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Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland. 9

und. ein Geistlicher den wegen Trunkenheit Verhafteten vor der
Sitzung für ein Gelübde zu gewinnen. Lautet dieses auf mindestens
drei Monate, so wird der Angeklagte vom Gerichte entlassen unter
Androhung einer verschärften Geldstrafe für den Wiederholungsfall,
die denn auch bei neuer Verfehlung unerbittlich verhängt wird.
Dieses Verfahren kommt noch einmal in Anwendung mit noch
strengerer Strafe, doch bleiben die Strafen insgesamt innerhalb des
gesetzlichen Rahmens. Viele Gelübdenehmer halten jedenfalls ihr
Versprechen, wenigstens kommen sie nicht wieder vor Gericht.
Dies ist zum guten Teile den Bemühungen beider Herren zu verdanken,
 die in Ermangelung einer gesetzlichen Schutzauifsicht die
Gelübdenehmer gelegentlich besuchen (Anm. 25).
Bei jeder Methode handelt es sich um die Art der Ausführung.
Aber unter sonst gleichen Umständen sind die Methoden mit aussergerichtlichem
 Gelübde entschieden schwächer als die Pollardsche,
weil bei ihnen das Versprechen wohl das Gewissen bindet, aber
nicht Bedingung des Probationsverfahrens und ohne gesetzlichen
Schutz ist, so dass nicht der Gelübdebruch als solcher gesetzliche
Folgen nach sich zieht, sondern die schlechte Gewohnheit oder eine
neue Verfehlung. Vor beiden zu schützen ist die Absicht des Pollardsystems.
 Dieses ist das stärkste aller Systeme von Trinkerrettung
 durch bedingte Aussetzung des Verfahrens oder der Strafe
mit Erziehung zur Nüchternheit, und darum wird das ganze Problem
a potiori nach ihm benannt und in dem Namen „Pollardsystem“ auch
gelegentlich verwandte Methoden mit inbegriffen.
Den Boden Europas hat die Pollardmethode betreten in England.
Unser Freund hat im Sommer 1906 einen Erholungsurlaub dort zugebracht,
 für sein Verfahren geworben und verdienten Lorbeer geerntet.
 Männer wie Leaf Jones, Präsident der United Kingdom
Alliance, und Charles Roberts M. P. sind eifrige Vorkämpfer des
Systems, ganz besonders aber der Ehrensekretär der Nationalen
Unabhängigen Temperenzpartei (N. J. T. P.), Herr Walter East, dem
ich für seine gütige Auskunft über die Handhabung des Pollardsystems
 in England hiermit meinen wärmsten Dank ausspreche.
Die N. J. T. P. hat im Juli 1906 sich für die Methode entschieden und
ihre Verbreitung über die ganze Erde ist ein Prozrammopunkt dieser
Partei.
England ist das Geburtsland der Maxime: „Besserung statt
Strafe‘ (Anm. 26). Der alttestamentliche reine Vergeltungsgedanke
ist dem englischen Strafverfahren stets. fremd geblieben und vor dem
Zweckmässigkeitsgedanken in den Hintergrund getreten (Anm. 27).
Keinen glücklicheren Boden konnte unsere Methode finden, als
England.
In der englischen Agitation für das Pollardsystem wird neben
allen anderen Gründen für dasselbe das Interesse der Vorbeugung