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1 Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland.

schimpflich. Und Frau und Kinder fallen am Ende‘ der Gemeinde
zur Last. Und schliesslich, wenn er vier lange Monate eingesperrt
wird, bekömmt er ja auch keine geistigen Getränke, nicht einmal als
„Zusatznahrungsmittel‘, wie bei uns. Wenn er’s nun doch mit dem
Wassertrinken versuchte?
Richter Pollard ermutigt ihn. Das sei nicht so schwer. Er lebe
selbst enthaltsam und befinde sich wohl dabei. Und so unterzeichnet
jer Verurteilte das Gelübde.
Es lautet:
„Zum Beweise, wie sehr ich die Gelegenheit zu schätzen weiss,
die mir vom Richter des obengenannten Gerichtes gegeben wird,
ain nüchterner und besserer Bürger zu werden, indem er den Vollzug
 der mir heute auferlegten Geldstrafe aussetzt, unterzeichne
ich hiermit frei und ungezwungen das folgende
Gelübde:
[ch will mich enthalten vom Gebrauche geistiger Getränke jeder
Art und Beschaffenheit auf die Dauer eines Jahres von heute an.“
{Anm. 1.)
Herr Pollard will ein sichtbares Versprechen guten Verhaltens.
Er heisst es „pledge‘, „Gelübde‘“. So wollen auch wir es nennen
nach dem Sprachgebrauche der Alkoholgegner als ein förmliches
Versprechen, in dem Sinne nicht eines eidlichen, religiösen, sondern
»jines Ehrengelübdes.
Unser Freund gibt kein Gelübde unter einem Jahr, weil nur so
anzunehmen ist, dass bei dem Trinker der Hang zum Trinken sich
verliert. Trinkt der Verurteilte nach einem Jahre wieder, dann doch
mit einer gewissen Mässigung, ohne den Frieden zu stören.
Man kann das Entweder — Oder zwischen Strafe und Besserung
als moralischen Druck zugunsten der letzteren auffassen. Manche
halten ihn für unzulässig, ohne zu bedenken, dass Strafe für das in
zestörtem Bewusstsein Verübte ein entschiedenes Unrecht ist.
Was der Verurteilung der Trinker allein den Vorzug geben kann
vor ihrer Freisprechung‘ zu neuen Verfehlungen, ist die Absicht
sie zu bessern: dann muss man ihnen aber auch die Gelegenheit zur
Besserung bieten. Wie dem sei: die Wahl zwischen Strafe, Besserung
 und Berufung steht dem Verurteilten frei. Herr Pollard legt
Wert darauf, zu betonen, dass das Gelübde stets freiwillig ist. Es
wird auch nicht etwa dadurch erzwungen, dass Herr Pollard eine
verschärfte Strafe in Aussicht stellt, wenn der Täter das Gelübde
nicht nehmen will. Er ist gewissenhaft bedacht, in keinem Falle eine
ıöhere Strafe auszusprechen, als die Gerechtigkeit erheischt. Mitunter
 ist eine strenge Strafe angemessen. Wo nach Lage des Falles
Milde am Platze ist, lässt er es auch an dieser nicht fehlen. Mag
der Fall aber schwer oder leicht sein: Wo Trunkenheit die Ursache
ler strafbaren Handlung war, sucht er.den Hang zu beheben.