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Das Pollardsystem und seine Finführung in Deutschland. 27

Anmerkungen.

Anm. 1.

CHAT waere

Second District-Police Court
CITY OF SAINT LOUIS, MO.
WM. JEFF. POLLARD, ‚Judge,
Charge...

As evidence of my appreciation of the opportunity given me by the
Judge of the above named Court to become a sober and better citizen,
in staying the fine imposed upon me this day, I hereby ireelv and
zoluntarilv sign the following
PLEDGE
[ will abstain from the use of intoxicating Jiquors of every kind and
»haracter for the period Of..........000000400 0 frOM date... 04
day Ofen 19000

Anm. 2. Ex Parte Burns (7 Missouri Appeals p. 563): A Police Judge
Jas the right to stay an execution on the ground and for the reason that,
avery court having power to award execution has a discretionary power to
zrant reprieve; and where there is good ground for staying execution. the
Police Justice may exercise a discretion in the matter.
Anm. 3. Das Verbrechen und seine Bekämpfung, 2. Auflage, S. 247 ff:
‚Alle Arten der bedingten Verurteilung gehen von demselben Prinzip aus:
Von der Verschiebung der Strafverbüssung in der Hoffnung, dass sich der
Täter in Zukunft nichts wieder zuschulden kommen lässt. Dabei wird vorausgesetzt,
 dass für haltlose Naturen eine drohende Strafe eine wirksamere
Warnung vor dem Rückfalle, die Aussicht auf die Belohnung des Erlasses
der Strafe ein stärkeres Motiv für das Wohlverhalten ist, als eine verbüsste
Strafe. Die psychologische Richtigkeit dieser Voraussetzung kann gar nicht
bezweifelt werden. Der Verurteilte weiss, dass es von seiner Führung abhängt,
 ob er ein vorbestrafter Verbrecher oder ein unbescholtener anstänjiger
 Mensch sein wird; er weiss, dass er durch ein einwandireies Leben
jen Leichtsinn einer Minute wieder gut machen kann, weiss, dass bei
schlechter Führung die Strafe noch nachträglich abgebüsst werden muss,
Fin stärkeres Motiv für das Wohlverhalten, als die Belohnung des Strafarlasses
 kann nicht leicht erdacht werden.“