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        <title>Das Unterrichtswesen Transvaals</title>
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            <forname>Hugo Otto</forname>
            <surname>Bornebusch</surname>
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        </author>
      </titleStmt>
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            <idno>1939495318</idno>
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        DAS UNTERRICHTSWESEN
TRANSVAALS.

INAUGUÜRAL-DISSERTATION
VERFASST UND DER HOHEN PHILOSOPHISCHEN FAKULTÄT
DER KGL. BAYER. JULIUS-MAXIMILIANS-UNIVERSITÄT WÜRZBURG
ZUR ERLANGUNG DER DOKTORWÜRDE
VORGELEGT AM 22, MÄRZ 1912
VON

HUGO OTTO ,BORNEBUSCH.
AUS SONNEBORN (LIPPE).

DRUCK VON GUSTAV HEYNKE, DETMOLD.
1912.
        <pb n="2" />
        Referent: Herr Professor Dr. Otto Stählin.
        <pb n="3" />
        Meiner Mutter zu ihrem 71. Geburtstage in Dankbarkeit
gewidmet.
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Vorwort.

Die Abfassung meiner Abhandlung „Das Unterrichtswesen
Transvaals“ wurde für mich in mancher Beziehung dadurch erschwert,
 dass ich gezwungen War, diese Arbeit in Deutschland und
nicht in'Transvaal selbst anzufertigen; aber meine Zeit war drüben
beruflich so sehr in Anspruch genommen, dass ich eine so ausgedehnte
 private Arbeit auf meinen Urlaubs-Aufenthalt in Europa
verschieben musste. Dass dieser Urlaub von ausreichender Länge
ist, habe ich dem Direktor des Transvaal-Unterrichtswesens, Mr.
J. E. Adamson, zu verdanken, der so liebenswürdig war, denselben
zu Studienzwecken bis zum Ende dieses Jahres (1912) auszudehnen.
Lag nun aber auch in dem Fernsein von dem Lande, über
dessen Unterrichtswesen im folgenden die Rede sein wird, einerseits
 eine gewisse Erschwerung meiner Arbeit, so zwang mich dasselbe
 andererseits wiederum zu einem sehr ausgedehnten und sorgfältigen
 Quellenstudium. Hierdurch wurde ich der Gefahr enthoben,
 irgend etwas vorzubringen, das sich nicht an der Hand der
benutzten Literatur nachweisen liesse oder für dessen Richtigkeit
ich mich nicht persönlich durchaus verbürgen könnte.
Das der Arbeit zu Grunde liegende sehr ausgedehnte Material
wurde mir zum grössten Teil vom Transvaal-Unterrichts-Departement
nachgeschickt, und möchte ich an dieser Stelle besonders dessen
Sekretär, Mr. H. S. Scott, sowie. dessen Bibliothekar, Mr. H.
Kemball-Cook, für die mir so geleistete Unterstützung meinen verbindlichsten
 Dank aussprechen,
Sehr bedauere ich, dass ich bei der Abfassung meiner Abhandlung
 den neuesten Bericht des Transvaal-Unterrichts-Departoments
 über das Jahr 1911 noch nicht benutzen konnte; aber?

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        wie mir meine Behörde mitteilt, wird derselbe erst in einigen Monaten
 in Druck erscheinen. Ich habe mich daher, besonders bezüglich
 der mir notwendig erscheinenden statistischen Belege, nur
auf den Bericht des Jahres 1910 (Report, Transvaal Education
Department 1910) berufen können.
Im Uebrigen geht das benutzte Material über das Jahr 1910
hinaus, und die von mir gegebene Darstellung kann daher, — von
einigen wenigen statistischen Angaben abgesehen, — als in die
Gegenwart reichend betrachtet werden.

Würzburg, den 22. März 1912.

Der Verfasser.
        <pb n="6" />
        Literatur:

De Wetten regelende het Onderwijs voor de Blanke Bevolking in
de Zuid-Afrikaansche Renubliek. 1892—1898.

Verslagen van den Staat van het Gesubsidiäerd en van het Staats-Onderwijs,
 alsmede der onder het Departement van Onderwijs
 ressorteerende Staatsinrichtingen in de Zuid-Afrikaansche
Republiek over het dienstjaar 1898.
Staats-Almanak voor de Zuid-Afrikaansche Republiek 1898.
Transvaal Statistics 1902—1906.
Ordinances of the Transvaal 1903.
Provisional Code for Elementary Schools 1903,
Report of the Religious Instruction in Schools Commission together
with Minority Report, Minutes of Proceedings, Minutes of
Evidence and Appendices, 1904—1905.
Report of the Transvaal Indigency Commission 1906—1908.
Minutes of Evidence, Transvaal Indigency Commission 1906—1908.
Education Acts of 1907, 1908 and 1909, with the revised Regulations
 and Instructions. 1910.
Regulations governing Primary Schools and Secondary Schools and
Departments for White Children, including the Code or Course
of Instruction to be followed therein. 1909.

Regulations governing the Award of Bursaries, 1909.
Reports, Transvaal Education Department 1903—1910. (8 Bände.)
Calendar, University of the Cape of Good Hope, 1911—1912.
Report of the Technical Education Commission, 1903
        <pb n="7" />
        Correspondence relating to the Organisation of Higher Education
in the Transvaal. 1908.

Information for the use of Candidates desiring to enter Normal
Colleges, 1911.
Departemental Examinations, 1911,
Regulations governing the Training of Teachers and the Issue of
Teachers’ Certificates, 1911.

Regulations as to the Conditions of Service for Teachers on the
Established Teaching Staff of the Education Department 1908.
Report, South African Native Affairs’ Commission. 1903—1905.
Transvaal Native Affairs’ Department, Annual Reports for the year
ended 30. June 1905.
Transvaal Native Affairs’ Department, Annual Report for the year
ended 30. June 1908.
Regulations for Payment of Grants-in-aid of Native Schools and
Institutions etc. 1908.

Papers set to Candidates for Native Teachers’ Certificates 1907—
1910.

Departmental Ciroulars, No. 1—11, July 1908 — January 1911.
        <pb n="8" />
        Inhalt.

1. Kapitel.
2, Kapitel.
3. Kapitel.

4. Kapitel.

5. Kapitel.
6. Kapitel.
7. Kamitel.

8. Kapitel.

9. Kapitel.
10. Kapitel.

11. Kapitel.

Vor dem Kriege .
Transvaal als Kron-Kolonie . . . -
Transvaal unter verantwortlichem Gouvernement
 und die Arbeit der „Kommission
 zur Untersuchung der Notlage
des Landes“, soweit diese das Unterrichtswesen
 betrifft ... . .
Das Schulgesetz von 1907 und dessen
Durchführung . . . 4 4 a
Der Lehrplan für die Volksschulen .
Die Volksschulen Transvaals . . .
Weitere Ausbildung auf Volksschul-Grundlage
 . .0.00.00.004004 4 4
Die sechs staatlichen „High-Schools“
Transvaals . . . 2
Die Hochschulen Transvaals . . .
Die Lehrer Transvaals und ihre Ausbildung
 . 0.0. 4. WO
Die Eingeborenen Transvaals und ihre
Schulen

Seite
1—11
11—19

19—30

30—46
46—59
59—71

7278

78— 102
102—109

109—117

118— 125
        <pb n="9" />
        Kapitel I.
Vor dem Kriege.

Das Unterrichtswesen eines Volkes ist bedingt durch dessen
Geschichte. Wir haben daher auch zunächst mit einem Rückblick
auf die Geschichte Transvaals zu beginnen. Derselbe wird vielleicht
 einen grösseren Umfang annehmen, als es das Thema dieser
Arbeit auf den ersten Blick erwarten lässt; aber das, was anfangs
als Weitschweifigkeit erscheinen mag, wird sich im Laufe der Entwicklung
 als durchaus in den Rahmen dieser Arbeit gehörend erweisen.
 Auch werden wir uns allein auf die innere Geschichte
des Landes beschränken, Kriege wie Politik werden unberücksichtigt
 bleiben.
Die Geschichte Transvaals mit Bezug auf seine weisse Bevölkerung,
 mit welcher wir uns in dieser Abhandlung vornehmlich
Sefassen. Werden, ist bekanntlich verhältnismässig jung. Wir setzen
am besten mit dem Jahre 1848 ein, in welchem eine grosse Zahl
von Boeren unter ihrem Führer Andries Pretorius den Oranje-Freistaat
 verliess und den Vaal-Fluss überschritt, um sich am Westabhange
 der Drakensberge zwischen dem Vaal und Limpopo niederzulassen.


Hier trafen sie bereits einige Stammesgenossen an, die schon
zelın ‚Jahre vorher unter Hendrik Potgieter von Natal aus über
len Vaal gezogen und im Laufe der Jahre durch kleinere Zuzüge
aus der Kap-Kolonie und Natal verstärkt waren.
In der neuen Heimat wählte sich jedes Familienoberhaupt
nach Willkür, in der Nähe einer Quelle oder eines Flusses einen
Platz für seine Hütte und betrachtete das Land im Umkreise als
sein Eigentum,
Als jedoch im Laufe der Jahre immer neue Züge von Kinwanderern
 folgten, erkannte man die Notwendigkeit. die Grenzen
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        einer jeden Farm festzusetzen, und im Jahre 1864 (siehe Report
Transvaal Indigeny Commission 1906—8 p. 7) wurde ein besonderes
Bureau eröffnet, durch welches Besitz-Urkunden ausgestellt und
registriert wurden. Auch wurden die Farmen staatlich vermessen
und Grenzsteine errichtet.
Bis zum Jahre 1878 (siehe Report Transvaal Indigeny Commission
 1906—8 p. 65) hatte jeder Bürger Anrecht auf zwei
Farmen, eine auf dem Hochfeld und eine im Tiefland, die je (siehe
ebendaselbst p. 8) circa 12 englische Quadrat-Meilen massen. Dieses
 Anrecht hatten aber, wie gesagt, nur die Bürger, d. h. die
Boeren, welche bereits eine gewisse Zeit der Republik angehörten.
Spätere Einwanderer hatten das Nachsehen. Sie fanden die besten
Plätze bereits besetzt.
Da jedoch die Bürger hinreichend Land besassen, nahmen sie
diese Nachzügler, die oft zu ihrer Verwandtschaft gehörten, als
sogenannte „Bywoner“ auf ihren Farmen auf, und so bildete sich
allmählich eine neue Klasse der Bevölkerung.
Die Bezeichnung „Bywoner“ galt demnach ursprünglich für
alle die, welche auf Grund und Boden anderer ohne klar ausgesprochene
 Rechte und Pflichten wohnten. Heute wird diese
Bezeichnung für jeden armen Farmer gebraucht, mag er nun Land
sein eigen nennen oder nicht.
Der Unterschied zwischen dem angesessenen Boeren und dem
später zugewanderten „Bywoner“ trat jedoch anfangs wenig hervor,
da das Land als solches kaum einen nominellen Wert hatte.
Der Boer war mehr Viehzüchter als Landmann, denn für Produkte
 des Landes gab es noch keinen Markt. Man säte und
pflanzte nur so viel als man für den eigenen Haushalt benötigte
und, da man sehr bedürfnislos war, bestand meist der ganze Landbau
 in der Bestellung weniger Maisfelder.
Hinreichendes Fleisch lieferte das Wild, das in jener Zeit in
Transvaal noch in grossen Rudeln angetroffen wurde. Der eigentliche
 Reichtum des Boeren bestand in seinem Vieh, und die Grösse
seines Ansehens stand daher auch in der Regel im direkten Verhältnis
 zu der Grösse seines Viehbestandes.
Werkzeuge, Gewehre, Stoffe zu Kleidern und andere notwendiee
 Artikel brachten die Händler von der Kap-Kolonie und Natal.
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        und da unter den Boeren kaum bares Geld kursierte, nahmen gie
meist Vieh gegen ihre Waren in Tausch,
So hatte das Leben der Boeren einen echt patriarchalischen
Anstrich. Die Hauptbeschäftigung der Männer bestand in Jagd
und der Beaufsichtigung ihrer eingeborenen Arbeiter, denn der
Boer selbst legte nur selten Hand mit an.
Die Sklaverei war allerdings abgeschafft; man hatte sich aber
durch sie daran gewöhnt, dass der Eingeborene für den Weissen
das Land bestellte, sein Vieh hütete und die gröbere Arbeit seines
Haushaltes besorgte. Hatte er dieses früher als Sklave gratis tun
müssen, so gab man ihm jetzt als Aequivalent für seine Arbeit einen
geringen Lohn, der meist in Produkten des Landes, in Mais und
Vieh, bestand. Hierin lag für den Weissen eine grosse Gefahr;
er gewöhnte sich allmählich an das Leben eines nichtstuenden
Aristokraten, und dabei fehlte es ihm durchaus an genügender
geistiger Nahrung,
Der einzige Schulmeister der damaligen Zeit war die Bibel in
holländischer Sprache. Sie und vielleicht noch‘ einige Hymnenbücher
 in gleicher Sprache waren die einzigen Quellen, aus welchen
der Farmer seine geistige Nahrung schöpfte.
Zum Glück war der Boer sehr religiös. Er las seine Bibel
eifrig sowohl für sich selbst als auch im Kreise seiner Familie, und
es ist daher auch wohl kein Volk der Erde so bibelfest wie das
der Boeren.
Besonders interessierte ihn das Alte Testament, denn dort fand
er in dem Leben der Patriarchen so viele Anklänge an sein eigenes.
Dieses Uebertragen der alt-patriarchalischen Verhältnisse auf
seine eigenen hat dem Boeren in späteren Jahren allerdings dadurch
 geschadet, dass er sich allen Neuerungen auf dem Gebiete
des Landbaues entgegensetzte, da ihm das Leben der Patriarchen
als Richtschnur galt und somit seinem eigenen Leben einen Stempel
aufdrückte. Das eifrige Studium der Bibel hat ihm aber wieder
dadurch genützt, dass es ihm seine Sprache rettete, wenn dieselbe
auch zu einem dem Holländischen nicht ebenbürtigen Dialekte
herabsank.
Es hat ihm auch dadurch genützt, dass es seine Moral aufrecht
 erhielt und ihn, der sich zu dem auserwählten Volke zählte.
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        dem die Berührung mit den Nachbarvölkern als Sünde galt, von
einer Vermischung mit den Eingeborenen fast völlig fernhielt.
‚Es hat ihm endlich auch noch dadurch genützt, dass es ihn
nicht zu einem völligen Analphabeten herabsinken liess. Lernten
die Kinder auch-oft nicht schreiben, — es gibt heute noch manche
alte Boeren, die dieser Kunst nicht mächtig sind, — so lernten
sie doch das Lesen der Druckschrift. Darauf achteten die Eltern,
denn um ihre Kinder auf ihrer eigenen geistigen Höhe zu erhalten,
mussten diese wie sie selbst im Stande sein, die Bibel zu lesen,
Aber .das war auch für lange‘ Jahre die einzige Schule.
Wie wir bereits sahen, hatten die Boeren in früheren‘ Zeiten
zahlreiche Familien als „Bywoner“ auf ihren Farmen aufgenommen.
Sie taten dieses bereitwillig, einerseits da sie damals hinreichend
Land besassen, andererseits da sie in einer dichteren Bevölkerung
einen Schutz gegen etwaige Angriffe der Eingeborenen sahen.
Aber allmählich vergrösserten sich die Familien der Landeigentümer.
 Sie mussten Raum schaffen für ihre eigenen erwachsenen
 Kinder, und so kam es zu dem Verteilungssystem, das für
einen Teil der Bevölkerung Transvaals so verhängnisvoll geworden ist.
Der Vater verteilte seine Farm unter seine Kinder und die Kinder
verteilten wiederum das vom Vater ererbte Stück Land unter ihre
Kinder. Dadurch bildeten sich immer kleinere Farmen, die am
Ende nicht mehr im Stande waren. die Eigentümer und ihr Vieh
zu ernähren.
Diese Gefahr der allmählichen Verarmung würde nicht sobald
eingetreten sein, wenn die Boeren von Anfang an mehr Landbau
betrieben hätten. Aber so war das Land nie urbar gemacht; der
Boer hatte: nicht gelernt, rationell zu wirtschaften, und obwohl die
Färmen auch nach Generationen im Verhältnis zu unseren Landgütern
 noch sehr gross genannt werden konnten, waren sie doch
nicht gross genug, den Herden der Kigentümer ausreichenden
Weidegrund zu bieten,
Schon waren einige „Bywoner“ gezwungen, die Farmen, auf
denen sie sich niedergelassen, zu verlassen und mit ihrem Vieh auf
andere Farmen zu ziehen, deren Besitzer ihnen infolge geringeren
Kindersegens Aufnahme gewähren konnten. Da trat ein Ereignis
ein. welches die drohende Gefahr der Verarmung eines Teiles der
        <pb n="13" />
        Bevölkerung noch für Jahre hinaus zurückdrängen sollte, ein Ereignis,
 das auf die ganze Entwicklung Transvaals eine so tiefe und
schwerwiegende Einwirkung gehabt hat.
Im Jahre 1886 wurden die Goldfelder des Witwatersrand bei
dem heutigen Johannesburg eröffnet.
Welch ein Wechsel in den Verhältnissen der Boeren!
Bares Geld hatten sie bis jetzt kaum gekannt. Das Land
hatte bei ihnen keinen nominellen Wert gehabt. Jetzt wurden ihnen
allein für das Recht, auf ihren Farmen prospectieren, d..h, nach
Gold suchen zu dürfen, sowie für das Vorkaufsrecht auf diese Farmen
von englischen Kapitalisten grosse Summen gezahlt.
Noch mehr; es bot sich ihnen ein Absatzfeld, ein Markt für
ihr Vieh und die Produkte ihres Landes. Von allen Enden der
Welt kamen sie zusammen, Kapitalisten, Kaufleute, Handwerker
und Abenteurer, — in wenigen Jahren entstand eine grosse Stadt,
— und sie alle wollten ernährt werden.
Auch dem landarmen „Bywoner“ bot sich ein neues Feld des
Erwerbs. Im Jahre 1886 führte noch keine Eisenbahnlinie nach
Transvaal. Güter, wie Maschinen und ihre Teile, mussten von der
Küste herbeigeschafft werden. Dazu war der Boer gut zu verwenden.
 Er hatte auf seinen „Trecks“ gelernt, die schweren Lastwagen
 durch die Flüsse und auf fast unbefahrbaren Wegen zu
führen, er hatte die "nötigen Zugtiere und wusste mit den Eingeborenen
 umzugehen. Enorme Preise wurden damals für Transportfahren.
 bezahlt, und mancher arme „Bywoner“ wurde dadurch in
jener. Zeit ein gemachter Mann.
Und mit der Eröffnung der. Minen füllte sich auch der Staatssäckel.
 Die Transvaal-Regierung erhielt einen hohen Prozentsatz
von dem Reingewinn der Goldgruben.
Diese Einkünfte der Staatskasse wurden noch erhöht, als im
Jahre 1892 die Bahnlinie von Kapstadt nach Johannesburg und
1895 die Linien von Natal und Delagoa-Bay vollendet wurden.
Man importierte jetzt im grossen Stil. und auf den eingeführten
Gütern lag hoher Zoll.
Es ist enorm, was in den kurzen Jahren nach der Eröffnung
der Witwatersrand-Goldfelder in Transvaal geleistet wurde. Dies
zu leisten wäre. gelbstverständlich einem Volke, wie wir es oben
        <pb n="14" />
        geschildert haben, aus sich selbst heraus nicht möglich gewesen.
Aber die Regierung hatte viel Geld. Sie konnte hohe Gehälter
zahlen, und bald standen ihr in ihren Beamten tüchtige beratende
Köpfe zur Seite. Gebildete Boeren der Kap-Kolonie, noch mehr
aber Holländer, wurden herbeigerufen oder boten selbst ihre Dienste
an. So war z. B. die ganze Eisenbahnverwaltung Transvaals in
den Händen einer holländischen Kompagnie, und so ist es auch
gekommen, dass das Unterrichtswesen der Transvaal-Republik einen
stark ausgesprochen holländischen Charakter annahm.

Sobald der grosse Zuzug von aussen begann, wurde es der
Regierung klar, dass der jüngeren Generation eine gute Volksschulbildung
 geboten werden müsse, wenn sie dermaleinst mit den
Einwanderern in Wettbewerb treten solle. Sie ging jedoch von
dem Grundsatze aus, dass es vorwiegend die Aufgabe der Eltern
3ei, für die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder zu sorgen,
und dass der Staat zu den Bestrebungen der Eltern nur eine anregende
 und helfende Stellung einzunehmen habe. So bildete sich
Jas System der durch den Staat unterstützten Volksschulen (gesubsidieerd
 onderwijs) aus.

(Siehe zum Folgenden:
1) Staats Almanak 1898 p. 58-71, 2) De Wetlen, regelende het onderwijs
voor de blanke bevolking in de Zuid-Afrikaansche Republiek, 3) Verslagen van
den Staat van het Gesubsidieerd-en van het Staats-Onderwijs 1898. Die beiden
letzteren werden hinfort kurz als „De Wetten" und „Verslagen‘ citiert werden.)
Artikel I des Gesetzes Nr. 8, 1892, welches den Unterricht
der weissen Bevölkerung der Süd-Afrikanischen Republik regelt,
Jautet (siehe „De Wetten“ p. 5 und 6.):
„Die Regierung der Süd-Afrikanischen Republik, von dem
Grundsatze ausgehend, dass es die Aufgabe der Eltern ist, für die
Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder zu sorgen, beschränkt
ihre Bemühungen auf dem Gebiete des Schulwesens:
a) auf das Anregen und Unterstützen der Privatinitiative der
Bürgerschaft durch Geldbeiträge als Beihülfe für die Schulen,
b) auf die Beaufsichtigung der Schulen, soweit sie sich berufen
fühlt, darüber zu wachen, dass ihre zukünftigen Bürger die
erforderliche protestantisch-christliche Erziehung erhalten und
        <pb n="15" />
        c) auf die Begründung einer Einrichtung für höheren Unterricht,
vornehmlich zur Heranbildung von Beamten und Lehrern.“ *)
Dieser Artikel gibt gewissermassen die Disposition des Gesetzes
Nr. 8, 1892, also der Bestimmungen für das Unterrichtswesen, und
wir werden uns derselben im Folgenden möglichst anschliessen.
Artikel 5 des Gesetzes Nr. 8, 1892 stellt das gesamte Unterrichtswesen
 unter einen Superintendenten, dem ein Unterrichts-Departement
 (Artikel 6) zur Unterstützung seiner Arbeit, sowie
one Zahl von Schulinspektoren (Artikel 7) zur Beaufsichtigung
der Schulen beigegeben sind.
Jede Schule (Artikel 11), welche auf eine Staats-Zulage Anspruch
 macht, muss unter der Aufsicht einer verantwortlichen
Schulkommission stehen.
Es ist die Absicht der Regierung (Artikel 3), die Unterrichts-Bestrebungen
 aller Bürger und weissen Einwohner der Süd-Afrikanischen
 Republik, besonders aber der weit auseinander wohnenden
Boerenbevölkerung zu unterstützen. Die Höhe des Staatszuschusses
richtet sich einerseits nach der „Stufe“ des . Unterrichts der betreffenden
 Schule, andererseits nach dem Gesamtbetrag sowohl des
einkommenden Schulgeldes, als auch der freiwilligen Beiträge. Die
Volksschulen haben 2 „Stufen“, eine Unterstufe (Lager Onderwijs)
und eine Mittelstufe (Middelbaar Onderwijs). Genügt eine Schule
(Artikel 17) den gesetzlichen Bestimmungen bezüglich Ordnung
und Zucht, Zweckmässigkeit des Gebäudes und des Mobiliars usw.,
3o bezahlt die Regierung für jede 40 Mark, die sie von der Schulkommission
 empfängt, einen Zuschuss von 100 Mark, also 2'/, mal
soviel. als der Gesamtbetrag der Schulgelder und der freiwilligen

*) „De Regeering der Z. A. Republiek, uitgaande van het beginsel, dat het
de taak is der ouders te zorgen voor de Opvoeding en het Onderwijs der
kinderen, beperkt hare bemoeiingen met schoolwezen:
a. Tot het aanmoedigen en ondersteunen van particulier initiatief (onderneming)
 bij de burgerij door geldelijke bijdragen ter ondersteuning van
scholen;
Tot het schoolopzicht, voor zoover zij zich geroepen acht er voor te
waken, dat hare toekomstige burgers de vereischte Protestantsch — Christelijke
 opvoeding ontvangen; en
Tot het stichten van eene inrichting voor Hooger Onderwijs, voorname-Jijk
 ter opleiding van ambtenaren en onderwijzers.”

+
).
        <pb n="16" />
        Beiträge ausmacht. Sie zahlt jedoch pro Quartal nicht mehr als
25 Mark für jeden Schüler der Unter- und nicht mehr als 35 Mark
für jeden Schüler der Oberstufe.
Die Fächer, welche in den 3 Klassen der Unterstufe gelehrt
werden, sind (Artikel 4): Biblische Geschichte, Lesen, Schreiben,
Rechnen, Singen —- einschliesslich Kirchenmusik (Kerkmuziek), die
Anfangsgründe der holländischen Grammatik und der Geschichte
der Süd-Afrikanischen Republik,
In den 3 Klassen der Mittelstufe wird die Kenntnis dieser
Fächer weiter ausgebreitet und vertieft, eine gründliche Kenntnis
ler holländischen Grammatik und, wo es gewünscht wird, auch
äner anderen lebenden Sprache vermittelt. Auch werden dort die
Anfangsgründe der Geometrie, der Geographie und Geschichte —
mit besonderer Berücksichtigung der Geschichte der Süd-Afrikaıischen
 Republik — gelehrt. Ausserdem wird in dieser Stufe noch
Unterricht im Zeichnen, Buchhalten, in Naturkunde. sowie in weiblichen
 Handarbeiten erteilt.
Der dogmatische Religionsunterricht (Artikel 2) gehört nach
ler Ansicht der Regierung in den Bereich der Kirche und nicht
'n den des Staates. Die Regierung verlangt daher, dass in allen
staatlich unterstützten Schulen der Unterricht in den verschiedenen
Fächern allerdings in protestantisch-christlichem Geiste erteilt, der
Unterricht mit Gebet und Lesen des Wortes Gottes eröffnet und
geschlossen, und während der Schulstunden besonderer Unterricht
in biblischer Geschichte gegeben werde, Sie überlässt aber allen
dogmatischen Unterricht den verschiedenen Kirchen.
Aller Unterricht muss in holländischer Sprache erteilt werden.
Nur beim Unterricht einer fremden Sprache ist es dem Lehrer erlaubt,
 sich der Sprache zu bedienen, welche er lehrt. In der Unterstufe
 dürfen (Artikel 25), falls dort überhaupt eine fremde lebende
 Sprache gelehrt wird, nur 3 Stunden pro Woche und zwar
nur in der obersten Klasse auf diese Sprache verwendet werden.
In der Mittelstufe dürfen auf Wunsch der Eltern die Kinder 4
Stunden pro Woche in einer fremden lebenden Sprache Unterricht
erhalten. In allen übrigen Unterrichtsstunden muss jedoch die
holländische Sprache als Medium gebraucht werden,
Um die Ausbreitung der holländischen Landessprache in Trans-
        <pb n="17" />
        vaal zu fördern, hat die Regierung nachträglich (siehe „De Wetten“
p. 25) beschlossen, dass auch an Schulen, in welchen die hollän-Jische
 Sprache nicht als Medium dient, ein Staatszuschuss gezahlt
werde, falls dieselben einen nach dem Urteil der Inspektoren ausreichenden
 Unterricht in der holländischen Sprache erteilen.
Durch das Gesetz Nr. 15, 1896, (siehe „De Wetten“ p, 43)
wich die Transvaal-Regierung von ihrem in Artikel I des Gesetzes
Nr. 8, 1892 ausgesprochenen Grundsatze dadurch ab, dass sie, um
len Kindern von „bedürftigen Eltern und Fremdlingen“ zu helfen,
bestimmte, dass auf den Goldfeldern Volksschulen auf Staatskosten
arrichtet und unterhalten werden sollten.
Die grösste Schwierigkeit bot die Beschaffung der nötigen
Lehrkräfte, . Ein Teil derselben wurde vom Oranje-Freistaat, der
Kap-Kolonie und Natal herbeigezogen, doch hatten diese Länder
“siehe „Verslagen“ p. 4) selbst noch Mangel an Lehrern, und viele
der dortigen Lehrkräfte waren auch der holländischen Sprache
nicht genügend mächtig. Man war daher darauf angewiesen, einen
grossen Teil der Lehrer aus Holland zu berufen.
Um den Zuzug von Lehrkräften zu erleichtern, wurde durch
las Gesetz Nr. 14, 1896 (siehe „De Wetten“ p. 35) bestimmt,
lass, solange die Landeskinder selbst noch nicht das nötige Con-:ingent
 an Lehrern stellten, jährlich eine bestimmte Summe auf
Jas Staats-Budget gesetzt werde, um damit die Reisekosten der
vom Ausland berufenen Lehrer zu bestreiten, Trotzdem hatte der
Superintendent des Unterrichtswesens (siehe .Verslagen“ p. 4) im
Jahre 1898 noch zu berichten:
„Noch kürzlich musste ich den Freunden der Republik in
Holland, die sich in so selbstloser Weise für die Sache des Unterrichts
 unseres Volkes bemühen, mitteilen, dass 36 Anfragen von
Bürgern nach holländischen Lehrern unerfüllt bleiben mussten.“ *)
Auch waren im Jahre 1898 (siehe „Verslagen“ p. 4) von den 836
Lehrern Transvaals nur 46 Prozent völlig qualifiziert. d. h. im Besıtze
 ausreichender Lehrer-Certifikate.

*) „Nog onlangs moest ik den vrienden der Republiek in Nederland, die
zich zoo belangeloos voor de zaak van ons Nationaal Onderwijs beijveren, berichten,
 dat er 36 aanvragen van burgers om Hollandsche onderwiizers onvervuld
 waren.‘
        <pb n="18" />
        13

Die Durchschnittszahl der Schüler (siehe „Verslagen“ p. 7) in
den vom Staate unterstützten 509 Volksschulen belief sich im Jahre
1898 auf 13561, — bei einer weissen Bevölkerung von 245397
Seelen (siehe Staats-Almanak 1898 p. 36) —, und der Gesamtzuschuss
 des Staates in den Jahren 1892—1898 betrug („Verslagen“
p. 7) circa 6700000 Mark. Zu der genannten Volksschülerzahl
kommen noch für das Jahr 1898 (siehe „Verslagen“ p. 13) 540
Schüler in den vom Staate allein unterhaltenen Schulen auf den
Goldfeldern und 17 in einer Anstalt der Kap-Kolonie (Worcester)
untergebrachte taubstumme und blinde Kinder.
Auch auf dem Gebiete des höheren Schulwesens hatte man in
Transvaal vor dem Kriege bereits begonnen, doch man beschränkte
sich hierbei fast ausschliesslich auf Pretoria. Hier war der Sitz
der Regierung und der zahlreichen Regierungsbeamten, deren Kinder
ein grosses Contingent für das höhere Schulwesen stellten.
So bestand im Jahre 1898 in Pretoria (siehe „Verslagen“ p. 13)
die „Staats-Model-School“ mit 283 Schülern, welche über den gewöhnlichen
 Volksschulkursus hinausging und zugleich eine Seminar-Abteilung
 enthielt, .in welcher bereits einige Schüler zu Lehrern
herangebildet wurden. Ferner ging die „Staats-Meisjes-School“
mit 231 Schülerinnen über den Kursus einer Volksschule hinaus,
and das „Staats-Gymnasium“ mit 88 Schülern hatte einen Lehrplan,
 den man am besten mit dem unserer Realgymnasien verzleichen
 könnte. Auch mit der Einrichtung einer Hochschule, der
‚Staats-Mijnschool“, einer Art Bergbau-Akademie, die für das
Minenwesen in Johannesburg vorbereiten sollte, hatte man bereits
begonnen, doch zählte diese im Jahre 1898 nur vier Studenten.
Neben den genannten Schulen hatten sich in Pretoria und
Johannesburg, sowie in einigen Centralen des Landes noch einige
Privatschulen, meist in Verbindung mit den verschiedenen Kirchen,
gebildet, welche zum Teil für das Matrikulationsexamen der Kap-Universität,
 über das wir später sprechen werden, vorbereiteten.
Die meisten Eltern aber, besonders solche englischer Abkunft,
welche ihren Kindern eine höhere Schulbildung zu teil werden
lassen wollten, sandten diese entweder nach Europa oder zu dem
Grey College in Bloemfontien, dem South Afrikan College in Kapstadt,
 dem Victoria College in Stellenhosch. oder dem Diocesan
        <pb n="19" />
        11

College in Rondebosch, welche damals bereits einen guten Namen
als höhere Schulen hatten.
Aus der vorausgehenden Schilderung ist ersichtlich, dass in
Transvaal bereits vor dem Kriege ein guter Anfang, sowohl auf
lem Gebiete des Volksschul-, als auch des höheren Schulwesens,
gemacht war. Der Krieg allerdings riss die aufgebauten Grundmauern
 wieder ein, Die Schulen wurden geschlossen. Die meisten
Lehrer, ja sogar viele Schüler gingen zur Front. Nur einige Privatschulen
 blieben geöffnet. Zu diesen gehörten auch die deutsche
Schule in Johannesburg und die deutsche Schule in Pretoria. Die
Schülerzahl der letzteren, mit deren Leitung Schreiber dieses während
 des Krieges betraut war, wuchs sogar in dieser Zeit um etwa
60 Prozent, von circa 40 auf über 100 Schüler. Dies war die
Folge des grossen Zuzuges deutscher Familien vom Lande nach
Pretoria. Als aber der Krieg beendet war, kehrten die meisten
dieser zugewanderten Eltern mit ihren Kindern wieder auf’s Land
zurück, und die Schülerzahl sank damit fast wieder auf das alte
Niveau herab.

Transvaal als Kron-Kolonie.

