*

den Preis auf 104 bestimmen. Diesen Mehrbetrag von 4 würde
Südafrika zu tragen haben, ohne irgend ein Entgelt dafür zu
erhalten. Daß lediglich Wohlwollen für die Kolonieen den eng⸗
ischen Kaufmann dazu veranlassen sollte, einen geringeren Preis
zu fordern, als er ohne eigenen Schaden erhalten könnte, glaube
ich nicht.
Noch weit bedeutungsvoller ist aber die unmittelbare
Schädigung, die die Finanzen der Kolonieen erleiden würden.
Die ordentlichen Einnahmen der Kapkolonie z. B. beliefen sich im
Rechnungsjahre 1902/03 auf 11,701,149 . Den Hauptanteil
lieferten hiervon allerdings die Eisenbahnen mit 5,617,866 &amp;,
daneben aber auch die Zölle und Abgaben mit 3,503,479 LOoder
29,90/0 der gesamten ordentlichen Einnahmen. Der Ausfall, den
allein die Kapkolonie an der Zolleinnahme infolge der dem Ver⸗
einigten Königreich gewährten Bevorzugung im Jahre 1904, d. h.
einem wesentlich ungünstigeren als dem vorhergehenden Jahre,
erlitten hat, wurde nach Samassa (S. 342) auf 8 Millionen
Mark gefchätzt. Die Annahme, daß der Zollausfall schon jetzt
—n der ganzen Zolleinahme ausmacht, dürfte daher ziemlich
richtig sein. Wenn aber einmal fast nur britische Güter einge—
führt werden uad diese zollfrei eingehen, dann muß der oben
gen annte Posten fast ganz aus dem Etat der Kolonie verschwinden.
Der größte Teil jener 70 Millionen Mark ist auf andere Weise
aufzubringen, in dubio wieder aus den Taschen der Konsumenten.
Ja, jede auch nur geringe dem Mutterlande noch zu gewährende
Zollvergünstigung muß mit ihrer doppelten Wirkung: der Mehrung
der brilischen Einfuhr und der dadurch doppelt so starken Min—
derung der Zolleinnahme in dem Etat der Kolonieen sich äußerst
ühlbar machen. —

Fragt man sich aber, ob denn wenigstens die südafrikanische
Ausfuhr derartig durch die Ch.'sche Zollpolitik begünstigt wird,
daß dadurch die infolge der Begünstigung der britischen Ein—
zuhr dem Lande auferlegten Nachteile und Lasten wieder gut
gemacht werden, so erhält man auch eine verneinende Antwort.
Die Hauptausfuhrartikel Südafrikas sind, wenn man von
der Gold-⸗, Diamanten- und Kohlenausfuhr absieht, 68) Wolle,

38) val. hierzu Handelsber. IIIs S. 60ff. u. 28 S. 20f