der Schule bezieht. Hiermit haben sich nur die Schulinspektoren
zu befassen. Artikel 58 (3) aber verlangt, dass. der Direktor des
Unterrichtswesens dem „Board“ die Berichte der Inspektoren über
die Schulen des Distriktes zustelle und gibt dem „Board“ das Recht,
an der Hand dieser oder auch von anderer Seite einlaufender Berichte
 dem Departement zum Wohle der Schule Vorschläge zu
machen.
Wir haben ferner zuvor gesehen, dass der „Board“ sich auch mit
der Wahl des Lehrers und mit der eventuellen Entlassung desselben,
sowie mit der Durchführung des Sprachgesetzes in der Schule zu
befassen hat.
Aus allem diesem geht hervor, dass die Linien zwischen den
Befugnissen des „Boards“ und denen des Departements nicht scharf
gezogen sind. Vielleicht ist es aber gerade dieser Dehnbarbeit des
Gesetzes zu verdanken, dass die „Boards“ während der kurzen
Zeit ihres Bestehens so Hervorragendes geleistet haben,