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Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland. 5

Das Vorgehen Herrn Pollards stützt sich auf eine Entscheidung
des Court of Appeal von St. Louis, wonach ein Polizeirichter befugt
ist, nach freiem Ermessen eine Strafvollstreckung auszusetzen, weil
jedes Gericht, das zur Vollstreckung zuständig ist, das Ermessen
hat, Aufschub zu gewähren. (Anm. 2.) Der Richter kann dies auf
ınbestimmte Zeit tun und das kommt im Erfolg dem Straferlasse
zleich.
Wird der Verurteilte sein Versprechen halten?
Es besteht für ihn ein doppelter Zwang, enthaltsam zu bleiben:
Einmal der Appell an seine Männlichkeit und Ehre, sodann die Folge,
die eintritt, wenn er sein Gelübde bricht, die Strafe, die der Richter
unerbittlich vollzieht.
Dass der Mensch der Furcht vor dem Übel zugänglicher ist als
dem Übel selbst, bringen sowohl Psychologen, wie Aschaffenburg
(Anm. 3), als auch die Motive zum Entwurf der loi Berenger
(Anm. 4) zum Ausdruck.
Der Zwang allein kann unseren zur Besserung entschlossenen
Trinker nicht vor Rückfall bewahren. Er hält sich aus Furcht vor
ler Strafe von der Versuchung fern; aber er bedarf der Stütze. Der
Richter selbst bietet ihm die Hand. Da die städtischen Polizeizerichte
 von Missouri so wenig wie die staatlichen Gerichte für Erwachsene
 Schutzaufsichtsbeamte (probation officers) haben, macht
er seinen eigenen Fürsorger für sein System. Während des ersten
Monates, nachdem er das Gelübde bewilligt hat, übt Herr Pollard
scharfe Kontrolle über seinen Schützling. Derselbe muss jede Woche
berichten, nicht, wie es bei den Staatsgerichten vorgeschrieben ist,
in der öffentlichen Sitzung, sondern, um als Arbeiter keine Zeit zu
verlieren, in des Richters Wohnung, abends nach der Arbeit. Er
muss seine Frau mitbringen. Nach einem Monat macht ihm die Enthaltung
 nur mehr geringe Schwierigkeiten. Von Woche zu Woche
bessert sich sein Aussehen. Er wird fröhlicher und ehrgeiziger,
löst den verpfändeten Hausrat aus, kommt besser gekleidet und reinlicher
 daher (Anm. 5). Die Strafe hätte ihn nur verbittert.
Herr Pollard gibt, wie er sagt (Anm. 6), dem Schuldigen eine
Gelegenheit, an seiner eigenen Rettung zu arbeiten: to work out his
own salvation (Anm. 7). Er will dem Staat einen besseren Bürger
zeben. Hier zeigt sich vor allem der Gedanke der Vorbeugung.
35 Prozent des Verbrechens sind nach seiner Berechnung dem Trunke
zuzuschreiben (Anm. 6). Und weil die schwersten Verbrechen in
der Trunkenheit begangen werden, so muss jede Anstrengung genacht
 werden, einen Trinker zu bessern. Für den amerikanischen
Richter ist das Gesetz nicht ein Gesetz der Vergeltung, sondern ein
Schutz der Gesellschaft (Anm. 8). So werden wir es verstehen
müssen, wenn gesagt wird, dass durch die Enthaltung auf Grund des
Gelübdes die Schuld gzesühnt und dem Gesetze Genüge geleistet ist