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12 Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland.

keine Hilfe und doch ist bei diesen mit der Rettung zu beginnen;
denn alle Gewohnheitstrinker sind zuerst Gelegenheitstrinker. Hier
bleibt eine klaffende Lücke. Wir müssen neue Wege suchen, sie
auszufüllen. Das Pollardsystem ist die einzige Möglichkeit, um zu
einer vernünftigen Behandlung der Alkoholverbrechen zu gelangen.
Das Pollardsystem rottet das Übel mit der Wurzel aus. Das Pollardsystem
 erstickt die Trunksucht im Keime.
In England war es anwendbar nach Section 16 des Summary
Jurisdiction Act von 1879 bei Fällen mit summarischem Beweisverfahren
 mit Ausschluss von indictable cases bei Erwachsenen und
nach dem Probation of First of Offenders Act von 1887 bei erstmalig
Angeklagten in Fällen von Diebstahl, Betrug und anderen Vergehen,
die mit nicht mehr als. zwei Jahren Gefängnis bedroht sind. Hier
war Friedensbürgschaft vorgesehen und es war den Gerichtsmissionaren,
 die sich gerne selbst verbürgen, und Vertretern grosser wohltätiger
 Gesellschaften (z. B. Discharged Prisoners Aid Society, St.
Giles Christian Mission) vorbehalten, an dem Angeklagten ihr Bestes
zu tun, freilich ohne «gesetzliche Sanktion ihrer Tätigkeit. Viele
Richter luden den Beklagten wieder vor; manche vertagten den Fall,
beides auf einen bestimmten Termin und mit dem Bedeuten, dass sie
den Trinker unter Aufsicht des Polizeigerichtsmissionars stellten. In
solchen Fällen konnte die Beobachtung aller möglichen Bedingungen
auferlegt werden, auch der der Enthaltsamkeit (Anm. 39). Eine derartige
 Friedensbürgschaft konnte erfordert werden nach Part I des
Licensing Act von 1902 und der von ihm ergänzten First Schedule des
Inebriates Act von 1898 (hauptsächlich öffentliche Ausschreitungen
in der Trunkenheit).
In London und einer ganzen Reihe von Provinzstädten wurde das
Pollardsystem mit Erfolg angewendet. Sogar mit Gewohnheitstrinkern
 gelang der Versuch (Anm. 40), ein gefährliches Experiment.
das ich nicht empfehlen möchte.
Die Schutzaufsicht durch bezahlte Beamte hat eingeführt der Probation
 of Offenders Act vom 21. August 1907, der für das Vereinigte
Königreich gilt (Anm. 41). Nach diesem Akte kann das Gericht ohne
Schuldspruch (conviction) im summarischen Verfahren, wenn es nur
von der Schuld überzeugt ist, nach ‚erfolgtem Schuldspruch im
schwurgerichtlichen Verfahren, aber nur bei Straftaten, die mit Gefängnis
 bedroht sind, wiederum auf Grund Friedensbürgschaft den
Täter bedingt entlassen (discharge conditionally). Hier finden wir
das Pollardsystem durch Gesetz sanktioniert. Dank den Bemühungen
der N. J. T. P. kann das Versprechen guten Verhaltens Zusatzbedingungen
 bekommen, wie das Verbot des Verkehrs in nicht wünschenswerter
 Gesellschaft und an nicht wünschenswerten Orten, und die
Enthaltung von geistigen Getränken, wenn die strafbare Handlung
in Trunkenheit bestand oder auf Trunkenheit beruhte.