Kapitel IL

Sobald die Engländer von Transvaal Besitz genommen hatten,
proklamierten sie bekanntlich das Land als Kron-Kolonie (Crown
Colony). Die Bevölkerung selbst hatte während dieser Zeit keine
Stimme in Regierungssachen. Es gab kein Parlament, in welchem
sie vertreten wurde. Das Land wurde direkt regiert durch den
Gouverneur, den Vertreter der englischen Krone.
Wir können diese Zeit der Kron-Kolonie (1903—1906) mit
Recht, — auch bezüglich des Unterrichtswesens, — als eine Uebergangsperiode
 bezeichnen. Sie hat etwas ausgesprochen Provisorisches,
 und wie wir später sehen werden, waren die meisten Bestimmungen,
 welche während derselben getroffen wurden, nur von
kurzer Dauer.
Die Hauptarbeit während dieser Periode bestand darin, Niedergerissenes
 wieder aufzubauen und die Wege zu ebnen für die Zeit,
        <pb n="20" />
        13
A. Bez

in welcher dem Lande eine eigene Verfassung unter englischer
Oberhoheit gegeben werden konnte.
Die Schulen in Johannesburg und Pretoria, sowie in den
anderen Centralen des Landes wurden, soweit diese nicht unter
dem Kriege gelitten, wieder eröffnet. Viele Schulgebäude, besonders
 in den Distrikten, waren allerdings durch den Krieg arg zerstört,
 Sie wurden wieder aufgebaut, und neue wurden errichtet.
Die Lehrkräfte waren meist englischer Nationalität. Man. zog
englische Lehrer aus der Kap-Kolonie und Natal heran, und zahlreiche
 und tüchtige Schulmänner wurden von England und besonders
 von Schottland berufen.
Hatte das Schulwesen vor dem Kriege einen ausgesprochen
holländischen, so hatte es jetzt in der Zeit der Kron-Kolonie einen
ausgesprochen englischen Charakter.
Das mussgebende Gesetz für das Unterrichtswesen dieser Periode
 war „Ordinance 7“ (siehe Ordinances of the Transvaal 1903,
p- 125 ff), das Gesetz für den öffentlichen Unterricht. ;
Es wäre zwecklos, dies ganze Gesetz hier wiederzugeben, Ich
beschränke mich nur auf die wichtigsten Punkte, auf die es für
die weitere Entwicklung des Schulwesens ankommt.
Das Gesetz bestimmt zunächst die Errichtung eines Unterrichts-Departements
 unter der Leitung des Direktors des Unterrichtswesens.
Da die Regierung es als ihre Pflicht erkennt, für den Unterricht
 der Kinder der weissen Bevölkerung zu sorgen, soll der
Volksschulunterricht in allen Schulen, welche im Durchschnitt
wenigstens 30 Kinder zählen, frei sein. Für Waisenhäuser und
andere philanthropische Einrichtungen, sowie den höheren Unterricht
 soll, soweit die Staatsmittel dies erlauben, gesorgt werden.
Der Religionsunterricht soll sich nur auf die Biblische Geschichte
 beschränken. Dogmen sollen dabei nicht berührt werden.
Die Zeit des Religionsunterrichtes soll 2 Stunden pro Woche nicht
überschreiten. Kein Kind darf gegen den Wunsch der Eltern zu
diesem Unterricht gezwungen. werden. Wünschen Eltern, dass ihre
Kinder neben dem Unterricht in der Biblischen Geschichte noch
einen solchen in den Dogmen ihrer Kirche erhalten, so darf dieser
im Schulgebäude von dem betreffenden Geistlichen abgehalten werden,
Dieser Unterricht darf eine Stunde pro Woche nicht überschreiten,
        <pb n="21" />
        L3

und es soll für denselben eine Stunde während der üblichen Schulzeit
 eingeräumt werden,
Die Unterrichtssprache soll Englisch sein, Auf Wunsch der
Eltern soll ihren Kindern drei Stunden pro Woche holländischer
Unterricht erteilt werden. Auch darf der Religionsunterricht, —
Biblische Geschichte und Unterricht durch den Geistlichen, — in
holländischer Sprache erteilt werden, doch soll dieser Religionsunterricht
 durch Holländisch als Medium zusammen mit dem Unterricht
 ‚der holländischen Sprache nicht mehr als fünf Stunden pro
Woche ausmachen.
Neben diesem Gesetz stand ein provisorischer Lehrplan (Provisional
 Code of Regulations for Elementary Schools, 1903), der in
Bezug auf die Volksschulen etwa dem Lehrplane für den heutigen
Elementarunterricht Englands entsprach, ohne im wesentlichen die
Verhältnisse des Landes (Transvaal) zu berücksichtigen.
Es muss entschieden als ein Fortschritt bezeichnet werden,
dass die Regierung der Kron-Kolonie im Gegensatz zu der der Süd-Afrikanischen
 Republik den Grundsatz vertrat, dass der Staat, nicht
die Eltern, für den Volksschul-Unterricht der Kinder des Landes
zu sorgen habe, und dass daher der Unterricht in jeder staatlichen
Volksschule, eine gewisse Zahl von Schülern vorausgesetzt, frei
sein solle. Nach dieser Richtung hin hat das Gesetz „Ordinance
Nr. 7“ auch niemals unter einer Anfeindung zu leiden gehabt.
Anders war es mit den Bestimmungen über die Unterrichts-Sprache.
 Es ist lejcht verständlich, dass diese unter der Boerenbevölkerung
 die grösste Entrüstung hervorriefen. Die Boeren sahen
durch dieselben ihre Sprache und damit ihre Nationalität bedroht.
Um diese zu retten, traten einflussreiche Männer, unter ihnen besonders
 die Vertreter der niederländisch-reformierten Kirche zusämmen,
 und man beschloss, ein eigenes Unterrichtswesen, getrennt
von dem des Staates, zu gründen.
Reiche Boeren und die Kirche stellten die Mittel, und auch
vom Auslande, besonders von Holland, kamen grössere Beträge zur
Unterstützung ein, Auch in Deutschland wurde gesammelt, und
noch heute zeigt der Eingang eines Flügels der Eendracht- School]
zu Pretoria die Ueberschrift: „Erbaut durch unsere Glaubensbrüder
in Deutschland.“
        <pb n="22" />
        So bildete sich zur Zeit der Kron-Kolonie, getrennt vom Staate,
eine Art nationalen Privatschulwesens, Het Christlijk Nationaal
Onderwijs, und überall da, wo die Boerenbevölkerung :am dichtesten
war, entstanden die sogenannten „C, N. O0.“ Schulen, (C, N. 0.
für Christelijk Nationaal Onderwijs = christlich nationaler Unterricht.)
Die nötigen Lehrkräfte für diese Schulen boten die vielen kolonialen
 und holländischen Lehrer, welche vor dem Kriege im
Dienste der Taansvaal-Republik gestanden hatten und jetzt nach
dem Kriege ohne Beschäftigung waren. Die Unterrichts-Sprache
in diesen Schulen: war, wenigstens in den unteren Klassen, fast
ausschliesslich Holländisch und der Lehrplan im grossen und ganzen
derselbe wie vor dem Kriege. Die grösste dieser C. N. O. Schulen
war die bereits erwähnte „Eendracht Hogere School“, Pretoria,
welche unter einem Dache einen Kindergarten, eine Volksschule
und eine höhere Schule, eine Art Gymnasium, beherbergte, Sie
zählte etwa 500 Schüler.
So gab es in Transvaal zur Zeit der Kron-Kolonie zwei getrennte
 Unterrichtswesen, das eine ein staatliches, das andere ein
privates, das eine mit englischer, das andere mit holländischer
Unterrichts-Sprache. Erst der kommenden Periode war es beschieden,
 beide durch ein neues Sprachgesetz zu einem Ganzen zu
vereinen,
‚Auch die Bestimmung des Gesetzes „Ordinance 7“ über das
Erteilen des dogmatischen Religions-Unterrichts in den Schulen
und während der Schulzeit durch die Geistlichen der verschiedenen
Konfessionen stiess auf vielseitigen Widerspruch. ;
Der Gouverneur berief daher im Jahre 1904 eine Kommission
(The religious Instruetion in Schools Commission), welche das Für
and Wider dieser Bestimmung prüfen sollte. Diese Kommission
setzte sich unter anderen mit den Repräsentanten der verschiedenen
Unterrichts - Departemente Süd-Afrikas, den Lehrern und Schulinspektoren,
 sowie den Vertretern der verschiedenen Kirchen in
Verbindung und sprach sich nach genauer Prüfung der Verhältaisse
 in ihrer Majorität gegen diese Bestimmung aus.
Die Gründe, welche die Kommission zu dieser Entscheidung
bestimmten, sind zu wichtig, um hier übergangen zu werden, Sie
sind niedergelegt in dem „Report of the Religious Instruetion in
        <pb n="23" />
        11%

Schools Commission 1904—5“ und gemeinsam mit dem Protokoll
der Zeugenaussagen (Minutes of Evidence) etc. in einem Buche
erschienen, welches von mir im Folgenden kurz als „Report 1905“
oitiert werden wird,
Die Kommission stellte fest, dass die Mehrzahl der Eltern, die
öffentliche Meinung, die Lehrer und Schulinspektoren, ja sogar die
Geistlichen der meisten im Lande vertretenen Kirchen dies „Religionsgesetz“
 nicht billigten. Die Eltern hätten einen dogmatischen
Unterricht ihrer Kinder durch die Geistlichen ihrer Konfession nur
da gewünscht, wo sie direkt oder indirekt durch die Geistlichkeit
gewisser Kirchen zu der Aeusserung dieses Wunsches veranlasst
worden seien.
Im April 1905 war (siehe Report 1905 p. XII) die Gesamtzahl
 der Kinder, welche in der Schule einen ergänzenden Religions-Unterricht
 durch Geistliche erhielten, nur 837. Von diesen Schülern
wurden 78 durch Geistliche der römisch - katholischen, 759 durch
Geistliche der anglikanischen Kirche unterrichtet. Die Gesamtzahl
der Schulkinder Transvaals belief sich dem gegenüber auf 28772,
Die Kommission stellte fest, dass sich bereits bei der geringen
Zahl der Kinder, welche einen ergänzenden Religions-Unterricht
durch die Geistlichen erhielten, Schwierigkeiten in der Beschaffung
der nötigen Klassenzimmer geboten hätten. Das Gesetz aber sei
für alle gemeint. Würde nun jede in Transvaal vertretene Konfession
 von demselben Gebrauch machen wollen, so würde dies
schon aus räumlichen Gründen ein Ding der Unmöglichkeit sein,
Zu diesen Gründen allgemeiner kamen sehr schwerwiegende
pädagogischer Art. Es wurde festgestellt, dass die Geistlichen, da
ihre Zahl zu gering sei, gezwungen seien, die Kinder der verschiedenen
 Jahrgänge in einer Klasse gemeinsam zu unterrichten,
ein Bruch mit jedem Gesetze der Pädagogik, zumal wenn es sich
um einen Unterricht von so abstrakter Natur wie den der Glaubenslehre
 handelt. Ein Schulmann äusserte sich hierzu (siche Report
1905 p. XXVI) wie folgt: „Unter dem gegenwärtigen System hat
ein Geistlicher Kinder jeden Alters in seiner Klasse, obwohl niemand,
 der irgend welche Erfahrung besitzt, jemals daran denken
würde, einem fünfjährigen Kinde denselben Unterricht zu erteilen
wie einem fünfzehnjährigen, Der Geistliche muss in seinem Unter-
        <pb n="24" />
        — 16

richt entweder unter dem Auffassungsvermögen vieler seiner Schüler
bleiben oder über dasselbe hinausgehen. Dies verursacht eine
Neigung zur Unaufmerksamkeit, welche die Lehrer früher oder
später zu beseitigen haben.“ *)
Auch macht die Natur des Berufes des Geistlichen es ihm
unmöglich, den Unterricht stets pünktlich und regelmässig zu erteilen.
 Hierunter leidet die Ordnung und die Disciplin der Schule.
Kin Schulinspektor sagt diesbezüglich (siehe Report 1905 p, XVII):
„Unsere Lehrer tun ihr Bestes, die Kinder an Ordnung und Pünktlichkeit
 zu gewöhnen; aber die Geistlichen reissen, da sie ihren
Verpflichtungen nicht nachkommen können, unbewusst das wieder
nieder, an dessen Aufbau die Lehrer tagtäglich arbeiten.“ **)
Das Wichtigste aber ist, dass der Geistliche in der Regel
nicht professionell als Lehrer ausgebildet ist. Er weiss nicht, wie
weit das Auffassungsvermögen des Kindes reicht und hat daher
in seinem Unterricht die Neigung, über das Verständnis des Kindes
hinauszugehen. Er ist meist nur ein „Amateurlehrer“ und verwechselt
 Reden nur zu leicht mit Unterrichten, Mit Bezug hierauf
 sagt (siehe Report 1905, p. XXIV) einer der von der Kommission
 befragten Schulmänner: „Die Geistlichen sind für gewöhnlich
nicht als Lehrer von Kindern ausgebildet und in der Regel mit
den Phasen der geistigen Entwicklung der Jugend nicht vertraut.
Sie würden daher nicht einmal in der Lage sein, den Unterricht
in der Bibelkunde mit derselben Geschicklichkeit zu erteilen wie
der Berufslehrer. Mit anderen Worten: Sie würden nicht imstande
sein, ihr Wissen und ihre Methode dem Kindesverstande anzupassen.“


*) „Under the present system a clergyman has children of all ages in his
olass, although no one with any experience would ever dream of giving the
same instruction to a child of five years as lıe would to one of fifteen. The
clergyman must either talk above or below the capacity of many of his pupils.
This causes habits of inattention which the teachers have sooner or later to
correcl.*
**) „Our teachers are endeavouring to teach the children habits of order
and punktuality, but ihe clergy by their inability to meet !heir obligations are
unconsciously tearing down what the teachers are working day in and day ont
to build up.“
*#*) „The Clergy are not usually trainzd teachers of children. They, as a
rule, would be unaware of the stages of earlier mental development and would
        <pb n="25" />
        Ferner gab der Direktor des Unterrichtswesens der Öranje-River-Kolonie
 (siehe Report 1905, p. XXIII) sein Gutachten dahin
 ab, dass, wenn man in Schulen zuviel Gewicht auf die Glaubenslehre
 im Religions-Unterricht lege, auch meist zu grosser Wert
auf die Konfessions-Zugehörigkeit der einzelnen Lehrer gelegt werde.
Die Anstellung der Lehrer werde dann nicht von ihrer beruflichen
Fähigkeit, sondern von ihrer Konfession abhängig gemacht, und
die Folge davon sei, dass das Lehrfach nicht wie der Beruf des
Mediziners oder Juristen jedem offen stehe, der unbescholten sei
ınd die nötige Veranlagung besitze.
Ausserdem waren die von der Kommission darüber befragten
Autoritäten in ihrer Mehrheit der Ansicht, dass dogmatischer Unterricht
 zu abstrakt sei, um in der Schule, — wenigstens in der Volksschule,
 — mit Erfolg erteilt zu werden, Das Kind könne wohl
dazu gebracht werden, Glaubenssätze mechanisch auswendig zu
lernen; aber in den meisten Fällen würden ihm diese entweder
nichts bedeuten oder es würde denselben eine Meinung beilegen,
welche nicht vom Lehrer beabsichtigt sei. Ein Schulinspektor
(siehe Report 1905, p. XXLIV) äusserte sich hierüber kurz: „Theologische
 Dogmatik ist meines Erachtens ein zu abstraktes Fach für
den Unterricht von Kindern. Sie ist zu abstrakt und kann nicht
ins Konkrete übertragen werden.“ *)
Aus allen diesen Gründen kam die Kommission in ihrer Majovität
 zu der Entscheidung, dass irgend ein dogmatischer Unterricht
konfessioneller Tendenz in den Schulen Transvaals nicht gegeben
werden solle und dass derselbe, soweit er den Kindern mit Erfolg
arteilt werden könne, in den Bereich der Familie, der Kirche und
der Sonntagsschule gehöre.
Die Kommission entschied ferner, dass der Unterricht in Biblischer
 Geschichte und christlicher Moral in den Schulen durch die
Lehrer und nicht durch Geistliche der verschiedenen Kirchen ersonsequently,

 fail io present even Scripiure knowledge with the facility of the
school teacher; in other words, they would fail to bring their knowledge and
methods down {0 the level ol the child mind.
*) „Theological dogma is too abstract a subject, in my opinion, for children
to have taught to them. It is too abstract and cannot be brought down to ihe
concreie.‘
        <pb n="26" />
        18

teilt werden. solle. Zu dieser Entscheidung führten unter anderem
die Erfahrungen der Nachbar-Kolonien, besonders Natals, wo dieses
System bereits eingeführt war. Ein dortiger Schulinspektor berichtete
 (siehe Report 1905, p. XIV), dass in seinem Distrikte niemals
 Eltern irgend einer protestantischen Konfession ihre Kinder
von dem Biblischen Geschichts-Unterricht der Lehrer ferngehalten
hätten, dass die Zahl der Kinder römisch-katholischer und jüdischer
Eltern, welche nicht an diesem Unterricht teilnähmen, sich nur
auf 4 Prozent belaufe, und dass dieser Prozentsatz, für die ganze
Kolonie berechnet, sich noch geringer stelle. *
Unter den pädagogischen Gründen, welche für die Erteilung
des Religions-Unterrichts in den Schulen durch die Lehrer und
nicht durch die Geistlichen vorgebracht wurden, war wohl der
schwerwiegendste der, dass der Lehrer eine gründliche professionelle
Ausbildung als solcher genossen habe und daher genau wisse, welche
geistige Nahrung er seinen Schülern bieten könne. Ein Schulmann
(siehe Report 1905, p. XXIV) sagte darüber: „Es scheint mir,
dass, wenn dies Fach (Religion) gelehrt werden soll als ein Fach
im Bereiche des Verstandes des Kindes, es nur vernunftgemäss ist,
dass der Lehrer das Kind besser unterrichten wird als der Geistliche
 dazu in der Lage ist, denn dies ist des Lehrers rechtmässige Arbeit;
 er ist besonders für dieselbe ausgebildet worden und der
Geistliche nicht.“ *)
Ferner wurde angeführt, dass der Lehrer mit seinen Schülern
in ständiger Fühlung stehe und daher die Neigungen des einzelnen
Kindes besser kenne als der Geistliche, der nur vorübergehend in
der Schule unterrichte. Der Lehrer könne daher auch besser als
jener durch den Religionsunterricht auf die Kindesseele einwirken,
schlechte Neigungen unterdrücken und gute wachrufen.
Auch wurde es als eine Herabwürdigung des Lehrerstandes
aufgefasst, wenn dem Lehrer, den man mit dem Unterricht in
allen anderen Fächern betraue, nicht auch der ausschliessliche Un-*)

 „It seems to me that if the subject, be taught as a subject within the
range of the child’s understanding, then it seems only reasenable that the teacher
will teach the child better than the clergyman can, because it is 1he teacher’s
jegitimate work, and he has been trained to that particular thing and the clergyman
 has not.“
        <pb n="27" />
        terricht in Moral und Biblischer Geschichte in seiner Schule zugesprochen
 werde. Es sind die Worte eines Geistlichen, welche
ich hier zum Schlusse noch folgen lasse. Er sagte (siehe Report
1905, p. XXIX): „Wenn man einem Manne nicht das Vertrauen
schenken kann, dass er die Tatsachen, welche die Grundlagen des
Glaubens von Tausenden bilden, ehrfurchtsvoll und rechtschaffen
behandeln wird, so ist er nicht tauglich, überhaupt ein Lehrer zu
sein. Ist er aber tauglich, ein Lehrer zu sein, so sollte man ihm
auch vollkommenes Vertrauen schenken.“ *)
Nach reiflicher Erwägung der Ansichten der von ihr zu Rate
gezogenen Autoritäten kam die Kommission in ihrer Majorität in
Kürze zu der Entscheidung, dass die Bestimmungen des Gesetzes
über den Religions-Unterricht in den Schulen dahin abgeändert
werden sollten, dass in den Schulen nur Biblische Geschichte und
Moral gelehrt werde und zwar durch die Lehrer der Schulen.
Auch dieser Entscheidung wurde, wie wir später sehen werden,
 in der nächsten Periode, zu welcher wir jetzt übergehen, Folge
zeleistet.

Kapitel III.

Transvaal unter verantwortlichem Gouvernement
und die Arbeit der „Kommission zur Untersuchung
der Notlage des Landes“, soweit diese das Unterrichtswesen
 betrifft.

Das verantwortliche (responsible) Gouvernement war ein grossmütiges
 Geschenk Englands an seine jüngste Kolonie, das zur Entwicklung
 des Landes und damit auch zur Entwicklung des Untervichtswesens
 in hervorragender Weise beigetragen hat.
Das Land erhielt wieder eine eigene Verfassung, ein eigenes
Parlament und somit eine selbstgewählte Regierung, wenn diese
auch in manchen Punkten in ihrem Tun und Lassen dem Gouver-*)

 „If a man cannot be trusted to deal reverently and honestly with the
lacts that lie at the basis of the faith of multitudes, he is not fit to be a teacher
at all, but if he is fit to be a teacher he should be trusted wholly.“
        <pb n="28" />
        20

neur und somit England unterstellt war. Jeder weisse, volljährige,
unbescholtene, männliche Einwohner, der durch Geburt oder Naturalisation
 ‚britischer Untertan war, konnte sich gewissermassen
an. der Regierung beteiligen; er konnte bei der Parlaments- Wahl
seine Stimme dem Kandidaten geben, der sich seiner Ansicht nach
für den verantwortlichen Posten eines Parlamentsmitgliedes am
besten eignete.,
Dadurch wurde das Interesse des Einzelnen an dem Wohl und
Wehe des Landes wieder wach. Wurde auch bei der Wahl der
Schlachtruf „hier Boer, hier Brite!“ wieder laut, so zeigte sich
doch nach der Wahl in Bälde, dass die Parlamentsmitglieder aller
Parteien die Hauptsache im Auge hatten, nämlich das Wohl und
das Aufblühen der Kolonie. Nach dieser Richtung hin arbeiteten
sie alle Hand in Hand, und dies hat im Wesentlichen dazu beigetragen,
 dass der der Entwicklung des Landes so schädliche
Rassenhass sich allmählich abkühlte und jetzt immer mehr im
Schwinden begriffen ist.
Gleich von Anfang an richteten die neuen Vertreter des Volkes
ihr Hauptaugenmerk auf die Notlage im Lande. Es herrschte und
herrscht jetzt noch in Transvaal der grösste Reichtum neben der
grössten Armut. Es musste nach Mitteln gesucht werden, dem
sozialen Elend eines gewissen Teiles der Bevölkerung abzuhelfen.
Um diese Notlage im Lande zu studieren, wurde bereits im
Jahre 1906 eine besondere Kommission, „The Transvaal Indigency
Commission“ eingesetzt. Diese Kommission hat während der Jahre
1906—1908 eine ganz enorme Arbeit geleistet. Sie wandte sich
an die einflussreichsten Persönlichkeiten Transvaals um Auskunft
und Rat. Richter, Beamte der Polizei, Geistliche, Schulinspektoren
 und unzählige andere Sachverständige wurden zu Rate gezogen.
 Auch wurden hervorragende Persönlichkeiten der Nachbar-Kolonien
 befragt. 170 solche Interviews wurden abgehalten, die
alle in Fragen und Antworten in den „Minutes of Evidence, Transvaal
 Indigencey Commission 1906—08“ aufgezeichnet und veröffentlicht
 wurden. 411 enggedruckte Foöliosciten enthält dieses Buch,
und: neben ‚demselben wurde noch der „Report, Transvaal Indigency
 Commission 1906—08“ herausgegeben, der in 225 Folio-Druckseiten
 in übersichtlicher Form den Inhalt des erstgenannten
Buches wiedereibt.
        <pb n="29" />
        Da die Arbeit der „Kommission zur Untersuchung der Notlage
des Landes“ für das heutige Unterrichtswesen Transvaals grundlegend
 ist, hat Schreiber dieses beide Bücher einem eingehenden
Studium unterzogen. Er wird sich im Folgenden des öfteren auf
sie berufen müssen und dieselben daher hinfort der Kürze halber
als „Minutes 1906—08“ und als „Report 1908“ citieren, .
Zum näheren Verständnis der Arbeit der Kommission haben
wir wiederum auf die innere Entwicklungsgeschichte Transvaals
zurückzugreifen, Wir sahen, dass im Jahre 1886 den Boeren durch
die Eröffnung der Witwatersrand-Goldfelder ein ausgedehntes Erwerbsgebiet
 eröffnet wurde. Wir sahen auch, dass sich die Regierungskasse
 hierdurch und durch die Eröffnung der neuen KEisenbahnlinien
 füllte. Brachte nun aber die Eröffnung der neuen Kisenbahnlinien
 der Regierungskasse Gewinn, den Landbewohner hberaubte
 sie des eben gewonnenen AÄArbeitsfeldes.
Die Farmer der anderen Kolonien traten mit dem Farmer
Transvaals in Konkurrenz. Sie konnten die Produkte des Landes
weit billiger und in grösseren Mengen liefern als er, da sie sich
bereits seit Jahrzehnten mehr auf Landbau als auf Viehzucht verlegt
 und die Landwirtschaft rationell betrieben hatten.
Am meisten aber hatten die „Bywoner“ zu leiden, denn der
gute Verdienst, welchen ihnen das Transportfahren gebracht. fiel
mit der Fertigstellung der Eisenbahnlinien fort.
Schon damals zogen manche arme Boeren nach Pretoria
und Johannesburg, um dort Beschäftigung zu suchen; aber sie
fanden bald, dass sie mit den besser geschulten, von allen Erdteilen
 zusammengeströmten Arbeitern nicht konkurrieren konnten.
Sie vermehrten nur die grosse Zahl der Arbeitslosen, die, ohne
ein Handwerk oder ein Gewerbe gelernt zu haben, auf gut Glück
nach Transvaal ausgewandert waren,
Noch grösser wurde aber die Notlage, als im Mai 1896 die
Rinderpest ausbrach, die fast den ganzen Viehbestand der Boeren
hinraffte und ihnen damit die nötigen Zugtiere zur Bestellung ihrer
Aecker raubte,
Die Boeren, welche im Besitz grösserer Farmen waren, konnten
diesen Schlag leichter überstehen. Grund und Boden stand damals
 bereits in hohem Wert. Sie konnten Teile ihrer Farmen ver-
        <pb n="30" />
        X)

kaufen oder Geld aufnehmen, um sich nach Beendigung der Seuche
neues Vieh zu kaufen.
Infolge des früher erwähnten Farmzerstücklungs-Systems waren
aber die Farmen mancher Boeren so klein, dass sie nur geringen
Wert repräsentierten. Auch jetzt war daher das Resultat wieder
ein neuer Zuzug von armen Boeren nach den Städten.
Am grössten wurde natürlich das Elend nach dem Kriege.
Die Farmen waren verwüstet, die Gebäude zerstört und das Vieh
zur Unterhaltung der beiderseitigen Truppen verbraucht.
Auch hier konnten die Besitzer grösserer Farmen sich wieder
schnell erholen. Sie waren entweder reich, oder aber ihr Grundbesitz
 sicherte ihnen den nötigen Credit zum Wieder-Aufbau des
Niedergerissenen. Die „Bywoner“ sowie die Klein-Grundbesitzer
aber waren gezwungen, entweder auf das Land zurückzukehren und
dort ein elendes Dasein zu fristen oder in die Städte zu ziehen, um
dort ihren Lebensunterhalt zu suchen. So bildeten sich bei Pretoria
und Johannesburg ganze Vorstädte, in welchen die arme Boerenhevölkerung
 ihre Zelte und ärmlichen Hütten errichtete.
Hier setzt die „Kommision zur Untersuchung der Notlage des
Landes“ mit ihrer Arbeit ein. Sie forscht nach dem Grunde der
Armut und sucht nach dem besten Wege ihrer Abhülfe. Wir
schliessen uns ihren Forschungen an und wenden uns zunächst der
bedürftigen Landbevölkerung zu:
Der grösste Verderb für den kleinen Farmer und „Bywoner“
ist es, dass er nicht gelernt hat zu arbeiten. Es rächen sich an
ihm die Sünden seiner Väter. Eine der von der Kommission befragten
Autoritäten (siehe Minutes 1906—08 p. 318) sagt: „Die alten Voortrekker
 (erste Einwanderer) hatten ausreichend Wild und waren
nicht gewohnt zu arbeiten; erst nach etwa zwei Generationen werden
die Leute wissen, was Arbeit ist.“ *)
Von Jugend auf sind sie daran gewöhnt, dass die Eingeborenen
ihre Arbeit für sie verrichten. ‚Jetzt aber sind die Schwarzen in
den Minen und in den Städten beschäftigt und erhalten dort einen
hohen Lohn, den ihnen der arme Farmer nicht zahlen kann. Man
sollte daher annehmen, dass der Boer jetzt selbst Hand anlegen

*) „The old voorstrekkers had plenty of game, and were not used to work.
[t will take absout a couple of generations before ihe people know what work is.‘
        <pb n="31" />
        a3

werde, aber er betrachtet die Arbeit als unter seiner Würde, als
etwas, das nur dem Eingeborenen zukommt. Der „Resident Magistrate“
von Wakkerstroom (siehe Minutes 1906—08 p. 370) erklärt: „Er
(der Boer) könnte alle Art von Landbau-Arbeit besorgen; aber er
betrachtet sie als unter seiner Würde.“ *) Ein anderer (siehe
Minutes 1906—08 p. 366) bezeugt: „Der Weisse könnte alle auf
der Farm nötige Landbauarbeit verrichten; aber er ist von dem
GJauben beseelt, dass es Eingeborenen-Arbeit ist.“ **)
Daher beschränkt sich der Boer auch heute noch meist auf
das Allernotwendigste: Er hält nur wenige Stück Rindvieh und
eine kleine Herde von Schafen und Ziegen; er bebaut nur ein
kleines Stück Land mit Mais, — gerade soviel, als er für seinen
Bedarf nötig hat. Seine Wohnung ist in der Regel schlecht imstande,
 sein Garten, wenn er überhaupt einen solchen besitzt, schlecht
gepflegt, und um Anpflanzung von Bäumen bekümmert er sich
überhaupt nicht. Neue Methoden auf dem Gebiete der Viehzucht
sowie des Landbaues sind ihm völlig unbekannt; er will auch nichts
von ihnen wissen; er führt das Leben der alten Patriarchen,
Der Hauptgrund hierfür aber ist, dass er keine ausreichende
Schulbildung genossen hat. Ihm selbst kann man nicht mehr helfen;
aber seine Kinder können auf ein höheres Niveau gebracht werden.
 So kommt die Kommission (siehe Report 1908 p. 17) zu dem
folgenden Resultat: „Es gibt viele Nachkommen der ersten Einwanderer,
 welche zu bessern geradezu eine Unmöglichkeit ist, Wir
glauben nicht, dass irgend etwas sie zu sesshaften, schwer arbeitenden
 Farmern machen kann. Sie werden stets Jäger und Transportfahrer
 bleiben und an den Grenzen der Civilisation ein rohes, abenteuerliches
 und von „Hand zu Mund - Leben“ führen. Der einzige
 Weg, diese Klasse, wenn sie arm wird, zu bessern, ist, ihre
Kinder durch Unterricht dahin zu bringen, dass sie einen Platz
in einer geordneten Gesellschaft einnehmen können.“ 5%

* „He could do all sorts of agrieultural work, but considers it beneath
his dignity.“
**) „The white man could do all the agricultural labour on the farm that
is necessary, but has been imbued with the belief that it is Kaffir’s work.“
*#) „There are many who are descendants of the original pioneers whom
it is almost impossible to reclaim. We do not believe that anything can turn
them into settled, hard-working farmers. They will never be anything else but
        <pb n="32" />
        bt

Deshalb muss die Möglichkeit, eine gute Schulbildung zu erhalten,
 noch mehr erleichtert werden. Aber die Praxis hat gezeigt,
 dass die Bevölkerung von der bereits gebotenen Schulbildung
keinen ausreichenden Gebrauch macht. Die Eltern, welche selbst
keine Schule genossen, können den Wert derselben nicht verstehen.
Sie denken, dass ein Kind, wenn es nur 1 oder 2 Jahre die Schule
besuchte, genug fürs Leben gelernt habe. Der Schulinspektor des
Rustenburg-Marico Distriktes (siehe Minutes 1906—08, p. 364)
bezeugte: „Die Mehrzahl der Eltern hat keinen Begriff von der
Bedeutung des Wortes „Unterricht“, Man kann daher von ihnen
nicht sagen, dass sie im allgemeinen um den Unterricht ihrer Kinder
 besorgt sind.“ *\ ;
Viele Eltern senden aber ihre Kinder überhaupt nicht in die
Schule. Daher ist die Einführung von Schulzwang für Transvaal
von grösster Notwendigkeit, So sagte (siehe Minutes 1906—08
pP. 365) der Schulinspektor des Pretoria-Middelburg Distriktes:
„Eine beträchtliche Zahl von Kindern besucht keine Schule. Ich
möchte annehmen, dass fast ein Viertel der Kinder in den Land-Distrikten
 keine Schule besucht. Eine baldige Einführung des
Schulzwanges wird in dieser Beziehung die Lage bedeutend bessern.“ 4)
Aber ein Gesetz, das Schulzwang einführt, wird allein nicht
genügen, es muss ihm ein Lehrplan zur Seite stehen, der bereits
im Volksschul-Unterricht sich den Bedürfnissen und Eigentümlichkeiten
 des Landes anpasst. Naturkunde muss in den Volksschulen
getrieben werden, Schulgärten müssen angelegt, und dem Kinde
muss das Verständnis für den Wert eines rationellen Farmbetriebes
bereits in der Schule klar gemacht werden. Der Schiller muss a0-hunters

 and tranportriders, living a rough, a dventurousand hand-to-mouth existence
 on the outskirts of civilisation. The only method of reforming this class
when it becomes indigent ist io educate their children so as to fit them to take
their place in the ranks of an ordered society.“
*) „The majority of parents do not realise what the term „education“
involves; they cannot be said, therefore, to be, as a rule. anxious to have their
children educated.“ .
**) „A considerable number do not attend school. I should estimate
that nearly a quarter of the children in country districts do not attend school.
The eaıly introduction of compulsory education will materially improve things
in this respect.“
        <pb n="33" />
        — DB —

weit vorbereitet werden, dass er, wenn er die Schule verlässt, ein
populär gehaltenes Buch über modernen Landbau lesen und verstehen
 kann. Auch für höheren Landbau-Unterricht muss gesorgt,
Versuchsfarmen müssen eingerichtet und eine Landbau-Hochschule
muss begründet werden. Die Kommission (siehe Report 1908 p. 199)
empfiehlt daher, „dass in den Schulen auf dem Lande dem Unterricht
 durch Naturkunde, Schulgärten usw. eine entschieden agrikulturelle
 Richtung gegeben und dass die Erlangung eines höheren
Landbau-Unterrichtes erleichtert werde.“ *)
Verlassen wir jetzt die arme Landbevölkerung und schliessen
wir uns der Kommission bei ihrer Untersuchung der Notlage eines
gewissen Teiles dar Boerenbevölkerung der‘ Städte an.
Wir hatten gesehen, dass viele Boeren nach den Städten gezogen
 waren, um dort ihren Lebensunterhalt und Arbeit zu finden ;
aber sowohl in den Minen wie bei der Bahn werden Weisse nur
angestellt, wenn sie geschulte Handwerker sind. Alle Handlangerdienste
 werden von Eingeborenen geleistet.
Für sonstige untergeordnete Arbeit aber fand der Boer die
grösste Konkurrenz in den zahlreichen Weissen, die vor und nach
dem Kriege, ohne ein besonderes und nutzbringendes Handwerk
oder Gewerbe gelernt zu haben, auf gut Glück nach Transvaal ausgewandert
 waren. Auch im Wettbewerb mit diesen musste er
unterliegen, da sie ihm an Schulbildung weit überlegen waren.
Die einzige Arbeit, mit der er vertraut war, war Transportfahren,
 und so- finden wir ihn denn auch des öfteren als Droschkenkutscher
 oder mit dem Transport von Möbeln und Baumaterialien
beschäftigt.
Die meisten dieser armen Klasse sind Gelegenheitsarbeiter oder
arbeiten überhaupt nicht und leben von den Unterstützungen philanthropischer
 Vereinigungen oder von den Verdiensten ihrer Kinder,
Warum nun, fragt man sich, nimmt der Boer nicht wenigstens
den Wettbewerb mit den Eingeborenen auf? Der Hauptgrund hierfür
 ist auch hier wieder die verfehlte Ansicht, dass alle Arbeit.

*) „That a definitely agricultural bias be given to the elementary education
 in the rural schools by means of nature study, school gardens and so forth.
That furiher facilities for higher agricultural education be provided as soon as
possible.‘
        <pb n="34" />
        26

die von Eingeborenen verrichtet wird, unter der Würde des Weissen
stehe, also gewissermassen entehrend gei.
Aber wenn der Weisse auch wirklich den Eingeborenen aus
seiner Arbeit verdrängen wollte, — er könnte es nicht. Die Lebensbedingungen
 der beiden Rassen sind zu verschieden. Der Eingeborene
 hat nur sehr geringe Bedürfnisse; er kann daher für einen
Lohn arbeiten, von dem zu leben für den Weissen unmöglich wäre.
Aus diesem rein finanziellen Grunde wird der Privatmann auch
meist den eingeborenen Arbeiter dem weissen vorziehen. Nur der
Staat kann hier eine Ausnahme machen, und er hat dies auch oft
getan, indem er der bedürftigen weissen Bevölkerung Arbeit einräumte,
 die durch Eingeborene weit billiger hätte geleistet werden
können.

Aber eine solche Hilfe ist nur eine zeitweise, eine dauernde
Hilfe und Besserung der Lage muss geschaffen werden, und dies
kann der Staat nur dadurch, dass er sich auch hier der Kinder
der verarmten Bevölkerung annimmt und ihnen eine Ausbildung
bietet, die sie über das Niveau ihrer Eltern emporhebt.
Aber die grösste Eile tut Not. Ueberall zeigen die Schwarzen
bereits grosses Interesse für Unterricht, und sie machen von den
Eingeborenen-Schulen regen Gebrauch.
Daraus ergibt sich die Gefahr, dass der Eingeborene, wie dies
bereits in Kimberley, Kapstadt und Natal der Fall ist, auch in
Transvaal nicht mehr auf der Stufe eines Handlangers stehen hleiben,
 sondern sich zu einem richtigen Handwerker heranbilden wird,
falls nicht der Weisse sich ihm auf diesem Gebiete überlegen zeigt.
Ein „Native Commissioner“ (siehe Report 1908, p. 27) wurde gefragt:
 „Sind Sie in der Lage zu sagen, ob das Verlangen nach
Unterricht unter den Eingeborenen grösser ist als unter den armen
Weissen?“ und antwortete: „Nach meiner Erfahrung ist es grösser
unter den Kingeborenen.“ *)
Auch in den Städten schicken viele Eltern ihre Kinder entweder
gar nicht oder doch nur für wenige Jahre zur Schule. Zehn- bis

*) „A Native Commissioner was asked: „Are oyu in a position to say
whether the desire for education ‚is keener among the natives or the poor
whites? and replied,“ Amongst the natives, from my experience.”
        <pb n="35" />
        27

zwölf-jährige Knaben werden oft schon als Zeitungs-Austräger,
Laufburschen usw. beschäftigt, und die Jahre, welcher sie zur ernsten
 Schul-Arbeit benötigten, gehen ihnen verloren, Lassen wir
‘siehe Minutes 1906—08 p. 90) den Leiter eines Heims für arbeitende
 Knaben in Johannesburg (Working Lad’s Institute) für uns
sprechen. Er sagt von dem Knaben der armen Bevölkerung: „In
der Regel arbeitet er fünf oder sechs Jahre lang als Laufbursche,
and ich habe die Erfahrung gemacht, dass er selten, wenn überhaupt,
 eine Gelegenheit hat, das Verlorene wieder nachzuholen.
Das Resultat ist, dass er nur zu oft sich nicht über das Niveau
seines beklagenswerten Vaters emporhebt.“ *)
Was von den Knaben gilt, gilt auch von den Mädchen. Sie
wachsen meist in völliger Freiheit auf und werden nicht einmal
zu Hause zur Arbeit angehalten. Eine Zeugin (siehe Minutes 1906
—08 p. 75) sagte: „Die Mädchen wachsen auf mit dem Gedanken,
dass sie etwas Besseres seien; aber sie werden nicht belehrt, wie
sie etwas Besseres sein können. Die Eltern lassen sie, anstatt sie
zur Arbeit anzuhalten, ein Leben voller fragwürdiger Vergnügungen
führen. Sie lassen sie in den Strassen umherlaufen ; sie dürfen tun,
was ihnen beliebt. Sie brauchen nicht zu Hause zu bleiben, um
dort ihre Hände zu regen.“ **)
Sehr bedauert wird es in Transvaal, wie in ganz Süd-Afrika,
dass es so schwer fällt, weisse Dienstboten zu erhalten, und doch
hätten die Mädchen der ärmeren Bevölkerung hier die beste Gelegenheit
 zum Verdienst und in einem guten Haushalt zugleich ein
zutes Vorbild für ihr künftiges Leben. Da man aber zu dieser
Arbeit bisher nur Eingeborene verwendet hat, erscheint auch sie
den weissen Mädchen als ihrer nicht würdig. Kin Geistlicher (siehe
Minutes 1906—08 p. 287) sagte hierzu: „Meine persönliche Meinung

* „As a rule he works as a messenger for five or six years, and experience
 shows me that he seldom if ever has an opportunity for making up
for what he has lost, with the result that he only too often drifts in the same
way that his unfortunate father did before him.“
**) „The girls are brought up io think they must be something better;
yet they are not taught how io be anything better. Then the parents, instead
of making them work, just let them have their lives packed with pleasure of
a very miserable sort, running abouth the streets, doing anything they like.
They need not stop at home and do a hand’s turn at all.“
        <pb n="36" />
        28

ist, dass es sehr bedauerlich ist, dass unsere Mädchen nicht wünschen,
sich als Dienstboten zu vermieten. Wir fühlen, dass es früher oder
später hierzu kommen muss, und je eher die Leute zu der Erkenntnis
 kommen, dass nicht alle Herren sein können, desto besser.“ *)
Welch ein grosses Arbeitsfeld aber hierdurch den Mädchen
Transvaals verloren geht, beweist der Bericht der Repräsentantin
der Südafrikan. Kolonisationsgesellschaft (siehe Minutes 1906—08
p- 346). Laut dieses Berichtes wurden durch die genannte Gesellschaft,
 die nebenbei bemerkt vom Staate hohe Zuschüsse erhält,
von März 1903 bis Juni 1907 nicht weniger als 1331 geschulte
Dienstmädchen von Europa nach Transvaal gebracht. Diese Zahl
bezieht sich allerdings nur auf geschulte Dienstmädchen ; aber warum
können sie nicht in Transvaal geschult werden?
Schliessen wir hiermit die Darlegung der Gründe für die Notlage
 der nach den Städten eingewanderten verarmten Boeren und
sehen wir, wie diesem sozialen Elend am besten beizukommen ist.
Wie auf dem Lande so ist auch hier die Einführung des Schulzwanges
 dringend vonnöten. Auch muss ein Lehrplan eingeführt
werden, der den Verhältnissen entspricht. Die Knaben sind bereits
in der Volksschule auf ihren zukünftigen Beruf als tüchtige Handwerker
 vorzubereiten, und cs ist ihnen auch nach Abgang von der
Schule zu ermöglichen, sich in technischen, sowie in Handelsund
 Gewerbe-Schulen „weiter auszubilden. Für die Mädchen muss
ein Nähkursus in den Lehrplan der Volksschule aufgenommen und
ihnen nach Abgang von der Schule in Haushaltungs- und Koch-Schulen
 Gelegenheit geboten werden, sich auch weiterhin für einen
praktischen Lebensberuf vorzubereiten.
Die Kommission fasst alles dieses (siehe Report 1908 p- 200)
kurz dahin zusammen, „dass zu Handfertigkeits-Unterricht in den
Volksschulen ermutigt und ausgedehnte Gelegenheit für technischenund
 Gewerbe-Unterricht geboten werde.“ ##
*) „My personal opinion is that it is a great pity that our girls do not
wish to hire themselves as servants. We have been feeling that it will have to
come to that sooner or later, and the sooner the people recognise that all
cannot be masiers the better.“
**) (We recommend) „That manual training in the elementary schools be
encouraged. That extendet facilities for technical and industrial education
should be provided.
        <pb n="37" />
        29

Um das Unterrichtswesen Transvaals in die rechten Bahnen
zu leiten, befasste sich die Kommission auch eifrigst mit den Unterrichts-Systemen
 anderer Nationen, besonders aber der Kolonien,

Unter diesen Systemen ist, wie wir später sehen werden, das
Mac Donald-System Canadas für das heutige Unterrichswesen
Transvaals in mancher Beziehung zum Vorbild geworden. Dieses
System ist nach seinem Begründer, dem Millionär und Philanthropen
Sir William C, Mac Donald, benannt, der seinen Reichtum zur
Hebung der Kindererziehung Canadas verwandte. Ich gebe dasselbe
hier in Kürze wieder, da wir, wie bereits gesagt, in dem heutigen
Unterrichtswesen Transvaals manche Anklänge an dasselbe finden
werden.

