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hauptung nicht zu erschüttern. Der Unterschied zwischen der ein—
geborenen Bevölkerung Indiens und Afrikas ist zu groß. Dort
brauchten nur die im Indier dank einer Jahrtausende alten, einst
hochentwickelten Kultur ruhenden industriellen Talente und Fähig—
keiten von neuem geweckt zu werden. Hier wird es noch Jahr—
hunderte dauern, bis der Neger zu ähnlicher kultureller Stufe
erzogen ist. 100)
Aus diesem Grunde fällt bei der Erörterung der Bedeutung
der Ch.'schen Pläne für die mittelafrikanischen Besitzungen von
vorn herein ein wiederholt gegen Ch. hervorgehobenes Moment
fort: die Vernichtung bezw. Verhütung einer eigenen Industrie.
Auch mag in den Kronkolonieen die Durchführung derartiger Zoll—
maßnahmen sich wesentlich einfacher gestalten als in den Kolo—
nieen, die ein verantwortliches Parlament besitzen. Immerhin
verspricht m. E. auch für diese Besitzungen der Ch.'sche Plan
dank der Zusammensetzung ihrer Ausfuhr mehr oder sogar fast
nur Nachteile zu bringen. Gerade die Hauptausfuhrartikel Erd—
nüfse, Palmöl, Palmkerne, Kautschuk und in letzter Zeit mehr
und mehr Baumwolle haben nicht Teil an dem Vorteil des Schutz⸗
zolls. Dagegen würden die Finanzen der Kolonieen erheblich
beeinträchtigt werden, zumal ihre Einnahmen fast ausschließlich
aus den Zöllen fließen. 1o1), Weitgehenden Vorteil würde auch
hier wieder nur das Vereinigte Königreich haben, besonders mit
Rücksicht auf seine Baumwollindustrie. Die Baumwollwaren
bilden neben Lebensmitteln überall den Haupteinfuhrartikel. Mit
dem Fortschritt der Kultur wird der Verbrauch von Tuchen und
Geweben sich ganz beträchtlich mehren. Das Verhalten der
Neger, die schon mehr mit Europäern in Berührung gekommen
sind, bestätigt das. Ebenso wird bei einem auch nur etwas
mtensiveren Betrieb der Landwirtschaft sich der Bedarf anu
Maschinen und Eisenwaren steigern. Es eröffnen sich also
gute Aussichten für die Vergrößerung des Absatzmarktes, und
England würde natürlich den Vorteil hieraus allein haben,
venn es durch den Zoll die übrigen Nationen vom Wettbewerb
ausschlösse.

100) vgl. Wagner, a. a. O. S. 220.
101) vgl. Zimmermann, Europ. Kol. IHI S. 120ff.