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Bildung für jeden Posten auch des höheren Unterrichtswesens
ausreicht, so besteht vorläufig das Examen für das Certifikat erster
Klasse nur pro forma: Es hat bis heute noch keinen Kandidaten
vefunden.

Neben den drei genannten Certifikaten werden noch Licenzen
für Fachlehrer ausgestellt. Um sich diese zu erwerben, haben die
Kandidaten in einer Prüfung darzutun, dass sie den Handfertigkeits-Unterricht
 in Holz- und Metall-Arbeit in Uebereinstimmung mit
dem Lehrplan erteilen können,
Da nun natürlich von den Lehrern, welche vom Ausland
herangezogen werden, nicht erwartet werden kann, dass sie in
Transvaal nochmals ein Lehrerexamen ablegen, so werden dieselben
„ad eundem gradum“ eingereiht, d. h. sie erhalten nach Einreichung
ihrer Papiere und nach einer vorgeschriebenen Probezeit vom Direktor
 des Unterrichtswesens das Transvaal-Lehrer-Certifikat, welches
dieser als ihren Qualifikationen und Leistungen entsprechend erachtet.
Die Bestimmungen für die Anstellung der Volksschullehrer
(siehe Education Acts 1907—1909, revised Regulations and Instructions
 p. 52) lauten: „Kein Lehrer wird als solcher anerkannt
werden, wenn er nicht den Direktor des Unterrichtswesens überzeugen
 kann, dass er in der Lage ist, in Uebereinstimmung mit den
Erfordernissen des Lehrplans für die Volksschulen zu unterrichten.
Besitzt ein Lehrer kein Lehrer- oder anderweitiges Certifikat, so
hat er auf dem vorgeschriebenen Formular in seiner eigenen Handschrift
 das Nähere über seine Bildung zu unterbreiten und wenn
möglich die Klassen, welche er absolvierte, oder die Prüfungen,
welche er bestand, anzugeben.“ *)

Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass es in den Volksschulen
 Transvaals 2 Klassen von Lehrern gibt, nämlich solche
mit und solche ohne Certifikat, d. h. solche, welche eine fach-*)

 No teacher will be approved who is unable to produce evidence which
satisfies the Director that he is able to teach in accordance with the repuirements
of the code for primary schools. If a teacher possesses no teaching or other
sertificates he must submit in his own handwriting on the prescribed form a
statement giving the particulars of his education and if possible any standards
ar tests which he has passed.