(Siehe zu dem Folgenden: Minutes 1906-08 p. 235—237 und Report 1908
9. 212 f.)

Man begann in Canada damit, Wanderlehrer auszusenden, die in den Di_
strikten sowohl Lehrer wie Schüler mit Naturkunde vertraut machten. Dann
ging man dazu über, verschiedene kleine Schulen der Land-Distrikte zıt einer
grossen im Mittelpunkt derselben gelegenen Schule zu vereinen, d. h. zu centralisieren.
 Um dies zu ermöglichen, wurden entfernt wohnende Kinder täglich
zu dieser Central-Schule befördert. Sir William Mac Donald hat als Vorbild
in jeder der 5 Provinzen Canadas eine solche Central-Schule erbaut. Neben
elementarem und höherem Unterricht wird in diesen Centralen Handfertigkeits-Unterricht
 und Unterricht in Haushaltungskunde erteilt. Naturkunde wird in
Verbindung mit Schulgärten gelehrt. In diesen Gärten erhält jeder Schüler ein
Stück Land zum Bebauen, welches, dem Alter und der Kraft des Kindes entsprechend,
 72 bis 120 Quadratfuss misst. Zwei Stunden pro Woche werden
für diesen praktischen Unterricht in Naturkunde angeseizt. Derselbe soll eine
äusserst günstige Einwirkung sowohl auf die körperliche als auch auf die geistige
Entwicklung des Kindes haben; er macht dem Schüler in der Praxis klar, was
ar aus Büchern lernt. Auch nimmt der Unterricht im Schulraum hinwiederum
Bezug auf den im Garten. Ausser den genannten 5 Schulen hat Sir William
Mac Donald für die Provinz Ontario ein Lehrer-Seminar gestifiet, welches eine
Erweiterung der Landbau-Hochschule zu Guelph bildet. Hier werden in einem
kurzen Kursus Lehrer für die Schulen des Landes praktisch und theoretisch in
Naturkunde und anderen Fächern ausgebildet. Endlich stiftete dieser Philan-‘hrop
 noch ein Institut für junge Frauen, Studentinnen, Seminaristinnen, Töchter
von Farmern usw., welches ebenfalls mit der Landbau-Hochschule zu Guelph in
Verbindung steht, und in welchem Haushalts- Oekonomie, Kochen, Kleidermachen,
 Milchwirtschaft, Geflügel- und Bienenzucht, sowie Obstbau und Gärtherei
 gelehrt werden.
        <pb n="38" />
        30 —

Blicken wir jetzt nochmals auf die Arbeit der „Kommission
zur Untersuchung der Notlage Transvaals“ zurück, so finden wir,
dass das Ergebnis derselben in Kürze die Anempfehlung der Ein-(führung
 des Schulzwanges, sowie eines sich den Verhältnissen des
Landes anpassenden Lehrplanes war. Die weitere Entwicklung
wird zeigen, wie weit man dieser Anempfehlung Folge geleistet hat.

Kapitel IV.
Das Schulgesetz von 1907 und dessen Durchführung.
(Siehe hierzu Education Acts 1907, 1908 und 1909, revised Regulations
and Instructions).

Das Schulgesetz (Education Acts) des Jahres 1907 ist ein
Produkt der Transvaal-Kolonie unter verantwortlichem Gouvernement,
 Es hebt die Bestimmungen des früher besprochenen Gesetzes
 Ordinance Nr. 7, 1903 auf und bildet die Grundlage des
heutigen Unterrichtswesens Transvaals, Es trat in Kraft am 1.
Oktober 1907 und erfuhr während der Jahre 1908 und 1909 noch
einige kurze Abänderungen und Zusätze.
Seine Ausarbeitung lag vornehmlich in den Händen General
Smuts’, der als Kolonial-Sekretär zugleich die Stellung eines Unterrichts-Ministers
 bekleidete und sich um das Unterrichtswesen Transvaals
 in hervorragender Weise verdient gemacht hat.
Die höchste Instanz in Unterrichts-Angelegenheiten ist nach
diesem Gesetze der Minister, der der Verfassung gemäss wiederum
dem Parlament und dem Gouverneur verantwortlich ist.
Die Central-Leitung (siehe Education Acts Artikel 3) liegt in
den Händen des Direktors des Unterrichtswesens und des ihm
unterstellten Unterrichts-Departements. Der Direktor des Unterrichtswesens
 wird vom Gouverneur ernannt und ist in seinem Tun
and Lassen dem Minister verantwortlich.
Zwischen dem Minister einerseits und dem Direktor des Unterrichtswesens
 sowie dem Unterrichts-Departement andererseits steht
der „Council of Education“, eine. Körperschaft, welche nach Arüikel
 7 aus dem Direktor des Unterrichtswesens und 4 von dem
Gouverneur zu ernennenden Mitgliedern besteht.
        <pb n="39" />
        31

Die Funktionen des „Council of Education“ sind in Artikel 8
niedergelegt. Er nimmt dem Minister gegenüber eine ausschliesslich
 beratende Stellung ein. Er entwirft Gesetzes-Abänderungen
und Bestimmungen, welche für das Unterrichtswesen wünschenswert
 erscheinen und nach Prüfung durch den Minister dem Parlament
 zur Genehmigung vorgelegt werden. So obliegt ihm auch
die Aufstellung der Kostenanschläge für das laufende Jahr, und
man kann wohl sagen, dass er dabei von dem Prinzip ausgeht,
dass eine Kapital-Ausgabe für Schulzwecke die beste Geldanlage
einer Kolonie ist,
Die Stellung des „Council of Education“ zu dem Direktor des
Unterrichtswesens und seinem Departement ist in Artikel 9 dahin
festgesetzt, dass ihm über den Direktor oder irgend einen anderen
Beamten des Departements keine Autorität oder Jurisdiktion zustehe.
Nach dieser für das Verständnis des Folgenden notwendigen
Vorausschickung über die höchsten Instanzen des Unterrichtswesens
gehen wir jetzt zu der Prüfung des Gesetzes an der Hand unserer
bisherigen Forschungen über,
Dieselben hatten ergeben, dass neue gesetzliche Bestimmungen
1. betreffs der Unterrichts-Sprache, .
2. über den Religionsunterricht in den Schulen,
3. zur Einführung des Schulzwanges
getroffen werden mussten.
Wir nennen diese Bestimmungen hinfort der Kürze halber:
I. das Sprachgesetz,
[IL das Religionsgesetz.
III. das Schulzwangsgesetz.

Il. Das Sprachgesetz.
Ich lasse dasselbe hier seiner Wichtigkeit halber in möglichst
wortgetreuer Uebersetzung folgen:
Artikel 30: „Das Unterrichts-Medium in den unteren „Standards“ *) einer jeden
Staatsschule soll die Muttersprache des Kindes sein. Diese soll so lange als
Medium gebraucht werden, als es für einen guten Fortschritt und eine gute

*) Standard = Klasse. Die heutige Volksschule Transvaals hat sieben „Standards“
 und eine Vorklasse, deren Kursus sich je auf ein Jahr erstreckt. „Standard
 I“ entspricht also dem zweiten, „Standard II“ dem dritten Schuljahre usw.
(siehe hierzu noch diese Abhandlung p. 49).
        <pb n="40" />
        Entwicklung des Unterrichts nötig ist. Wo Englisch nicht die Muttersprache
ist, soll es allmählich als Unterrichts-Medium eingeführt und als solches nach
Beendigung des für Standard“ III vorgeschriebenen Kursus beibehalten werden,
mit Ausnahme der in Artikel 32 (siehe dort) aufgeführten Fälle.“
Artikel 31: „Kein Kind soll in einer Staatsschule von einem „Standard“ in den
nächst höheren versetzt werden, wenn es sich nicht unter anderen: solch eine
Kenntnis der englischen Sprache angeeignet hat, als man vernünftigerweise von
ihm erwarten kann und wenn es nicht ausreichende Forttschritte in dieser
Sprache macht *

Artikel 32: „In jeder Staatsschule soll angemessene Fürsorge für den Unterricht
der holländischen Sprache getroffen werden, und jedes Kind einer solchen
Schule soll in dieser Sprache Unterricht erhalten, wenn nicht der Vater es anders
wünscht. Hierbei ist vorausgesetzt, dass, falls die Muttersprache eines Kindes
nicht Holländisch ist, der Unterricht der holländischen Sprache zu: einer Zeit
beginnen soll, welche dem Direktor des Unterrichtswesens vom pädagogischen
Standpunkte aus als geeignet erscheint.“
MH. „Um einen ausreichenden Unterricht der holländischen Sprache zu
sichern, soll der Direktor des Unterrichtswesens auf Anempfehlung des „Boards' *)
in irgend einer Staaisschule diese Sprache in irgend einem „Standard“ über
„Standard“ IIl in einem Fach, höchstens aber in zwei Fächern als Medium zulassen.
 Die Zeit, welche auf das Erlernen dieser Fächer durch Holländisch als
Medium verwendet wird, soll nicht eingerechnet werden in die Zeit, welche für
den Unterricht der holländischen Sprache selbst bestimmt ist.“
IT. „Wo in einer Staatsschule die Muttersprache des Kindes weder Englisch
 noch Holländisch ist, darf die betreffende Muttersprache unter denselben
Bedingungen und in derselben Ausdehnung, wie dies in diesem Artikel für
Holländisch zugestanden ist, in irgend einem „Standard“ über „Standard“ IIL als
Medium gebraucht werden. **)

*) Board = die Schulbehörde der Distrikte, gewissermassen die Agenten
des Unterrichts-Departements, (Siehe hierzu diese Abhandlung p. 39 ff.).
**) Section 30. The medium of instruction in the lower standards of
any public school shall be the native language of the pupil which shall continue
 to be used as such medium for such time as is required to ensure proper
educational progress and development. Where English is not the native language
 its use as a medium of instruction shall be gradually introduced and
beyond the completion of the course prescribed for the third standard it shall
be so used save as is otherwise provided in section thirty-two.
Section 31. No pupil in a public school shall be promoted from any
Standard to any higher standard unless he shall inter alia have acquired such
knowledge of the English language as may be reasonable expected of him and
is making satisfactory progress in the knowledge of that language.
Section 82. 1) Adeauate provision for the teaching of the Dutch
        <pb n="41" />
        "x;

In Kürze befiehlt das Gesetz also folgendes:
1. Der Anfangsunterricht soll in der Muttersprache erteilt

werden,
2, Ist nicht Englisch, sondern Holländisch die Muttersprache,
so soll Englisch allmählich als Medium eingeführt werden; nach
„Standard“ III muss es. aber als Medium dienen, doch dürfen auch
dann auf Anempfehlung des „Boards“ noch zwei Fächer in. der
holländischen Sprache unterrichtet werden. Hierzu kommt noch
der Unterricht in Biblischer Geschichte, welcher nach Artikel 34,
(2) (siehe Education Acts p. 13.) in der Muttersprache des Kindes,
also in diesem Falle in Holländisch erteilt werden darf,
3. Ausreichende Kenntnis des Englischen ist eine Bedingung
der Versetzung von „Standard“ zu „Standard“,
4. Gelegenheit für holländischen Uuterricht muss in jeder Schule
geboten werden, und jedes Kind muss Holländisch lernen, falls der
Vater nicht ausdrücklich eine Ausnahme wünscht.
In Schulen, in welchen die Muttersprache der Kinder weder
Englisch noch Holländisch ist, soll diese Sprache bis „Standard“ III
als Medium dienen, Englisch nebenbei eingeführt und nach „Standard“
III als Medium gebraucht werden. Es ist aber auch in diesen
Schulen die Muttersprache im Religionsunterricht sowie in zwei
weiteren Fächern noch nach „Standard“ III als Medium zulässig,
Doch ist für dieselben neben der Muttersprache und Englisch noch
Holländisch als dritte Sprache vorgeschrieben.

language shall be made in every public school and that language shall be
laught to every child in such school unless the parent of such child otherwise
desires; provided that in the case of any child whose native language is not
Dutch the teaching of te Dutch language shall be begun at such time as is
considered by ihe Director to be on educational grounds convenient. 2) In
order to ensure the effective teaching of the Dutch language the Director shall
on ihe recommencdation of the board approve ihe use of such language in any
public school in any standard above the third standard as a medium of instruction
 in subjects not exceeding two in number; and the time given to the
study of such subjects in the Dutch language shall be in addition to the time
given {0 the study of such language. 3) Where in any public school the native
 language of the pupil is neither English nor Dutch such native language
may on the same conditions and to the same extent as in this section provided
 in respect of the Dutch language be used as a medium of jinstruction
in any standard above the ihird standard.
        <pb n="42" />
        Oz:

Man sieht hieraus, dass der holländischen Sprache in diesem
Gesetz grosse Zugeständnisse gemacht werden, wenn auch die englische
 Sprache die bevorzugte bleibt. Die letztere muss in allen
Schulen nach „Standard“ III als Medium dienen, und die Versetzung
ron „Standard“ zu „Standard“ wird durch sie bedingt usw.
Eine grosse Errungenschaft vom pädagogischen Standpunkt
aus ist es, dass der Anfangsunterricht in der Muttersprache des
Kindes erteilt werden soll. Die Sprache ist der Schlüssel zu den
Ideen. Würde der Lehrer nicht den richtigen Schlüssel gebrauchen
Jürfen, so würde er oft lange vor verschlossenen Türen stehen
bleiben müssen. Der richtige Schlüssel aber ist die Muttersprache,
d. h. die Sprache, welche das Kind im täglichen Leben für gewöhnlich
 hört und braucht.
Mit dem Sprachgesetze wurden auch die Gründe, welche zu
der Eröffnung der früher erwähnten „C. N. O.-Schulen“ geführt
hatten, hinfällig. Diese Schulen wurden bereits im Jahre 1907
(siehe Report, Transvaal Education Department 1907, p. 2), 115
in Zahl, mit 4754 Schülern vom Staate übernommen.
Der Theorie nach erscheint nun das Sprachgesetz sehr einfach,
übertragen wir dasselbe jedoch in die Praxis, so werden wir sehen,
dass die Durchführung desselben oft sehr schwierig ist.
Nehmen wir zunächst den seltenen Fall, nämlich Schulen, in
welchen weder Englisch noch Holländisch die Muttersprache ist,
d. h. Schulen anderer Nationen, welche nicht von ihrer Nation
selbst, sondern von der Transvaal-Kolonie unterhalten und dadurch
zu Staatsschulen werden, so bietet sich keine grosse Schwierigkeit.
Das Gesetz muss einfach befolgt, Englisch nach „Standard“ III als
Medium gebraucht und Holländisch als eine gewissermassen fremde,
dritte Sprache daneben unterrichtet werden.
Weit grössere Schwierigkeit bieten die Schulen, in welchen
Englisch vorwiegend die Muttersprache und die, in welchen die
Muttersprache der meisten Kinder holländisch ist. Die ersteren
finden wir hauptsächlich in Pretoria und am Witwatersrand, die
letzteren in den Landdistrikten. In den ersteren werden in der
Regel die Kinder holländischer, in den letzteren die englischer
Abkunft zu kurz kommen.
        <pb n="43" />
        af
a5

Die grösste Schwierigkeit aber bieten die Schulen, in welchen
lie Zahl der Kinder, deren Muttersprache Englisch ist, der Zahl
derer mit holländischer Muttersprache ungefähr gleichkommt. Solche
Schulen finden sich meist in den Städten der Distrikte. Hier hat
man sich in grösseren Schulen wohl durch Trennung der Kinder
in Parallelklassen geholfen. Da dies jedoch einer Trennung der
Nationalitäten, welche dem Prinzip der heutigen Regierung durchaus
 widerspricht, gleichkommt, so behilft man sich lieber damit,
dass man an diesen Schulen, — wenigstens für die unteren Klassen, —
aur Lehrer anstellt, welche beider Sprachen vollkommen mächtig
sind. Solche Lehrer werden sich dann bei der Erläuterung eines
Gegenstandes den Bedürfnissen des Augenblicks anpassen und sich
bald der englischen, bald der holländischen Sprache bedienen. Erleichtert
 wird hier allerdings die Aufgabe des Lehrers dadurch,
dass die meisten Kinder dieser Schulen im täglichen Verkehr Gelegenheit
 genug haben, beide Sprachen zu hören und zu sprechen,
sodass sie in der Regel die zweite Sprache ebenso gut beherrschen,
wie ihre Muttersprache.
Als Beweis dafür, dass das Sprachgesetz trotz dieser Schwierigkeiten
 zur Zufriedenheit der meisten Eltern gehandhabt wird, dient
der Umstand, dass, obwohl Artikel 133 (siehe Education Acts p. 13)
in Streitfragen für dies Gesetz eine Appellation an den Minister
vorsieht, der Direktor des Unterrichtswesens in seinem Report 1910
‘siehe Report, Transvaal Education Department 1910 p. 8 und 9)
berichten konnte, dass eine solche nicht stattgefunden habe.
Ein schwer zu beseitigender Uebelstand des Gebrauchs zweier
Sprachen nebeneinander ist naturgemäss, dass sich dieselben nicht
rein halten lassen. Sowohl in den Klassen wie auf dem Spielplatz
bemerkt man die Vermischung der beiden Idiome. Die holländischen
 Aufsätze sind daher in der Regel auch voller Anglicismen,
während andererseits die englischen Aufsätze den Einfluss der holländischen
 Sprache oft deutlich zeigen. Die Literaturgeschichte
lehrt jedoch, dass diese Sprach-Vermischung in allen Ländern vorsich
 gegangen ist, in denen zwei oder mehrere Sprachen nebenainander
 gesprochen wurden. e
        <pb n="44" />
        36 —

Il. Das Religionsgesetz.
Artikel 34 (siehe Education Acts p. 13) bestimmt im Wesentlichen
 das Folgende:
1. dass jeder Schultag mit Gebet und dem Lesen eines Abschnities der
Heiligen Schrift beginne,
2. dass Unterricht in Biblischer Geschichte erteilt werde und zwar möglichst
 in der Muttersprache des Kindes,
3. dass kein.Kind, dessen Vater sich schriftlich bei dem Leiter der Schule
gegen die Teilnahme seines Kindes am Unterricht in der Biblischen Geschichte
ausgesprochen, zur Teilnahme an diesem Unterricht gezwungen werde,
4. dass kein dogmatischer Unterricht konfessioneller Tendenz in irgend
einer Staatsschule erteilt werde,
5. dass nur ein Lehrer der Schule während der Schulzeit den Unterricht
in Biblischer Geschichte erteile,
6. dass kein Lehrer angestellt werde, der nicht bereit ist, den Unterricht
in Biblischer Geschichte gewissenhaft zu erteilen ; es sei denn, dass er dem
Direktor des Unterrichtswesens die Bedenken, welche er hiergegen hegt, klarlegt,
7. dass die auf den Unterricht der Biblischen Geschichte zu verwendende
Zeit durch den Lehrplan festgesetzt werde.
Wir ersehen hieraus, dass das neue Religionsgesetz den Forderungen
 der im Jahre 1904 zur Untersuchung der Religionsfrage
eingesetzten Kommission (The religious Instruction in Schools Commission)
 durchaus Folge leistet. Es entspricht daher auch den
Wünschen und Ansichten der Majorität der Bevölkerung Transvaals.

IH. Das Schulzwangsgesetz.
Bereits im Jahre 1907 waren die Forschungen der „Kömmission.
 zur Untersuchung der Notlage Transvaals“, welche, wie wir
sahen, von 1906—1908 tagte, soweit gediehen, dass man sich in
massgebenden Kreisen darüber einig war, dass die Einführung des
Schulzwanges für Transvaal dringend geboten sei. Es wurde daher
auch‘ schon im Schulgesetz 1907 der Schulzwang proklamiert,
Die wichtigsten diesbezüglichen Bestimmungen, welche das
eigentliche Schulzwangsgesetz bilden, werde ich im Folgenden wiederam’
 in möglichst wortgetreuer Uebersetzung bringen. Andere mit
dem Schulzwangsgesetz in Verbindung stehende Bestimmungen werde
ich, soweit sie zum Verständnis des Ganzen notwendig sind, jedoch
nur kurz inhaltlich wiedergeben:
Artikel 19 (1): „Es soll die Pflicht des Vaters eines jeden weissen Kindes sein,
für dessen regelmässigen Besuch einer Schule zu sorgen, wenn es das 7. Lebens-
        <pb n="45" />
        „37

jahr vollendet, aber das 14. noch nicht zurückgelegt hat; wenn nicht dieses Kind
a) nach der Ansicht des „Boards“ hinreichenden anderweitigen Unterricht
erhält, .
b) bei Benutzung des nächsten Weges weiter als 3 englische Meilen von
einer die nötigen Erfordernisse bietenden Schule entfernt wohnt, und das
Departement nicht für seine Beförderung nach solch einer Schule sorgt,
z) durch Krankheit oder irgend einen anderen zeitlichen oder dauernden
Grund, welchen der „Board“ als ausreichende Entschuldigung für sein
Fernbleiben anerkennt, verhindert ist,
I) in einem regelrechten Dienstverhältnis steht und einen Kursus, welcher
durch den Lehrplan für den „Standard“ IV der Volksschule vorgeschrieben
ist oder einen gleichwertigen Kursus zufriedenstellend absolviert hat, wofür
 ein von einem Schulinspektor ausgestelltes Zeugnis als massgebender
Beleg dienen soll.“
2. „Der Gouverneur mag von Zeit zu Zeit durch Bekanntmachung in der „Gazeite“
 die Massnahmen dieses Artikels in Bezug auf alle Schulen oder Schulen
in besonderen Bezirken dadurch ändern, dass er
a) die Altersgrenzen, zwischen welchen der Schulbesuch verpflichtend sein
soll, verlegt, vorausgesetzt, dass die obere Grenze nicht unter das vollendete
 13. und die untere Grenze nicht unter das vollendete 6. Lebensjahr
verlegt wird,
b) den Bildungsgrad für die Befreiung von der Schule über den des „Standard“
 IV hinausrückt.* *)
Artikel 16 gibt dem Minister das Recht, eine neue Volksschule zu eröffnen und
zu unterhalten, sobald Berechtigung zı der Annahme besteht, dass diese Schule
während des Jahres im Durchschnitt mindestens 25 Schüler zählen wird.
Artikel 17 gestattet dem Direktor des Unterrichtswesens, falls wenigstens 10
Kinder ausserhalb des Bereiches einer Volksschule zwecks Unterricht zu einer
sogenannten Farmschule vereinigt werden können, für jedes dieser Kinder eine
gewisse Summe für Unterrichiszwecke auszusetzen. Diese Summe darf aber
den Durchschnittsbetrag der, Ausgaben des Staates für den Unterricht eines
Volksschülers während des abgelaufenen Jahres nicht überschreiten.
Artikel 18 drückt das Prinzip aus, dass der Unterricht in den Volksschulen frei
sein soll, dass aber in den ‚soeben (Artikel 17) erwähnten Farmschulen nach
Gutdünken des „Boards“ Schulgeld erhoben werden darf. Auch lässt er unter
Umständen das Erheben von Schulgeld in einer Volksschule zu, doch soll in
diesem Falle kein Kind vom Unterricht ausgeschlossen werden, falls der Vater
nicht in der Lage ist, das Schulgeld zu zahlen.
Artikel 20 gibt die Strafen im Falle einer Nichtbefolgung des Schulzwangszesetzes.


* Section 19: 1) It shall be the duty of the parent of every white child
who has completed his seventh year but has not completed his fourteenth year
‘oO cause such child to attend regularily at a school unless such child
        <pb n="46" />
        28

Das Schulzwangsgesetz (Artikel 19) besteht, wie wir sehen,
aus 2 Teilen.
Der erste Teil gebietet, dass jedes Kind, — von Ausnahmen
abgesehen, — zwischen dem vollendeten 7. und dem vollendeten
14. Lebensjahre die Schule zu besuchen hat, wenn es im Bereiche
derselben wohnt oder auf Staatskosten in deren Bereich gebracht
wird. Ein solches Kind ist also für 7 Jahre schulpflichtig und
wird unter normalen Verhältnissen in dieser Zeit den „Standard“ VI
absolvieren können.
Das Gesetz lässt aber — Artikel 19 (Id) — zu, dass ein
Kind nach absolviertem „Standard“ IV, also bereits nach dem
vollendeten 5. Schuljahre, die Schule verlässt, falls es in ein regelrechtes
 Dienstverhältnis tritt. Es ist somit in Wirklichkeit der
absolvierte „Standard“ IV die Bildungsgrenze . für die Schulpflichtigen.

Die Volksschulen Transvaals lassen nun, obwohl die untere
Grenze des Schulzwanges das vollendete 7. Lebensjahr ist, bereits
Kinder, welche das 5. Lebensjahr abgeschlossen haben, zum Unterricht
 zu. Es kann demnach ein Kind schon am Ende des 11. Lebensjahres
 den „Standard“ IV absolvieren und von seinen Eltern
aus der Schule genommen werden. Leider machen auch viele
Eltern von dieser Bestimmung Gebrauch,

a) is in the opinion of the board receiving efficient instruction in some other
manner;
b) lives more than three miles by the nearest road from a school in which
there is the necessary accommodation and is not provided by the department
 with facilities for transport to such school;
°) is prevented from ill-health, or any other cause whether temporary or permanent
 which the board may deem a sufficient excuse for nonattendance;
4) is in regular employment and has satisfactorily completed a course prescribed
 by regulation for the fourth standard of primary schools or an
equivalent course whereof a certificate under the hand of an inspector of
education shall be conclusive evidence.
2) The Governor may from time to time by proclamation in the Gazette vary
the provisions of this section in respect of all Schools or of schools in parti-Cular
 areas by
a) changing the limits of age between which attendance at school shall be
compulsory; provided that the upper limit shall not be below the age
of fourteen years and the lower limit not below the age’ of seven years; or
b) raising the standard of exemption above the fourth standard.
        <pb n="47" />
        39 —

Zum Glück gestattet aber der 2. Teil des Schulzwangsgesetzes,
dass die Altersgrenze für die Schulpflicht verlegt werde, vorausgesetzt,
 dass die obere Grenze nicht unter das vollendete 13, und
die untere nicht unter das vollendete 6. Lebensjahr falle. Es ist
also die Möglichkeit für eine Verschärfung des Gesetzes vorgesehen.
Es liesse sich hierzu nun folgender Vorschlag machen:
1. dass es keinem Kinde, auch wenn es den „Standard“ IV
absolvierte, erlaubt sei, vor dem vollendeten 13. Lebensjahre die
Schule zu verlassen,
2. dass jedes normal veranlagte Kind, welches den „Standard“
[V noch nicht absolvierte, bis zum vollendeten 14. Lebensjahre
schulpflichtig bleibe.
Der zweite Teil des Schulzwangsgesetzes gestattet aber auch
noch, dass die Bildungsgrenze für die Befreiung von der Schulpflicht
 über den „Standard“ IV hinausgerückt werde.
Die Fortbildungsschulen, von welchen noch später die Rede
sein wird, sowie die Leiter der Werkstätten der Eisenbahn und
der Minen klagen allgemein über den zu niederen Bildungsgrad
sines Teiles ihrer Schüler resp. Lehrlinge. Sie verlangen alle der
‚Standard“ VI als Bildungsgrenze für den Abgang von der Volksschule.

Es wäre demnach sehr zu empfehlen, dass auch von der letztgenannten
 Klausel des Gesetzes baldmöglichst Gebrauch gemacht
werde.
[n diesem Falle wäre folgender Vorschlag zu machen:
1. Jedes Kind darf nach Absolvierung des „Standard“ VI. —
dies wäre im günstigsten Falle am Ende des 13. Lebensjahres. —
die Schule verlassen,
2. Alle übrigen Kinder sind nach dem vollendeten 14. Lebensjahre
 zum Abgang von der Schule berechtigt.
Die Durchführung des Schulzwangsgesetzes liegt (Artikel 21)
in den Händen der „School Boards“,
Ganz Transvaal ist (Artikel 38) in verschiedene Distrikte,
—gegenwärtig 27—, eingeteilt, und jeder Distrikt hat seinen „Board“,
d. h. eine Körperschaft, welche (Artikel 39) aus 6, 9, oder 12
Mitgliedern besteht, zu einem Drittel vom Minister ernannt und zu
zwei Dritteln von dem betreffenden Distrikte gewählt wird.
        <pb n="48" />
        Däs Amt eines „Board-Mitglieds“ ist ein‘ unbesoldetetes Ehrenämt.
 Der „Board“ rekrutiert sich in der Regel aus den geachtetsten
und gebildetsten Persönlichkeiten seines Distriktes. Seine Arbeit
ist eine: sehr ausgedehnte, und es wird ihm daher auch meist
‘Artikel 54) ein bezahlter Schriftführer, nötigenfalls auch noch ein
bezahlter Schatzmeister beigegeben. Ausserdem stehen ihm noch
‘Artikel 21) besoldete Beamte, „Attendance OÖfficers“, zur Ueberwachung
 des regelmässigen Schulbesuches zur Seite.
Die Aufgabe dieser „Attendance Officers“ besteht hauptsächlich
in Census-Arbeit. Sie haben in ihrem Distrikte die Zahl der schulpflichtigen
 Kinder und die Zahl derer, welche die Schule nicht
regelmässig oder überhaupt nicht besuchen, festzustellen. Auch
haben sie den Gründen für den Nichtbesuch der Schule nachzuforschen
 und solche dem „Board“ zu unterbreiten.
Die meisten Volksschulen haben ferner noch ein Schul-Komitee
(School-Committee), welches etwa unserem Schulvorstand entspricht,
aus 5 bis 7 Mitgliedern besteht und von den Eltern der Schüler
gewählt wird.
Das Schul-Komitee ist seinem „Board“ untergeordnet. Seine
Wahl steht (Artikel 69) unter der Aufsicht des „Boards“ und es
hat (Artikel 64 und 71) demselben etwaige Wünsche zu unterbreiten.
Am deutlichsten geht aber die den Komitees übergeordnete Stellung
der „Boards“ aus Artikel 72 hervor, welcher anordnet, dass alle
Mitteilungen des Komitees in Schulangelegenheiten an den „Board“
und nicht an das Departement gerichtet werden sollen.
Gehen wir jetzt zu der Tätigkeit der „Boards“ über:
Wenn :in einem Lande Schulzwang eingeführt wird, so ist
natürlich die Beschaffung der nötigen Schulgebäude eine der Hauptbedingungen.

Hier setzt die Arbeit des „School-Boards“ ein. Seine Aufgabe
 ist es, dem Departement die diesbezüglichen Bedürfnisse seines
Distriktes zu unterbreiten, und, — worauf es vor allem ankommt, —
er hat das Terrain für jede neu zu errichtende Schule zu bestimmen.
Würde letzteres nicht der Fall sein, und die Wahl des Terrains
tem Schul-Komitee oder den Eltern überlassen werden, so würden
die grössten Misshelligkeiten entstehen, denn ein jeder möchte die
Schule am Kebsten in nächster Nähe seiner Wohnung erbaut wissen.
        <pb n="49" />
        Der „Board“ aber hat das Interesse des ganzen Distriktes, nicht
des Einzelnen, im Auge; er wird daher stets ein Terrain wählen,
das im Centrum der einer neuen Schule benötigenden Bevölkerung
liegt. Er wird also centralisierend arbeiten und hierbei noch einen
anderen überaus wichtigen Punkt nicht aus dem Auge lassen, nämlich
 den, dass eine Schule mit 2 oder 3 Lehrern weit leistungsfähiger
 ist als eine solche mit nur einem Lehrer.

In der Schule mit drei Lehrern werden, wie der Direktor des
Transvaal-Unterrichtswesens an einer Stelle sehr treffend sagt, die
Kinder in drei Teile geteilt, und jeder Lehrer empfängt sein Drittel.
In der Einlehrer-Schule jedoch wird der Lehrer gewissermassen in
irei Teile geteilt, und jedes Kind erhält sein Drittel,

Der „Board“ wird daher, wenn dies eben angängig ist, die
Neuerrichtung von Einlehrer-Schulen vermeiden. Dies ist aber
nur möglich, wenn das Terrain der Schule so gewählt wird, dass
möglichst viele Kinder im Bereiche desselben wohnen, sodass durch
Jleren Zahl die Errichtung einer grösseren Schule Berechtigung findet.

Das Departement hat durch Sachverständige auf dem Gebiete
der Schul-Hygiene (siehe Report Transvaal Education Department
L910 p. 28) Baupläne von Schulen für 48 bis 500 Schüler entwerfen
 lassen. Diese Baupläne sind dem soeben genannten Report
als Anhang beigefügt und können mit Recht sowohl vom hygienischen
 als auch vom architektonischen Standpunkte aus als musterzültig
 bezeichnet werden. Die Wahl des Bauplanes ist die Anyzelegenheit
 des „Boards“, die Ausführung der Bauten aber liegt
in den Händen des Dapartements für öffentliche Arbeiten.

Es ist interessant, zu hören, welch eine enorme Summe die
Transvaal-Regierung seit der Einführung des Schulzwanges für die
Errichtung neuer Schulen verausgabt hat.

Der Direktor des Unterrichtswesens berichtet (siehe Report
Transvaal Education Department 1910 p. 27), dass bis Juni 1910,
während des 2'/,jährigen Bestehens der „Boards“, gegen 6 Millionen
 Mark für Schulbauten verausgabt, und dass noch weitere
Schulbauten im Werte von circa 6'/, Millionen Mark begonnen,
aber noch nicht vollendet seien.
        <pb n="50" />
        Ist es nun die erste Aufgabe des „Boards“ für ausreichende
Schulen in seinem Distrikte zu sorgen, so ist es seine nächste, die
Schüler in den Bereich der Schulen zu bringen,
Nach Artikel 19 des Gesetzes können, wie wir sahen, die Elfern
 nicht gezwungen werden, ihre Kinder zur Schule zu schicken,
wenn sie weiter als 3 englische Meilen von der nächsten Schule
entfernt wohnen, und das Departement nicht die nötigen Beförderungsmittel
 zum Besuche dieser Schule stellt.
Der Minister ist aber laut Artikel 6 des Gesetzes befugt, die
nötigen Mittel für diesen Transport, sowie für eventuelle Unterbringung
 von Kindern in Kosthäusern in der Nähe der Schule zu
bewilligen.
Die Herstellung und Ueberwachung dieser Beförderung, sowie
das Unterbringen der Kinder in den Kosthäusern liegt in den
Händen des „Boards“, Er verfährt hierbei so, dass er alle Kinder,
welche 3 bis 6 englische Meilen von der nächsten Schule entfernt
wohnen, zu dieser befördert, und die, welche weiter als 6 englische
 Meilen entfernt wohnen, soweit es die Staatsmittel erlauben,
in Kosthäusern bei der Schule unterbringt.
Die Beförderung geschieht entweder unter Kontrakt, oder aber
der „Board“ kauft die nötigen Zugtiere und überlässt die Pflege
und Versorgung derselben den Eltern. Es werden zu diesem Zwecke
meist Esel verwendet, da diese am wenigsten Krankheiten unterworfen
 sind.
Am besten wird dieses Transport-System durch einen Bericht
des „Boards“ des Lichtenburg Distriktes über seine diesbezügliche
Tätigkeit illustriert.
Dieser „Board“ kaufte (siehe Report Transvaal Education Department
 1910 p. 35 und 36) während der Jahre 1908 und 1909
174 Esel, durch welche er über 300 Kinder beförderte. Die Eltern
stellten selbst Wagen und Geschirre und übernahmen die Verpflegung
 der Tiere. In der Regel wurden für 4 Kinder 2 Esel
gerechnet. Als Grenze für den Transport setzte man, der Leistungsfähigkeit
 der Tiere entsprechend, 6 englische Meilen fest. Der
Preis des Esels stellte sich im Durchschnitt auf 120 Mark. Da
man aber meist Eselinnen kaufte, denkt man, infolge des Zuwachses
nicht viele Neuanschaffungen machen zu müssen:
        <pb n="51" />
        Als am 1. Oktober 1907 das Schulzwangsgesetz in Kraft trat,
bezweifelten viele dessen Durchführbarkeit, und nur den eifrigen
Bemühungen der „Boards“ ist es gelungen, diese Zweifel zu bezeitigen.

Die grösste Zahl der Kinder Transvaals ist durch die unermüdliche
 Tätigkeit der „Boards“ bereits heute in den Bereich des
Schulzwanges gebracht. Die Zahl der Kinder, welche weiter als
3 englische Meilen von der Schule entfernt wohnen und nicht durch
Transport zur Schule befördert oder in deren Nähe auf Staatskosten
 in Kosthäusern untergebracht werden, ist gering. Die Zahl
der kleinen Einlehrer-Schulen verringert sich, und Schulen mit 2,
3 und 4 Lehrern werden errichtet.
Im Jahre 1910 (siehe Report Transvaal Education Department
1910 p. 21) wurden nur noch 300 Kinder in Farmschulen untereichtet,
 und aus einer Zahl von 18376 Schulkindern der Landbevölkerung
 wurden mehr als 3500 Schüler zur Schule befördert
oder in deren Nähe in Kosthäusern untergebracht.
Durch die Arbeit der „Attendance Officiers“ war es bereits
im Jahre 1910 möglich, die Zahl der Kinder, welche keine Schule
besuchten, annähernd festzustellen. Der Direktor des Unterrichtswesens
 nimmt (siehe Report, Transvaal Education Department 1910
p- 42), gestützt auf diese Angaben an, dass bereits Ende Juni 1910
höchstens 9 Prozent der Kinder schulpflichtigen Alters in Transvaal
ahne Schule waren.
Die erfolgreiche Arbeit der „Boards“ geht aber am besten
(siehe Report Transvaal Education Devartment 1910 p. 91) aus
folgender Statistik hervor:
Juni 1907: 503 Schulen 37529 Schüler
‚Juni 1910: 789 Schulen 49996 Schüler.
Selbstverständlich hätten diese Erfolge nicht erreicht werden
können, würde der Staat nicht die ausreichenden Mittel bewilligt
haben; stellten sich doch die Unterrichtskosten für einen Volksschüler
 (siehe Report Transvaal Education Department 1910 p. 89)
im Jahre 1909 im Durchschnitt auf circa 155 Mark, und im Jahre
1910 sogar auf circa 160 Mark.
Ausser der Durchführung des Schulzwangsgesetzes liegt dem
„Board“ laut Artikel 32 und 33 des Unterrichtsgesetzes auch die
        <pb n="52" />
        Ueberwachung der Durchführung des Sprachgesetzes ob. Ferner
hat er für die Besetzung etwaiger in seinem Distrikte freiwerdender
Lehrerstellen zu sorgen. Er hat hierbei (Artikel 78) „soweit wie
möglich“ die Wünsche des betreffenden Schul-Komitees zu berücksichtigen.
 Die Bestätigung der durch den „Board“ vorgeschlagenen
Lehrer hät aber durch den Direktor des Unterrichtswesens ‘zu
erfolgen.
Artikel 80 gibt sowohl dem Komitee als auch dem „Board“
das Recht, einen Lehrer wegen unmoralischen Lebenswandels oder,
falls er ein Gewohnheitstrinker ist, bis zu einer Untersuchung seitens
des Departements seines Amtes zu entsetzen. Doch muss eine
diesbezügliche schriftliche Beschwerde seitens eines Schulinspektors
oder zweier anderer Personen eingelaufen sein.
Nach Artikel 81 hat der „Board“ auch das Recht, falls eine
anderweitige Beschwerde gegen einen Lehrer seitens seines Schulkomitees
 einläuft, dem Direktor des Unterrichtswesens die Entlassung
des betreffenden Lehrers anzuempfehlen. Doch ’soll diese Entlassung
nur dann verfügt werden, wenn der Lehrer eine gesetzwidrige
Handlung begangen hat. Die höchste Instanz ist hier jedoch der
Minister.

