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Das Pollardsystem und seine Einführung in Deutschland. 35

wide Order of Good Templars‘) hat dessen Oberhaupt, Edvard Wavrinsky,
und ebenso mit Schreiben vom 10. April 1907 die Abstinenzpartei des schwedischen
 Reichstages Richter Pollard zu seiner Schöpfung beglückwünscht.
Boston Herald June 16% 1907. Die amerikanische National W,. C. T. U. und
National Temperance Society und die deutsche Grosslioge des Unabhängigen
Ordens der Guttempler (neutral) haben das System in ihr Programm aufgenommen,

Anm, 50. The Temperance Chronicle a, a. O0. Aber falsch wäre es,
zu glauben, dass ohne die Mitwirkung der Vereine das System nicht durchführbar
 wäre. Ebendort ist die Zuschrift eines probation officer wiedergegeben,
 des Inhalts: The order, „to abstain‘“ etc, under the Act is taken
by the probationer more- seriously than the ordinary pledge commonly
used. Knowing this (when the order directs abstention from intoxicants),
[ have so much confidence in that order that I seldom ask the offender to
sign the T, A. pledge in addition.
Anın, 51. Die Furcht vor der Strafe ist für viele der einzige Beweggrund,
 ihr Gelübde zu halten und eine gute Begründung der Ablehnung im
Augenblick der Versuchung. Die Forderung der Höchststrafe erinnert uns
an die oft sehr erheblichen Zweckstrafen, die in Nordamerika auf Grund der
family desertion laws verhängt und bedingt erlassen werden (Hartmann,
a. a. O. S. 199), Das englische Recht gibt dem Richter in der Straffestsetzung
 eine viel grössere Ermessensfreiheit als das unsrige und die Friedensbürgschaft
 soll ja gerade einen psychischen Druck auf den Impetraten
ausüben (Goldschmidt, Vergleichende Darstellung, Allg. T., Bd. 4, S. 434).
In den Minutes of Evidence Os. 1499 und 1500 meint ein Liverpooler Clerk
to Justices sogar, zur Anwendung der Abstinenzbedingung gehöre eine
sehr schwere Strafe, sonst würde nur in einem Prozent der Fälle das
Gelübde gehalten. — Die Forderung der Höchststrafe für den Gelübdebruch
wird aber von Pollard selbst nicht erhoben und ist für Deutschland unannehmbar.,
 Nach unseren deutschen Rechtsanschauungen ist die Strafe
noch immer eine Vergeltungsstirafe: die Strafe muss der Straftat angemessen
sein. Da nach unserem Vorentwurfe bei der bedingten Strafaussetzung,
an die sich die Pollardmethode anschliessen müsste, im Falle der Bewährung
das System des belgischen Rechtes, dass la condamnation sera consideree
comme non avenue, nicht Platz greifen wird, so würde bei Erlass der Strafe
die Verurteilung in die Höchststrafe bestehen bleiben, gleichviel ob der Verurteilte
 sie verdient hat oder nicht. Nach dem englischen Rechte dagegen
ist, wenn der release on probation im summarischen Verfahren bewilligt
wurde, im Falle der Bewährung nichts erfolgt, was dem probationer irgendwie
 nachteilig werden könnte, weder sentence, noch conviction.
Anm, 52, Report Par. 68 p. 12: This power has been used in a large
number of the cases to which it can be applied, and, as a rule, has been
found to be of the utmost value, Par, 69 — we are convinced that it is of
great use. Die Prophezeiung der Vergleichenden Darstellung Allg. T,,
Band II S. 75, dass praktische Wirkung von dem Verbote geistige Getränke