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Elektrizitätsausrüstungen und -Zubehör, ferner in geringerem
Umfange Uhren, Drahtseile, Handpumpen, Farben und Lacke.“ 66)
Die deutsche Einfuhr ist bei fast allen Warengattungen be—
teiligt; besonders macht sich die deutsche Konkurrenz der englischen
Einfuhr gegenüber bemerkbar bei der Einfuhr von Maschinen,
elektrischen Ausrüstungen, Kleinbahnmaterial, einschließlich Schienen,
Zement, Sprengstoffen, Lampen, Klavieren und sonstigen Musik—
instrumenten, Steingut, Emaillewaren, Strumpfwaren, bedruckten
—XR—
Die großbritannische Ausfuhrstatistik lehrt, daß alle diese
Gegenstände in mehr oder minder großen Massen aus dem Ver—
einigten Königreich exportiert werden. Den Vorzugszoll von
21/300 des Wertes hat die fremdländische Konkurrenz vielleicht
noch auszuhalten vermocht; — es steht jedenfalls nicht fest, daß
der Rückgang des fremdländischen Imports im Jahre 1904 auf
diefe Zolldifferenzierung zurückzuführen ist — ob sie auch noch
bei einer Begünstigung der britischen Einfuhr von 100/0 den
Kampf erfolgreich wird durchführen können, erscheint mir mehr
vie zweifelhaft.
Und so müßte denn m. E. der britische Handel in Südafrika
allerdings alsbald die von Ch. gewünschte Monopolstellung erhalten.
Abgesehen von den dadurch hervorgerufenen, bereits geschilderten
Schädigungen der eigenen Industrie hätte dies für Südafrika noch
weitere Nachteile. Die Monopolisierung des Handels wirkt immer
oreissteigernd, die Konkurrenz preismäßigend. Ist die fremd—
ändische Einfuhr vollständig oder so gut wie ganz unterbunden,
so kann England, ohne eigenen Schaden fürchten zu müssen,
— denn die Nachfrage ist ja vorhanden — seine Preise genau
so hoch festsetzen, daß sich die Einfuhr nicht mehr lohnt, die
eigene Produktion aber noch nicht existenzfähig ist. Kostet z. B.
ein Gegenstand bei freiem Wettbewerb sämtlicher Nationen 100
und kann ihn die eigene Industrie nur zu 105 herstellen, so
könnte Großbritannien, wenn eine fremde Konkurrenz erst infolge
eines Wertzolles von 5 oder mehr o/ ausgeschlossen wäre — und
so hoch, daß dieser Ausschluß erreicht wird, sollen ja nach Ch.
die Zölle bis zur Höchstgrenze von 100/,0 festgesetzt werden —

36) Vgl. Handelsberichte III 1 S. 25.
37) Val. Handelsber. III1 S. 27