Eine oft schr peinliche Aufgabe wird dem „Board“ in Artikel
29 gestellt. Dieser befiehlt nämlich, dass kein „farbiges“ (coloured)
Kind zu den Schulen der Weissen zugelassen werde und setzt den
„Board“ als Wächter dieses Gesetzes ein.
In Bezug auf die Kinder rassereiner Eingeborener ist dieses
Gesetz ja leicht durchführbar. Aber das Wort „farbig“ schliesst
natürlich sämtliche Mischlinge ein. Nun hat in Transvaal eine
Mischung der weissen mit der schwarzen Rasse von jeher zu den
Seltenheiten gehört; aber sie hat stattgefunden und findet noch
statt, und Mischlinge anderer Kolonien wandern ein. Die Rassenmerkmale
 verschwinden auch oft und treten erst nach Generationen
wieder zu Tage. In solchen Fällen ist die Durchführung des Artikels
29 sowohl für die Kinder wie für deren Familie in der Regel
sehr hart

Der Direktor des Unterrichtswesens (siehe Report, Transvaal
Education Department 1910, p. 45) rät daher an, dem Kinde in
zweifelhaften Fällen „die Wohltat des Zweifels“ (to give the benefit
        <pb n="53" />
        45

of the doubt) angedeihen zu lassen, vorausgesetzt, dass die Eltern
des Kindes auf: einer Civilisationsstufe stehen, welche der der
Europäer entspricht.

Auch hier ist wiederum der „Board“ wegen seiner genauen
Kenntnis der Landesverhältnisse am geeignetesten, eine Entscheidung
zu treffen. Er wird sich auf Gehässigkeiten der Einzelnen, welche
oft bei solchen Fällen zu Tage treten, nicht einlassen.
Wie aus der bisher geschilderten Tätigkeit der „Boards“ hervorgeht,
 nehmen dieselben zu dem Departement, also der Centralleitung,
 vorwiegend die Stelle von dessen Vertretern bei der Beaufsichtigung
 der Durchführung des Gesetzes ein. Dem Departement
haben sie auch die Kostenanschläge für die Bedürfnisse ihrer
Distrikte zu unterbreiten, und alle Zahlungen erfolgen von dieser
Centrale.

Den „Boards“ liegt daher mehr die Sorge für das äussere
Schulwesen ob; das innere bleibt unter der Controlle des Departements.
Ganz deutlich ist das Gesetz jedoch in dieser Hinsicht nicht.
So erteilt Artikel 58 (1) dem „Board“ die allgemeine Ueberwachung
der Schulen seines Distriktes. Artikel 58 (2) sagt jedoch ausdrücklich,
dass diese Ueberwachung sich nicht etwa auf die Arbeit der Lehrer
in der Schule bezieht. Hiermit haben sich nur die Schulinspektoren
zu befassen. Artikel 58 (3) aber verlangt, dass. der Direktor des
Unterrichtswesens dem „Board“ die Berichte der Inspektoren über
die Schulen des Distriktes zustelle und gibt dem „Board“ das Recht,
an der Hand dieser oder auch von anderer Seite einlaufender Berichte
 dem Departement zum Wohle der Schule Vorschläge zu
machen.
Wir haben ferner zuvor gesehen, dass der „Board“ sich auch mit
der Wahl des Lehrers und mit der eventuellen Entlassung desselben,
sowie mit der Durchführung des Sprachgesetzes in der Schule zu
befassen hat.
Aus allem diesem geht hervor, dass die Linien zwischen den
Befugnissen des „Boards“ und denen des Departements nicht scharf
gezogen sind. Vielleicht ist es aber gerade dieser Dehnbarbeit des
Gesetzes zu verdanken, dass die „Boards“ während der kurzen
Zeit ihres Bestehens so Hervorragendes geleistet haben,
        <pb n="54" />
        46 —

Sie sind eine Vertretung des Volkes im Unterrichtswesen und
dadurch, dass man ihnen möglichst freie Hand gelassen hat, haben
sie wahrscheinlich mehr geleistet, als besoldete, mit den Wünschen
und Bedürfnissen des Volkes meist wenig vertraute und durch Gesetzesparagraphen
 eingehemmte Gouvernementsbeamte je hätten leisten
können.

Es ist erfreulich, aus den Berichten des Direktors des Unterrichtswesens,
 sowie aus denen der verschiedenen Schulinspektoren
zu ersehen, dass, obwohl das Gesetz die Grenzen für die Befugnisse
des „Boards“ nicht scharf zieht, Misshelligkeiten zwischen „Board“
und Lehrern zu den Seltenheiten gehören, während diese leider
zwischen den Lehrern und ihren Schul-Komitees nur zu häufig
vorkommen.
Ein Schulinspektor (siehe Report, Transvaal Education Department
 1910 p. 122) berichtet, dass einigen Lehrern seines Distriktes
durch Einmischung der Komitees das Leben „unerträglich“ gemacht
werde, und aus demselben Grunde sagt der Direktor des Unterrichtswesens
 (gleiches Buch p. 19): „Je früher die „Boards“ die
einzige Lokal-Behörde für die Volksschulen werden, desto besser
wird es für das Unterrichts-System der Provinz sein.“ *)
Wir schliessen hiermit die Darstellung des Unterrichts-Gesetzes
und dessen Durchführung und gehen im folgenden Kapitel zu dem
Lehrplan über, der in Gemeinschaft mit dem Gesetze die Grundlage
 des Unterrichtswesens bildet.

Kapitel V.

Der Lehrplan für die Volksschulen.
(Siehe hierzu: Regulations and Courses of Instruction 1909.)
Die „Kommission zur Untersuchung der Notlage Transvaals“
hatte neben der Einführung des Schulzwanges die Einführung eines
Lehrplans für die Volksschulen verlangt, der sich den Landesverhältnissen
 anpassen und sowohl auf die Bedürfnisse der Landbevölkerung
 als auch auf die der Bewohner der Städte Rücksicht
nehmen sollte.

*) The sooner we reach ihe day when the board is the only local authos
rity for primary schools, the better for the system of education of the Province.
        <pb n="55" />
        Natürlich war es zwecklos, einen speziellen Lehrplan für die
Schulen des Landes und einen besonderen für die der Städte auszuarbeiten,
 Die Bevölkerung Transvaals ist hierzu noch nicht
sesshaft genug. Ausserdem soll in der Volkschule das Kind: so
erzogen werden, dass es sich im ganzen Lande und nicht nur in
einem Teile desselben zu Hause fühlt.
Auch konnte von pädagogischer Seite die Forderung der
Kommission nicht etwa dahin beantwortet werden, dass in der
Volksschule die Kinder für besondere Berufe ausgebildet werden
sollten.
Wohl kann die Volksschule im Kinde Lust und Liebe zu einem
oder dem andern Berufe erwecken; wohl kann sie auch in Beziehung
 gebracht werden mit ihrer Umgebung und mit den allgemeinen
 Umständen und Verhältnissen, unter welchen sich die Zukunft
 des Kindes voraussichtlich abspielen wird. Aber sie bereitet
nicht zu besonderen Berufen vor, sie bildet keine Handwerker oder
Farmer aus.

Der hiermit bezeichneten Aufgabe in jeder Beziehung und
zwar auf durchaus pädagogischer Grundlage gerecht geworden zu
sein, ist das Verdienst der Verfasser des heutigen Lehrplans für
die Volksschulen Transyvaals und unter diesen ganz besonders des
Direktors des Unterrichtswesens.
In seiner Einleitung zum Lehrplan für die Volksschulen geht
Mr. J. E. Adamson, der Direktor des Unterrichtswesens. von der
Erfahrung aus,
Er sagt, die Erfahrung lehre, dass die 8 Schuljahre, die in
den meisten Ländern zwischen dem 6. und TI4, Lebensjahre lägen,
für die gestellte Aufgabe nur kurz bemessen seien. Sie müssten
ausgefüllt werden mit dem Lernen der Fächer, welche zu wissen
man von jedem Staatsbürger erwarten könne.
Diese Fächer seien heute fast in allen Volksschulen der Welt
dieselben. Ein Volksschul-Lehrplan müsse nach allgemeinem Dafürhalten
 zum mindesten enthalten :
l. einen Kursus in gewissen instrumentalen Fächern, wie
a) Anschauungsunterricht, d. h. Beobachtung, Beurteilung
und Schlussziehune.
        <pb n="56" />
        48 —

b) Lesen,
c) Schreiben,
d) Rechnen.
2. Die Erwerbung einiger Kenntnis von Welt und Menschen,
einschliesslich:
a) Naturlehre,
b) Geopraphie,
c) Geschichte,
3, Unterricht in den Anfangsgründen der Gesundheitslehre,
sowie in Körperpflege durch:
a) Handfertigkeits-Unterricht, einschliesslich Zeichnen und
Nähen,
b) allgemeine Körperübung.
4. Religionsunterricht als Grundlage und zur Belebung des
Ganzen.
Hierzu kämen aber auch noch lokale und nationale KEigentümlichkeiten,
 die in einem Lehrplane berücksichtigt werden müssten.
Die Berücksichtigung der Erfahrung, sowie der lokalen und
nationalen Eigentümlichkeiten haben nun zur Aufnahme der folgenden
Fächer in den Lehrplan der Volksschule "Transvaals geführt :
1. Biblische Geschichte und Unterricht in christlicher Moral.
2. Rechnen.
3. Schreiben.
4. Englisch, einschliesslich Sprechen, Lesen, Deklamation,
Aufsatz und Grammatik.
5. Holländisch, einschliesslich Sprechen, Lesen, Deklamation.
Aufsatz und Grammatik.
6. Die Anfangsgründe der Algebra (Standard V, VI, VII, Knaben).
7. Die Anfangsgründe der Geometrie (Standard V, VL VII.
Knaben).
8. Geschichte und Lehre von den staatsbürgerlichen Pflichten.
9. Geographie.
10. Anschauungs-Unterricht und Naturkunde mit Arbeit im
Schulgarten.
11. Die Anfangsgründe der Naturlehre: Physik, Chemie, und
Mechanik (Standard V, VI, VII, Knaben).
12. Zeichnen.
        <pb n="57" />
        1

13. Handfertigkeits-Unterricht (für Knaben).
14. Näharbeit (für Mädchen).
15. Kochen (für Mädchen).
16. Singen.
17, Körperliche Uebungen und für Schüler der „Standards“
VI und VII wenigstens eine Unterrichtsstunde pro Woche
in Gesundheits- und Mässigkeits-Lehre.

Diese Fächer können natürlich in ihrer Gesamtheit nur in
einer Volksschule gelehrt werden, die dafür mit den nötigen Einrichtungen
 versehen ist, d. h. in einer Idealschule, welche einen
Schulgarten, ein Laboratorium, eine Werkstätte und endlich eine
mit der Schule verbundene Kochanstalt besitzt.
Solche Idealschulen bestehen aber bereits, wenn auch nur in
den Centralen, und wo sie bestehen, werden auch alle genannten
Fächer gelehrt.

Der Schulzwang beginnt in Transvaal erst mit dem vollendeten
 7., Schulunterricht jedoch bereits mit dem vollendeten 5.
Lebensjahre des Kindes.
Während des ersten Schuljahres, d, h. in der Vorbereitungsklasse,
 wird das Kind durch die folgenden Uebungen beschäftigt:
1. Körperliche Uebungen, einschliesslich Singen.
2, Handbeschäftigungen, einschliesslich Nähen und Zeichnen.
3. Sinnesübung durch das Studium wirklicher Gegenstände.
4. Uebung im Ausdrücken einfacher Ideen.
5. Erste Uebungen im Lesen und Schreiben, sowie im Gebrauch
der Zahlen.

Dieser Vorbereitungs-Klasse folgen 7 weitere Klassen, „Standards“,
 Der Kursus für jeden „Standard“ erstreckt sich auf ein
Jahr. Der gesamte Volksschulunterricht dehnt sich also auf acht
Tahre aus.

Die Schüler werden eingeteilt in 3 Stufen:
1. Unterstufe, bestehend aus den Kindern unter „Standard“ II,
d. i. die Vorbereitungsklasse und „Standard“ I,
2, Mittelstufe: „Standards“ MI, II, IV.
3. Oberstufe: „Standards“ V, VI, VE.
        <pb n="58" />
        -- 50

Gehen wir jetzt auf die einzelnen Fächer über:
Der Lehrplan für Biblische Geschichte ist vonje einem
Geistlichen der anglikanischen, der presbyterianischen und der
niederländisch - reformierten Kirche, also der 3 Hauptkirchen des
Landes gemeinschaftlich zusammengesetzt worden. Er enthält ein
reiches Material aus der Geschichte des Alten und Neuen Testamentes.
 Ausserdem haben die Kinder während des ganzen Schulkursus
 eine; grössere Zahl von Bibelstellen auswendig zu lernen,
damit sich ihnen gewisse Wahrheiten von tiefer religiöser und moralischer
 Bedeutung in der Sprache der Bibel selbst einprägen.
Auch werden die Lehrer besonders darauf aufmerksam gemacht,
dass ihr ganzer Unterricht eine religiöse und moralische Grundlage
haben müsse, da ohne solche kein Unterrichtssystem bestehen könne.
Der Unterricht in der Biblischen Geschichte soll, im Einklang
mit dem Gesetz, wenn eben möglich, in der Muttersprache des
Kindes erteilt werden. Ferner muss nach dem Gesetz jeder Schultag
 mit Gebet und dem Verlesen eines Abschnittes der Heiligen
Schrift beginnen. In Schulen, in welchen die Kinder englischer
Abkunft den Kindern mit holländischer Muttersprache numerisch
annähernd gleichkommen, geschieht dies in der Regel abwechselnd
die eine Woche in englischer, die andere in holländischer Sprache,
Beim Lesen, Schreiben und Rechnen, ganz besonders
aber bei den beiden ersteren Fächern, soll der Lehrer stets daran
denken, dass sie nur instrumental sind, d. h. dass sie dazu dienen,
um sich durch sie die anderen Sachkenntnisse zu erwerben. Diesen
Fächern soll daher in den unteren Klassen weit mehr Zeit eingeräumt
 werden als in den oberen.
Die formativen, bildenden Fächer, von denen der Geist des
Kindes seine Hauptnahrung zieht, sollen aber schon allmählich
neben den instrumentalen Fächern eingeführt werden. Die auf sie
zu verwendende Zeit soll von Klasse zu Klasse immer mehr verlängert
 werden; während die auf die instrumentalen Fächer zu
verwendende Zeit in gleichem Masse verkürzt werden soll.
Der Direktor des Unterrichtswesens stellt dies an einer Stelle
(Regulations p. 9) durch das folgende Diagramm überaus anschaulich
 dar:
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        — Bl o—

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V
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156

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VII
VI
V
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I

Beim Rechnen soll stets bedacht werden, dass dieses Fach
real, d. h. wirklich sein muss. Daher soll es im Anfang nur in
Verbindung mit wirklichen Gegenständen gelehrt werden. Stets
sollen Exempel gewählt werden, welche. auf der Erfahrung des
Kindes basiert sind. Auch soll das Kind geübt werden, die verschiedenen
 Grössen abzuschätzen, Der Schüler. soll das Resultat
eines Exempels womöglich bereits vor der genauen Ausrechnung
desselben annähernd angeben.
Wenn immer möglich, sollen praktische Uebungen veranstaltet,
d. h. Längen oder Flächen wirklich gemessen werden. Auch sollen
die verschiedenen Einheiten und Masse den Kindern in Wirklichkeit
 gezeigt werden.
Auf Kopfrechnen soll, besonders in den unteren Klassen,
grösster Wert gelegt, dasselbe aber auch in den oberen „Standards“
nicht vernachlässigt werden. Niemals soll eine neue Regel, besprochen
 werden, ohne dass dabei auf früher Gelerntes zurückgegriffen
 wird.
Mit Bezug auf die Sprachen ist der Lehrplan nichts weiter
als eine Durchführung des früher besprochenen Sprachgesetzes,
Er stellt daher auch an die Schüler, deren Muttersprache
Englisch ist und welche Holländisch gewissermassen als fremde
Sprache lernen müssen, höhere Anforderungen im Englischen und
geringere im Holländischen als an die, deren Muttersprache Holländisch
 ist, und für welche erst nach Standard III Englisch als
Medium eingeführt wird.
        <pb n="60" />
        - 52

Bei beiden Sprachen soll das Hauptgewicht auf den Gebrauch
derselben, also auf Sprechen, Lesen, Schreiben, Deklamation und
Aufsatz gelegt werden. Grammatik soll nur insofern berücksichtigt
werden, als sie zur Verbesserung des Ausdruckes zu dienen hat.
Beide Sprachen sollen die beiden Nationen des Landes dadurch
 näher bringen helfen, dass sie dieselben lehren, ihre beiderseitigen
 Charaktereigenschaften zu verstehen und zu würdigen,
Nie soll ein Lehrer durch politische Gründe sich verleiten
lassen, die eine Sprache der anderen vorzuziehen. Er soll stets
nur das Wohl des Kindes im Auge haben und daran denken, dass
die Sprache die Dienerin der Schule und nicht die Schule die
Magd der Sprache ist.
In Schulen, in welchen die Muttersprache der Kinder Holländisch
 ist, soll Englisch allmählich eingeführt werden.
In der Vorbereitungsklasse genügt '/, Stunde pro Tag. Nur
Englisch-Sprechen soll hier in Verbindung mit Anschauungsunterricht
 geübt werden.
Dies soll in „Standard“ 1 seine Fortsetzung finden, doch soll
hier bereits mit Englisch Lesen und Deklamieren begonnen werden.
Auch sind zuweilen einfache Exempel‘ im Kopfrechnen in englischem
Medium aufzugeben und zu lösen. Eine Stunde pro Tag wird in
dieser Klasse für den englischen Unterricht festgesetzt.
In Standard 1 sollen zu den früheren Vebungen noch Schreiben
 der englischen Sprache und Diktat hinzukommen, und zwei
Stunden pro Tag werden hier für den gesamten englischen Unterricht
 angesetzt.
In Standard III soll jedoch bereits während der einen Hälfte
der Schulzeit Englisch und während der anderen Holländisch als
Medium dienen, und zwar so, dass der Unterricht der in diesem
Standard gelehrten Fächer bald in englischer, bald in holländischer
Sprache erteilt wird. Nur für Rechnen soll in dieser Klasse Englisch
 allmählich allein gebraucht werden, und zwar aus praktischen
Gründen, da Englisch die Geschäftssprache des Landes ist.
In den folgenden „Standards“ ist dann Englisch das alleinige
Medium, ausgenommen im Unterricht der holländischen Sprache
und, falls der „School-Board“ dies bestimmt, in noch zwei weiteren
        <pb n="61" />
        - B3 —-Fächern.

 Der Religionsunterricht soll, wie schon bemerkt, stets
möglichst in der Muttersprache des Kindes erteilt werden.
In Schulen, in welchen Englisch vorwiegend die Muttersprache
der Kinder ist, soll in der Vorbereitungsklasse sowie in „Standard“
I mit dem Sprechen des Holländischen im Anschauungsunterricht
begonnen werden. Holländisch Lesen soll in „Standard“ II beginnen,
und so soll der Unterricht des Holländischen allmählich in den
folgenden Klassen fortgesetzt werden.
Mit den Anfangsgründen der Algebra und Geometrie
wird in „Standard“ V begonnen, doch nehmen an diesem sich auf
drei Jahre erstreckenden Kursus nur die Knaben teil.
Bei der Algebra soll naturgemäss vom gewöhnlichen Rechnen
ausgegangen werden, und dieses Fach soll seinerseits wiederum
dazu dienen, die Regeln des Rechnens weiter zu erläutern.
Der Kursus in Geometrie ist sowohl ein theoretischer als auch
ein praktischer, und der Unterricht im Rechnen, in Algebra und
Geometrie soll in enge Verbindung mit dem Unterricht in den
Schulgärten, den Werkstätten und den Laboratorien gebracht werden.
Wie sich der Lehrplan in Bezug auf die Sprachen den Verhältnissen
 des Landes anpassen musste, so musste er dies auch in
Bezug auf Geschichte und Geographie. Er musste neben der
allgemeinen Weltgeschichte und der speziellen Geschichte Englands
und seiner Kolonien noch einen eingehenden Kursus der Geschichte
Transvaals und Südafrikas aufnehmen, mit welchem als dem nächstliegenden
 der Geschichtsunterricht beginnt.
Dem Unterricht in der Geschichte ist dann noch ein Kursus
über die Verfassung des Landes und die staatsbürgerlichen. Pflichten
beigefügt.

Geographie wird in engem Anschluss an die Geschichte gelehrt;
 die Geographie Transvaals und Süd-Afrikas in den unteren
Klassen gleichzeitig mit südafrikanischer Geschichte, die Geographie
Englands und seiner Kolonien gleichzeitig mit der Geschichte dieses
Landes, d. h. in „Standards“ IV und V, während die Geographie der
übrigen Länder in den beiden obersten Klassen gelchrt wird.
Auch für Geschichte und Geographie gilt alo der Grundsatz
des allmählichen Uebergehens von dem Nächstliegenden zu dem
Ferneren.
        <pb n="62" />
        54

Dieser Grundsatz gilt noch mehr für den Unterricht in Naturkunde
 und den Anfangsgründen der Naturwissenschaften
wie Physik, Chemie und Mechanik.
Hierbei soll es hauptsächlich auf die Beobachtung von Natur-Gegenständen
 und Natur-Erscheinungen ankommen, mit dem Hauptziel,
 die Kinder zum selbständigen Denken und Schlüsseziehen zu
bringen. Die Kinder sollen von der Natur direkt lernen und nicht
allein von Büchern und Abbildungen.
In der Unterstufe (bis „Standard“ HM) wird Naturkunde allein
durch Anschauungsunterricht gelehrt. Es soll hierbei das Interesse
 des Kindes für Dinge seiner Umgebung geweckt, und es sollen
in ihm noch schlummernde Fähigkeiten wachgerufen werden.
Es kommt daher hierbei mehr auf eine Verschiedenheit des
Materials als auf ein genaues Eingehen auf einige wenige Gegenstände
 an. Auch sollen wirkliche Gegenstände gewählt werden,
keine Abbildungen, und der Unterricht soll systematisch sein.
Beobachtung und Beschreibung sollen nebeneinander hergehen
und das Kind so zum Sprechen, zum Ausdrücken von Ideen gebracht
 werden. Deshalb wurde auch, wie wir früher sahen, der
Anfangsgebrauch der zweiten Sprache mit dem Anschauungsunterricht
 in Verbindung gebracht.
Auch Zeichnen ist eine Art von Beschreibung. Daher sollen
die Gegenstände des Anschauungsunterrichtes womöglich auch das
Material für den Zeichenunterricht bilden.
In der Mittelstufe („Standards“ III und IV) wird der Unterricht
in Naturkunde mit dem Schulgarten in Verbindung gebracht.
Hier soll die Beobachtungs- und Urteilskraft des Schülers noch
weiter ausgebildet werden. Der Lehrer soll dem Schüler nicht
nur helfen, sich Kenntnisse anzueignen, sondern er soll ihm auch
helfen, von den erworbenen Kenntnissen einen vernünftigen Gebrauch
 zu machen, und der Unterricht soll hier so praktisch wie
möglich sein.
Es werden für diesen Kursus im Lehrplan keine genauen Vorschriften,
 sondern nur Vorschläge gemacht.
Durch den Bau von Mais, Luzerne und Gemüse kann z. B.
den Schülern praktisch gezeigt werden, dass man bei rationeller
Behandluug des Bodens am besten fährt.
        <pb n="63" />
        35

Es kann hierbei gezeigt werden, wie man zu Werke gehen und
wie man nicht zu Werke gehen soll. Es kann z. B. ein Teil des
Schulgartens tief umgegraben und ein Teil nur wenig umgegraben,
ein Stück des Tiefumgegrabenen mit Dünger und ein. Stück des
Wenigumgegrabenen mit Dünger versehen werden. Hierdurch
können die Kinder durch eigene Anschauung lernen, was durch
tiefes Umgraben ohne Dünger und durch geringes Umgraben ohne
Dünger, durch tiefes Umgraben mit Dünger und durch 'geringes
Umgraben mit Dünger erzielt werden kann.
Achnliche Vorschläge werden auch für die Obstkultur gemacht.
Es kann den Kindern der Unterschied zwischen gepfropften und
nicht gepfropften Bäumen gezeigt werden usW.
Ueber alles Gesehene aber sollen die Schüler in ein besonderes
 Buch genaue Notizen eintragen, damit sie auf dieselben jederzeit
 wieder zurückgreifen können.
Weitere Vorschläge sind: Erklärung der Blüten-Befruchtung:
des Keimens der Saat durch eigenes Anschauen, geologische Studien
in der Umgebung der Schulen, naturwissenschaftliche Ausflüge,
Anhalten der Kinder zum Anlegen von Herbarien und Studium
der Tierwelt möglichst direkt nach der Natur.
Die oberste Stufe („Standards“ V, VI, VII, Knaben) soll sich
mit den Anfangsgründen der Naturwissenschaften befassen. Ein
Kursus in Mechanik, Physik und Chemie ist vorgeschlagen.
Es soll darauf gesehen werden, dass die Schüler die Apparate.
soweit diese hierzu erforderlich sind, möglichst selbst anfertigen.
Dies kann leicht in der Schulwerkstätte geschehen.
An Stelle des Unterrichts in den Anfangsgründen der Mechanik,
 der Physik und Chemie darf vom Lehrer auch ein Kursus
in den Anfangsgründen der Botanik oder der Zoologie gewählt
werden. Doch soll auch hier der Unterricht auf der Beobachtung
wirklicher Gegenstände beruhen und ein selbständiges Urteil des
Schülers herbeiführen. Alles soll ein Studium des Wirklichen sein,
und Bücher wie Abbildungen sollen so wenig wie möglich dabei
benutzt werden.
Im Zeichenunterricht wird durch die ganze Schule
Freihandzeichnen nach wirklichen Gegenständen, sowie nach dem
Gedächtnis getrieben.
        <pb n="64" />
        56

Daneben wird von „Standard“ II ab Linearzeichnen eingeführt,
welches für die Mädchen der drei obersten Klassen in Musterzeichnen
 für den Handarbeitskursus gipfelt, während die Knaben
dieser Klassen an dessen Stelle in praktischer Geometrie verbunden
mit dem Handfertigkeits-Unterricht unterwiesen werden.
Der Handfertigkeitskursus erstreckt sich für Knaben
ebenfalls über die ganze Schule. In der untersten Stufe besteht
er in Karton-, in der mittleren in Holz- und in der obersten in
Metall-Arbeit. An dem Kursus für die unterste Stufe nehmen auch
die Mädchen teil.
Der Zweck dieses Unterrichts soll natürlich nicht sein, die
Knaben zu wirklichen Handwerkern auszubilden, sondern Auge
und Verstand des Kindes sollen durch denselben geschärft werden.
Der Knabe soll lernen, seine Hände zu gebrauchen, er soll den
Gebrauch der Werkzeuge und die Eigentümlichkeiten des zu bearbeitenden
 Materials kennen lernen und dabei zu selbständiger,
selbstschöpferischer Arbeit angeregt werden. .
Linearzeichnen soll als Grundlage dienen. HErst muss die
Zeichnung gemacht werden, dann der Gegenstand selbst.
Praktische Geometrie soll in diesem Unterricht geübt werden.
Auch sollen, soweit wie möglich, alle übrigen Untnrrichtsfächer
Anwendung finden und vertieft werden.
Der Charakter des Schülers soll sich dabei entwickeln, und
der Knabe soll sich eine allgemeine praktische Geschicklichkeit
aneignen, die ihm in jedem Berufe, welchen er auch im künftigen
Leben ergreifen mag, vom grössten Nutzen sein wird.
Was der Handfertigkeits-Unterricht für die Knaben, ist der
Unterricht in Näharbeit für die Mädchen.
Der Lehrplan geht davon aus, dass die natürliche Bestimmung
des Mädchens die Ehe ist. Daher soll es auch für diese erzogen
werden. Es soll später in der Lage sein, seine eigenen und der
Kinder Kleider anzufertigen, des Mannes Strümpfe zu stricken usw.
Um in dem Kinde Lust und Liebe zu dieser Beschäftigung zu
erwecken, soll für dasselbe der Handarbeits-Unterricht so interessant
wie nur immer möglich gemacht werden.
Es soll auch hier wie im Handfertigkeits-Unterricht der Knaben
die selbstschöpferische Fähigkeit des Kindes nach Kräften geweckt
        <pb n="65" />
        57 —

werden. Das Mädchen soll daher alles möglichst selbst anfertigen,
dabei zur Erkenntnis seiner Fortschritte gelangen und so zu weiterem
 Schaffen ermutigt werden. Auch hier soll nie etwas Neues
vorgenommen werden, ohne dass dabei auf etwas früher Gelerntes
zurückgegriffen wird.
Während dieses Unterrichts hat die Lehrerin die beste Zeit
und Gelegenheit, erzieherisch auf das Kind einzuwirken. Sie kann
Ideale in ihm wachrufen, seinen guten Gnschmack wecken und sein
Sparsamkeitsgefühl entwickeln.
Ein Mädchen der obersten Klasse soll so weit gebracht werden,
 dass es imstande ist, ein Kleid sowohl selbständig zuzuschneiden
 sis auch anzufertigen.
Um: die Mädchen noch geschickter für ihre zukünftige Bestimmung
 zu machen, ist in den Lehrplan auch ein Kochkursus
aufgenommen, der jedoch nur für die oberste Stufe bestimmt ist.
In. diesem Kursus wird Kochen sowohl theoretisch wie praktisch
gelehrt und besonders auf Hygiene und Hanshaltungs-Oekonomie
Gewicht gelegt.
Im Singen darf für Vokal-Musik das Notensystem oder das
Solfeggieren gewählt werden, doch sollen die Kinder der Oberstufe
 eine genaue Kenntnis der Noten erhalten, und während des
ganzen Kursus soll eine hinreichende Zahl von Liedern auswendig
gelernt werden.
Auf körperliche Uebungen wird sehr viel Wert gelegt.
 Sie bestehen meist in Frei- und Marsch-Uebungen, sowie in
Spielen im Freien,
In den obersten Klassen wird ausserdem noch Unterricht in
Gesundheits- und Mässigkeits-Lehre erteilt. Derselbe soll sich auf
etwa 40 Unterrichtsstunden ausdehnen. Der menschliche Körper,
die Funktionen seiner Teile, die Bedingungen der Gesundheit, Abwehr
 gegen im Lande vorkommende Krankheiten, der üble Einfluss
 von Alkohol auf Gehirn, Herz und Verdauungsorgane sollen
hierbei besprochen werden.
Auch soll dabei stets die Beziehung von Gesundheit und Mässigkeit
 zur geistigen und moralischen Entwicklung des Menschen
im Auge behalten werden. Für diesen Unterricht wird die Trenpung
 der beiden Geschlechter anempfohlen.
        <pb n="66" />
        58 —

Werfen wir jetzt noch kurz einen Rückblick auf den Lehrplan
in seiner Gesamtheit, so sehen wir, dass derselbe durchweg auf
heute allgemein anerkannten pädagogischen Grundsätzen aufgebaut ist.
Auf eine religiöse und moralische Basis sich stützend, soll der
Unterricht in dem Kinde die Fähigkeit des unabhängigen, selbsttätigen
 Denkens wecken, ihm ausreichende Sachkenntnisse geben,
seinen Charakter bilden und ihm körperliche Geschicklichkeit und
Pflege zu teil werden lassen.
Dabei passt sich der Lehrplan, soweit dies vom pädagogischen
Standpunkte aus zulässig ist, den Verhältnissen und Bedürfnissen
des Landes an.
Er hat hierdurch eine praktische Neigung erhalten, wie sie von
so vielen Pädagogen gefordert und erstrebt wird. Er geht aber
nach dieser Richtung hin nirgends zu weit, da er nie die Grenzen
pädagogischer Grundsätze überschreitet,
Wohl mag es beim ersten Blick so erscheinen, als. ob der
Lehrplan für einen 8jährigen Elementar-Kursus zu weit gehe. Die
Zahl der Fächer ist gross und scheint mit der Zahl der zur Verfügung
 stehenden Unterrichtsstunden nicht zu harmonieren.

Die Schulstunden für die Volksschulen Transvaals sind im
Sommer von 8 bis 1 und im Winter von 8% bis 1%, Zwischen den
ersten 2'/, und den letzten 2 Stunden liegt eine Pause von 30
Minuten. Dies macht 4'/, Unterrichtsstunden pro Tag. Die Schüler
der Vorbereitungsklasse haben sogar täglich nur 4 Stunden Unterricht.
 Dazu kommt, dass in Transvaal des Sonnabends keine Schule
abgehalten wird. Die Kinder der Vorbereitungs-Klasse haben
demnach nur 20, die der übrigen Klassen nur 22'/, Unterrichtsstunden
 pro Woche.
Wird aber ein scharfer Unterschied zwischen instrumentalen
und bildenden Fächern gemacht, wie dieses der Lehrplan voraussetzt,
 so kann derselbe auch bei dieser geringen Stundenzahl wohl
eingehalten werden. Wird jedoch auch in den oberen Klassen
noch viel Zeit auf Lesen, Schreiben, mechanisches Rechnen und
Diktat verwendet, und, wie der Direktor des Unterrichtswesens
sich an einer Stelle ausdrückt, der Schlüssel, welcher die Tür des
Wissens öffnen soll, zu lange poliert, so wird allerdings für die
        <pb n="67" />
        39

bildenden Fächer, auf die in den oberen Klassen das Hauptgewicht
gelegt werden sollte, die zur Verfügung stehende Zeit nicht ausreichen.
Es herrscht aber in Transvaal das Bestreben, die tägliche Unterrichtszeit
 zu verlängern. In verschiedenen Schulen, besonders
in denen der Städte, ist dies sogar bereits verwirklicht worden.
Auch will man den Unterricht auf den Sonnabend ausdehnen.
Durch alles dieses wird natürlich die Innehaltung des Lehrplans
wesentlich erleichtert werden.
Der Lehrplan ist erst zwei Jahre in Kraft; aber die kurze
Erfahrung dieser Zeit hat bereits gelehrt, dass er allen Bedürfnissen,
 sowohl pädagogischen wie lokalen, gerecht wird. Noch ist
er allerdings für die meisten Schulen ein Ideal; aber es ist gut,
ein Ideal zu haben, dem man nacheifern kann.

Kapitel VI.
Die Volksschulen Transvaals.
(Siehe zum Folgenden: 1) Education Acts. 1907, 1908 und 1909, revised Regulations
 and Instructions. 2) Regulations, Courses of Instruction 1909. 3) Report,
 Transvaal Education Department 1910.)

Unter den verschiedenen Arten der Volksschulen Transvaals
haben wir zunächst die staatlich unterstützte Farmschule. Sie wird,
wie wir früher sahen, gebildet, sobald wenigstens 10 Kinder zur
Teilnahme am Unterricht vorhanden sind, diese weiter als 3 englische
 Meilen von der nächsten Volksschule entfernt wohnen, und
der Staat für sie keine Beförderungsmittel stellt.
Da der Staat diese Schulen nicht völlig unterhält, sondern pro
Kopf des Kindes nur eine Beisteuer zahlt, so ist das Gehalt der
an denselben beschäftigten Lehrer nur sehr gering. Die meisten
dieser Farmschul-Lehrer sind daher auch nicht professionell ausgebildet
 und besitzen kein Lehrer-Zeugnis.
Die Anforderungen, welche an diese Schulen gestellt werden,
sind dementsprechend gering. Biblische Geschichte, Lesen, Schreiben
 und Rechnen ist alles, was hier verlangt wird. Doch muss
sich auch in diesen Fächern der Unterricht nach den Vorschriften
des Lehrplans richten.
        <pb n="68" />
        60

Wie jedoch schon erwähnt, ist man bestrebt, diese Farmschulen
durch Centralisation baldmöglichst zu beseitigen, und die Zeit liegt
wohl nicht fern, in der dieses Bestreben völlige Verwirklichung
findet.

Höhere Anforderungen werden bereits an die vom Staate allein
unterhaltenen Einlehrer-Schulen gestellt, die nach dem Gesetze
gebildet werden, sobald ‚die Durchnitts-Zahl der Schüler 25 beträgt.
Diese Schulen haben in Uebereinstimmig mit dem staatlichen
Lehrplan die folgenden Fächer zu unterrichten:
1. Biblische Geschichte,
2. Englisch, einschliesslich Sprechen, Lesen, Deklamation,
Schreiben, Aufsatz und Grammatik.
3. Holländisch, einschliesslich Sprechen, Lesen, Deklamation,
Schreiben, Aufsatz, und Grammatik.
4. Geschichte.
5. Geographie.
6. Rechnen.
7, Anschauungsunterricht und Naturkunde; wenn eben möglich
verbunden mit Arbeit im Schulgarten.
8. Näharbeit für Mädchen (falls der Unterricht in der Hand
einer Lehrerin legt).
Bedingt die Zahl der Schüler die Anstellung einer zweiten
Lehrkraft, so dürfen, falls der Schulinspektor dies billigt, ausserdem
 noch die folgenden Fächer unterrichtet werden:
a. Zeichnen,
b. Singen,
c. Körperliche Uebungen verbunden mit wenigstens einer
Schulstunde pro Woche in Gesundheits- und Mässigkeits-Lehre
 für Kinder, welche den vierten „Standard“
absolviert haben.
Solange die Schule nur einen Lehrer besitzt, sollen die Kinder
in derselben nicht weiter als bis „Standard“ IV gebracht werden.
Wünscht ein Schüler, über diesen „Standard“ hinauszugehen, so soll
der „School Board“, wenn eben möglich, dafür sorgen, dass derselbe
täglich durch Transport nach einer grösseren Schule befördert oder
in deren Nähe in einem Kosthause untergebracht wird.
Für die Anstellung neuer Lehrer gilt die folgende Skala: Der
        <pb n="69" />
        61

Leiter einer Schule repräsentiert 25 Schüler, ein Lehrer der unteren
Stufe 40, ein Lehrer der mittleren 35, ein Lehrer der oberen Stufe,
sowie ein Fachlehrer je 30 Schüler.
In allen Schulen mit drei und mehr Lehrern müssen sämtliche
im Lehrplan aufgeführten Fächer, soweit die nötigen Schulgärten,
Werkstätten u. s. w. vorhanden sind, unterrichtet werden.
Wie schon bemerkt, gibt es bereits in Johannesburg und Pretoria
 solche Idealschulen, doch ist ihre Zahl noch gering.
Man hat aber die Absicht, Kochschulen für Mädchen in allen
Centralen der Distrikte zu errichten. Handfertigkeitsunterricht für
Knaben ist bereits in allen Volksschulen Johannesburgs nnd Pretorias,
sowie in den meisten Schulen der übrigen Städte Transvaals eingeführt.

