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Angorahaar, Straußenfedern, Rindshäute, Schaf- und Ziegenfelle,
Wein und Früchte. Die Wollausfuhr der Kapkolonie allein be—
lief sich im Jahre 19038 auf 1,817,832 Æ, die Natals auf
292,231 B, die Gesamtwollausfuhr der beiden Kolonieen da—
nach auf 2,110, 166 — ich erinnere daran, daß ich oben
(S. 25) die Gesamtwarenausfuhr der Kapkolonie und Natals auf
5,809,652 berechnet hatte. — 36,30/0 dieser Ausfuhr waren
also Schafwolle. Angorahaar, (Mohair), wurde für 652,515
aus der Kapkolonie, für 31,294 E aus Natal, insgesamt für
683,809 9 ausgeführtss), an Straußenfedern für 945,001 ,
an Rinds-, Schaf- und Ziegenfellen für insgesamt 491,602 . 70)
Wenn auch von dieser sich insgesamt auf 4280,375 “ belaufenden
Ausfuhr der weitaus größte Teil nach Großbritannien ging, so
würden, abgesehen vom Wein und den Früchten, diese Artikel
durch den Ch.'schen Schutzzoll doch keinen Vorteil haben: Der
Export von Straußenfedern ist für die Kapkolonie ziemlich einzig⸗
artig; für sie giebt es vorläufig keine nennenswerte Konkurrenz.
Der Export Deutsch-Südwestafrikas und Tripolis' kommt noch
nicht wesentlich in Betracht.) Die Ausfuhr der andern Gegen—
stände bleibt als Rohstoffausfuhr durch den Schutzzoll unbeeinflußt.
Die Ausfuhr an Wein aus der Kapkolonie belief sich im
Jahre 1908 auf 20,596 , die bisher nur zum geringen Teil
nach Großbritannien, zum größten Teil nach Natal ging. Hier
könnte nun allerdings durch einen Schutzzoll — abgesehen von
dem bereits erhobenen Finanzzoll — gegen die Weineinfuhr,
namentlich aus Frankreich und auch Deutschland, ein etwas
günstigerer und deshalb gesteigerter Absatz im Mutterlande er—
zielt werden.72)
Dieser vom Mutterland den Kolonieen zu leistende Gegenwert
ist aber so verschwindend gering, daß er garnicht ernstlich in Be—
tracht kommt, und wir erhalten daher für Britisch-Südafrika das
Ergebnis, daß die Verwirklichung der Ch.'schen Pläne nur nach—
teilig auf seinen Handel wirken würde, ohne ihm irgend welche
nennenswerten Vorteile zu sichern. Als politische Folgen der

69) vgl. Handelsber. I1181 S. 57; 2 S. 22.
70) vgl. Handelsber. IIIS1 S. 58; 8 S. 22.
71) vgl. Handelsber. III ißS S. 26; Samassa S. 307.
72) vgl. Handelsber. I2 S. 69; Samassa S. 348 u. 309.