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22 Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland.

Schnitt in die Tischdecke gemacht. Für diesmal will ich dir die
Schläge noch schenken. Ich will dir auch das Rasiermesser lassen;
aber sei vorsichtiger, sonst —1“ Und dann dreht er sich um und
lässt seinen Sprössling ohne Aufsicht weiter spielen. Das Pollardsystem
 nimmt ihm das Messer sofort aus der Hand. Geschieht das
nicht, dann wird der liebe Kleine nächstens seinem Brüderchen das
Ohr wegrasieren. Dann entwindet ihm der Vater das Mordwerkzeug
 zwar noch immer nicht, er verhaut ihn höchstens, wenn aber
der Junge Gemüt hat, wird er nach vollbrachter Tat das Messer
vielleicht von selbst wegwerfen. Dann geschieht, ernst gesprochen,
beim Gelegenheitstrinker das, was die Begründung zum Vorentwurf
vom Trunksüchtigen sagt: „Es kommen solche Ausnahmefälle vor,
in denen der Anblick des durch eine in der Trunkenheit begangene
 strafbare Handlung hervorgerufenen Unglücks den Trunksüchtigen
 zur Umkehr bringt‘ (Anm. 79). Der Verletzte dankt ihm
nicht dafür.
In der Internationalen Monatsschrift zur Erforschung des Alkoholismus
 und Bekämpfung der Trinksitten (Anm. 80) wurde vor kurzem
die Forderung ausgesprochen, bei der einem Alkoholverbrecher gewährten
 bedingten Strafaussetzung müsse ein neuer Rausch die
Strafvollstreckung nach sich ziehen. Gewiss, nach unserer Auffassung
 ist ein Rausch keine gute Führung im Sinne des $ 40 des Vorentwurfes
 und der Begründung, „die Erwartung, von der der Richter
bei Gewährung der Strafaussetzung ausgegangen war, trifft nicht zu.“
Aber es darf nicht zum Rausche kommen. Menschen, wie wir sie
im Auge haben, fällt es leichter, dem Genusse zu entsagen als im
Genusse sich zu mässigen, und darum muss die Vorbeugung auf die
Entsagung hinwirken. Nicht jeder Rausch hat eine Straftat im Gefolge,
 selbst wo Neigung zu ihr besteht. Jugendlicher Leichtsinn
mag darauf sündigen, das bessernde und erziehende Recht darf es
nicht. Wir wollen dem Verurteilten die Frist setzen nicht bis zum
nächsten Tropfen Blut, sondern nur bis zum nächsten Tropfen Bier.
An Widerspruch und Bedenken gegen unser System wird es nicht
fehlen. Aber wie lange wurde der Kampf um die bedingte Strafaussetzung
 in Deutschland geführt, und heute steht sie im Vorentwurf!
So mag es denn weitere Kämpfe kosten, um sie für die Alkoholverbrecher
 wirksam zu machen. Man hat mir Zweifel ausgesprochen,
ob die Pollardmethode in diesem oder jenem Oberlandesgerichtsbezirke
 Erfolg haben wird. Dass aber das bisherige Verfahren mindestens
 keine besseren Früchte getragen hat, beweisen die vollen
Gefängnisse. Das Pollardsystem mag in Gegenden, wo die Nüchternheitsbewegung
 noch in den Anfängen liegt, auf starken Widerstand
stossen. Aber bis das neue Strafgesetzbuch in Kraft tritt, sind die
Anfänge überall überwunden. Ich fasse auch die deutsche Einheit
nicht in dem Sinne auf. dass ein Teil des Reiches, in dem eine Ein-