Natürlich bietet die Einführung dieses Unterrichts grössere
Schwierigkeiten auf dem Lande als in den Städten. Dafür hat
man aber auf dem Lande wieder bessere Gelegenheit, Schulgärten
anzulegen, und nach den Berichten der Inspektoren ist hiermit auch
schon fast in allen Landschulen begonnen worden.
Selbstverständlich kommt bei allen diesen Neuerungen die
Ausbildung der Lehrer sehr mit in Frage. Aber auch nach dieser
Richtung hin wird bereits tüchtig gearbeitet. Belehrende Cirkulare
werden vom Departement an die Lehrer gesandt, Ferienkurse werden
 abgehalten, und die Ausbildung der zukünftigen Lehrer in den
Seminarien geht naturgemäss mit dem neuen Lehrplan Hand in
Hand. Doch hierüber späteren Ortes, wenn wir über die Lehrer
und ihre Ausbildung sprechen werden. Hier sei nur noch erwähnt,
dass in Transvaal der Unterricht in der Vorbereitungsklasse, sowie
in den 2 untersten „Standards“, wenn eben möglich, durch Lehrerinnen
 erteilt wird.
Nach dem fünften „Standard“ tritt in der Volksschule eine
Abzweigung der Schüler ein. Die „High Schools“ (Gymnasien)
bauen nämlich auf diesem „Standard“ Ihren Unterricht auf.
Diejenigen Schüler, welche eine „High School“ besuchen
wollen, verlassen daher die Volksschule am besten nach dem absolvierten
 fünften „Standard“.
Aus diesem Grunde wird auch am Ende eines jeden Jahres
ein Stipendiaten-Examen abgehalten, welches sich den für den fünften
        <pb n="70" />
        59

„Standard“ geforderten Kenntnissen anpasst, An diesem dürfen
sich alle Schüler dieser Klasse, welche eine „High School“ zu besuchen
 wünschen und das 13. Lebensjahr noch nicht überschritten
haben, beteiligen.
Die erfolgreichen Kandidaten erhalten, falls sie an einem Platze
wohnen, an welchem sich eine „High School“ befindet, freien Unterricht
 in dieser Schule. Wohnen sie nicht im Bereiche einer
„High-School“, so werden sie auf Staatskosten in einem Kosthause
einer solchen untergebracht und erhalten ausserdem noch freien
Unterricht.
Der Unterricht in den „High Schools“ ist naturgemäss verschieden
 von dem in den Volksschulen, und so lernen Kinder desselben
 Alters in verschiedenen Schuleinrichtungen Fächer von vielleicht
 gleicher Schwierigkeit aber verschiedenen Charakters.
Dennoch hält man in Süd-Afrika an vielen Plätzen an den
sogenannten „Secondary Departments“ fest. Diese „Secondary
Departments“ sind eine Art Aufbau von Gymnasialklassen auf die
Volksschule.
Sie entspringen dem längst veralteten, aber in Süd-Afrika noch
sehr gepflegten Ideal einer einzigen vom Kindergarten bis zum
„Matrikulationsexamen“ hinaufreichenden Schule. Und doch sollten
diese drei: Kindergarten, Volksschule und Gymnasium, die durch
ihre Ziele, Fächer und auch Disziplin so verschieden sind, auch
völlig als getrennte Institutionen behandelt werden.
Dass sie äusserlich unter einem Dache vereint werden, liesse
sich wohl verteidigen. Schreiber dieses war selbst an einer derartigen
 Schule, der „Eendracht-School“, Pretoria tätig, und die
dort erzielten Leistungen waren sehr zufriedenstellend. Aber dort
gab es auch ein besonderes Lehrerpersonal für jede einzelne der
genannten drei Schulgattungen, und die grosse Zahl der Schüler
berechtigte zu diesem Lehrerpersonal.
Aber die heutigen „Secondary Departments“ Süd-Afrikas haben
kein besonderes Lehrerpersonal, und ihre Schülerzahl berechtigt
auch nicht zu einem solchen. Sie werden daher auch niemals das
leisten, was eine wirkliche „High School“ leistet, die besondere Fachlehrer
 hat und für jede Klasse einen besonderen Klassenlehrer, die
mit allen Bedürfnissen einer höheren Schule ausgestattet ist und Aie
        <pb n="71" />
        63

nötigen Bibliotheken und Laboratorien besitzt. Ein Beweis hierfür
sind auch die Examina, welche in den „High Schools“ stets besser
ausfallen als in den „Secondary Departments“.
Ausserdem werden die Lehrer durch die Vorbereitung einiger
weniger Schüler zum Matrikulations-Examen in ihrer Hauptaufgabe,
dem Unterricht in der Volksschule, gehindert. Ein Schulinspektor,
(siehe Report, Transvaal Education Departement 1910 p. 117) berichtet:
 „Schulen mit einem Aufbau von Gymnasialklassen geraten
in Versuchung, ja sie werden sogar durch öffentlichen Druck gezwungen,
 den gesunden Elementarunterricht des Durchschnitts-Knaben
 und -Mädchens zu vernachlässigen, um einige wenige
Kinder einflussreicher Personen für das Matrikulationsexamen vorzubereiten.“
 *) .
In Transvaal gab es (siehe Report, Transvaal Education Departement
 1910 p. 24) im Jahre 1910 noch 18 Volksschulen mit
solchen „Secondary Departments“. Die Zahl der Schüler dieser
Gymnasial-Aufbaue betrug 795, also im Durchschnitt 44 für jede
dieser Schulen, ein Material, das für 2 oder vielleicht 3 „High
Schools“ ausreichen würde. Der Direktor des Unterrichts- Wesens
sagt am gleichen Orte, dass die einzige Möglichkeit, diese „Secondary
 Departments“ zu beseitigen, sei, wenn der Staat das Unmögliche
 tun, d. h. sich dazu entschliessen würde, neben den 6 heute
bestehenden „High Schools“ noch 3 neue zu erbauen und die Kinder
aller dieser „Secondary Departments“ dort auf Staatskosten unterzubringen.

Allgemein sieht man heute in Transvaal die Nachteile dieser
Verbindung der Volksschule mit Klassen der höheren Schule ein
und man tut sein Bestes, die Zahl der „Secondary Devartments“
zu verringern.
Die Einführung des zuvor erwähnten Stipendiaten - Examens
ist auch nach dieser Richtung hin sehr anzuerkennen, da dadurch
die befähigten und fleissigen Schüler rechtzeitig nach der „High
School“ übervesiedelt werden.

*) Schools with the secondary top are tempted — nay forced by public pressure
 — to neglect the sound elmentary education Of the average boy and girl
in order to coach a few children of influenlial persons for the matriculation
examination.
        <pb n="72" />
        — 64 .-Bei

 der Besprechung der Volksschulen dürfen wir auch die
zahlreichen philanthropischen Einrichtungen Transvaals nicht unberücksichtigt
 lassen. Auf diesem Gebiete wird dort bereits sehr
viel geleistet,
Die meisten dieser Einrichtungen sind privater Natur und von
den verschiedenen Kirchen und philanthropischen Vereinigungen
begründet, So gibt es Säuglingsheime, Heime für missgestaltete
und körperlich und geistig zurückgebliebene Kinder usw.
Es würde zu weit führen, auf alle diese Anstalten einzugehen,
Für das Volksschulwesen kommen hauptsächlich die Waisenhäuser
Transvaals in Betracht.
(Vergleiche hierzu besonders: 1) Transvaal Indigency Commission, Minutes
of Evidence 1906-1908, pp. 1, 32—38, 79-85, 90—93, 223-225, 272—275,
281—282. 2) Report, Transvaal Indigency Commission 1906 — 1908, pP- 189 — 193.
3) Report, Transvaal Education Department 1910, pp. 72, 119.)
Von den durch die Kirchen oder wohltätigen Vereinigungen
begründeten Waisenhäusern sind besonders das Waisenhaus in Langlaagte
 und das in Heidelberg, sowie das „Nazareth Home“ und
das „Undenominational Home“ in J ohannesburg zu erwähnen.
Neben diesen gab es bis 1906 noch 3 staatliche Waisenhäuser,
nämlich in Irene, Pietersburg und Potchefstroom. Man ist aber,
wie in den meisten Ländern, so auch in Transvaal zu der Erkenntnis
 gekommen, dass Kinder in Privatwaisenhäusern in der Regel
besser gedeihen als in staatlichen Einrichtungen.
Das Maschinenmässige einer Staatsanstalt hat für gewöhnlich
einen nachteiligen Einfluss auf den Charakter des Kindes. Der
Gouvernementsbeamte tut meist nur seine Pflicht, d. i. das ihm
von seiner Behörde Vorgeschriebene, während der Philanthrop aus
Liebe zur Sache, d. i. hier aus Liebe zum Kinde handelt. Dort
die Schablone, hier das Bestreben, das Familienheim zu ersetzen.
Aus diesem Grunde hat die Transvaalregierung auch nach Errichtung
 eines neuen geräumigen Waisenhauses in Potchefstroom
im Jahre 1906 die beiden anderen staatlichen Waisenhäuser geschlossen,
 die Kinder derselben mit .denen in Potchefstroom vereint
 und die Verwaltung dieser Anstalt einem Komitee von Privatleuten
 übergeben, welches aus 10 Mitgliedern besteht.
Diese Komiteemitglieder, welche teils in Potchefstroom selbst,
teils in der Nähe dieser Stadt wohnen, wurden von einer Anzahl
        <pb n="73" />
        OD

einflussreicher Transvaaler, welche seiner Zeit die Mittel zum Bau
einer mit dem Waisenhause zu verbindenden Gewerbeschule garantierten,
 gewählt.
Der Staat zahlt etwa drei Viertel des Unterhalts dieser Einrichtung,
 der Rest wird durch freiwillige Beiträge und durch den
Verkauf von Artikeln, welche durch die Zöglinge in den Werkstätten‘
 angefertigt werden, gedeckt. Die ganze finanzielle Kontrolle
 dieser Anstalt liegt aber in den Händen des Staates. Das
Waisenhaus ist demnach noch ein staatliches, aber durch die Einsetzung
 des Komitees erhält es einen privaten Charakter.
Auch die meisten privaten philanthropischen Einrichtungen
werden vom Staate, der durch sie ja einer grossen Verantwortung
enthoben wird, unterstützt. Der Staat stellt ihnen zum mindesten
die Lehrkräfte, und falls es not tut, gewährt er auch eine finanzielle
 Beisteuer.
Das allgemeine Bestreben dieser Waisenhäuser ist, den Kindern
das. Familienleben zu ersetzen und sie für das praktische Leben
soweit vorzubereiten, dass sie in demselben selbständig ihren Weg
finden können.
. Aus ersterem Grunde vermeidet man heute auch in der Regel
das Unterbringen der Kinder in grossen kasernenartigen Gebäuden
und wählt lieber das Einfamilienhaus. Aus letzterem Grunde erhalten
 die Kinder, wo dies eben angeht, in dem Institut selbst
neben einer gründlichen Volksschulbildung eine gründliche Ausbildung
 in einem Gewerbe. Sind für letzteres aber die nötigen
Einrichtungen nicht vorhanden, so wird das Beste versucht, die
Zöglinge bei dem Verlassen der Anstalt so unterzubringen, dass
sie die Gelegenheit haben, sich weiter praktisch auszubilden.
Bei dem Waisenhause in Potchefstroom hat man allerdings
das Einfamilienhaus-System noch nicht eingeführt. Dafür geht dasselbe
 aber allen anderen derartigen Einrichtungen Transvaals in
präktischer Beziehung voran. In der dortigen Gewerbeschule werden
 die Zöglinge während und nach ihrer Volksschulausbildung
durch tüchtige Meister zu Wagenmachern, Tischlern, Schlossern,
Sattlern, Schuhmachern, Schneidern, Gerbern und Gärtnern herangebildet.
 Andere erhalten in der dortigen Versuchsfarm der Regierung
 eine tüchtige Ausbildung als Farmer, und die Mädehen.
        <pb n="74" />
        66

welche in dieser Anstalt seit kurzem von den Knaben getrennt
sind, werden in Wäscherei, Kleidermachen und anderen weiblichen
Gewerben praktisch beschäftigt.
Alle diese Waisenhäuser, soweit sie vom Staate unterstützt
werden und eine eigene Volksschule besitzen, sowie alle zuvor erwähnten
 Arten der Volksschule stehen unter der Aufsicht der
staatlichen Schulinspektoren, deren Hauptaufgabe es ist, darauf zu
achten, dass, soweit dies irgend möglich ist, der früher besprochene
Lehrplan befolgt wird.
Im Jahre 1910 gab es, (siehe Report, Transvaal Education
Department 1910 p. 5) für die 27 Distrikte Transvaals 17 Inspektoren,
 darunter einen Inspektor für technischen Unterricht und eine
Dame für die Inspektion der Kosthäuser und der weiblichen Handarbeiten.


Alle Volksschulen, auch die Farmschulen, sollen jedes Jahr
wenigstens einmal inspiziert werden, und der Inspektor hat über
das Resultat der Inspektion der Schulen seines Bezirks dem Departement
 einen ausführlichen Bericht einzuhändigen.

Es ist auch die Aufgabe der Inspektoren, in den beiden obersten
Klassen der Volksschule, „Standard“ VI und VII, am Ende eines
jeden Jahres eine Abgangsprüfung abzuhalten. Das Medium dieses
Examens mag nach Wahl des Kindes Englisch oder Holländisch
sein. Die Prüfung ist eine schriftliche und eine mündliche, und
die Klassenleistungen des verflossenen Jahres werden bei derselben
mit berücksichtigt. Jedes Kind, welches diese Prüfung hesteht,
erhält darüber ein besonderes Certifikat.

Es ist nun durchaus nicht meine Absicht, das Unterrichtswesen
 in Transvaal als etwas Vollendetes hinzustellen. Das Land
ist ein. junges Land, und man kann an dasselbe auf dem Gebiete
der Erziehung noch nicht sehr hohe Anforderungen stellen.

Mein Bestreben ist nur, zu zeigen, dass man sich dort sehr
hohe Ziele gestellt hat und dass auf die Erreichung derselben mit
grösstem Eifer hingearbeitet wird.
In der kurzen Zeit seit der Einführung des Schulzwanges ist
jedenfalls enorm viel geleistet worden. Der dem Unterricht zu
Grunde liegende Lehrplan ist ein vorzüglicher, und die Inspektoren
        <pb n="75" />
        67

stellen in jedem Jahre einen entschiedenen Fortschritt der Kinder
in ihren Gesamtleistungen fest.
Noch aber gibt es manche Hindernisse aus dem Wege zu
räumen. Manche Schäden, welche mit den Verhältnissen des
Landes verbunden sind, werden entweder überhaupt nicht oder nur
ganz allmählich geheilt und beseitigt werden können. Die wichtigsten
 dieser Hindernisse möchte ich hier noch in Kürze erwähnen.
Auf die nachteilige Einwirkung des Zweisprachensystems, durch
welches das Kind gezwungen wird, bereits so früh neben seiner
Muttersprache noch eine zweite Sprache zu lernen. habe ich wohl
nicht mehr weiter einzugehen.
Ein anderer Uebelstand, der früher bereits angedeutet wurde,
ist, dass die Kinder 5 Stunden hintereinander, — allerdings mit
einer einmaligen Pause von 30 Minuten, — dem Unterricht zu
folgen haben, Dies stellt unbedingt, sowohl in physischer wie in
geistiger Beziehung, an Schüler und Lehrer zu grosse Anforderungen.
Bei vielen Kindern kommt noch der weite Schulweg und bei
manchen noch eine nicht ausreichende Ernährung hinzu.
In den meisten Stadtschulen hat man daher seit Beginn des
Jahres 1911, — wenigstens während der kühleren Monate, —
Morgen- und Nachmittag - Unterricht eingeführt. Für die meisten
Landschulen ist aber wegen der grossen Entfernungen, welche
die Mehrzahl der Kinder zurückzulegen hat, diese Abänderung
unmöglich.
An einem freien Sonnabend hält man in den meisten Schulen
Süd-Afrikas noch fest, doch wird in Transvaal auch dieser Tag
wohl bald allgemein als Schultag festgesetzt werden. Die im Lehrplan
 gestellten Anforderungen bedingen dies. Ausserdem ist ein
freier Sonnabend auch wenig begründet, da die Zahl der sonstigen
VFerientage hinter der anderer Länder. durchaus nicht zurücksteht.
Ein anderer Uebelstand ist das häufige Fernbleiben der Kinder
 von der Schule, welches, abgesehen von Krankheit, in vielen
Fällen durch die schweren Gewitterstürme im Sommer und durch
unpassierbare Flüsse bedingt ist.
Im Jahre 1910 (siehe Report, Transvaal Education Department
1910 p. 96) war die Zahl für den Prozentsatz der Durchschnitts-Anwesenheit
 der Kinder in den Volksschulen Transvaals 86. Es
        <pb n="76" />
        68

fehlten also von 100 Kindern im Durchschnitt täglich 14. Es ist
klar, dass diese häufige Abwesenheit der Schüler auf den Unterricht
 höchst hemmend einwirken muss.
Dazu kommt noch das häufige Wechseln der Schulen seitens
der Kinder, dessen Hauptgrund in dem häufigen Wohnungswechsel
der Eltern zu suchen ist, welcher wiederum durch lokale Verhältnisse,
 besonders‘ die Beschäftigung der Eltern, bedingt ist.
Dieser Uebelstand macht sich besonders in den Städten geltend.
Der Direktor des Unterrichtswesens berichtet (siehe Report, Transvaal
 Education Department 1910, p. 65), dass in einigen Schulen
Pretorias und Johannesburgs oft 25, ja 30 Prozent der Kinder
während eines Jahres wechseln, d. h. von einer Schule zur andern
übergehen. Diesen Missstand ‚kann allein die Zeit heilen. Die
Erfahrung lehrt, dass mit der Entwicklung eines Landes auch in
der Regel die Sesshaftigkeit der Bevölkerung Hand in Hand geht.
Das grösste Hemmnis für die Volksschule Transvaals aber ist,
dass in sehr vielen Fällen die Schule nicht durch das Haus unterstützt
 wird, da viele Eltern den Wert derselben nicht ausreichend
zu würdigen wissen,
Der beste Unterricht in der Schule verliert aber einen grossen
Teil seiner wohltätigen Wirkung, wenn ihm nicht eine gesunde
Mitarbeit des Hauses zur Seite steht. .
Die nächste Generation Transvaals wird allerdings über den
Wert einer guten und anhaltenden Schulbildung schon ganz anders
urteilen als die heutige. Auch gibt es schon jetzt manche recht
rühmliche Ausnahmen, Eltern, die „den neuen Kurs“ des Transvaal-Unterrichtswesens
 wohl verstehen und nach jeder Richtung
hin zu fördern suchen.
Man hat nun oft die Frage aufgeworfen, ob das Kind der
Transvaal-Volksschule körperlich, geistig und moralisch einen Vergleich
 mit dem Volksschüler anderer zivilisierter Länder aushalten
könne.

Die „Kommission zur Untersuchung der Notlage Transvaals“ hat
diese Frage (siehe besonders Transvaal Indigeney Commission. Minutes of
Evidence 1906 - 1908 pp. 100 —102, 281—282, 319 --320, 337 339, 358 — 359, 374)
den verschiedensten Sachverständigen, besonders Aerzten und Schulmännern,
 vorgelegt.
        <pb n="77" />
        69

Körperlich soll nach deren Urteil auf das Kind oft eine schlechte
Ernährung einwirken. In körperlicher und geistiger Beziehung sollen
in einigen Fällen Verwandtenehen eine degenerierende Wirkung
gehabt haben. Doch wird ärztlicherseits versichert, dass dieses
nur Ausnahmen seien, und dass die Zahl der geistig Minderwertigen
in Transvaal nicht grösser sei als in den meisten anderen Ländern.
Auf die Moral des Kindes soll in vielen Fällen seine Umgebung
einen. schädlichen Einfluss ausüben. Neigung zur Unwahrheit wird
des öfteren hervorgehoben. Alle aber stimmen darin überein, dass
man an das Transvaalkind an sich im Durchschnitt dieselben Anforderungen
 stellen könne und müsse wie an das Durchschnittskind
irgend eines anderen Landes,
Es ist sicher, dass äuf viele Kinder Transvaals die Umgebung,
in welcher sie aufwachsen, von nachteiliger Wirkung ist, und dass
der Lehrer infolgedessen in der Schule manchmal gezwungen wird,
wenn eine Ermahnung, ein gütiger Verweis oder sonst eine leichtere
Strafe nicht ausreichen, zu ernsteren Strafen zu greifen, die in
einer körperlichen Züchtigung oder gar einem Ausweis ans der
Schule gipfeln.
Für letztere Strafen bestehen (siehe Departmental Circulars,
Nr. 8, March 1910 p. 4—86) besondere Bestimmungen. Nach diesen
darf eine körperliche Züchtigung, — die Transvaal-Volksschulen sind
gemischte, d. h. sie unterrichten Knaben und Mädchen gemeinsam,
-— nur an Knaben vollzogen werden, und zwar nur in Fällen fortgesetzten
 Unfleisses, schweren Ungehorsams, Schulschwänzens. Lügens
 und ähnlicher schwerer Vergehen.
Die Strafe soll durch den Leiter der Schule oder durch einen
Lehrer in Gegenwart des Leiters vollstreckt werden, und zwar
nach genauer Untersuchung des Falles und niemals in der Gegenwart
 anderer Schüler. Sie darf nur mit einem Rohrstock oder
einer leichten Rute und stets nur auf das Gesäss des Knaben ausgeübt
 werden. Irgend eine andere Art körperlicher Züchtigung
ist unter allen Umständen untersagt.
Der Leiter der Schule hat über jede körperliche Züchtigung
ein genaues Protokoll zu führen, und zwar muss dasselbe Namen,
Alter und Vergehen des Knaben, die Zahl der verabreichten Hiebe,
        <pb n="78" />
        —_ 70

das genaue Datum, sowie den Namen des Lehrers, durch welchen
die Strafe vollstreckt‘ wurde, enthalten.
Sollte der Leiter einer Schule es für nötig erachten, einen
Knaben oder ein Mädchen aus der Schule auszuweisen, so geben
ihm die genannten Bestimmungen auch hierzu das Recht, doch
muss er sofort nach der Ausweisung dem Direktor des Unterrichtswesens
 schriftlich die Sachlage ausführlich klarlegen, und dieser
hat zu entscheiden, ob die‘ Ausweisung eine zeitweise oder eine
permanente sein soll.
Auf Grund seiner eigenen Erfahrung kann Schreiber dieses nur
bezeugen, dass obige Bestimmungen genau befolgt werden, und dass
es in Transvaal zu den Seltenheiten gehört, dass die genannten,
schweren Strafen verhängt werden ohne dass das Kind sie in
vollem Masse verdient.
Nachdem wir hiermit die Erörterung der Schulstrafen beendet
haben, möchte ich jetzt noch in Kürze darauf zu sprechen kommen,
wie man in Transvaal mit jugendlichen Verbrechern, d. h. mit Verbrechern
 unter dem majorennen Alter von 21 Jahren verfährt, denn
auch dieses fällt m. E. in den Bereich dieser Abhandlung.
Noch im Jahre 1902 (siehe Report, Transvaal Indigeney Commission
 1906—1908 p. 185—188) gestattete ein Gesetz, „Clause 36
of the Magistrates Court Proclamation, 1902,“ dem Richter, über
Kinder beiderlei Geschlechtes unter 15 Jahren im gebotenen Falle
eine Prügelstrafe zu verhängen.
Dies Gesetz wurde aber im selben Jahre durch ein anderes
Gesetz, „Ordinance No. 47“, dahin abgeändert, dass diese Strafe
nur an Knaben dieses Alters ausgeübt werden solle. Andere Strafen
sind, je nach der Schwere des Vergehens: ein Verweis, eine Lehrzeit
bei einem zuverlässigen Meister, oder aber Gefängnis.
Tüchtige Meister zu finden, welche bereit sind, jugendliche
Verbrecher in die Lehre zu nehmen, hält in Transvaal sehr schwer.
Es wurden daher früher auch wohl jugendliche Delinquenten für
eine bestimmte Zeit in einer Besserungsanstalt der Kap-Kolonie,
dem „Tokai Reformatory“, untergebracht. Das musste jedoch aufgegeben
 werden, da diese Anstalt bald durch jugendliche Sträflinge
der Kap-Kolonie selbst überfüllt wurde.
Im Gefängnis kam es früher oft vor, dass die jugendlichen
        <pb n="79" />
        Delinquenten von den erwachsenen Verbrechern nicht getrennt gehalten
 wurden, ein Uebelstand, der allerdings heute durchweg beseitigt
 ist.
Nun sind aber die Vergehen der meisten jugendlichen Gesetzesübertreter
 wohl mehr ihrer Umgebung als ihrer verbrecherischen
Veranlagung zuzuschreiben. Es kommt daher weniger auf die Strafe
als auf die Besserung, auf das Führen zum rechten Wege, an
Die „Kommission zur Untersuchung der Notlage Transvaals“
empfahl daher auch 1908 für Transvaal den Bau einer Besserungsanstalt
 für jugendliche weisse Verbrecher. In dieser Anstalt sollte
eine Trennung zwischen den wirklich bösartigen und den besser
veranlagten jugendlichen Verbrechern, ‚zwischen. denen über und
denen unter 15 Jahren gemacht werden. Auch wurde empfohlen,
dass in dieser Anstalt ein gründlicher Gewerbe-Unterricht erteilt
werde, damit der Delinquent, wenn er dieselbe verlasse, in der
Lage sei, auf ehrliche Weise sein Brot zu verdienen,
Auch nach dieser Richtung hin hat man in Transvaal inzwischen
gearbeitet. Eine solche Besserungsanstalt besteht augenblicklich
(siehe Report, Education Department 1910 p. 162) in Standerton,
Sie ist mit einer Gewerbeschule verbunden, doch steht die letztere
unter dem Gefängnis- und nicht unter dem Unterrichts-Departement,
was zu bedauern ist, da das Unterrichts-Departement auf dem Gebiete
 der Gewerbeschulen jedenfalls eine weit grössere Erfahrung
besitzt als das Gefängnis-Departement.
Auf dem Gebiete der Besserungs- und Rettungs-Arbeit steht
in Transvaal noch ein weites Feld offen. Doch wird die Regierung
hier von privater Seite durch philanthropische Vereinigungen sehr
unterstützt, welche sich der Kinder, die durch ihre Umgebung
Gefahr laufen, auf Abwege zu geraten, annehmen und welche die
jugendlichen Verbrecher, nachdem sie ihre Strafe verbüsst, auf dem
rechten Wege zu erhalten suchen. Auf diesem Gebiete hat besonders
 die Heilsarmee Hervorragendes geleistet.
Das Verdienst des Staates besteht nach dieser Richtung hin
hauptsächlich darin, dass er den Schaden in der Wurzel zu heilen
suchte, nämlich dadurch, dass er Schulzwang einführte und einen
Lehrplan, der die allgemeine Bildung des Volkes und damit auch
dessen Moral heben wird,
        <pb n="80" />
        Kapitel VII.
Weitere Ausbildung auf Volksschul-Grundlage,

Wenn wir im folgenden die Frage beantworten: Was wird
nun in Transvaal für die weitere Ausbildung derer getan, welche
dem Schulzwange Genüge leisten? so müssen wir dabei in Erwägung
 ziehen, dass die Durchführung des Schulzwangsgesetzes, sowie
 die Aufrechterhaltung und Erweiterung der schon bestehenden
Schuleinrichtungen bereits ganz gewaltige Anforderungen an den
Staatssäckel gestellt haben.
Wenn Zahlen Beweise sind, so möge genügen, dass Transvaal
(siehe Report, Transvaal Education Department 1910 p.110) während
 des einen Schuljahres 1910 weit über 18 Millionen Mark
allein für Unterrichtszwecke verausgabte,
Sollte daher im folgenden auf dem Gebiete der weiteren Ausbildung
 auf Volksschul-Grundlage noch manches wünschenswert
erscheinen, so ist dies nicht die Schuld des Staates und dessen
Verwaltung. Aber aus dem, was geleistet ist, kann man sich bereits
 jetzt ein Bild davon machen, wie sich die Zukunft gestalten
 wird.
Wie bereits zu wiederholten Malen betont, soll die praktische
Neigung des Lehrplans für die Volksschulen, die Aufnahme des
Handfertigkeits-Kursus , die Arbeit in den Schulgärten usw.,
keineswegs den Zweck haben, die Kinder bereits in der Volksschule
 zu Handwerkern oder Farmern auszubilden. Es soll allerdings
 durch diese Einführungen in den Kindern schon in der Schule
Lust und Liebe zu diesen Gewerbszweigen erweckt werden. Die
Transvaal-Volksschule will aber eine Vorschule für alle Gewerbe sein,
Zur Erlernung eines Gewerbes oder Handwerks führen gewöhnlich
 drei Wege. Entweder begibt man sich für eine gewisse
Zahl von Jahren als Lehrling in die Lehre eines tüchtigen Meisters,
oder man beginnt seine Laufbahn als Handlanger und sucht als
solcher soviel wie möglich von einem oder verschiedenen Meistern
zu lernen; oder endlich man besucht eine Schule, in welcher das
Gewerbe oder Handwerk sowohl praktisch wie theoretisch gelehrt
 wird, nn , ;
Für die Erlernung des Landbaues scheiden in Transvaal die
        <pb n="81" />
        73 —-beiden

 erst genannten Wege, für die Gegenwart wenigstens, dadurch
aus, dass es dort heute noch nicht viele „Meister“ auf dem Gebiete
 des Landbaues gibt.
Es bleibt also nur der dritte Weg, die Schule. Der Direktor
des Unterrichtswesens schlug bereits November 1906 (siehe Transvaal
 Indigency Commission, Minutes of Evidence 1906—1908 p.
42—43) für die Landdistrikte die Einrichtung von Schulfarmen vor,
welche auf den in der Volksschule erworbenen Kenntnissen aufdauend
 und sich zugleich den besonderen Landbauzweigen der
einzelnen Distrikte anpassend, sowohl praktisch wie theoretisch
sine gründliche landwirtschaftliche Ausbildung geben sollten.
Leider hat aber nach dieser Richtung hin noch nicht viel
getan werden können, einerseits, weil es an den nötigen Mitteln,
andererseits, weil es an ausreichenden Lehrkräften fehlte,
In einem der grössten Landbau-Distrikte Transvaals, Potchefstroom,
 besteht allerdings in Verbindung mit der Gouvernements-Versuchsfarm
 (siehe Report, Transvaal Indigency Commission 1906
—1908 p. 82) eine grössere Landbauschule. Auch ist hier für die
Unterbringung von Landbau - Schülern aus anderen Distrikten
gesorgt. Aber der Besuch dieser Schule ist für die Söhne ärmerer
Farmer zu kostspielig; auch wird dort eine höhere Vorbildung als
die einer Volksschule vorausgesetzt, und, was das wichtigste ist,
— diese eine Schule reicht nicht aus für den Bedarf des ganzen
Landes,
Da nun aber die Landbaufrage für Transvaal eine so dringende
ist, plante man im Jahre 1910 (siehe Report, Transvaal Education
Department 1910 p. 82) die Errichtung einer Landbau-Hochschule,
deren Bau vielleicht heute schon in Angriff genommen ist.
Man beabsichtigt, von dieser Hochschule aus in ähnlicher
Weise, wie dies in Canada unter dem früher erörterten Mac Donald
System geschieht, auf die ganze landbautreibende Bevölkerung Transvaals
 aufklärend und unterrichtend einzuwirken. Dort werden auch
die nötigen Lehrer für die geplanten Schulfarmen herangebildet werden.
Wenden wir uns jetzt zu den übrigen Gewerben — (siehe
hierzu besonders Transvaal Indigency Commission, Minutes of Ervidence
 1906—1908 pp. 335—337, 393, 403—407), — go fällt von
den drei früher erwähnten Wegen zur Erlernung derselben in
        <pb n="82" />
        Ta

Transvaal der fort, dass man ein Handwerk oder Gewerbe all:
mählich als Handlanger von einem oder mehreren Meistern erlernt.
Zu Handlangerdiensten werden dort fast ausschliesslich Eingeborene
verwendet.
Es bleiben also noch die Lehrlingszeit und die Gewerbe- oder
Handwerksschule. Auch für diese liegen heute die Verhältnisse
in Transvaal nicht besonders günstig, da ein Kind, besonders ein
Knabe, nach vollendeter Schulzeit bereits ohne weitere Ausbildung
einen hohen Lohn verdienen kann.
So verdient ein Mädchen als Verkäuferin oder als Hilfe in
einer Wäscherei oder Cigarettenfabrik M. 40 bis M. 100, ein Knabe
als Hilfe im Bureau, Geschäfts- und Lager-Raum oder als Laufbursche
 und Depeschenträger gar M. 80 bis M. 160 pro Monat.
Viele Eltern sind nicht so gestellt, dass: sie diesen Verdienst
in ihrer Haushaltungskasse entbehren können. Andere wieder
denken nicht daran, dass, falls der Knabe ein Handwerk gründlich
erlernen würde, er später als „gelernter“ Handwerker in Transvaal
überall M. 20 pro Tag verdienen könnte.
Dadurch nun, dass die Kinder so früh in der Lage sind, einen
verhältnismässig hohen Lohn zu verdienen, fällt für sie bedauerlicherweise
 gerade während der Entwicklungszeit, zwischen dem 14,
und 20. Lebensjahre, in vielen Fällen eine Weiterausbildung nach
der Volksschule fort. Es besteht daher die Gefahr, dass sie, wenn
erwachsen, in das früher geschilderte Proletariat ihrer Eltern zurückfallen.


Auf dem Lande, wo ein früher Verdienst nicht so leicht erhältlich
 ist, entschliessen sich die Eltern schon leichter dazu, ihre
Kinder einem Handwerker, besonders einem Wagenmacher, Schmied
oder Zimmermann, in die Lehre zu geben.
In der Stadt geschieht dies weit seltener. Der Durchschnitts-Handwerker
 der Stadt ist nicht in der Lage, einem Lehrling einen
den oben erwähnten Beträgen entsprechenden Lohn zu zahlen. Das
können sich nur grosse Betriebe gestatten, die sich dadurch zu
gleicher Zeit tüchtige Arbeiter heranbilden.
Von diesen Betrieben kommen hauptsächlich die Dynamit-Fabrik
 in Modderfontein, die Eisenbahn mit ihren Werkstätten in
Pretoria und die Minen am Witwatersrand in Betracht.
        <pb n="83" />
        75

Man ist nun zwar in Europa davon abgekommen, Knaben zum
Erlernen eines Handwerks in grosse Betriebe zu senden, da dort
jeder Arbeiter meist nur einen besonderen Teil eines Ganzen anfertigt.
 Dies ist bei den ebengenannten Werken Transvaals nun
nicht in dem Masse der Fall.
Da Transvaal noch ein junges und daher nur wenig selbst
produzierendes Land ist, bedürfen diese Werke einer grossen Zahl
von Handwerkern und zwar für fast alle Gattungen des Handwerks.
 Sie müssen Arbeiter haben, welche einerseits die vorkommenden
 Reparaturen am Orte selbst vornehmen, andererseits ganze
Gegenstände selbst herstellen können.
Die in den Werkstätten dieser Betriebe angestellten Lehrlinge
haben also wohl Gelegenheit, ein Handwerk gründlich zu erlernen.
Diese Werke bezahlen ausserdem ihren Lehrlingen bereits
guten Lohn. So zahlen die Minen während der 5jährigen Lehrzeit
 4 bis 12 Mark pro Tag, und ähnlich stellt sich die Bezahlung
in den beiden anderen genannten Betrieben.
Der Zudrang von Lehrlingen zu diesen Werken ist daher, —
auch aus den Landdistrikten, — sehr gross. Im Jahre 1906 waren
bei den Witwatersrand-Minen 467 und in den Werkstätten der
Eisenbahn zu Pretoria 160 Lehrlinge beschäftigt. Auf der Dynamit-Fabrik
 zu Modderfontein rekrutieren sich die Lehrlinge fast ausschliesslich
 aus der Zahl der Kinder der etwa 200 dortigen Arbeiterfamilien.

Nach dem Urteil der Leiter dieser Betriebe ist jedoch der
„Standard“ IV, welcher heute zum Austritt aus der Schule becechtigt,
 für einen Lehrling nicht ausreichend. Sie wünschen, dass
derselbe den fünften, womöglich den „Standard“ VI absolviert hat.
Um nun möglichst allen Kindern, welche die Schule verlassen
haben, die Gelegenheit zur weiteren Fortbildung zu geben, hat man
damit begonnen, Fortbildungsklassen zu bilden, und es ist, — wenigstens
 in den beiden grössten Städten, Johannesburg und Pretoria,
 — schon heute jedem strebsamen Mädchen und Knaben ermöglicht,
 sich auch nach der Volksschulzeit weiter auszubilden.
Dieser Fortbildungsunterricht, welcher hauptsächlich des Abends
abgehalten wird, wird meist in den staatlichen Schulen erteilt.
Sein Zweck ist vornehmlich, allen Kindern, welche aus finanziellen
        <pb n="84" />
        76

Gründen, d. h. um schon frühzeitig zu verdienen, die Volksschule
verlassen mussten, die Gelegenheit zu bieten, ihre Volksschulbildung
fortzusetzen. Aller Volksschulunterricht dieser Fortbildungsklassen
ist daher auch dem Schulgesetze von 1907 entsprechend frei.
Da nun aber auch ferner eine praktische Ausbildung für die
Erlernung eines Gewerbes oder Handwerks allein nicht ausreicht,
sondern derselben eine theoretische beigegeben werden muss, werden
 in diesen Fortbildungsklassen auch Fächer gelehrt, welche
über das Ziel der Volksschule hinausgehen.
Auch für kommerziellen Unterricht wird gesorgt und für Unterricht,
 der für gewöhnlich nur in den höheren Schulen erteilt wird.
Die Bestimmungen für diese Fortbildungsklassen (siehe Departmental
 Circulars, No. IX, p. 22—928) sind in Kürze folgende:
Nur solche Schüler, welche ihrer Schulpflicht genügten, also
den vierten „Standard“ absolviert haben, dürfen sich an diesen
Kursen beteiligen. Schüler, welche noch irgend eine andere Schule
besuchen, sind von dem Fortbildungsunterricht ausgeschlossen. Nur
in Bezug auf die kommerziellen Fächer mag der Direktor des Un-‚errichtswesens
 hier eine Ausnahme machen.
Die in diesen Klassen gelehrten Fächer sind:
solche für Schüler, welche ihre Volksschulbildung noch nicht
abgeschlossen haben. Sie sind daher ungefähr dieselben, welche
im Lehrplan für die Volksschulen aufgenommen sind, nämlich:
Englisch, Holländisch, Rechnen, die Anfangsgründe der Algebra
 und Geometrie, Geographie, Geschichte, Zeichnen, Gesundheits-
 und Mässigkeitslehre, weibliche Handarbeit, Kochen,
Handfertigkeitsunterricht in Karton, Holz und Metall, Gesang,
körperliche Uebungen und die Anfangsgründe der Chemie,
Physik und Mechanik. Dazu kommt noch für die Mädchen
Unterricht in Wäscherei-Arbeit.
b. kommerzielle Fächer, wie Handels-Arithmetik, Buchführung,
Stenographie, Handels-Korrespondenz und Handels-Geographie.
Fächer, welche sonst in den höheren Schulen gelehrt werden,
wie: Deutsche Sprache und Literatur, Französische Sprache
und Literatur, Lateinische Sprache und Literatur oder über
den Lehrplan für die Volksschule hinausgehend: Englische
Sprache und Literatur, Holländische Sprache und Literatur,

7
        <pb n="85" />
        Fa

Algebra, Geometrie und Trigonometrie, Physik, Chemie und
Mechanik.
technische Fächer einschliesslich Gewerbe-Unterricht, wie angewaändte
 Mathematik, Linearzeichnen, Maschinen- und Bau-Konstruktion,
 Maschinenbaukunst; angewandte Elektrizität,
Zimmerhandwerk und Klempnerarbeit.
Der Unterricht der unter (a) angegebenen Fächer ist, wie
schon bemerkt, frei, doch soll eine Klasse in irgend einem dieser
Fächer nur dann gebildet werden, wenn die Schülerzahl in den
Städten wenigstens 9 und auf dem Lande wenigstens 5 beträgt.
Der Unterricht in den übrigen Fächern wird pro Quartal mit
M. 10 für ein Fach, M. 15 für zwei und M. 20 für drei oder mehr
Fächer berechnet. Eine Klasse in irgend einem dieser Fächer soll
nur dann gebildet werden, wenn die Schülerzahl wenigstens 5 beträgt.
Jährlich werden in diesen Klassen Examina” abgehalten und
Certifikate ausgestellt.
In Johannesburg ist für diesen Unterricht vom Unterrichts-Departement
 ein besonderer Organisator eingesetzt.
Von diesen Fortbildungsklassen wird, besonders in Pretoria
und Johannesburg, reger Gebrauch gemacht. Die grösseren Betriebe
 halten ihre Lehrlinge zum eifrigen Besuch derselben an. Die
Verwaltung der Eisenbahn geht darin sogar so weit, dass sie jedem
Lehrling, welcher die Fortbildungsklassen besucht, neben seinem
täglichen Lohne noch einen Zuschuss zahlt, der sich im Jahre auf
etwa M. 200 beläuft,
Im Jahre 1910 gab es in Transvaal (siehe Report, Transvaal
Education Department 1910 p. 106) 35 solcher Fortbildungsklassen,
an denen 1481 Schüler teilnahmen.
Der dritte Weg, ein Handwerk oder ein Gewerbe zu erlernen,
ist, wie bereits erwähnt, der Besuch einer Handwerks- oder Gewerbeschule.

Eine solche Schule haben wir schon früher in Verbindung mit
dem Potchefstroom-Waisenhause kennen gelernt. Für eine andere
in Verbindung mit dem Waisenhause zu Langlaagte wurden (siehe
Report, Transvaal Education Department 1910 p. 162) im Jahre
1910 Mark 66000 bewilligt. Dieselbe dürfte also heute schon eröffnet
 sein.
        <pb n="86" />
        75

Eine dritte finden wir in Pretoria, die „Pretoria Trades School“,
and eine vierte derartige Schule endlich besteht (siehe Report,
Transvaal Education Department 1910 p. 162) in Johannesburg.
Einen höheren technischen Unterricht bietet die „South African
School of Mines and Technology“ in Johannesburg, welche etwa
unseren technischen Hochschulen und Bergbau-Akademien entspricht
und später noch bei der Besprechung der Hochschulen Transvaals
Berücksichtigung finden wird.
Wir sehen also, dass dem Volksschüler, auch wenn er die
Schule verlassen hat, in den grösseren Städten Transvaals wenigstens,
 bereits heute Gelegenheit geboten wird, seine Volksschulbildung,
 falls er dieselbe noch nicht zum Abschluss brachte, zu
ergänzen.

Auch für Handwerk und Gewerbe wird eine ausgedehnte
praktische wie theoretische Ausbildung geboten, und kommerzielle
Fächer werden gelehrt.
Eine geregelte höhere Schulbildung kann natürlich nur eine
höhere Schule bieten, und dies führt uns jetzt zum nächsten Kapitel,
 in welchem von den „High Schools“ oder Gymnasien die
Rede sein wird.

Kapitel VII
Die sechs staatlichen „High Schools“ Transvaals,
Neben dem Volksschulunterricht durfte natürlich der höhere
Unterricht nicht vergessen werden. Er führt zu der Einführung
neuer Ideen und Methoden. Wenn die Kinder der wohlhabenden
Bevölkerung eine gute höhere Bildung erhalten, so wird dies nicht
ohne Einfluss bleiben auf das Tun und Lassen der weiteren Schichten
des Volkes, und ein guter höherer Unterricht eines geringen Teiles
der Bevölkerung wird auch die Masse zu höheren Idealen erheben.
Um aber auch den fleissigen und intelligenten Kindern der
ärmeren Bevölkerung eine höhere Schulbildung zu ermöglichen,
wurden die früher erwähnten Stipendiats-Examina am Ende des
fünften „Standards“ der Volksschule eingeführt.
Wenn daher bis jetzt viele der besten Stellungen im Staate
        <pb n="87" />
        {?

durch Ausländer besetzt werden mussten, so wird dies in absehbarer
 Zeit durch die grosse Zahl derer, welche im Lande selbst
sine höhere Bildung erhalten, fortfallen.
Wir hatten gesehen, dass bereits vor dem Boerenkriege ein
Anfang auf dem Gebiete des höheren Schulwesens gemacht war.
Heute bestehen in Transvaal schon sechs staatliche „High Schools“:
1. die Cleveland (Johannesburg) „High School“ für Mädchen,
2. die Jeppe „High School“ für Knaben und Mädchen,
3. die Johannesburg „High School“ für Knaben,
4. die Potchefstroom „High School“ für Knaben,
5. die Pretoria „High School“ für Mädchen und
5, die Pretoria „High School“ für Knaben.
Der Durchschnitt der Gesamt-Schülerzahl dieser Schulen belief
sich für die vier Quartale des Jahres 1910 (siehe Report, Transvaal
 Education Department 1910 p. 97) auf 1333.
Die „High Schools“ stehen nicht wie die Volksschulen unter
den „School Boards“ der Distrikte, zu welchen sie gehören, sondern
unter besonderen „Governing Bodies“, leitenden Körperschaften,
die in ähnlicher Weise wie die „School Boards“ auf dem Gebiete
des Volksschulwesens dem Unterrichts-Departement bei der Verwaltung
 der „High Schools“ zur Seite stehen.
Die Gebäude der „High Schools“, besonders die, welche im
Laufe der letzten Jahre errichtet wurden, können in Bezug auf
Schulhygiene und Architektur als Muster dienen und sind mit allen
für einen höheren Unterricht notwendigen Vorkehrungen versehen,
Die meisten von ihnen sind ausserdem mit grösseren Kosthäusern
verbunden, in welchen die Schüler der Aussendistrikte unter Beaufsichtigung
 von Lehrern der Schule untergebracht werden.
Der Unterricht in den „High Schools“ ist nicht frei. Das
Schulgeld beläuft sich (siehe Report, Transvaal Education Department
 1910, p. 89) entsprechend der Höhe der Klasse, welche
die Schüler besuchen, für Knaben auf M. 160, M. 240 und M. 320
and für Mädchen auf M. 120, M. 180 und M, 240 pro Jahr.
Die Differenz der Kosten wird durch den Staat gedeckt. Derselbe
 steuerte im Jahre 1909 (siehe Report, Transvaal Education
Department 1910 p. 89) circa M. 265, im Jahre 1910 circa M, 168
pro Kopf des Schülers bei. Der grosse Unterschied in dem Zuschuss
        <pb n="88" />
        5

des Staates während dieser zwei Jahre ist durch die Zunahme der
Schülerzahl während derselben begründet.
Wie bereits früheren Orts erwähnt, baut der Unterricht der
„High Schools“ auf dem „Standard“ V der Volksschule auf. Einige
dieser höheren Schulen haben jedoch nach Art der in Deutschland
 an manchen Orten ühlichen Vorschulklassen noch zwei Vorklassen,
 welche dem vierten und fünften „Standard“ der Volksschule
 entsprechen.
Noch vor wenigen Jahren wurde in diesen beiden Vorklassen
bereits mit dem höheren Unterricht, z. B. mit Latein und Algebra
begonnen. Hierdurch waren die Kinder, welche nach Absolvierung
des fünften „Standards“ direkt von der Volksschule kamen, benachteiligt.
 Dieser Fehler ist jedoch heute allgemein beseitigt, und
die Lehrer der Vorschulklassen der „High Schools“ haben genau
dem Lehrplan für den vierten und fünften „Standard“ der Volksschule
 zu folgen.
Es besteht überhaupt das Bestreben, diese beiden Vorschulklassen,
 die hauptsächlich auf Wunsch einiger besser situierter
Eltern den „High Schools“ angeschlossen wurden, zu beseitigen
und so die Volksschule völlig von der „High School“ zu trennen,
da diese beiden Schulgattungen sowohl in der Methode des Unterrichts
 als auch besonders in der Handhabung der Disziplin sehr
von einander abweichen.
Der Kursus der „High Schools“ Transvaals erstreckt sich auf
5 Jahresklassen und in der Regel auf die Zeit zwischen dem 12.
und 17, Lebensjahre. Wenn daher im folgenden von Klassen die
Rede ist, so sind damit Klasse I bis V der „High School“
vemeint.

Das Ziel aller „High Schools“ Süd-Afrikas, also auch der
früher erwähnten „Secondary Departments“ der Volksschule, ist
las Matrikulations-Examen, welches am Ende eines jeden Jahres
von der Universität des Kaps der guten Hoffnung abgehalten wird.
Wie das Abiturienten-Examen der deutschen Gymnasien zu
der Wahl eines jeden Studiums in Deutschland berechtigt, so gilt
dies von dem Matrikulations-Examen der Kap Universität für ganz
Britisch Süd-Afrika.
Will man die Anforderungen, welche in diesem Examen ge-
        <pb n="89" />
        81

stellt werden, auf deutsche Verhältnisse übertragen, so entsprechen
dieselben etwa denen der Primareife eines deutschen Gymnasiums.
(Siehe zu dem Folgenden: Calendar, University of the Cape of
Good Hope 1911—1912 p. 76—80.)
Die Fächer, in welchen geprüft wird, sind:
a. Englisch oder Holländisch.
b. Eine zweite lebende Sprache. Die Wahl steht offen zwischen
Englisch, Holländisch, Französisch, Deutsch, Portugiesisch, und
einer Eingeborenen- (Kaffer, Sesuto oder Sechuana) Sprache.
o. Latein.
d. Mathematik: Arithmetik, Algebra und Geometrie.
e. Ein naturwissenschaftliches Fach. Die Wahl steht offen zwischen:
 1. Physik, 2. Chemie, 3. Physik und Chemie vereint,
4. Botanik, 5. Zoologie, 6. Botanik und Zoologie vereint.
f. Geschichte oder Griechisch.
Es unterliegt keinem Zweifel, dass dieses Matrikulations-Examen
der Kap Universität seit Jahrzehnten einen hemmenden Einfluss
auf die Entwicklung des südafrikanischen höheren Schulwesens gehabt
 hat und zum Teil auch heute noch hat, wenn auch, wie wir
sehen werden, während der letzten Jahre einige verbessernde Abänderungen
 vorgenommen worden sind.
Um die Nachteile dieses Examens klarzulegen, habe ich bereits
 hier in Kürze über die Kap Universität selbst zu sprechen.
Näheres über dieselbe werde ich bei der Besprechung der Hochschulen
 Transvaals bringen.
Die „University of the Cape of Good Hope“ ist keine lehrende,
sondern nur eine prüfende Universität, d. h. sie ist: keine Universität
 in unserem deutschen Sinne, sondern nur eine Prüfungskommission,
 zu welcher Professoren der verschiedenen „University
Colleges“ (lehrende Hochschulen) Süd-Afrikas berufen werden.
Diese Prüfungskommission hat allein das Recht, in britisch
Süd-Afrika Examina abzuhalten, welche auch in Grossbritannien Anerkennung
 finden. Für die „High Schools“ kommt von diesen
Prüfungen besonders das Matrikulationsexamen in Betracht. Dasselbe
 ist nur ein schriftliches und für ganz britisch Süd-Afrika das
gleiche. Es beginnt für alle Kandidaten an demselben Tage und
        <pb n="90" />
        892

wird in den Centralen unter Beaufsichtigung eines Regierungsbeamten
 abgehalten.
Für jedes Fach erhält der Kandidat, einen besonderen gegedruckten
 Fragebogen. Nur für Englisch, Holländisch und Mathematik
 besteht eine Ausnahme. Wählt der Kandidat Englisch
als erste lebende Sprache, so erhält er für dieses Fach zwei
Fragebogen zur Beantwortung, wählt er Holländisch, so hat er für
diese Sprache zwei Fragebogen zu beantworten. In Mathematik
wird ihm ein Fragebogen für Arithmetik und Algebra und ein
zweiter für Geometrie ausgehändigt.
Die Zeit zur Beantwortung eines jeden Fragebogens beträgt
drei Stunden, und in der Regel finden täglich zwei Sitzungen von
je dreistündiger Dauer statt.
Das Couvert mit den Fragebogen für das jeweilig zu behandelnde
 Fach wird in Gegenwart der Kandidaten geöffnet, und damit
auch nicht die geringste Unregelmässigkeit vorkommen kann, wird
jedes Fach von allen Kandidaten in ganz britisch Süd-Afrika zur
selben Zeit behandelt. Schreiben also die Kandidaten in Pretoria
ihr Examen in Latein, so schreiben zur selben Zeit die Kandidaten
in Durban oder Kapstadt dasselbe Examen.
Nach beendigter Prüfung werden die Examensarbeiten den verschiedenen
 Examinatoren zur Beurteilung übersandt. Das Resultat
wird nach etwa acht Wochen mit Namensangabe in den Zeitungen
veröffentlicht und zwar mit dem Vermerk, ob der Kandidat 1., 2.
der 3. Klasse, — dies entsprechend der Qualität seines Examens,
bestanden hat.
Auch wird hierbei die Schule genannt, zu welcher der Kandidat
 gehörte, oder es wird, falls er sich zu dem Examen durch
privates Studium vorbereitete, ein diesbezüglicher Vermerk hinter
seinem Namen gemacht.
Bei der Censur der Arbeiten bedienen sich die Examinatoren
des Punkte-Systems (Marking System), d. h. für jede Frage eines
Fragebogens werden Punkte ausgesetzt, und das Examen in einem
Fache wird als bestanden betrachtet, wenn der Kandidat ein Viertel
der für dasselbe ausgesetzten Punkte erreicht. Nur in der ersten
modernen Sprache (Holländisch oder Englisch) müssen 30 Prozent
der ausgesetzten Punkte erzielt werden.
        <pb n="91" />
        33

Zum leichteren Verständnis diene die folgende Tabelle: (Siehe
hierzu Calendar, University of the Cape of Good Hope 1911—1912
p. 79.)

Punkte

Fächer

a. Erste lebende Sprache:
Englisch oder Holländisch
0. Zweite lebende Sprache:
c. Latein :
d. Mathematik
e. Ein naturwissenschaftliches Fach
" Geschichte
oder
Griechisch

1

Maximum IMinimum

400
300 75
350 87
500 | 125
300 75
300 75

400 |

100

In dieser Tabelle stehen sich die Punkte, welche von den
Examinatoren für jedes Fach ausgesetzt werden, und die, welche
von dem Kandidaten zum mindesten in den einzelnen Fächern erreicht
 werden müssen, gegenüber.
Durch dieses Punkte-System wird also nur das berücksichtigt,
was der Kandidat weiss, während in Deutschland, wenigstens in
den Prüfungen der Gymnasien, in den meisten Fächern hauptsächlich
 die Fehler Berücksichtigung finden, also die Leistungen des
Kandidaten nach dem beurteilt werden, was er nicht weiss.
Das Punkte-System, wie es von der Kap Universität gehandhabt
 wird, bringt es, wie aus allem diesem ersichtlich ist, mit sich,
dass ein Kandidat in einem Fache mit nach unseren Beeriffen sehr
geringen Kenntnissen bestehen kann.
Damit dies aher nicht in allen Fächern möglich ist, wird für
die Fächer in ihrer Gesamtheit wiederum ein Minimum von zu
erreichenden Punkten festgesetzt und zwar für das Bestehen erster
Klasse 1350, für das zweiter 1012 und für das dritter Klasse 750
Punkte. .
Die letzte Zahl zeigt, dass es dem Kandidaten nicht möglich
        <pb n="92" />
        ist, zu bestehen, weun er in jedem Fache nur das Minimum von
Punkten erzielt, denn das würde ihm (siehe Tabelle) im Falle, dass
er Griechisch an Stelle von Geschichte wählt, nur 582, wählt er
aber Geschichte, nur 557 Punkte einbringen.
Immerhin ist aber das Minimum von 750 Punkten noch sehr
gering. Es steht (siehe Tabelle), im Falle der Kandidat Geschichte
an Stelle von Griechisch wählt, einem Maximum von 2150, wählt
er aber Griechisch einem Maximum von 2250 Punkten gegenüber.
Ein Kandidat kann also das Examen mit einem Drittel der
von ihm erwarteten Kenntnisse bestehen, denn es wird doch von
einem Examinator vorausgesetzt, dass er nur solche Fragen stellt,
deren Beantwortung er von dem Kandidaten erwarten kann.
Das Einzige, das sich zu Gunsten dieses Systems sagen lässt.
ist, dass durch dasselbe eine gewisse Kompensation herbeigeführt wird.
Auf der anderen Seite kann es sich aber auch ereignen, dass
ein Kandidat eine hohe Zahl von Punkten für die Gesamtheit der
Fächer erhält, in einem Fache aber das vorgeschriebene Minimum
nicht erreicht. In diesem Falle würde er das Examen nicht bestehen.
Alles dies zeigt zur Genüge, dass sich viel gegen das Punkte-System,
 wenigstens wie dasselbe von der Kap-Universität gehandhabt
wird, vorbringen lässt.
Ein weiterer Nachteil dieses Examens besteht darin, dass es
nur ein schriftliches ist. Dieser Uebelstand trifft besonders die
modernen Sprachen. Kann der Kandidat doch mit Leichtigkeit das
Examen in diesen bestehen, ohne die Aussprache derselben zu beherrschen.


Da nun auch die späteren Universitäts-Examina, wie das „Intermediate“
 und „Bachelor of Arts“-Examen von der Kap-Universität
 in gleicher Weise wie das Matrikulationsexamen abgehalten
werden, so findet man sogar unter Kandidaten, welche diese Prüfungen
 in modernen Sprachen bestanden, solche, welche wohl in
der Lage sind, eine gute schriftliche Uebersetzung in einer modernen
Sprache zu liefern, bei dem mündlichen (jebrauch derselben aber
völlig versagen,
Ein mündliches Examen neben dem schriftlichen ist für lebende
Sprachen durchaus notwendig,
Für die toten Sprachen werden im Beginn eines jeden Jahres
        <pb n="93" />
        7,

den Kandidaten für das am Ende des Jahres stattfindende Matrikulationsexamen
 von der Kap-Universität Schriften von Klassikern
zur Vorbereitung vorgeschrieben. Auch dies hat sich zu wiederholten
 Malen dadurch, dass zu diesem Zwecke von den Examinatoren
 zu schwierige und der Vorbildung der Schüler nicht entsprechende
 Schriften gewählt wurden, als ein Missstand erwiesen.
Der Stundenplan der „High School“ gibt für jede der fünf
Klassen im Durchschnitt nur Raum für 3 Stunden Latein-Unterricht
pro Woche. Griechisch wird nur in den drei obersten Klassen
getrieben und beschränkt sich in der Regel auch nur auf drei
Stunden wöchentlich,
Die Kap-Universität schrieb nun für das Jahr 1909 für Latein
Ciceros „Pro Archia“ und 300 Verse aus Ovids Metamorphosen
zur Vorbereitung vor. Ein jeder Schulmann, der aus der Praxis
die Leistungsfähigkeit der Schüler kennt, wird zugeben müssen,
dass es eine Unmöglichkeit ist, dass ein Schüler bei der oben erwähnten
 Vorbildungszeit aus sich selbst heraus „Pro Archia“
verstehen, geschweige denn mit Nutzen übersetzen kann. ;
Der Lehrer hatte hier fast Satz für Satz bei der Uebersetzung
zu helfen und am Schluss der Unterrichtsstunde womöglich noch
die Uebersetzung des jeweilig durchgenommenen Abschnittes zu
diktieren. Welch eine Zeitvergeudung! Die sorgfältige Durchnahme
 der einen Rede Ciceros beschäftigte die Klasse fast ein
halbes Jahr, und dann wurde dieselbe auf Grund der durch die
geringe Zahl der Lateinstunden bedingten geringen Vorbildung der
Schüler von manchen derselben noch nicht völlig verstanden.
Im Griechischen wurde für das Jahr 1910 Lucians „Menippos“!
vorgeschrieben. Es ist wohl‘ nicht nötig, über diesen Missgriff
weiter zu sprechen, wenn man die früher erwähnte geringe Varbereitungszeit
 in Erwägung zieht.
Woher diese Missgriffe kommen? Jedenfalls daher, dass die
FExaminatoren, welche meist Professoren der „University Colleges“
sind, mit den „High Schools“ nicht in genügender Fühlung stehen.
Es ist daher auch für die toten Sprachen ein mündliches Examen
durchaus wünschenswert, damit sich die Examinatoren durch dieses
von dem Durchschnitts-Bildungsgrad der Kandidaten überzeugen
können und dementsprechend ihre Anforderungen stellen.
        <pb n="94" />
        R6

Aus dem schriftlichen Examen allein, — wenigstens wie es
heute gehandhabt wird, — können sie sich, wie wir im folgenden
noch des weiteren sehen werden, kein genaues Bild von den Kenntnissen:
 des Kandidaten machen.

Die Fragebogen für die toten Sprachen enthalten zwei "Teile.
Der erste (seen work) bringt einige Fragen über das Leben und
die Schriften des Klassikers, aus dessen Werken ein Abschnitt
zur Vorbereitung vorgeschrieben wurde, sodann einige längere Passagen
 dieses Abschnittes zur Uebersetzung und endlich einige grammatikalische
 Fragen über das soeben Uebersetzte. Der zweite Teil
(unseen work) stellt Fragen allgemeiner Art, auf welche sich der
Kandidat nicht besonders vorbereiten kann. Die Punkte für den
ersten Teil betragen in Latein 130, in Griechisch 135, die für den
zweiten in Latein 220, in Griechisch 265. Der Hauptwert des
ersten Teils wird auf die Uebersetzung gelegt, und daher werden
auch für diese die meisten Punkte ausgesetzt.
Der Kandidat kann also bereits den grössten Teil der zum
Bestehen des Faches erforderlichen Punkte (Latein 87, Griechisch
100) allein durch die zur Vorbereitung vorgeschriebene Uebersetzung
 erreichen. Wählt er sich dann aus dem zweiten Teil des
Fragebogens noch einige leichte Fragen zur Beantwortung, so hat
er in dem Fache das Examen bestanden. Die Folge hiervon ist,
dass in der obersten Klasse der „High Schools“ in den toten
Sprachen das Hauptgewicht auf die zur Vorbereitung vorgeschriebenen
 Schriften gelegt wird. Manche Kandidaten, deren sprachliche
 Grundlagen nicht ausreichen, den Schriftsteller zu verstehen,
besonders solche, welche sich durch privates Studium zu diesem
Examen vorbereiten, lernen die Uebersetzung direkt auswendig,
was ja bei kurzen Schriften wie den oben genannten für junge
Leute mit gutem Gedächtnis an der Hand des Textes nicht zu
schwierie ist.

Es soll daher oft vorgekommen sein, und dies ist durchaus
nicht unglaublich, dass Kandidaten die Uebersetzung, ohne sie zu
verstehen, so gut ihrem Gedächtnis eingeprägt hatten, dass sie dieselbe
 bei den ihnen zur Uebersetzung vorgelegten Passagen noch
über diese hinausführten, Sie beantworteten dann noch einige
        <pb n="95" />
        Y
Ad

leichte grammatikalische Fragen des zweiten Teiles, und das Minimum
 der zum Bestehen erforderlichen Punkte war erreicht.

Um diesem Uebelstande nun in etwas vorzubeugen, hat die
Kap-Universität seit einigen Jahren, für Latein wenigstens, die Bedingung
 gestellt, dass ein Kandidat zum Bestehen dieses Faches
allerdings nur ein Viertel der für die beiden Teile des Fragebogens
 ausgesetzten 350 Punkte zu erreichen braucht, dass er aber
von diesen wenigstens 44 durch Beantwortung von Fragen des
zweiten Teiles erzielen muss.
Diese Bestimmungen gelten allerdings nur noch bis zum Ende
des Jahres 1912. Wie aus dem neusten Jahrbuch der Kap-Universität
 (siehe Calendar, University of the Cape of Good Hope p. 80)
ersichtlich, werden nach dieser Zeit für Latein und Griechisch besondere
 Abschnitte eines Klassikers‘ nicht mehr zur Vorbereitung
vorgeschrieben werden. Die Examinatoren sind demnach zur Erkenntnis
 der eben geschilderten Missstände gekommen und überlassen
 hinfort die Wahl des Textes für die Uebersetzungen in den
oberen Klassen den für diese Fächer verantwortlichen Lehrern

Während Latein obligatorisch ist, ist Griechisch nur fakultativ,
and es wird in der Regel nur von einer geringen Zahl der Schüler
der „High Schools“ gewählt. Dies wohl vornehmlich, weil sie
dann das Studium der Geschichte fallen lassen müssten. Die „High
Schools“ richten sich nämlich nach den Bestimmungen der Kap-Universität,
 und da diese für das Examen die Wahl zwischen Geschichte
 und Griechisch stellt, so lassen sie in ihrem Stundenplan
den Unterricht von Geschichte und Griechisch zeitlich zusammenfallen.
 Auch dies ist ein Uebelstand, der beseitigt werden sollte.
Des Weiteren birgt die gegenwärtige Handhabung des Kap-Matrikulationsexamens
 für den höheren Unterricht eine grosse Gefahr
dadurch, dass derselbe nur zu leicht zur Pressarbeit wird.
Das Resultat des Examens wird, wie wir sahen, mit Angabe
der Schulen, welche die Kandidaten besuchten, in den Zeitungen
bekannt gegeben. Die natürliche Folge hiervon ist, dass zwischen
den einzelnen „High Schools“ ein gewisser Wettbewerb stattfindet.
Jede Schule wünscht so viele ihrer Schüler wie nur möglich und
diese möglichst erster oder zweiter Klasse auf der Liste der er-
        <pb n="96" />
        88

folgreichen Kandidaten zu sehen, denn die Oeffentlichkeit beurteilt
die Schule fast allein nach diesen Resultaten.
So kommt es, dass der Lehrplan der meisten „High Schools“
allein für dies Examen zugeschnitten und in den obersten Klassen
fast ausschliesslich Pressarbeit getrieben wird. Schüler wie Lehrer
haben nur das eine Ziel vor Augen, denn das Matrikulationsexamen
 wird unter diesen Verhältnissen gewissermassen auch zu
einem Examen für den Lehrer, da seine Lehrfähigkeit nach den
Erfolgen seiner Schüler beurteilt wird.
Die Fragebogen für die Examina der Kap-Universität werden
Jährlich in Buchform herausgegeben. Wohl jede „High School“
besitzt die verschiedenen Jahrgänge dieser Veröffentlichungen. Sie
gehören zu den meist benutzten Büchern der Schul-Bibliothek. Der
Schüler benutzt sie, um zu sehen, ob in seinem Wissen, der Lehrer,
um zu sehen, ob in seinem Unterricht noch grosse Lücken vorhanden
 sind.
Ein anderer Uebelstand des Kap-Matrikulationsexamens bestand
bis vor kurzem darin, dass das Medium desselben nur Englisch
war. Die Fragebogen wurden in englischer Sprache abgefasst und
mussten in englischer Sprache beantwortet werden. Hierdurch wurde
ein grosser Teil der Kandidaten, deren Muttersprache Holländisch war,
benachteiligt. Heute allerdings werden die Fragebogen in englischer
 und holländischer Sprache verfasst, und dem Kandidaten
steht die Wahl zwischen den beiden Landes-Sprachen frei.
Der grösste Nachteil des Kap-Matrikulationsexamens für die
Entwicklung des höheren Schulwesens lag aber darin, dass bis vor
kurzem noch alle, welche eine höhere Carriere einzuschlagen
wünschten, dieses Examen ablegen mussten.
Der Unterricht der höheren Schulen sollte eine bestimmte
Richtung haben; er sollte, der Neigung und der Zukunft des Schülers
entsprechend, entweder klassisch oder modern sein. Das Matrikulationsexamen
 aber macht Latein verpflichtend für alle und da
e8 bis vor kurzem das einzige Examen mit einer „Berechtigung“
war, so machte es auch Latein ohligatorisch für alle höheren Schulen.
Es ist ja ausser Frage, dass das klassische Studium einen hohen
Wert hat und für gewisse Zweige der Wissenschaft durchaus notwendig
 ist; aber, wie die Dinge noch vor kurzem standen. mussten
        <pb n="97" />
        — 89 —-alle,

 Knaben und Mädchen, zukünftige Farmer und Rechtsgelehrte,
[Ingenieure und Geistliche in derselben Weise ausgebildet werden.
Es gibt daher auch wohl in ganz britisch Süd-Afrika keine
staatliche höhere Schule, die nach Art unserer Real- oder höheren
Bürger-Schulen eine ausgesprochen moderne Richtung hat. Ueberall
wird derselbe Kursus befolgt, welchen das Matrikulationsexamen
der Kap-Universität indirekt erzwingt.
In diesem Sinne sagte der Direktor des Transvaal-Unterrichtswesens
 (siehe Regulations, Courses of Instruction 1909 p. 13) im
Jahre 1909: „Es ist nach meiner Meinung bedauerlich, dass die
Leitung der Universität des Kaps der guten Hoffnung keine Mittel
und Wege gefunden hat, Latein im Matrikulationsexamen fakultativ
zu machen und es so denen, welche eine dritte moderne Sprache
an Stelle von Latein wählen, zu ermöglichen, ein Matrikulations-Certifikat
 zu erhalten.“ *), —— und ein Jahr später (siehe Report,
Transvaal Enducation Department 1910 p. 82—83): „Gegenwärtig
ist die herrschende Idee die, dass Kultur nur auf Buchwissenschaft
and deren Wertung beruht. Es ist eine befremdende Tatsache,
für welche in erster Linie die Examinatoren der Kap-Universität
verantwortlich sind, dass Süd-Afrika das entlehnt hat, was man
mit Recht den mittelalterlichen Begriff von Kultur und Vorbereitung
fürs Leben nennen könnte. Obwohl die Zukunft des Landes so
unverkennbar von der Heranbildung von Männern abhängt, die
fähig und geschickt sind, die Wissenschaft für Landbau, Handel
und Industrie, wie z. B. für das Minen- und Ingenieurwesen nutzbar
zu machen, haben dennoch die Universität und infolge dessen auch
das niedere und höhere Schulwesen einen fast ausschliesslich sprachund
 buchwissenschaftlichen Charakter angenommen. Kultur ist von
den Bedürfnissen des Landes getrennt worden, Es sieht in der
Tat fast so aus, als ob die zukünftige Wohlfahrt Süd-Afrikas von
Advokaten, Schulmeistern und Geistlichen abhängig sei. Die Folge
davon ist, dass tatsächlich alle Stellungen, für welche naturwissenschaftliche
 und technische Kenntnisse erforderlich sind, durch Leute

*) Jt is unfortunate, in my opinion, that the authorities of the University
of the Cape of Good Hope have not seen their way to make Latin optional
in the Matriculation Examination, and {hus enable those who take the third
modern language in the place of Latin to obtain a matriculation certificate.
        <pb n="98" />
        30

von Uebersee besetzt sind und dass von dem Bestehen eines Landbaues
 auf naturwissenschaftlicher Basis kaum die Rede sein kann.
Die „Kap-Universität“ und die „lehrenden Universitäten“ müssen
dieses ändern. Es müssen für Naturwissenschaften, Landbau, Technologie
 und Wirtschaftslehre Kurse abgehalten und „Grade“ verliehen
 werden. Latein wird eine Nation nicht „machen.“ *)
Inzwischen hat allerdings die Kap-Universität neue Bestimmungen
getroffen. Sie lässt heute, wenigstens zu dem Studium des höheren
Landbaues (siehe Calendar, University of Cape of Good Hope
1911—1912 p. 192), des höheren Minenwesens (ebendaselbst p.
197—198) und der Feldmesskunst (p. 260—261) auch die Kandidaten
 zu, welche das Matrikulationsexamen in allen Fächern, ausschliesslich
 Latein bestanden, wenn sie das zum Bestehen dieses
Examens vorgeschriebene Minimum von Punkten durch die übrigen
Fächer erzielten.

Auch hat die Kap-Universität eine neue Prüfung, das „University
 Senior Certificate“-Examen eingeführt, welches, falls der
Kandidat dasselbe in Englisch und zwei weiteren modernen Sprachen,
sowie in Geschichte, einem naturwissenschaftlichen Fache und Mathematik
 bestand, zu den obengenannten drei Studienzweigen berechtigt.


*) At present the prevailing idea is that this (culture) means literary attainment
 and appreciation only. It is an astonishing fact for which those in charge
of the Cape University examinations are mainly responsible, that South Africa
has borrowed what one might fairly call the mediaeval conception of culture
and ihe mediaeval conception of preparation for life; and though its future so
obviously depends on the development of men who are trained and alert in
the direction of the application of science to agriculture, to commerce, and io
industrial occupations, such as mining and engineering, yet the university — and
in consepuence the schools and colleges—has proceeded along the linguistic
and literary line almost exclusively; culture has been divorced from national
needs, It would seem indeed that South Africa ınust depend on lawyers, teachers,
and clergymen for its future progress. The consequence is that practically all
scientific and technical posts are filled by men from oversea, while scientific
agriculture can scarcely be, said to exist. The university and the university
colleges must alter this. Courses must be established and degrees must be
awarded in science, in agriculture, in technology, and in economics. Latin will
not make 3 nation.
        <pb n="99" />
        — 91

Gegen die im vorherigen geschilderten Missstände des Kap-Matrikulationsexamens
 hat man nun in Transvaal während der
letzten Jahre energisch Stellung genommen. Es wurde zunächst
durch den Lehrplan des Jahres 1909 (siehe Regulations, Courses
of Instruction 1909 pp. 76 und 77) die Zahl der Fächer für die
„High Schools“ sehr vergrössert und bei der Wahl derselben der
Unterschied in der Ausbildung von Knaben und Mädchen so weit
wie möglich berücksichtigt.
Die Fächer für die „High Schools“ der Knaben sind:
Il. obligatorische:
a. Religion auf der Grundlage des früher. erörterten Religionsgesetzes.

b. Englisch.
5. Holländisch oder, entsprechend dem früher besprochenen Sprachgesetze,
 auf Wunsch der Eltern eine andere moderne Sprache :
(Deutsch oder Französisch.)
Latein oder eine dritte moderne Sprache: (Deutsch oder
Französisch.)
oe. Mathematik: Arithmetik, Algebra und Geometrie,
f. Naturwissenschaftliche Fächer: Physik, Chemie, Botanik,
Zoologie.
g. Geschichte und Geographie.
h. Zeichnen.
i. Körperliche Uebungen, sowie ein Kursus in Gesundheits- und
Mässirkeitsiehre.

Il Fakultative Fächer:
a. Latein, Deutsch, Französisch, Griechisch.
b. Trigonometrie oder ein Zweig angewandter Mathematik oder
Handfertigkeits-Unterricht.
c. Singen.
DieFächer für die„High Schools“der Mädchensind:
I. obligatorische:
Dieselben wie für die Knaben, doch darf Mathematik auf
Arithmetik beschränkt und an Stelle von Algebra und Geometrie
Kochen und Hygiene gewählt und Malerei mit Zeichnen verbunden
werden. Näharbeit und Singen sind stets obligatorisch.
        <pb n="100" />
        99

H. Fakultative Fächer:
a. Latein, Deutsch, Französisch, Griechisch.
b. Algebra.
c. Geometrie,
d. Musterzeichnen für Gewerbezwecke z. B. für Kunst-Handarbeit.
8. Kochen.
f. Kleidermachen.
Ausserdem hat man seit 1909 ein neues Examen, das Schul-Certifikat-Examen
 (School Certificate Examination) eingeführt, welches
 am Ende der vierten Klasse, d. h. ein Jahr vor dem Kap-Matrikulations-Examen,
 unabhängig von der Kap-Universität, durch
eine Kommission, bestehend aus Transvaal-Schulinspektoren, Lehrern
des Pretoria-Lehrerseminars und Professoren des „Transvaal University
 College“ abgehalten wird.
Jeder Schüler der „High Schools“ muss dieses Examen bestehen,
 bevor er in die oberste Klasse versetzt wird. Die Kenntnisse,
 welche man für dasselbe voraussetzt, entsprechen etwa denen,
welche in unserer Kinjährig-Freiwilligen-Prüfung verlangt werden.
Dieses Examen ist im Gegensatz zu dem Matrikulationsexamen
ein schriftliches und ein mündliches. Auch werden die Klassenleistungen
 des Schülers bei demselben mit berücksichtigt. Latein
ist für diese Prüfung nicht obligatorisch, und der Schüler darf an
Stelle von Latein neben Englisch und Holländisch noch eine dritte
moderne Sprache — Französisch oder Deutsch — wählen. Auch
werden für die toten Sprachen zu dieser Prüfung keine Schriften
von Klassikern zur Vorbereitung vorgeschrieben.
Die Mädchen dürfen ausserdem noch für dieses Examen ihre
mathematischen Studien auf Arithmetik beschränken und an Stelle
von Algebra und Geometrie Hygiene und Haushaltungswissenschaft
wählen.

Da nun aber das Kap-Matrikulationsexamen das in Süd-Afrika
allgemein anerkannte Examen ist und Latein, sowie Algebra und
Geometrie obligatorisch macht, so ist die Zahl der Schüler, welche
von den soeben erwähnten Freiheiten Gebrauch machten, nur gering.
Von diesen machen in der Regel nur die Gebrauch, welche nach
dem „School Certificate“-Examen die „High School“ zu verlassen
vedenken.
        <pb n="101" />
        — 93

Auch der grossen Elastizität, welche der Lehrplan durch die
Aufnahmen der vielen fakultativen Fächer bietet, bedienen sich in
ler Regel nur die Schüler, welche nicht beabsichtigen, die ganze
‚High School“ zu absolvieren.

Bei weitem die Mehrzahl der Schüler, besonders der Knaben,
beschränkt ihre Studien fast ausschliesslich auf die für das Kap-Matrikulationsexamen
 vorgeschriebenen Fächer.

Mögen nun auch zeitweilig die Resultate einiger Schulen der
Kap-Kolonie im Matrikulationsexamen die der Transvaal-Schulen
übertreffen, — es wird dort eben mehr Pressarbeit geleistet, — an
allgemeiner Bildung stehen die Schüler der „High Schools“ Transvaals
 jedenfalls denen der Nachbar-Kolonien nicht nach. Dafür
bürgt das „School Certificate“-Examen, welches, da es eine schriftliche
 und mündliche Prüfung ist, dafür sorgt, dass die Schule nicht
zu einer Werkstätte wird, welche die Zöglinge allein dazu fähig
macht, ein bestimmtes Examen sicher zu bestehen.
Als einen Missstand der „High Schools“ Süd-Afrikas möchte
ich noch erwähnen, dass es zuweilen geschieht, dass Schüler auch
aach bestandenem Matrikulationsexamen noch die „High School“
weiterhin besuchen, um dort für das „Intermediate Bachelor of
Arts“-Examen vorbereitet zu werden, eine Prüfung, zu welcher
vorzubereiten für gewöhnlich die Aufgabe der „University Colleges“
ist. Dies geschieht in der Regel, wenn die Schüler nach bestandenem
 Matrikulationsexamen noch sehr jung sind, und die Eltern
zich deshalb scheuen, sie bereits zu einem „University College“
zu schicken.
Hierdurch entstehen ähnliche Anhängsel für die „High Schools“
wie wir sie früher in den „Secondary Departments“ der Volksschulen
 kennen gelernt ‚haben, und sie sind aus denselben Gründen
wie jene zu verwerfen. Man würde sie am besten aus der Welt
schaffen, wenn man die Anforderungen für das Matrikulationsaxamen
 erhöhte und für dasselbe eine untere Altersgrenze festsetzte.
In Transvaal sucht man diese „University Departments“ möglichst
zu vermeiden, und im Jahre 1910 (siehe Report, Transvaal Education
 Department 1910 p. 76) konnte der Direktor des Unterrichtswesens
 berichten. dass an keiner der sechs „High Schools“ während
        <pb n="102" />
        des laufenden Schuljahres Schüler über das Matrikulationsexamen
hinaus unterrichtet wurden.
Wie im Volksschulwesen, so folgt man in Transvaal auch im
höheren Schulwesen dem Prinzip der Centralisation. Hiervon
zeugte die Amalgamation der früheren „Eendracht High School“
mit den beiden anderen „High Schools“ Pretorias.
Wie wir früher sahen, gehörte die „Eendracht School“ zu den
sogenannten „C. N. O0“ - Schulen, welche zur Zeit der Kron-Kolonie
von der Holländisch sprechenden Bevölkerung Transvaals als Antwort
 auf das Gesetz Ordinance 7 errichtet wurden, die aber,
nachdem das Sprachgesetz von 1907 die Gründe, welche zu ihrer
Errichtung geführt hatten, beseitigt hatte, in die Zahl der Staatsschulen
 aufgingen.
Die „Eendracht School“ setzte sich, wie wir weiter sahen,
aus einem Kindergarten, einer Volksschule und einer „High School“
zusammen. Die „High School“ derselben, eine gemischte Schule
mit etwa 200 Zöglingen, wurde im April 1910 mit den beiden
anderen „High Schools“ Pretorias dadurch vereinigt, dass ihre
Knaben mit ihren Lehrern zu der „High School for Boys“ und
die Mädchen mit ihren Lehrerinnen zu der „High School for Girls“
übergingen. Diese Amalgamation war aus finanziellen, politischen
und pädagogischen Gründen entschieden sehr erwünscht.
Wie die Volksschulen, so werden auch die „High Schools“
jedes Jahr wenigstens einmal inspiziert, und zwar geschieht dies
entweder durch den Direktor des Unterrichtswesens oder durch
Professoren des „Transvaal University College“,
Das Schülermaterial ist naturgemäss in der „High School“ ein
besseres als in der Volksschule. Das Stipendiaten-Examen am Ende
des „Standard“ V der Volksschule bürgt dafür, dass nur die besten
Schüler die Vergünstigung eines freien höheren Unterrichts erhalten.
Die Mehrzahl der übrigen Schüler entstammt den besseren Familien
 der Engländer, Boeren, "Holländer, Deutschen, kurz aller im
Lande vertretenen Nationen weisser Rasse.
Die Eltern nehmen in der Regel grosses Interesse an dem
Vorankommen ihrer Kinder, doch wird es für gewöhnlich, nicht
wie bei uns, als eine so dringende Ehrensache angesehen, dass ein
Schüler ein gewisses Ziel erreicht oder das End-Examen ablegt.
        <pb n="103" />
        95

Die sozialen Verhältnisse sind eben andere, und wir finden in einer
höheren Schule Transvaals nur selten Schüler, die sich ein gewisses
 Ziel “ersitzen“.
Ueber Mangel an Aufmerksamkeit hat sich der Lehrer in der
Regel nicht zu beklagen. Die Schüler sind meist aufgeweckt, besitzen
 guten Menschenverstand und haben während der Schulstunden
die beste Absicht, etwas zu lernen. Ein Lehrer, der es versteht,
von seiner Zeit während der Schulstunden guten Gebrauch zu
machen, d. h. der klar im Unterricht ist und denselben interessant
zu gestalten weiss, wird daher, zum wenigsten in Fächern, die
keine grosse häusliche Vorbereitung seitens der Schüler erfordern,
stets gute Erfolge erzielen.
Auf häuslichen Fleiss darf man sich allerdings nicht zu sehr
verlassen. Hier spricht, besonders bei den Schülern, welche von
den Landdistrikten stammen, das Gewohntsein an das freie und ungebundene
 Farmleben mit. Auch wird für unsere deutschen Begriffe
zu viel Wert auf Sport gelegt. Täglich Turnen oder Fussball oder
Tennis oder Cricket oder Hockey oder Drill für die Schul-Freiwilligen-Corps
 (Scouts) wäre bei den Anforderungen, welche in
Deutschland an einen Gymnasiasten gestellt werden, unmöglich.
Ist nun aber ein deutsche Gymnasiast seinem gleichalterigen Kollegen
in Transvaal auch wissenschaftlich überlegen, so übertrifft ihn
{etzterer in der Regel an körperlicher Kraft und Gewandtheit.
Auch die Mädchen haben ihren Sport, wie Tennis und „Basket
Ball“, wenn auch nicht in dem Masse wie die Knaben. Dafür
befassen sie sich aber ausserhalb der Schulstunden fast durchweg
sehr viel mit Musik, ein Fach, das bekanntlich sehr viel Zeit in
Anspruch nimmt.
Unter den 6 „High Schools“ ist die „Jeppe High School“
die einzige, in welcher noch Knaben und Mädchen nebeneinander
in derselben Klasse unterrichtet werden; aber auch für diese Schule
ist. bereits (siehe Report, Transvaal Education Department 1910
p- 175) eine Trennung der beiden Geschlechter in Erwägung gezogen.
Schreiber dieses hatte während seiner vierjährigen Tätigkeit
an der früheren‘ „Eendracht High School“ Gelegenheit, die Leistungen
von Knaben und Mädchen in gemeinsamer Arbeit zu vergleichen.
Er unterriehtete in Latein, Griechisch, Deutsch und zeitweilig auch
        <pb n="104" />
        36

in Geometrie und Geschichte. Auch war er durch seine Kollegen
über die Leistungen in den übrigen Fächern orientiert. Er ist zu
dem Resultat gekommen, dass bis zum 15. Lebensjahre die Leistungen
der Mädchen denen der Knaben mindestens gleichwertig sind, dass
nach dem 15. Lebensjahre sich aber meist ein Uebergewicht in
den Leistungen der Knaben geltend macht.
Mit Bezug auf besondere Fächer hat er den Eindruck gewonnen,
 dass die Mädchen bis zum 15, Jahre den gleichaltrigen
Knaben in Geschichte, Geographie und Aufsatz überlegen sind,
letztere aber erstere wiederum in toten Sprachen, Geometrie und
Algebra übertreffen. Nach dem 15. Lebensjahre stellt sich jedoch,
wie bemerkt, eine gewisse HErschlaffung auf Seiten der Mädchen
ein, sodass auch die Resultate der Prüfungen meist zu Gunsten
der Knaben lauten.
Latein ist der wunde Punkt wohl aller „High Schools“ Süd-Afrikas,
 denn die toten Sprachen erfordern mehr häusliche Arbeit
als irgend eins der übrigen Fächer, Griechisch bietet schon weniger
Scwierigkeiten, da diese Sprache in der Regel nur von sehr befähigten
 Schülern gewählt wird und für dieselbe durch Latein,
dessen Unterricht zwei Jahre früher beginnt, bereits eine gewisse
Grundlage gelegt ist.
Der Unterricht der modernen Sprachen, Deutsch und Französisch,
 wird durch das vorausgehende Erlernen der beiden Landessprachen,
 Englisch und Holländisch, wesentlich erleichtert. Für
die übrigen Fächer werden im grossen und ganzen geringe Anforderungen
 an den häuslichen Fleiss des Schülers gestellt; es wird
von ihm vorausgesetzt, dass er dieselben im wesentlichen während
der Schulstunden meistert.
Sich unter den Schülern der „High Schools“ Transvaals die
nötige Autorität zu verschaffen, wird jedem Lehrer anfangs einige
Schwierigkeiten bieten. Zunächst sollte der Lehrer, und hierauf
wird noch nicht genügend Wert gelegt, beide Landessprachen beherrschen.
 In dieser Beziehung lassen besonders die Lehrer hbritischer
 Abkunft noch viel zu wünschen übrig.
Sodann muss er den Charakter der Schüler erst gründlich
studieren. Ein deutscher Lehrer z. B., der einigen Humor besitzt,
 und in deutschen Schulen gewohnt war, durch diesen die
        <pb n="105" />
        Aufmerksamkeit seiner Schüler rege zu halten, würde, selbst wenn
er von Haus aus ein guter Disziplinär ist, einen grossen Fehler
begehen, wenn er seinen‘ Humor, bevor er den Charakter der
Schüler genau kennt, auch in einer Transvaal-Schule spielen liesse.
Die Transvaal-Schüler, Knaben wie Mädchen, würden nur zu leicht
„Statt des kleinen Fingers die ganze Hand ergreifen.“ Sie sind geneigt,
 mit ihrem Lehrer familiär zu werden, und dies ist entschieden
kein Fehler; aber wehe dem Lehrer, wenn die Schüler zu familiär
werden!
Erst wenn er den Charakter des Transvaal-Schülers genau
studiert hat, darf der Lehrer es wagen, auf seine frühere. Methode
zurückzufallen, und dann wird er allerdings auch meist mit einem
lebhaften und humorvollen Unterricht guten Erfolg haben.
Schreiber dieses spricht hier aus Erfahrung. Es war ihm an
ainer deutschen Schule ein leichtes, unter seinen Schülern Zucht
und Ordnung zu halten. In der Transvaal-Schule aber dauerte es
wenigstens ein halbes Jahr, bis er seinen Schülern gegenüber den
richtigen Ton fand. Heute allerdings ist es ihm ein Vergnügen, in
einer Transvaal-Schule zu unterrichten.
Die Kinder der deutschen Schule sind eben Kinder deutscher
Eltern, Disziplin und Respekt vor dem Lehrer sind ihnen angeboren
 und anerzogen. Das fällt in einer Transvaal-Schule in grossem
Masse fort. Es kommt daher dort wohl noch mehr als in Deutschland
 auf die Persönlichkeit des Lehrers an, und die Persönlichkeit
des Lehrers muss sich der Individualität. dem Charakter des Schülers
anpassen.
Eine gute Disziplin zu halten ist ferner in „High Schools“, in
welchen Knaben und Mädchen getrennt unterrichtet werden, leichter
als in einer gemischten Schule. In einer gemischten „High School“
wird der Lehrer stets mehr gezwungen sein zu strafen als in einer
anderen. Nicht, dass die Mädchen grössere Schwierigkeiten böten,
ihr Betragen ist im Durchschnitt besser als das der Knaben; aber
die Knaben sind oft geneigt, sich durch Unbotmässigkeit vor den
Mädchen als Helden aufzuspielen. Aus diesem Grunde ist der getrennte
 Unterricht von Knaben und Mädchen, wie er heute in 5
der 6 „High Schools“ Transvaals gepflegt wird, entschieden erwünscht,
 und Schreiber dieses konnte sich nach der Amalgamation
        <pb n="106" />
        98

der gemischten „Eendracht High School“ mit den beiden anderen
„High Schools“ Pretorias während seiner Tätigkeit an der „High
School“ für Knaben persönlich von einer Erleichterung der Disziplin
 überzeugen.
Wenn von manchen Schulmännern den gemischten Schulen
das Wort geredet wird, weil durch ein Zusammenarbeiten der
beiden Geschlechter ein gewisser Ehrgeiz erweckt werde, so stimmt
Schreiber dieses denselben bezüglich der „High Schools“ Transvaals
nicht bei. Der „Ehrgeiz zum Guten“ gleicht wenigstens dort den
‚Ehrgeiz zum Bösen“ nicht aus.
Dass aus moralischen Gründen die Trennung der Geschlechter
wünschenswert sei, hat Schreiber dieses nicht gefunden. Er hatte
während eines Jahres in der obersten Klasse der „Eendracht
High School“ Schülerinnen bis zu 22 Jahren und Schüler bis zu
24 Jahren, — das hohe Alter ein Resultat des Krieges, der die
Schulbildung unterbrochen, — gemeinsam zu unterrichten. Das
Verhalten von Schülern. und Schülerinnen untereinander war stets
korrekt, Der gemeinschaftliche Unterricht hatte auch eine entschieden
 gute Einwirkung auf das spätere gesellschaftliche Leben
beider, und bestände der oben erwähnte Missstand nicht, und wäre
der Lehrplan für Knaben und Mädchen heute noch der gleiche,
so wüsste Schreiber dieses nicht, ob er dem gemeinsamen Unterricht
 von Knaben und Mädchen in den „High Schools“ nicht den
Vorzug geben würde.
Die gesetzlich festgesetzten Bestimmungen für die Strafen in
den „Hig Schools“ sind dieselben, welche wir früher bei der Besprechung
 des Volksschulwesens kennen lernten. Auch hier ist
die Ausweisung aus der Schule für Knaben und Mädchen und eine
körperliche Züchtigung für Knaben his in die oberste Klasse gestattet.


Natürlich aber ist die Methode des Unterrichts und der Disziplin
 in der „High School“ sehr verschieden von der der Volksschule.
 Der Schüler der „High School“ soll nicht soviel unterrichtet
 werden als sich selbst unterrichten. In Bezug auf Disziplin
soll er lernen, sich selbst zu meistern; er soll den Schulgesetzen
folgen, nicht aus Furcht vor Strafe, sondern weil er die Vernünftigkeit
 der Ideale der Ordnung und Sitte, welche ihm vorgelegt wer-
        <pb n="107" />
        “) ——

den, erkennt und begreift. Selbstbeherrschung ist das Ziel der
„High School“.
Aber dieses Ziel wird nicht immer erreicht, und deshalb gibt
es Fälle, in welchen leider auch in der „High School“ von den
erwähnten schweren Strafen Gebrauch gemacht werden muss, Es
liesse sich hier bezüglich der körperlichen Züehtigung manches dagegen
 vorbringen, dass der Leiter der Schule über die Vollstreckung
dieser Strafe endgültig zu entscheiden und dass er entweder allein
oder‘ der Lehrer in seiner Gegenwart die Strafe vorzunehmen hat.
Immerhin bedeutet dies Verfahren eine Verkürzung der Autorität
Jes einzelnen Lehrers. Auf der anderen Seite hat es aber auch
wieder vieles für sich. Vor allem wird dadurch bewirkt, dass eine
körperliche Züchtigung nur bei wirklich schweren Vergehen angewendet
 wird; denn ein Lehrer wird nur selten und nur in sehr
arnsten Fällen einen Schüler beim Leiter der Schule anzeigen.
Würde er in weniger ernsten Fällen oder zu häufig die Hülfe des
Leiters der Schule in Anspruch. nehmen, so würde dies ein Beweis
dafür sein, dass er nicht in der Lage ist, sich durch seine eigene
Persönlichkeit den nötigen Respekt unter seinen Schülern zu verschaffen.

Klassenbücher, in welche wie bei uns die Lehrer Bemerkungen
äber Vergehen einzelner Schüler eintragen, und welche auch bei
der Ausstellung der Zeugnisse Berücksichtigung finden, kennt man
in Transvaal nicht. Dafür hat man dort ein sehr empfehlenswertes
Verfahren. Auf jedem Klassentisch liegt das „Punkte-Buch“ (Mark-Book)
 aus. In dieses trägt jeder Lehrer, welcher in der Klasse
unterrichtet, die Punkte, welche die einzelnen Schüler in seinem
Fache während der laufenden Woche erreichten, ‚ein. Der Klassenlehrer
 addiert dieselben am Ende der Woche und teilt der Klasse
bei Beginn der nächsten Woche das Ergebnis jedes einzelnen
Faches, sowie den sich aus dem Gesamtresultat der Fächer ergebenden
 Klassenplatz mit.
Zur Illustration diene das folgende für 5 Schüler zusammenvestellte
 Beispiel:
        <pb n="108" />
        Erste Woche des Quartals.

Fächer:

Maximum
der erreich-Eng-



 |

30

Holländisch

 |!

mn

Latein
oder
Deutsch: Arith.| Algeoder

N kmetin bra
Französ.

Mathematik

GeomMe-





30

20 |

20

20

Geschich,

und -
Geograph.|

oder
Griechisch:

30

Physik

oder

Chemie

Sum mal

{

Klassen-





Jaren

Punkte

Na-A



20

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30 |

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25

95
        <pb n="109" />
        — 101 --Durch

 dieses Verfahren hat der Klassenlehrer eine vorzügliche
Handhabe, auf seine Schüler erzieherisch einzuwirken und das
Streben des einzelnen Schülers durch Lob oder Tadel zu erhöhen.
Auch gibt dieses System sowohl dem Klassenlehrer wie dem Leiter
der Schule im Falle einer Anfrage seitens der Eltern jederzeit
einen genauen Ueberblick über die Leistungen der Schüler und zwar
nicht nur in den einzelnen Fächern sondern auch in deren Gezamtheit.
 Die Ergebnisse dieser „Punkte-Bücher“ werden auch
bei der Ausstellung der Zeugnisse mit berücksichtigt.
In diesem Falle ist das Punkte-System entschieden empfehlenswert.
 Ein Lehrer kann, wenn er sich an dasselbe gewöhnt hat,
seine Prädikate durch Zahlen weit genauer und in mindestens
ebenso kurzer Zeit ausdrücken als durch Worte, denn jeder „Einer“
bedeutet bereits eine Erhöhung resp. ein Herabsetzen des Prädikats.
Wandte sich Schreiber dieses daher früher bei der Besprechung
des Kap-Matrikulationsexamens gegen das Punktesystem, so wollte
er damit nicht das Punktesystem an sich verwerfen, sondern seine
Handhabung seitens der Kap-Universität, die einen Kandidaten ein
Examen bestehen lässt, wenn er nur einen Bruchteil der vorausgesetzten
 Kenntnisse besitzt.
Das Punkte-System, wie es bei der Führung der „Mark Books“
der Schulen gehandhabt wird, zeitigt in der Praxis entschieden
gute Erfolge, wenn es auch in der Theorie etwas umständlich erscheinen
 mag.
Zeugnisse werden in den „High Schools“ Transvaals in der
Regel vierteljährlich ausgestellt. Auch hier bedient man sich zum
Ausdrücken der Prädikate für die einzelnen Fächer des Punkte-Systems.
 Die Resultate werden also in Zahlen gegeben. Nur für
Betragen, Aufmerksamkeit und Fleiss werden sie in Worten ausgedrückt.


Vergegenwärtigen wir uns zum Schluss dieses Kapitels nochmals
 alles das, was in Transvaal während der letzten Jahre auf
dem Gebiete des höheren Schulwesens geleistet wurde, die Einführung
 des Stipendiaten-Examens, welches auch dem Unbemittelten
eine höhere Schulbildung eröffnet, sowie die Stellungnahme gegen
das Kap-Matrikulations-Examen durch die Vermehrung der Lehrfächer
 und die Einführung des Schul-Certifikat-Examens, so kommen
        <pb n="110" />
        — 102 —

wir zu dem Resultat, dass wie auf dem Gebiete des Volksschulwesens
 auch auf dem Gebiete des höheren Schulwesens ein entschiedener
 Fortschritt zu verzeichnen ist. Mit Recht konnte daher
der Direktor des Unterrichtswesens bereits im Jahre 1910 (siehe
Report, Transvaal Education Department 1910 p. 78) berichten:
„Ich zaudere in der Tat nicht, zu sagen, dass unsere höheren
Schulen heute von der Oeffentlichkeit als Einrichtungen anerkannt
werden, welche eine Gelegenheit für höheren Unterricht bieten,
wie sie an keiner anderen Schule Süd-Afrikas besser geboten wird. *)

Kapitel 1X.
Die Hochschulen Transvaals,

‘Siehe hierzu besonders: Report of ihe Technical Education Commission 1903,
Correspondence relating to the Organisation of Higher Education in the Transvaal
 1908, Report, Transval Education Department 1910 p. 80—83 und Calendar,
University of the Cape of Good Hope 1911 — 1912).
Um uns ein klares Bild von dem Hochschulwesen Transvaals
zu verschaffen, müssen wir in Kürze einen Blick auf das Hochschulwesen
 der übrigen drei Provinzen britisch Süd-Afrikas, besonders
 aber auf das der Kap-Kolonie werfen, da dieses auf die
Entwicklung des Hochschulwesens Transvaals einen grossen Einfluss
gehabt hat.
Bereits im Jahre 1858 wurde in der Kap-Kolonie eine Prüfungs-Kommission
 eingesetzt, welche Examina in den Fächern, welche bei
ans in der philosophischen, der juristischen und der naturwissenschaftlichen
 Fakultät gelehrt werden, sowie im Ingenieurwesen, in
ler Feldmess- und Schifffahrtskunde usw. abhielt und diesbezügliche
Certifikate ausstellte,
Im Jahre 1873 wurde durch ein Gesetz (Act 16 of 1873)
nach dem Muster der „University of London“ eine prüfende Universität,
 die „University of the Cape of Good Hope“, begründet,
hestehend aus einem Kanzler, einem stellvertretenden Kanzler, einer

*) I have, indeed, no hesitation in saying that our secondary schools are
now becoming recognized by the public as institutions which afford opportunities
lor secondary education second to none which are to be obtained in South Africa.
        <pb n="111" />
        103 —

Körperschaft von Examinatoren und den verschiedenen. „Graduates“,
d. h. denen, welche an der Universität einen „Grad“ erlangten.
Diese „Universität“ trat nun, — selbst in Wirklichkeit nichts weiter
als eine Prüfungskommission — an die Stelle der eben erwähnten;
im Jahre 1858 eingesetzten Prüfungskommission.
Sie hält, wie wir gesehen haben, das Matrikulations-Examen
ab und verleiht nach englischem Muster Grade, wie den „Bachelor
of Arts“ (B. A.), „Master of Arts“ (M. A). „Bachelor of Science“
/B. Sc.), „Master of Science“ (M. Sc.), „Bachelor of Laws“ (L.L.B.),
„Doctor of Laws“ (L. I. D.) und andere. Ausserdem erteilt sie
Certifikate über bestandene (Examina im Ingenieurwesen, in Feldmess-
 und Schiffahrts-Kunde usw.
Ein Gesetz vom Jahre 1875 (University Extension Act of 1875)
gab der University of the Cape of Good Hope das Recht, auch
Kandidaten aus Natal, dem Orange-Frei-Staat und der damaligen
Südafrikanischen Republik (Transvaal) zu ihren Prüfungen zuzulassen.
Im Jahre 1879 wurden durch einen königlichen Erlass (Royal Charter)
 die Grade, welche die Kap-Universität ausstellt, denen irgend
einer Universität Grossbritanniens und Irlands gleichgestellt.
Diese Gleichstellung der Examina der Kap-Universität mit
denen der Universitäten des vereinigten Königreiches bedingt natirlich
 auch die Anerkennung der britischen Examina in Süd-Afrika;
sie bedingt aber auch ferner, dass die Kap-Universität an ihre
Kandidaten mindestens gleich hohe Anforderungen stellt wie die
britischen Hochschulen. Das ganze Hochschulwesen Süd-Afrikas
hat hierdurch naturgemäss einen entschieden englischen Charakter
angenommen.
Die Vorbereitung für die Examina der Kap-Universität geschieht
durch die verschiedenen „University Colleges“ (lehrende Universitäten)
 Süd-Afrikas, und ein Teil der Professoren dieser „Univesity
Colleges“ wird auch in den Rat der Examinatoren der Kap-Universität
 berufen.
Die Namen der heute bestehenden lehrenden Universitäten
sind :
I. The South African College, Cape Town.
II. The Victoria College, Stellenbosch.
I. The Huguenot College, Wellington (nur für Studentinnen.)
        <pb n="112" />
        — 104

IV. The Rhodes University College, Grahamstown.
V. The Grey University College, Bloemfontein.
VI. The Transvaal University College, Pretoria,
VII. The Natal University College, Pietermaritzburg.
VEII. The South African School of Mines and Technology,
Johannesburg.
Die sich immer mehr ausdehnende Minenindustrie Süd-Afrikas
machte natürlich auch das Heranbilden von Bergbau-Ingenieuren
notwendig. Das „South African College, Cape Town“, das „Victoria
College, Stellenbosch“ und die „School of Mines, Kimberley“ blieben
 jedoch für eine Reihe von Jahren (1895—1903) die einzigen
Hochschulen, an welchen man in Süd-Afrika das höhere Minenwesen
 studieren konnte. Der Kursus für dies Studium erstreckt
sich auf 4 Jahre, und die Examina zur Erlangung des Diploms als
Bergbau-Ingenieur werden wie alle übrigen Examina von der Kap-Universität
 abgehalten.
In Transvaal hat man erst spät mit der Begründung einer
Hochschule begonnen. Kurz vor dem Kriege war allerdings, wie
wir früher sahen, in Pretoria eine Art Bergbau-Akademie, die
Staats-Mijn-School, eröffnet worden. Sie zählte jedoch bei Ausbruch
des Krieges nur 4 Studenten, bestand also eigentlich nur dem
Namen nach.

Bald nach dem Kriege wurde aber in Transvaal allgemein das
Verlangen nach Hochschulbildung im eigenen Lande laut. Man
konnte es nicht billigen, dass Eltern, welche wünschten, dass ihre
Kinder eine über das Matrikulationsexamen hinausreichende Bildung
erhielten, gezwungen waren, dieselben zu den „University Colleges“
der Nachbar-Kolonien oder gar zu den Hochschulen Europas und
Amerikas zu schicken.

Man kam zu der Einsicht, dass, wenn man wolle, dass die
Jugend des Landes in die Lage gesetzt werde, dereinst mit dem
Zuzug von aussen den Wettbewerb aufzunehmen, ihr im eigenen
Lande eine Ausbildung geboten werden müsse, die der in anderen
Ländern erhältlichen ebenbürtig sei. Man müsse mit dem dem
Wohle des Landes Nächstliegenden, der Ermöglichung einer höheren
technischen Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung des Berg-
        <pb n="113" />
        105 -

baues beginnen, und Johannesburg sei der geeignetste Ort zur Beoründung
 einer technischen Hochschule.

Die Regierung erkannte das dringende Bedürfnis und übergab
die Angelegenheit einer besonderen Kommission zur Prüfung, Das
Resultat war die Begründung des „Technical Institute’s“ Johannesburg
 im Jahre 1903. Dieser Hochschule wurden dann noch Klassen
angeschlossen, in welchen nach Art der übrigen „University Col-{eges“
 Südafrikas auch andere Fächer wie Sprachen, Rechtswissenschaft
 usw. gelehrt wurden. Um diese Ausdehnung der an ihr
gelehrten Wissenschaften anzuzeigen, verwandelte das „Technical
Institute“ seinen Namen in „The Transvaal University College“.
So standen die Dinge, als Transvaal verantwortliches Gouvernement
 erhielt.
Wie wir bereits in früheren Kapiteln gesehen haben, ich erinnere
 an das Schulgesetz von 1907, den neuen Lehrplan für die
Volksschulen von 1909, die Reform der „High Schools“ durch die
Einführung des Schul-Certifikat-Examens usw.), nahm man sich in
Transvaal nach der Verleihung eines verantwortlichen Gouvernements
 von neuem mit grossem Eifer des Unterrichtswesens an.
So wurde auch dem Hochschulwesen sowohl seitens der Bevölkerung
 als auch seitens der Regierung das grösste Interesse entzgegengebracht.


Immer noch verliess eine grosse Zahl von jungen Leuten, die
die „High Schools“ absolviert und das Matrikulations-Examen abgelegt
 hatten, das Land, um die „University Colleges“ der Nachbarkolonien
 oder die Hochschulen Europas oder Amerikas zwecks
ihrer weiteren Ausbildung zu besuchen. Wenn auch die Tradition
hierbei viel mitsprach und das Verlangen, sich in der Welt umzusehn,
 so zeigte die sehr grosse Zahl derer, welche im Auslande
sine höhere Bildung suchten, doch, dass das Hochschulwesen im
eigenen Lande nicht ausreichte.
Das damals bestehende „Transvaal University College“ in
Johannesburg wurde allerdings von Studenten der Technologie und
des Bergbaues rege besucht, auch wurde von den Klassen für Landmesskunde
 und Rechtswissenschaften ein guter Gebrauch gemacht.
Die übrigen Klassen jedoch, besonders die, welche sich mit Fächern
        <pb n="114" />
        106 —

befassten, die bei uns von der philosophischen Fakultät gelehrt
werden, zählten nur eine geringe Zahl von Studenten.
Man mass hierfür hauptsächlich der Oertlichkeit die Schuld
bei und glaubte, dass Johannesburg mit den Witwatersrand-Minen
als natürlichen Laboratorien wohl der günstigste Ort für eine
technische und Bergbau-Hochschule sei, dass aber für das Studium
der übrigen Fächer sich ein stiller Ort wie Pretoria weit besser
eigne und auch bei den Eltern grösseren Anklang finden werde.
Wiederum wurde von der Regierung eine Kommission eingesetzt,
 um das bestehende Hochschulwesen einer gründlichen Prüfung
zu unterziehen und neue Vorschläge zu machen. Diese Kommission
(siehe Correspondence relating to the Organisation of Higher Education
 in the Transvaal 1908 pp. 11 und 12) schlug vor:
1. dass

Latein (Sprache, Literatur) und römische Geschichte,
Griechische (Sprache, Literatur) und griechische Geschichte,
Englisch: Sprache und Literatur,
Holländisch: Sprache und Literatur,
Von anderen modernen Sprachen wenigstens:
Französisch: Sprache und Literatur,
Deutsch: Sprache und Literatur,
Moderne Geschichte,
Logik, Psychologie und Philosophie,
Reine und angewandte Mathematik,
Physik und Chemie,
Botanik und Zoologie,
Geologie,
Pädagogik,
Hebräisch,
Staatswissenschaft und weitere noch wünschenswert erscheinende
 Fächer,
b. Rechtswissenschaften,
c. Feldmesskunde
in Pretoria gelehrt werden sollten,

N.

2. dass

Ingenieurwissenschaften sowie Bergbau und damit verwandte
Fächer, ferner Rechtswissenschaften und Feldmesskunde.,
        <pb n="115" />
        107

in Johannesburg gelehrt werden sollten.
3. dass
eine Liandbauhochschule an einem noch zu bestimmenden
Orte begründet werde.

Das Resultat ist, dass Transvaal seit 1908 eine technische
Hochschule und Bergbau-Akademie unter dem Namen „The South
African School of Mines and Technology“ in Johannesburg und
sine lehrende Universität, „The Transvaal University College“, in
Pretoria besitzt. Die Einrichtung einer Landbau-Hochschule wurde
allerdings beschlossen; aber, soweit mir bekannt, ist dieser Beschluss
noch nicht zur Ansführung gebracht worden.
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gelehrt, dass die Begründung
 des „Transvaal University College“ in Pretoria oder besser
die Uebersiedelung desselben von Johannesburg nach Pretoria entschieden
 ein Erfolg war. Die Klassen dieser Universität werden
rege besucht und bieten zugleich den fortgeschritteneren Zöglingen
des Pretoria-Lehrer-Seminars Gelegenheit, sich in ihnen wissenschaftlich
 weiter auszubilden.
Seit Juni 1910 haben wir ein vereinigtes Süd-Afrika. Die
vier Provinzen, sind näher aneinander geschlossen, und es steht zu
erwarten, dass sie auch auf dem gesamten Schulwesen sich zu gemeinsamer
 Arbeit vereinen werden. Der Direktor des Transvaal-Unterrichtswesens
 berichtet (siehe Report, Transvaal Education
Department 1910 p. 76), dass während der nächsten Jahre, — das
Hochschulwesen wenigstens, — von den vier Provinzen gemeinsam
geregelt werde.
Es wäre zu wünschen, dass zum mindesten einer lehrenden
Universität jeder der vier Provinzen in gleichem Masse das Recht,
Examina abzuhalten, erwirkt werde, wie es die Kap-Universität
heute besitzt, und dass dies Recht allmählich auf sämtliche südafrikanische
 Hochschulen ausgedehnt werde, denn es ist nur billig,
dass alle Professoren, welche für den Unterricht verantwortlich
sind. auch zu den Prüfungen hinzugezogen werden.
Unbedingt aber sollten sämtliche Prüfungen schriftlich und
mündlich abgehalten werden, und dies ist bei den grossen Entfernungen
 und der hohen Zahl der Kandidaten unmöglich, wenn
        <pb n="116" />
        . 108

die Examina nur von einer Prüfungskommission abgehalten werden,
zumal wenn deren Sitz so weit von dem Mittelpunkt der vier verainten
 Provinzen entfernt liegt.
Auch wäre es wünschenswert, dass Süd-Afrika wenigstens eine
Universität mit einer medizinischen Fakultät erhielte. Bis heute
sind für das Studium der Medizin in ganz britisch Süd-Afrika noch
keine Vorkehrungen getroffen.
Dass es an den „University Colleges“ Süd-Afrikas keine besondere
 theologische Fakultät gibt, liegt wohl hauptsächlich daran,
dass die Zahl der verschiedenen Konfessionen eine so grosse ist,
Die niederländisch-reformierte Kirche besitzt allerdings ein Seminar
in Stellenbosch, in welchem ihre Geistlichen herangebildet werden.
Die Geistlichen der meisten übrigen Konfessionen werden in Europa
ausgebildet oder von dort berufen, Allerdings bieten die „University
 Colleges“ durch das Lehren der Fächer, welche bei uns in
das Gebiet der philosophischen Fakultät fallen, auch dem Studenten
 der Theologie eine wertvolle Grundlage für sein Studium,
Wie die meisten „High Schools“, so sind auch fast alle „University
 Colleges“ Süd-Afrikas mit Kosthäusern für die Studierenden,
deren Angehörige nicht am Platze wohnen, verbunden. Die Studenten
 haben dort den Hausordnungen zu folgen und stehen unter
der Beaufsichtigung der Professoren. Der ganze Zuschnitt der
„University Colleges“ ist mehr der einer höheren deutschen Schule
als der ciner freien deutschen Universität. Auch besteht die Arbeit
 der Professoren mehr in wirklichem Unterrichten als im Halten
von Vorlesungen. Von der bei uns so sehr gepriesenen akademischen
 Freiheit ist an den Universitäten Süd-Afrikas wenig zu
spüren. Die Haupterholung der Studenten bildet der ausgedehnte
Sport, der auch von den Professoren nach jeder Richtung hin begünstigt
 wird.
Ein weiterer Unterschied zwischen dem Hochschulwesen Süd-Afrikas
 und Deutschlands besteht endlich noch darin, dass man
sich in Süd-Afrika fast für alle Examina, soweit sich diese nicht
auf das Gebiet der Naturwissenschaften oder der Technologie erstrecken,
 d. h. soweit sich die nötigen Kenntnisse für dieselben
durch Buchstudium erwerben lassen, durch privates Studium, also
ohne irgend welchen Universitätsbesuch vorbereiten kann. Nur
        <pb n="117" />
        109

muss man die Examina in der vorgeschriebenen Reihenfolge ablegen.
 Man wird also nicht zu dem Master of Arts-Examen zugelassen,
 bevor man das Matrikulations-, das Intermediate- und das
Bachelor of Arts-Examen bestand. Auch muss zwischen der Ablegung
 der einzelnen Examina eine bestimmte Anzahl von Jahren
verstrichen sein. Es sind hauptsächlich Juristen und Lehrer, welche
von dieser Vergünstigung vielfach Gebrauch machen.

Werfen wir jetzt nochmals einen Rückblick auf alles das, was
wir bisher über das Unterrichtswesen Transvaals erfahren haben,
;o erscheint uns vom pädagogischen Standpunkte aus wohl entschieden
die Entwicklung des Schulwesens unter dem Einfluss der natürlichen
 Verhältnisse des Landes als das Wichtigste.
Alles andere musste aber herangezogen werden, um ein klares
Bild von dem Unterrichtswesen Transvaals in seiner Gesamtheit zu
arhalten, zugleich aber auch, um zu zeigen, dass zunächst das Hauptgewicht
 auf den Aufbau eines soliden Fundamentes gelegt wurde.
Die Einführung der allgemeinen Schulpflicht, sowie eines Lehrplanes,
der sich den Bedürfnissen des Landes anpasst und dabei doch
zugleich allen modernen Grundsätzen der Pädagogik gerecht wird,
sind die Grundmauern, auf welchen sich das höhere Schulwesen
weiter aufbauen und entwickeln‘ kann. Den Mörtel aber, — um
im Bilde zu bleiben, — bieten die Lehrer, von deren Ausbildung
im folgenden Kapitel die Rede sein soll.

Kapitel X.

Die Lehrer Transvaals und ihre Ausbildung.
Siehe hierzu besonders: Transvaal Education Department, Information for the
1se of Candidates desiring to enter Normal Colleges 1911. — Regulations goveraing
 the Training of Teachers and the Issue of Teachers' Certificates 1911. —
Departmental Exantinations 1911. — Regulations as to the Conditions of Service
for Teachers on the Established Teaching Staff 1908)
Die Lösung der Lehrerfrage hat von jeher in Transvaal grosse
Schwierigkeiten geboten, und, wie wir sehen werden, ist diese
Frage auch heute noch nicht völlig zufriedenstellend beantwortet.
Es ist eine naturgemässe pädagogische Forderung, dass die
        <pb n="118" />
        — 110 —

Schuljugend des Landes möglichst durch Söhne und Töchter des
Landes erzogen werde. Das Landeskind soll der Lehrer des Landeskindes:
 sein. Des Kindes Charakter ist im. wesentlichen durch
seine Umgebung bedingt, und nur der, welcher diese Umgebung
genau kennt und womöglich selbst in ihr aufgewachsen ist, wird
des Kindes Charakter völlig verstehen.
Einen süddeutschen Lehrer für Süddeutschland, einen norddeutschen
 für Norddeutschland und einen Tranvaallehrer für Transvaal
 und nicht einen Sohn der Nachbar-Kolonien oder gar anderer
Erdteile, der erst die Psychologie des Kindes und die für ihn neuen
Landesverhältnisse studieren muss!
In Transvaal aber ist die Zahl der im Lande selbst ausgebildeten
 Lehrer im Vergleich zu der grossen Ziffer der eingewanderten
Lehrer eine sehr geringe, und auch heute noch rekrutiert sich nur
ein Teil der jährlich neu angestellten Lehrer aus den Söhnen und
Töchtern des Landes. Aber der Zudrang von Landeskindern zum
Lehrerberuf wird jährlich grösser, und in absehbarer Zeit wird
Transvaal in der Lage sein, seinen Bedarf an Lehrern selbst zu decken.
Bereits vor dem Kriege wurden, wie wir früher sahen, in der
„Staats-Model-School“ zu Pretoria einige Zöglinge zu Lehrern ausgebildet,
 doch war ihre Zahl nur sehr gering. Nach dem Kriege
aber wurden drei Seminarien begründet: in Heidelberg, Johannesburg
 und Pretoria, deren Zöglingszahl von Jahr zu Jahr wächst.
Das Schulzwangsgesetz von 1907 vergrösserte naturgemäss die
Nachfrage nach Lehrern, und der Lehrplan für die Volksschulen
von 1909 erhöhte die Anforderungen an deren Ausbildung.
Die Zahl der Lehrer stieg allein von 1907—1910 (siehe Report,
Transvaal Education Department 1910 p. 48 und 105) von 1400
auf 2068, nämlich 1083 Lehrer und 985 Lehrerinnen.
Kann nun, wie wir sahen, in Transvaal ein Knabe oder Mädchen
nach Abgang von der Volksschule bereits einen guten Verdienst
erhalten, so ist für junge Leute mit einer höheren Schulbildung
die Möglichkeit eines frühen, wenn auch vielleicht nicht dauernden
Verdienstes noch weit grösser, und die Aussicht auf einen sofortigen
Erwerb hat etwas sehr verlockendes,
Der Staat musste daher, um den Zudrang zum Lehrfach zu
erhöhen, zunächst dieses Studium finanziell soweit wie möglich er-
        <pb n="119" />
        — 111

leichtern. Aus diesem Grunde wurde festgesetzt, dass die Ausbildung
 zum Lehrerberufe frei sein solle. Der Staat zahlt sowohl
fir den Unterricht der Seminaristen als auch für deren Verpflegung
in den Kosthäusern der Seminarien, Auch bewilligt er den Zöglingen,
 welche bei ihren Angehörigen wohnen, einen Zuschuss zu
ihrem Lebensunterhalt.
Der Staat geht sogar noch weiter; er bietet auch den Schülern,
welche den siebten „Standard“ der Volksschule absolvierten oder
eine dementsprechende Schulbildung besitzen, falls sie sich entschliessen,
 ‚den Lehrerberuf zu ergreifen, bis zur Erreichung des
für den Eintritt in ein Seminar vorgeschriebenen Bildungsgrades
“freien Unterricht in einem „Secondary Department“ der Volksschule,
 oder in einer „High School“, ‚Auch in diesem Falle erhalten
 die Schüler freie Beköstigung, falls ihre Angehörigen ausserhalb
 des Bereiches der Schule wohnen.
Dafür muss sich aber ein jeder, welcher solche Vergünstigungen
zeniesst, verpflichten, dem Staate nach Beendigung seiner Studien
für jedes Jahr seiner Ausbildung ein Jahr lang als Lehrer, — natürlich
 mit Gehalt —, zu dienen, im Mindestfalle aber im Ganzen
2 Jahre, selbst wenn die Zeit seiner Ausbildung eine kürzere war.
Die finanzielle Erleichterung des Studiums allein genügte aber
nicht. Der Staat musste ausserdem, sowohl um Kinder des Landes
für das Lehrfach zu gewinnen, als auch um tüchtige Lehrer von
aussen heranzuziehen, für seminaristisch ausgebildete Lehrer ein
Mindestgehalt festsetzen, welches den Landesverhältnissen entspricht.
Dieses beträgt heute M. 4400 für Lehrer und M. 3300 für
Lehrerinnen und kann als durchaus ausreichend bezeichnet werden.
Diese Massnahmen haben sich sehr bewährt. Der Zudrang
zu den 3 Seminarien ist heute ein grosser. Im Jahre 1910 konnten
“siehe Report, Transvaal Education Department p. 51 und pp. 199
—214) 101 in den 3 Landesseminarien ausgebildete Lehrer neu
angestellt werden, und die Zahl der sich noch in Ausbildung befndenden
 Seminaristen betrug 263.
Das Unterrichts-Departement hält 3 verschiedene Examina für
Lehrer‘ ab und erteilt auch dementsprechend 3 verschiedene Certifikate.
 nämlich erster, zweiter und dritter Klasse.
        <pb n="120" />
        — 112 —

Das Examen für das Certifikat 3. Klasse ist ausschliesslich
für die Volksschullehrer bestimmt. Der Seminarkursus, welcher zu
demselben vorbereitet, erstreckt sich auf zwei Jahre, und die Anforderungen
 für denselben sind naturgemäss indirekt durch den
Lehrplan für die Volksschulen vorgeschrieben: Die Seminaristen
sollen während dieser 2 Jahre soweit gebracht werden, dass sie
den Anforderungen, welche der Lehrplan für die Volksschulen von
1909 an die Lehrer stellt, gerecht werden können.

Zu dem Eintritt in die Seminarien berechtigt das Bestehen des
früher besprochenen Schul-Certifikat-Examens oder eine gleichwertige
 Schulbildung. Während des ersten Jahres werden die
Seminaristen ausschliesslich wissenschaftlich ausgebildet und auf
eine Bildungsstufe gebracht, welche das Matrikulationsexamen, jedoch
ohne Latein, voraussetzt. Seminaristen, welche das Kap-Matrikulationsexamen
 bestanden, haben daher nur den Kursus des zweiten
Jahres zu absolvieren. Letzterer ist rein professioneller Natur; er
erstreckt sich neben der Theorie und Praxis des Unterrichts hauptsächlich
 auf die Fächer, welche in den höheren Schulen entweder
anr fakultativ sind oder dort nicht in dem Masse und in der Art
and Weise betrieben werden, dass sie für einen Lchrer, der dem
Lehrplan für 1909 gerecht werden will, ausreichen.

Die Seminarien Transvaals sind nicht wie die unsrigen direkt
mit einer Volksschule verbunden, sondern die Seminaristen besuchen
während des zweiten Jahres ihrer Ausbildung verschiedene Schulen
des Ortes, an welchem sich ihr Seminar befindet, und werden dort
durch Lehrer dieser Schulen und Lehrer ihres Seminars in die
Praxis des Unterrichts eingeführt und am Ende ihres Kursus zeitweilig
 mit der selbständigen Leitung einer Klasse betraut.

Die Erfahrung hat jedoch gelehrt, dass ein Jahr für die professionelle
 Ausbildung nicht ausreicht. Der Direktor des Unterrichtswesens
 (siehe Report, Transvaal Education Department 1910
p. 54) schreibt daher: „Es sollte möglich sein, im Jahre 1911 für
lie Seminarien ein dem Matrikulationsexamen gleichwertiges Eintrittsexamen
 einzuführen. Der Vorteil hiervon würde sein, dass die
Kandidaten für das dritter Klasse Lehrer-Certifikat-Examen in
        <pb n="121" />
        115

Wirklichkeit ihre ganze Zeit (2 Jahre) in den Seminarien ptofessioneller
 Arbeit widmen könnten, *) Wahrscheinlich ist diese
Aenderung heute bereits zur Ausführung gebracht.
Zu dem Examen für das Certifikat zweiter Klasse
bereitet allein das Lehrerseminar zu Pretoria vor. Auch für dieses
Examen erstreckt sich der Kursus auf 2 Jahre, ein Jahr wissen
schaftlicher und ein Jahr professioneller Ausbildung. Die wissenschaftliche
 Ausbildung entspricht der für das „Intermediate Bachelor
of Arts“-Examen, welches zwischen dem Matrikulationsexamen und dem
„Bachelor of Arts“-Examen von der Kap-Universität abgehalten
wird und ein Jahr nach bestandenem Matrikulationsexamen abgelegt
 werden kann. Es werden für dasselbe etwa dieselben Kenntnisse
 vorausgesetzt, welche man in Deutschland von einem Unterprimaner
 bei seiner Versetzung nach der Oberprima verlangt. Diejenigen
 Kandidaten, welche dieses Examen bestanden, haben nur
den professionellen Teil des Examens für das zweiter Klasse Lehrer-Certifikat
 abzulegen, welcher im wesentlichen dem professionellen
Teile des Kxamens für das dritter Klasse Lehrer-Certifikat entspricht;
nur dass besonders in der Theorie und Praxis des Unterrichts weit
höhere Ansprüche gestellt werden.
Das Certifikat zweiter Klasse berechtigt, — eine gewisse Änzahl
 von Jahren im praktischen Lehrerberuf vorausgesetzt, — zur
Leitung einer jeden Volksschule, wie. gross auch die Schülerzahl
derselben sein mag. Ist ein Lehrer im Besitze des Lehrer-Certifikats
 zweiter Klasse und erwirbt er sich ausserdem noch den Grad
eines „Bachelor’s” oder Master’s of Arts“, so geben ihm diese
Qualifikationen das Recht auf Anstellung an einer „High School“.
Das Examen für das Lehrer-Certifikat erster Klasse
soll nach den „Bestimmungen“ nur professioneller Art sein und
setzt eine dem Bachelor- oder Master of Arts-Examen der Kap-Universität
 entsprechende akademische Bildung voraus. Da aber
das Certifikat zweiter Klasse in Verbindung mit dieser akademischen

*) It should be possible in the year 1911 to institute an entrance examination
 for the normal colleges of the matriculation standard. The advantage of
his would be that candidates for the Teachers’ Third Class Certificate Examination
 would be able to give practically the whole of their time at the normal
colleges to professional work.
        <pb n="122" />
        114

Bildung für jeden Posten auch des höheren Unterrichtswesens
ausreicht, so besteht vorläufig das Examen für das Certifikat erster
Klasse nur pro forma: Es hat bis heute noch keinen Kandidaten
vefunden.

Neben den drei genannten Certifikaten werden noch Licenzen
für Fachlehrer ausgestellt. Um sich diese zu erwerben, haben die
Kandidaten in einer Prüfung darzutun, dass sie den Handfertigkeits-Unterricht
 in Holz- und Metall-Arbeit in Uebereinstimmung mit
dem Lehrplan erteilen können,
Da nun natürlich von den Lehrern, welche vom Ausland
herangezogen werden, nicht erwartet werden kann, dass sie in
Transvaal nochmals ein Lehrerexamen ablegen, so werden dieselben
„ad eundem gradum“ eingereiht, d. h. sie erhalten nach Einreichung
ihrer Papiere und nach einer vorgeschriebenen Probezeit vom Direktor
 des Unterrichtswesens das Transvaal-Lehrer-Certifikat, welches
dieser als ihren Qualifikationen und Leistungen entsprechend erachtet.
Die Bestimmungen für die Anstellung der Volksschullehrer
(siehe Education Acts 1907—1909, revised Regulations and Instructions
 p. 52) lauten: „Kein Lehrer wird als solcher anerkannt
werden, wenn er nicht den Direktor des Unterrichtswesens überzeugen
 kann, dass er in der Lage ist, in Uebereinstimmung mit den
Erfordernissen des Lehrplans für die Volksschulen zu unterrichten.
Besitzt ein Lehrer kein Lehrer- oder anderweitiges Certifikat, so
hat er auf dem vorgeschriebenen Formular in seiner eigenen Handschrift
 das Nähere über seine Bildung zu unterbreiten und wenn
möglich die Klassen, welche er absolvierte, oder die Prüfungen,
welche er bestand, anzugeben.“ *)

Aus diesen Bestimmungen geht hervor, dass es in den Volksschulen
 Transvaals 2 Klassen von Lehrern gibt, nämlich solche
mit und solche ohne Certifikat, d. h. solche, welche eine fach-*)

 No teacher will be approved who is unable to produce evidence which
satisfies the Director that he is able to teach in accordance with the repuirements
of the code for primary schools. If a teacher possesses no teaching or other
sertificates he must submit in his own handwriting on the prescribed form a
statement giving the particulars of his education and if possible any standards
ar tests which he has passed.
        <pb n="123" />
        115

männische Ausbildung genossen haben und solche, welche nur auf
einer höheren wissenschaftlichen Stufe stehen.
Lehrer ohne Certifikat hat es von jeher in Transvaal gegeben,
sie werden hauptsächlich in Farmschulen und in den unteren
Klassen der grösseren Volksschulen verwendet. Ihre wissenschaftliche
 Bildung setzt in der Regel voraus, dass sie sich aus ihrer
Stellung heraus durch privates Studium zu dem Examen für das
Lehrer-Certifikat dritter Klasse vorbereiten, und sie werden für gewöhnlich
 auch nur unter dieser Voraussetzung angestellt. Sie
stehen nicht unter Kontrakt wie die Lehrer, welche ein Certifikat
besitzen, und haben demnach auch nicht dieselben Vergünstigungen
wie diese.
Zwei Gründe machen leider das Beibehalten dieser nicht fachmännisch
 ausgebildeten Lehrer auch heute noch notwendig. Der
eine Grund besteht in dem Mangel an Lehrern, welche im Besitze
eines Certifikates sind, der andere ist ein finanzieller: Die Lehrer,
welche kein Certifikat besitzen, beziehen nur ein verhältnismässig
geringes Gehalt — Höchstgehalt für Lehrer M, 4000, für Lehrerinnen
M. 3000 —, während die Lehrer, welche im Besitze des Certifikates
 dritter Klasse sind, von einem Anfangsgehalt von M. 4400
(Lehrer), M. 3300 (Lehrerinnen) bis zu einem Höchstgehalt von
M. 7000 (Lehrer), M. 4800 (Lehrerinnen) steigen können.
Der Direktor des Unterrichtswesens (siehe Report, Transvaal
Education Department 1910 p. 51) sagt aus diesem Grunde: „Die
Mittel, welche dem Departement zur Verfügung stehen, machen es
unmöglich, nur Lehrer anzustellen, welche ein Certifikat besitzen,
selbst wenn solche in ausreichender Zahl erhältlich wären. *)
Und in demselben Sinne (ebendaselbst p. 52): „Wir werden
wahrscheinlich an den gegenwärtigen Verhältnissen für einige Zeit
nichts ändern können. Aus diesem Grunde ist es verfehlt, ein abfälliges
 Urteil über die geringe Qualität eines Teiles der neu angestellten
 Lehrer abzugeben. *%)

*) The resources at the disposal of the department make it impossible to
appoint none but certificated teachers, even if the latter were forthcoming in
sufficient numbers.
**) We shall probably have to go on as we are doing for some time. That
being so, it is beside the mark to criticize adversely the low quality of a section
of the reeruits.
        <pb n="124" />
        — 116 —

Um aber den Lehrern, welche keine ausreichende Qualifikationen
besitzen, behülflich zu sein, sich für das Lehrer-Certifikat-Examen
vorzubereiten, werden, wo dies eben angängig ist, für dieselben
Fortbildungsklassen eröffnet.
Auch wird vom Unterrichts-Departement rege darauf hingearbeitet,
 dass die Lehrer, welche vor der Einführung des Lehrplans
 von 1909 angestellt wurden, Gelegenheit haben, ihre Kenntgisse
 den erhöhten Anforderungen des Lehrplans entsprechend zu
erweitern,
Zu diesem Zwecke werden, besonders für Naturkunde in Verbindung
 mit Schulgärten, sowie für Handfertigkeitsunterrieht in den
Seminarien Ferienkurse veranstaltet, und die Lehrer werden zum
regen Besuch derselben, sowie zur Benutzung jeder Gelegenheit,
die sich ihnen zur weiteren Ausbildung bietet, angehalten. Artikel
61 der „Bestimmungen“ (siehe Education Acts 1907—1909, revised
Regulations and Instructions p. 61) lautet: „Ein Lehrer soil, sei
es durch den Besuch von Lehrerklassen und Ferienkursen, welche
das Departement abhält, sei es durch privates Studium oder auf
irgend eine andere Weise jede mögliche Gelegenheit benutzen,
3eine Lehrfähigkeit zu erhöhen.“ *)
Alles in allem herrscht auch unter den VWVolksschullehrern
Transvaals ein gesundes Voranstreben, ein sich Bemühen, den
hohen Idealen, welche der Lehrplan ihnen stellt, nach Kräften gerecht
 zu werden.
Für das höhere Schulwesen wird das Lehrer-Certifikat zweiter
Klasse, sowie ein akademischer Grad, Bachelor- oder Master of
Arts, oder eine nach dem Gutachten des Direktors des Unterrichtswesens
 diesen Graden gleichstehende akademische Bildung gefordert,
 und die Beurteilung der Lehrkräfte der höheren Schulen
seitens des Direktors des Unterrichtswesens ist (siehe Report, Transvaal
 Education Department 1910 p. 79) eine sehr günstige.
An die Arbeitskraft aller Lehrer werden in Transvaal im
Durchschnitt hohe Anforderungen gestellt, und die Pflichten eines
Lehrers sind mit seinem Dienste in der Schule noch nicht abge-*)
 A teacher shall avail himself of all reasonable opportunitie s of improving
his pualifications for school work by attending teachers' classes and holiday
Dourses established by the department, by private study, and by other means.
        <pb n="125" />
        77

schlossen, wofür Artikel 62 der „Bestimmungen“ (siehe Education
Acts 1907—1909, revised Regulations and Instructions p. 61) als
Beleg diene: „Die Verantwortlichkeit eines Lehrers ist nicht allein
auf die Ausübung seiner Pflichten während der Schulstunden und
in der Schule beschränkt. Sowohl der Leiter einer Schule als
auch irgend ein anderer Lehrer können für Mängel in Aufmerksamkeit,
 Disziplin, Reinlichkeit, Gesundheit oder Moral der unter
ihrer Aufsicht stehenden Kinder zur Verantwortung gezogen werden,
 soweit diese Mängel durch ein regeres Interesse ihrerseits
an dem Wohlergehen der Kinder hätten beseitigt werden können.
Der. Lehrer hat, wenn dies erforderlich erscheint, sich an der Organisation
 und Beaufsichtigung von Schul-Bibliotheken, Sport, Aus-Aügen,
 Freiwilligen-Corps und anderen Angelegenheiten, welche in
den Bereich der Schule fallen, zu beteiligen.“ *)
Ein Rückblick auf das in diesem Kapitel über die Lehrer und
ihre Ausbildung Gesagte zeigt, dass auch auf diesem Gebiete, besonders
 während der letzten Jahre, in Transvaal ein grosser Fortschritt
 zu verzeichnen ist. Der Lehrplan von 1909 ist die Trieb-‘“eder,
 welche zu immer weiterer Entwicklung dränet.

Da Schreiber dieses es sich zur Aufgabe gemacht hat, in dieser
Abhandlung ein möglichst klares Bild des Unterrichtswesens Transvaals
 in seiner Gesamtheit zu geben, so darf er auch das Schulwesen
 der Eingeborenen nicht unberücksichtigt lassen. Er lässt
Jaher als letztes Glied in der Kette seiner Erörterungen noch ein
Kapitel über die Eingeborenen und ihre Schulen folgen.

*) A teacher’s responsibilities are not wholly restricted to the performance
of his duties within the school hours and school premises. Whether a principal
or assistant teacher, he may be held responsible for defects in the attendance, dis«
=ipline, cleanliness, health, or morals of‘the children under his cliarge in so: far as
these defects might have been remedied by a more active interest om his part in
Iheir welfare. He shall take part when required in the organization and supervision
 of school libraries, sports, expeditions, cadet corps, and other matters
connected with the school.
        <pb n="126" />
        — 118 —

Kapitel XI.
Die Eingeborenen Transvaals und ihre Schulen.
(Siehe hierzu besonders: Report, South African Native Affairs’ Commission 1903
—1905, -- Annual Reports, Transvaal Native Affairs’ Department 1905 Annual
Report, Transvaal Native Affairs’ Department 1908 -- Regulations for Payment
of Grants — in — aid of Native Schools and Institutions etc. 19.8 -— Edusation
 Acts 1907 - 1909, revised Regulations and Instructions.)
Wenn auch die Sklaverei in Süd-Afrika, — wenigstens in den
Gebieten, welche heute der Union angehören, — im Jahre 1834
abgeschafft wurde, so hat dies doch nicht verhindern können, dass
das Verhältnis. von Weissen zu Schwarzen das von Herren zu Dienern
 blieb. Das System der Sklaverei hat nur dem System einer untergeordneten
 Klasse schwarzer Knechte, die von der weissen Bevölkerung
 gegen geringen Lohn zu Arbeiten niederer Art verwendet
werden, Platz gemacht.
Für unabsehbare Zeit wird sich dieses Verhältnis auch zweifellos
halten. Der natürliche Instinkt sagt dem Weissen, dass er dem
Eingeborenen überlegen ist, und der Eingeborene hinwiederum hat
entschieden das Gefühl der Minderwertigkeit gegenüber dem Weissen.
Eigenschaften wie Ausdauer, Pflichtgefühl, Unternehmungsgeist sind
in ihm bei weitem nicht in dem Masse vorhanden wie beim Huropäer.
 Nur wenn er vermag, sich die Errungenschaften der europäischen
 Civilisation zu eigen zu machen, wird er das Niveau des
weissen Mannes erreichen. Ob er aber jemals hierzu in der Lage
sein wird, bleibt eine Frage der Zukunft. Die Erfahrungen der
Gegenwart lassen dies m. E. entschieden bezweifeln.
Kurz nach dem Kriege (1903) wurde eine Kommission (South
African Native Affairs’ Commission) zur Prüfung der Angelegenheiten
 der Eingeborenen Süd-Afrikas eingesetzt, welche unter anderem
 auch die Einwirkung der europäischen Civilisation auf die
Schwarzen zum Gegenstand ihrer Untersuchung machte. Dieselbe
berichtet (siehe Report, South African Native Affairs’ Commission
1903—1905-p. 55) wie folgt: „Es muss entschieden als ein Grundsatz
angenommen werden, dass die Berührung mit dem, was wir als
Civilisation zu betrachten gewohnt sind, auf Naturvölker anfangs
eine demoralisierende Einwirkung hat. Es ist klar, dass der Eingeborene
 von Jahr zu Jahr mit neuen Arten von Unmäössigkeit,
        <pb n="127" />
        '!19 —

Unredlichkeit und sexueller Immoralität vertraut wird, und dass
seine natürliche, zur Nachahmung geneigte Veranlagung, seine
Mannbarkeit und die Loslösung von der Heimat und den Einwirkungen
 seines Stammes für die Kultivierung angenommener Laster
einen nur zu günstigen Boden bieten.“ *)
Auch geht die Civilisation der Eingeborenen nur sehr langsam
 vor sich. Es besteht vorläufig eine Uebergangszeit, ein Kampf
zwischen Gut und Böse, zwischen Christentum und Heidentum,
zwischen Aufklärung und Unwissenheit. Ein „Native Commissioner“
erklärt diesbezüglich (siehe Annual Reports, Transvaal Native Affairs’
 Department 1905 p. 33) mit Bezug auf die Eingeborenen
seines Distriktes: „Ich habe leider zu berichten, dass der soziale
und moralische Zustand der Leute, vom Gesichtspunkt eines Europäers
 aus betrachtet und im Vergleich zu ihren althergebrachten
Begriffen und Gebräuchen höchst unbefriedigend ist. Dies ist offenbar
 dem Umstande zuzuschreiben, dass die Eingeborenen sich
in einer Uebergangsperiode befinden. Sie haben sich von den
Fesseln ihres Stammes losgelöst und haben sich noch nicht zu der
Höhe des Glaubens und der Moral des Christentums, zu welchem
sie übertraten, emporgeschwungen. **)
Natürlich ist durch die Berührung mit dem Europäer, seiner
Lebensweise, seinen Gewerben, seiner Religion, seinen Gesetzen,
durch die Erleichterung der Reise in Folge des Baues der Eisenbahnen,
 sowie durch alle die anderen Faktoren, welche die Civilisation
 mit sich bringt, auch wiederum ein günstiger Einfluss auf
die Sitten und Gebräuche der Eingeborenen ausgeübt worden. Die
*) It must apparently be accepted as an axiom that contact with what we
are accustomed to: regard as civilisation has a demoralising tendency as its
first effect upon primitive races. It is clear that the Native ycar by year is
becoming familiar with new forms of sexual immorality, intemperance and dishonesty
 and that his naturally imitative disposition, his virility and escape from
home and tribal influences provide a too congenial soil for the cultivation of
acquired vices.
**) I regret to have to report that the social and moral status of the people,
according to European ideas and their own old-time established ideas and
customs, is most unsatisfactory. This is apparently due to the natives being
in a state of transition; they have got away from their tribal restraints and have
not yet attained to the elevation dependent on their acceptance of Christian
faith and morals.
        <pb n="128" />
        120 —

oben genannte Kommission findet (siehe Report, South African
Native Affairs’ Commission 1903—1905 p- 53), dass sich die Lebensweise
 der Eingeborenen bezüglich Wohnung, Kleidung und
Nahrung verfeinert hat, dass durch die christlichen und zivilisierten
Ansichten über die Ehe die Stellung und Behandlung der Frau
sich gebessert hat, dass Polygamie sich im Abnehmen befindet, und
dass noch viele andere gute Einwirkungen der Civilisation bemerkbar
 sind.
Aber alles in allem steht das Neuaufgebaute in keinem Ver
hältnis zu dem, was niedergerissen wurde.
Dies spricht nicht gegen die Civilisation, sondern gegen die
geistige Befähigung der Eingeborenen. Die Civilisation erwies sich
als zu stark; sie nahm dem schwarzen Manne den geringen Halt,
welchen ihm seine primitive Religion und seine althergebrachten
Gebräuche boten. Die geistige Befähigung des Eingeborenen aber
erwies sich als zu schwach; sie liess den schwarzen Mann die
grossen :- Errungenschaften der Civilisation nicht begreifen, sodass
er sie nicht an die Stelle des Althergebrachten setzen konnte.
Aber Civilisation ist ein weiter Begriff und sie wird leider
zu oft in Süd-Afrika mit ihren Trägern, Kirche und Schule, verwechselt,
 die dann für das, was die Civilisation als Ganzes niederriss,
verantwortlich gemacht werden, während in Wirklichkeit Kirche
und Schule gerade die vornehmsten Faktoren sind, durch welche
das, was die Civilisation als Ganzes niederriss, wieder aufgebaut
werden muss. Gerade sie machen, wie die Geschichte lehrt, den
Barbaren reif für die Errungenschaften der Civilisation.
Für Kirche und Schulen der Eingeborenen sorgen in Transvaal
 in erster Linie die versehiedenen Missionsgesellschaften, unter
welchen besonders die Berliner Mission, die Hermannsburger Mission,
 die Mission der französischen Schweizer, die Apostolische
Praefectur Transvaal, die Londoner Wesleyanische Missionsgesellschaft
 und die Mission der Anglikaner hervorzuheben sind.
Von diesen und anderen Missionsgesellschaften der Weissen
haben sich im Laufe der Jahre schwarze Missionare und Lehrer
losgelöst und selbständige Kirchen und Schulen gegründet: Es entstand
 (siehe Report, South African Native Affairs Commission 1903
— 1905 pp. 63 und 64) die sogenannte äthiopische Bewezung
        <pb n="129" />
        121 --(Ethiopian

 Movement), die im wesentlichen in dem Wunsche eines
Teiles der zum Christentum übergetretenen Eingeborenen, sich der
Aufsicht der europäischen Missionare zu entziehen, ihren Ursprung
hatte. Unter den zahlreichen Kirchen, welche sich auf diese
Weise bildeten, sind besonders „The African Methodist Episcopal
Curch“ und „The Ethiopian Order in the Curch of England“ zu
erwähnen.
Es ist wohl zweifellos, dass diese äthiopische Bewegung eine
sehr verfrühte ist, da es den eingeborenen Geistlichen und Lehrern
in den meisten Fällen noch sehr an der nötigen Ausbildung und
geistigen und moralischen Reife fehlt. Ich möchte hierfür nur die
folgenden zwei Belege anführen: Der „Native Commissioner“ des
Distriktes Potgietersrust (siehe Annual Report, Transvaal Native
Affairs’ Department 1905 p. 32) schreibt diesbezüglich: „Dem
Beispiel des von ihnen selbst eingesetzten eingeborenen Pastors zu
folgen, legt ihnen keinen grossen moralischen Zwang auf, und
leichte Tugend. wird eher zur Regel als zur Ausnahme.“ *).
Und der „Resident Magistrate“ des Distriktes Lydenburg (siehe
Annual Report, Transvaal Native Affairs’ Department 1905 p. 40)
berichtet: „Es gibt hier augenblicklich zwei oder drei halbunterrichtete
 Eingeborene, welche Schulen für eingeborene Kinder eröffnet
 haben. Da aber die Lehrer selbst kaum schreiben können,
wird ihre Arbeit von wenig Nutzen sein.“ **)
Der Staat steht aus diesem Grunde der äthiopischen Bewegung
keineswegs begünstigend gegenüber; er greift aber auch gegen sie
nicht direkt ein, solange sie sich aller schädlichen politischen Umtriebe
 enthält.
Die Regierung der Süd-Afrikanischen Republik ging, wie wir
früher sahen, von dem Grundsatze aus, dass es die Aufgabe der
Eltern sei, für den Unterricht der Kinder zu sorgen, Was im bezsonderen
 die Eingeborenen anbetrifft, hielt sie dieselben nur für

*) To follow the example set by their self- appointed native pastor requires
no great tax on their moral restraint, and easy virtue becomes the rule rather
than the exception.
**) There are at present two or three semi-educated natives who have started‘'
 schools for the teaching of native ehildren, but, as the teachers themselves
are scancely able to. write, very little good will he done by them.
        <pb n="130" />
        129

eine minderwertige Klasse, dauernd dazu bestimmt, die Diener der
Weissen zu sein. Sie brachte so der geistigen Entwicklung derselben
 auch nur ein sehr geringes Interesse entgegen und überliess
das Errichten und Aufrechterhalten der Schulen der. Schwarzen
ausschliesslich den verschiedenen Missionsgesellschaften.
Einen anderen Standpunkt nahm die englische Regierung nach
Besitzergreifung des Landes ein. Sie stellte sich dem Schulwesen
der Eingeborenen durchaus begünstigend gegenüber, zumal sich bei
den Schwarzen ein wachsendes Verlangen nach Schulbildung bemerkbar
 machte, welches man nicht unterdrücken zu dürfen glaubte.
Dieses Verlangen nach Schulbildung ist wohl hauptsächlich
auf die mit der Ausbreitung .der Civilisation zunehmenden Lebensbedürfnisse
 der Eingeborenen zurückzuführen, deren Befriedigung
einen höheren Lohn voraussetzt. Es zeigt sich, wenn auch in
Transvaal vorläufig nur vereinzelt, unter den Eingeborenen das Bestreben,
 sich vom Handlanger zum selbständigen Handwerker emporzuarbeiten,
 und in Natal, in Kapstadt und in Kimberley (siehe
Minutes of Evidence, Transyaal Indigency Commission 1906—1908
pp- 398 und 400) ist der Prozentsatz farbiger: Handwerker bereits
ein grosser, Das Handwerk setzt aber eine gewisse Schulbildung
voraus, und somit führen die zunehmenden Bedürfnisse den Eingeborenen
 indirekt zur Schule.
Die Regierung schliesst allerdings, wie wir früheren Ortes
sahen, die Kinder farbiger Eltern von den Schulen der Kinder europäischer
 Abkunft aus; sie erkennt aber die Verpflichtung des Staates
an, soweit dies in seinen Kräften steht, für die intellektuelle Entwicklung
 aller Klassen seiner Bevölkerung zu sorgen, ein Prinzip,
welches sie bereits im Gesetze „Ordinance Nr. 7, 1903“ zum Ausdruck
 brachte.
Um nun das Schulwesen der Eingeborenen zu heben, begann
sie zunächst damit, den Schulen der verschiedenen Missionen einen
Jährlichen Zuschuss zu bewilligen, dessen Höhe sich im wesentlichen
nach der Zahl der Schüler und den Qualifikationen der Lehrer
richtet. So entstand das System der staatlich unterstützten Missionsschulen
 — State aided Mission-Schools — (siehe Annual Report,
 Transvaal Native Affairs Department 1908 p. 9), durch welches
diese staatlich unterstützten Schulen zugleich unter die Beaufsich-
        <pb n="131" />
        +93

tigung des Unterrichts-Departements und der staatlichen Schulinpektoren
 gebracht wurden.
Artikel 28 des Schulgesetzes von 1907 (siehe Education Acts
1907—1909 p. 11) bietet noch weitere Erleichterung zur Ausdehnung
des Schulwesens der Eingeborenen. Die Folge dieses Gesetzes ist,
dass das Unterrichts-Departement, wenn es auch im wesentlichen
an dem System der staatlich unterstützten Missionsschulen festhält,
heute doch bereits über dasselbe hinausgeht und selbst, unabhängig
von der Mission, Schulen für Eingeborene errichtet und unterhält.
Die erste dieser Schulen wurde (siehe Annual Report, Transvaal
 Native Affairs’ Department 1908 p. 9) in der Klipspruit Location,
neun englische Meilen von Johannesburg entfernt, begründet. Dies geschah
 hauptsächlich, weil eine grosse Zahl Kinder von den Missionsschulen
 ausgeschlossen wurde, da ihre Eltern nicht zu einer
anerkannten Kirche gehörten. Diese Schule wird (siehe Report
Transvaal Education Department 1910 p. 148), von dem Schulinspektor
 des Witwatersrand-Bezirks als ein grosser Erfolg bezeichnet;
 sie zählte im Jahre 1910 bereits über 250 Schüler, und
der Direktor des Unterrichtswesens berichtet (siehe ebendaselbst
p. 107), dass die Errichtung einer ähnlichen Schule für die Kingeborenen-Location
 Pretorias geplant sel.

Das Hauptgewicht wird aber gegenwärtig auf die Ausbildung
von Eingeborenen zu Lehrern gelegt, da der Erfolg der Schulen
naturgemäss vornehmlich von der Tüchtigkeit der Lehrer abhängt.
Im Jahre 1910 (siehe Report, Transvaal Education Department
1910 p. 83—84) zählten die vier Lehrerseminare für Eingeborene
215 Zöglinge, und die Zahl der Lehrer, welche an den staatlich
unterstützten 220 Schulen der Schwarzen tätig waren, belief sich
auf 368 Eingeborene und 14 Europäer, die sich auf 11703 Schüler
verteilten, sodass sich die Proportion von Lehrern zu Schülern
auf 1 zu 30,6 stellte. Der Zuschuss des Staates zu diesen Schulen
(siehe ebendaselbst p. 108) belief sich für das Jahr 1910 auf circa
M, 220 000,—.
Die Zahl der Schüler in den vom Staate nicht unterstützten
Eingeborenen-Schulen belief sich im Jahre 1908 (siehe Annual
Report, Transvaal Native Affairs’ Department 1908 p. 10) auf
        <pb n="132" />
        124 —

3698. Wir können also wohl annehmen, dass heute im ganzen
etwa 16000 Eingeborene die Schule besuchen.
Die Volkszählung vom Jahre 1904 (siehe Transvaal Statistics
1902—1906 p. 5), ergab für die Bevölkerung nicht europäischer
(farbiger) Abkunft eine Gesamtziffer von 972547. Es kommen
also etwa 16000 Schüler auf eine Bevölkerung von rund einer
Million. Diese Zahlen zeigen, dass für den „Unterricht der Eingeborenen
 in Transvaal noch ein weites Feld offen steht.
Die Fächer, welche in den staatlich unterstützten Missionsschulen
 gelehrt werden, sind neben Religion, worin natürlich der
Unterricht den betreffenden Missionsgesellschaften überlassen wird,
Rechnen, Schreiben, Lesen, Geographie, Englisch und Gesang.
Das. Unterrichts-Medium ist anfangs in der Regel die Muttersprache
der Eingeborenen. Ausserdem wird in vielen Schulen noch Unterricht
 in einem Gewerbe oder Handwerk erteilt.
Letzterer Unterricht, der besonders aus Gründen der Veranlagung
 der Eingeborenen, wie wir noch gleich sehen werden, von
grösster Wichtigkeit ist, wird leider in vielen Schulen vernachlässigt.
 In den „Bestimmungen“ (Regulations for Payment of Grants
-in-aid of Native Schools etc. 1908) vom 12. August 1908,
welche die staatliche Beisteuer zu den Eingeborenen-Schulen regeln,
heisst es aus diesem Grunde und jedenfalls auch, um die Missionsgesellschaften
 zu regerer Arbeit auf diesem Gebiete anzufeuern:
„In keinem Falle sol! der volle Zuschuss gezahlt werden, wenn
nicht Gewerbeunterricht in zufriedenstellender Weise erteilt wird.“ %)
Auf dem Gebiete der Handfertigkeit ist nämlich das Kind des
Kingeborenen dem Kinde europäischer Abkunft gewachsen, wenn
nicht gar überlegen. Ein Schulinspektor (siehe Minutes of Evidence,
Transvaal Indigency Commission 1906—1908 P- 101) sagt diesbezüglich:
 „Auf dem Gebiete der Handfertigkeit sind sie (die Kinder
der Eingeborenen) den Kindern weisser Eltern ein wenig überlegen,
aber dies ist natürlich dem Umstande zuzuschreiben, dass der Farbige
 seinen. Lebensunterhalt stets mit seinen Händen. und: nicht mit
seinem Kopfe zu erwerben hatte.“ **)

*) In no case shall the full grant be payable unless industrial instruction
of a satisfaetory character is given.
**) In mannal ability they are, somewhat superior to the „whiter child, but
this is, of course due to the fact that the coloured man always had to earır his
living by his hands and not by his head.
        <pb n="133" />
        125 —

Singen, sowie gymnastische Uebungen, soweit diese dort getrieben
 werden, sind in den Schulen der Eingeborenen in der Regel
gut. In allen übrigen Fächern sind die Leistungen der Kinder
farbiger Eltern jedoch nur in soweit zufriedenstellend, als diese
mechanisch erlernt werden können. Sobald Ansprüche an die Intelligenz,
 an ein selbständiges Denken des Schülers gestellt werden,
steht das Kind des Farbigen weit hinter dem europäischer Abkunft
 zurück.
Alle Schulinspektoren Transvaals sind sich darüber einig, dass
das Kind des Eingeborenen seine Abstammung von einer geistig
minderwertigen Rasse nicht verleugnen kann. Das Urteil eines
derselben möge hier als das der Gesamtheit dienen. Es lautet
(siehe Report, Transvaal Education Department 1910 p. 142):
„Die Eingeborenen, sowohl Lehrer wie Schüler sind im wesentlichen
 zum Nachahmen, nicht zum selbständigen Handeln veranlagt.
Fächer daher, welche auf mechanische Weise gelehrt werden können,
wie Schreiben, Zeichnen und die mechanischen Regeln des Rechnens
 sind fast durchweg zufriedenstellend, während die Kenntnis
von Fächern wie Lesen und Geographie auf keiner hohen Stufe
steht.“ *)

In Anbetracht dieser Tatsachen ist es wohl kaum anzunehmen,
dass der Eingeborene sich jemals zu dem geistigen Niveau des
Europäers emporschwingen wird. Kann man mit Bezug auf Transvaal
 überhaupt noch von einer „schwarzen Gefahr“ reden, so wird
in absehbarer Zeit von einer solchen auf geistigem Gebiete jedenfalls
 keine Rede sein.

*) The native, both teacher and pupil is essentially imitative not initiative,
and so subjects which can be taught on mechanical lines such as writing drawing,
and the mechanical rules of arithınetic are almost invariably found to be satisfactory,
 while the knowledge of such subjecis as readıng and geography is not
of a high standard.
        <pb n="134" />
        Lebenslauf.

Ich, Hugo Otto Bornebusch, reform. Konfession, bin als
Sohn des verstorbenen Pastors Karl Bornebusch und dessen Ehefrau
Emma, geb. Neese am 26. Januar 1870 zu Sonneborn im Fürstentum
 Lippe geboren.
Nach Vorbereitung durch meinen Vater besuchte ich die Gymnasien
 zu Hameln, Höxter, Hannover und Detmold und legte am
letzteren im Mai 1892 die Prüfung der Reife ab.
Ich studierte in Marburg, Berlin und Bonn: Theologie und
Philologie und hörte die Vorlesungen der folgenden Professoren
und Dozenten:
Marburg: v. Baudissin, Jülicher, Köcher, Mirbt, Werner.
Berlin: Dillmann, Gizyki, Harnack, Kleinert, Lio Titin,
Lomatzsch, Paulsen, Runge, Strack, Voigt, Weiss.
Bonn: Grafe, Ritschl, Sieffert, Simons.
Nach Abschluss meiner Studien bestand ich (Oktober 1896)
vor dem Konsistorium der Rheinprovinz die Prüfung „pro licentia
concionandi.“
Nach Absolvierung des für die Kandidaten der Theologie vorgeschriebenen
 Seminar-Kursus am Königl. Schullehrerseminar. zu
Hilchenbach (Westfalen) wanderte ich im Jahre 1897 nach Transvaal
 aus.
Während meines dortigen Aufenthalts (bis Mai 1911) war ich
vornehmlich im Lehrfach tätig. So bekleidete ich (von Oktober
1900 bis Januar 1903) die Stellung eines Leiters der deutschen
Schule zu Pretoria und trat dann, von einer längeren Reise nach
Europa (1903—1905) zurückgekehrt, Februar 1906 in den Dienst
des höheren Schulwesens Transvaals. Auch erwarb ich das Diplom,
welches zum Unterricht in den dortigen höheren Schulen berechtigt.
Nach fünfjähriger Dienstzeit stand mir ein halbjähriger Urlaub
zu, der auf mein Gesuch hin vom Direktor des Transvaal-Unterrichtswesens
 zu Studienzwecken auf ein weiteres Jahr ausgedehnt wurde.
Diesen Urlaub habe ich zunächst zur Abfassung der vorstehenden
Abhandlung verwendet. Während des Sommer-Semesters 1912
hörte ich sodann noch an der Königl. Bayer. Julius-Maximilians-Universität
 zu Würzburg die Vorlesungen der Herren Professoren
Jiriczeck, Marbe und Stählin.
Meine mündliche Doktor-Prüfung legte ich zu Würzburg am
18. Juli 1912 ab.
        <pb n="135" />
        <pb n="136" />
        <pb n="137" />
        <pb n="138" />
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
